Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD und aktuelle Herausforderungen im Bereich der Jugendpolitik
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Irene Mihalic, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 27. November 2013 unterzeichneten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“. Grundlage für die Kinder- und Jugendpolitik der Bundesregierung ist die UN-Kinderrechtskonvention. In der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom Januar 2015 wird betont, dass das Bundesministerium auf rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Kinder- und Jugendpolitik setzt. Nach gut der Hälfte der Legislatur fragen die Fragesteller nach, welche der im Koalitionsvertrag und in den Vorhabenplanungen des BMFSFJ angekündigten Maßnahmen umgesetzt wurden. Darüber hinaus fragen wir die Bundesregierung, wie sie auf aktuelle Herausforderungen im Bereich Jugendpolitik – wie der Hilfen für junge Volljährige, der Jugendsozialarbeit oder dem Übergang von der Schule in die Ausbildung – zu reagieren gedenkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Gesetze oder Maßnahmen haben der im Koalitionsvertrag auf Seite 99 vereinbarten Überprüfung jeder politischen Maßnahme und jedes Gesetzes auf Vereinbarkeit mit den internationalen Kinderrechten nicht standgehalten, und welche Konsequenzen hat ein negatives Ergebnis dieser Überprüfung?
Mit welchen gesetzgeberischen Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren ihr laut Koalitionsvertrag (S. 99) zentrales Anliegen „Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und die Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern“ vorangetrieben?
Was sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stärkung der Kinderrechte“, bzw. bis wann liegen die Ergebnisse vor, und bis wann sollen sie umgesetzt werden?
Was sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Heimaufsicht“, bzw. bis wann liegen die Ergebnisse vor, und bis wann sollen sie umgesetzt werden?
Wann wird der Jugendcheck eingeführt, und ist er als verpflichtendes ressortübergreifendes Prüfinstrument im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen?
Welche Indikatoren unterliegen dem Jugendcheck, und inwiefern wird er sich vom Demografiecheck abheben?
Plant die Bundesregierung eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und bzw. oder zum Europaparlament?
Wenn nein, warum nicht?
Welche präventiven Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um unabhängig vom Einkommensstatus der Eltern positiv in die Bildungsbiographien Jugendlicher einzugreifen, nachdem die Ergebnisse des IQB-Ländervergleichs 2012 zeigen, „dass in Mathematik auf der Globalskala bundesweit 25 Prozent der Gesamtpopulation zielgleich unterrichteter Neuntklässlerinnen und Neuntklässler den Kultusministerkonferenz-Mindeststandard für den Mittleren Schulabschluss verfehlen“?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ gemessen an den Zielen, „allen jungen Menschen in Deutschland Zugang zu einer ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechenden Ausbildung“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 101) zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber hinaus konkret ergriffen, um die Zugangsmöglichkeiten zur Berufsausbildung für bisher benachteiligte Gruppen Jugendlicher und junger Erwachsener zu fördern bzw. zu gewährleisten?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der kürzlich veröffentlichten Studie des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der Vodafone-Stiftung „Entkoppelt vom System – Jugendliche am Übergang ins junge Erwachsenenalter und Herausforderungen für Jugendhilfestrukturen“ und dem Befund, dass mehr als 20 000 junge Menschen dauerhaft aus den staatlichen Hilfesystemen herausgefallen sind, und leitet sie daraus Handlungs- bzw. Reformbedarf für die Jugendhilfe ab?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Studie „Entkoppelt vom System – Jugendliche am Übergang ins junge Erwachsenenalter und Herausforderungen für Jugendhilfestrukturen“ des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der Vodafone-Stiftung Deutschland, unterstützende Jugendsozialarbeit beim Übergang in die Ausbildung bzw. der Verselbständigungsphase als Arbeitsfeld im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SBG VIII) aufzunehmen, und plant sie diesbezügliche Änderungen im SGB VIII?
Plant die Bundesregierung, die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII durch individuelle Rechtsansprüche zu stärken?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Hilfen für junge Volljährige zu stärken und auszubauen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung den § 41 SGB VIII für junge Volljährige zu erweitern, die als unter 18-Jährige noch keine Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen haben?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die weitgehende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II für unter 25-Jährige auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin [zu] überprüfen“ und Lücken zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen weiter zu reduzieren?
Plant die Bundesregierung, Kinder und Jugendliche in Ergänzung zu den Personensorgeberechtigten zu eigenständigen Leistungsberechtigten insbesondere für Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) und bei dem Recht auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten (§ 8 Absatz 3 SBG VIII) im SGB VIII zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Novellierung der §§ 45 ff. SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung)?
Wenn ja, welche Aspekte sollen geändert werden, und wie sieht der diesbezügliche Zeitplan aus?