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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2015

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz); Widerrufsverfahren, Bearbeitungsdauer, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Asylanhörungen, Schutzgesuche von Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen; Erst- und Folgeanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina, Personalsituation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wahrung des Prinzips der Einheit von Anhörer und Entscheider, Dauer von Asylanhörungen, Anerkennungen ohne mündliche Anhörung, Leistungskürzungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.08.2015

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/554408.07.2015

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden Bundestagsdrucksache 18/3850). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2014 bei 48,5 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge, z. B. aus Serbien, Bosnien oder Mazedonien, zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr 2014 erwiesen sich mehr als 10 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begründet, 22,8 Prozent wurden abgelehnt, zwei Drittel der Gerichtsverfahren wurden aus unterschiedlichen Gründen eingestellt. Im Ergebnis führte somit weit mehr als jeder zweite inhaltlich geprüfte Asylantrag zu einem Schutzstatus in Deutschland.

Bei einem Fünftel aller Asylsuchenden stellte das BAMF im Jahr 2014 ein Rückübernahmeersuchen nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2013 lag dieser Anteil noch bei einem Drittel; die Bundesregierung erklärt den Rückgang damit, dass die zum 1. Januar 2014 geänderte Verordnung auf Fälle, in denen in anderen Mitgliedstaaten ein Status gewährt wurde (2 511 Fälle), nicht mehr anwendbar sei (a. a. O., Antwort der Bundesregierung zu Frage 5h). Die Zahl der Flüchtlinge nimmt zu, deren Schutzbedürftigkeit im EU-Asylsystem zwar festgestellt wurde, die aber faktisch rechtlos sind, weil sie sich – zumeist aus guten Gründen – nicht im formal zuständigen Mitgliedstaat aufhalten. Selbst der Präsident des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, erklärte: „Das Schlimmste, was ihnen heute passieren könnte, wäre, anerkannter Flüchtling in Italien zu werden“, da dort „selbst Familien mit Kleinkindern unter Brücken schlafen“ müssten (Fränkische Landeszeitung vom 20. Januar 2015).

Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland einreisen, ist seit dem im Jahr 2011 verhängten Überstellungsstopp wegen der dortigen erheblichen Mängel im Asylsystem über Jahre weitgehend stabil geblieben, im Jahr 2014 brach die Zahl jedoch um 60 Prozent auf nur noch 1 519 Personen ein (Vorjahr: 3 879 Personen). Der zuvor beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung von Überstellungen nach Griechenland ist somit nicht eingetreten, offenbar erschweren Binnen-Grenzsicherungsmaßnahmen die Weiterflucht in andere Länder der EU bzw. haben sich Fluchtrouten, z. B. auf die gefährliche Mittelmeerroute, verlagert.

Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2014 vor allem an Italien gerichtet (25,9 Prozent), danach folgten Bulgarien (12,5 Prozent) und Ungarn (11,1 Prozent), syrische Flüchtlinge stellen dabei mit 15,1 Prozent die größte Betroffenengruppe. Den insgesamt 35 115 Ersuchen im Jahr 2014 standen nur 4 772 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,6 Prozent, gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (27 157) betrug die so genannte Überstellungsquote 17,6 Prozent (Italien: 9,7 Prozent). Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Weg gegen eine Überstellung – wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Besonderheiten –, oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl von illegalisierten Flüchtlingen und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU ein faires Asylverfahren zu bieten. Innerhalb des BAMF werden für Dublin-Verfahren zunehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten. Eine reale Verteilungswirkung ist mit dem Dublin-System für Deutschland kaum verbunden: Obwohl die rechtlich und tatsächlich immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, reduzierte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland durch Dublin-Überstellungen im Jahr 2014 im Saldo um gerade einmal 2 500 Personen – 1 Prozent der etwa 200 000 Asylanträge im selben Jahr.

Eine Möglichkeit zur Einsparung von Arbeitskapazitäten im BAMF wäre der Verzicht auf massenhafte Widerrufsverfahren – in der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen drei Jahre nach der Anerkennung ohne konkreten Anlass vor. Im Jahr 2014 kam es bei 16 061 Prüfverfahren nur in jedem 20. Fall zu einer Aberkennung eines Flüchtlingsstatus, wobei diese Widerrufe bei einer gerichtlichen Überprüfung nur zu einem Drittel Bestand hatten. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2014 im Durchschnitt 7,1 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen deutlich kürzer. Umso länger dauern die Verfahren bei zahlreichen Flüchtlingen mit guten Anerkennungschancen; im Jahr 2014 mussten etwa Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan und dem Iran 14 bis 16 Monate auf eine Behördenentscheidung warten. Werden Dublin-Verfahren, Folgeverfahren und priorisierte Schnellverfahren nicht berücksichtigt, ergibt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer im regulären Asylverfahren von 13,1 Monaten.

Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2014 643 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 178 syrische und 96 afghanische Flüchtlinge sowie 18 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde 56 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.

31,8 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2014 waren Kinder. 2,6 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 66,4 und 81,1 Prozent betrug. Ausgerechnet die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2014 mit durchschnittlich 10,4 Monaten besonders lange.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG –/in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im zweiten Quartal 2015, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben), bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie in Frage 1a differenzieren)?

1

c) Wieso weichen die von Eurostat für das Jahr 2014 für Deutschland angegebenen Anerkennungsraten (http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6827378/3-12052015-AP-DE.pdf/47fa34ab-6e2d-4c1c-a4eb-6187315087d8) mit 42 Prozent in der ersten Instanz und 16 Prozent bei endgültigen Berufungsbescheiden nicht unerheblich (positiv) von den vom BAMF für denselben Zeitraum angegebenen Anerkennungsquoten ab, und inwieweit plant das Bundesministerium des Innern in öffentlichen Darstellungen auch Anerkennungen durch die Gerichte künftig mit zu berücksichtigen, wie es durch Eurostat geschieht (bitte begründen)?

1

d) Werden in den Eurostat-Statistiken in mehreren EU-Ländern gestellte Asylanträge doppelt gezählt, auch wenn es sich um identische Personen handelt und letztlich nur ein Asylverfahren in einem, nach den Dublin-Regeln zuständigen Mitgliedstaat der Europäischen Union durchgeführt wird (bitte erläutern), und wie hoch ist auf der EU-Ebene die Zahl bzw. der Anteil solcher mehrfacher Asylanträge (soweit keine statistischen Daten vorliegen, bitte eine Einschätzung fachkundiger Bediensteter geben)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im zweiten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im zweiten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen Quartals nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Werte des vorherigen Quartals nennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im zweiten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und auch nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?

4

a) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren, d. h. in den Fällen, in denen Ersuchen zur Übernahme nach der Dublin-Verordnung gestellt wurden, bzw. in Fällen, in denen festgestellt wurde, dass ein Schutzstatus bereits in einem anderen Mitgliedstaat gewährt wurde (bitte differenzieren und soweit möglich nach Zielländern auflisten)?

4

b) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Asylverfahren, in denen kein Ersuchen nach der Dublin-Verordnung gestellt wurde (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

c) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Dublin-Verfahren, Folgeverfahren und die priorisierten Länder herausgerechnet werden (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

d) Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der ersten Registrierung (im EASY-System) bis zu einer behördlichen Entscheidung, und wie viele Personen sind derzeit im EASY-System registriert, deren Asylverfahren aber noch nicht eingeleitet wurde (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren)?

4

e) Wie lang war in den genannten Zeiträumen durchschnittlich die Zeit bis zur Anhörung der Asylsuchenden, und wie lang war die durchschnittliche Zeit nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

f) Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs, zwölf, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch die zehn am meisten betroffenen Herkunftsländer nennen), und welche Maßnahmen werden im BAMF zur Auflösung des derzeitigen Bestands an Altverfahren geplant oder bereits unternommen (bitte darstellen)?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im zweiten Quartal 2015 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals nennen; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa differenzieren)?

5

a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches waren die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

5

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländer differenzieren)?

5

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

d) Wie viele Dublin-Verfahren wurden durch die Bundespolizei aufgrund bilateraler Verwaltungsvereinbarungen eingeleitet, bzw. wie viele entsprechende Überstellungen wurden im fraglichen Zeitraum vollzogen?

5

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und weitere Angaben zu den wichtigsten Ländern und dem dort gewährten Schutzstatus und die Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?

5

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass eigentlich Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben), und in wie vielen dieser Fälle wurde die Zuständigkeit eines weiteren Mitgliedstaats der Europäischen Union geprüft bzw. festgestellt und gegebenenfalls eine Überstellung vollzogen (bitte nach den fünf wichtigsten Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

5

g) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

5

h) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen nach entsprechenden Dublin-Prüfungen als unzulässige Zweitanträge gewertet, weil ein Asylverfahren im anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht zu Ende geführt wurde (bitte auch nach den zehn wichtigsten Mitgliedstaaten bzw. Herkunftsstaaten differenzieren), und wie wird mit diesen Fällen (auch anhängigen Gerichtsverfahren usw.) umgegangen, nachdem diese so genannte Zweitantragspraxis laut Erklärung der Staatssekretärin Dr. Emily Haber auf dem diesjährigen Berliner Flüchtlingssymposium (www.proasyl.de/de/news/detail/news/skandaloese_praxis_beendet_asylantraege_werden_wieder_geprueft/) eingestellt wurde (bitte ausführen)?

5

i) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen trotz Einreise über einen Mitgliedstaat der Europäischen Union kein Übernahmeersuchen gestellt oder ein Dublin-Verfahren nicht zu Ende betrieben, um ein Verfahren schneller abschließen zu können (siehe Entscheiderbrief des BAMF 5/2015, S. 4, bitte auch nach den zehn wichtigsten Mitgliedstaaten bzw. Herkunftsländern differenzieren)?

5

j) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten (epd vom 2. Juli 2015: „Flüchtlinge berichten über Misshandlungen in Bulgarien und Ungarn“), wonach Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan in Bulgarien und Ungarn willkürliche Festnahmen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam fürchten müssen (so würden z. B. Kinder am Schlafen gehindert, um von ihren Eltern unter Androhung von Gewalt Fingerabdrücke abnehmen zu können, dabei sei einem Betroffenen sogar der Finger gebrochen worden), was unternimmt sie, um auf eine Beendigung solcher Praktiken hinzuwirken, und sieht sie einen Zusammenhang zu politischen Forderungen, Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssten konsequent auf eine Registrierung (insbesondere der Fingerabdrücke) aller Asylsuchender hinwirken (bitte ausführen)?

6

Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2015 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen Quartals nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im zweiten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal einen Erstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im zweiten Quartal 2015 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal 2015 bzw. im vorherigen Quartal an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2015 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/3850 zu Frage 12 darstellen und die gesonderte Gerichtsstatistik des BAMF zum Ausgang von Dublin-Gerichtsentscheidungen nach den zehn wichtigsten Mitgliedstaaten differenziert angeben)?

12

Wie viele Asylanhörungen gab es im zweiten Quartal 2015 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Vergleichswerte des vorherigen Quartals nennen), und inwieweit bzw. in welchem Ausmaß werden dabei auch rein schriftliche Anhörungen mit gezählt?

13

Wie waren die Schutzquoten und wie war die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im zweiten Quartal 2015?

14

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten April, Mai und Juni 2015 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 2. Juli 2015 vom Präsidenten des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, erhobene Forderung, „Asylsuchenden aus den sicheren Herkunftsländern die Leistungen“ zu kürzen, und zwar um 140 Euro Taschengeld und „vom ersten Tag“ an, inwieweit ist diese Forderung mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar, wonach die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden darf (bitte ausführen und dabei berücksichtigen, dass der Präsident keine Kürzungen im Einzelfall, sondern Kürzungen für ganze Gruppen und ohne Einzelfallprüfung gefordert hat), und wie ist es zu bewerten, dass der Präsident im genannten Interview nach Auffassung der Fragesteller Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern einerseits unterstellt, sie würden wegen dieses Taschengeldes nach Deutschland einreisen, während er Asylsuchenden aus Afrika, soweit sie nicht anerkannt werden, unterstellt, ihr Ziel sei der Arbeitsmarkt, sie kämen nicht wegen des Taschengeldes (bitte ausführen)?

16

In Bezug auf welche Herkunftsländer oder bestimmten Fallgruppen (z. B. Dublin-Verfahren) werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und unterstützende Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und welche Bedarfsplanung und Forderungen gibt es derzeit im BAMF für die Jahre 2015 und 2016?

17

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Ländern differenzieren)?

18

Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im zweiten Quartal 2015 gegenüber dem vorherigen Quartal entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?

19

Wie lange dauern derzeit im Durchschnitt nach Einschätzungen fachkundiger Bediensteter des BAMF Asylanhörungen generell, und wie lange dauern diese bei Asylsuchenden aus Westbalkanländern, aus Syrien und anderen wichtigen Herkunftsländern?

20

In welchem Umfang (bitte Einschätzungen fachkundiger Bediensteter nennen) macht das BAMF derzeit bei welchen Herkunftsländern von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende mit hohen Anerkennungschancen ohne mündliche Anhörung anzuerkennen (§ 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 AsylVfG)?

21

In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im zweiten Quartal 2015 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Berlin, den 7. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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