Fragen zum Weißbuch Strommarktdesign und zur Kapazitätsreserve
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mitte Oktober 2014 hatte die Bundesregierung ein Grünbuch Strommarktdesign vorgelegt und damals für Mai 2015 ein Weißbuch Strommarkt nach Konsultationen mit der Energiebranche angekündigt. Knapp 700 Beiträge aus der Energiebranche wurden eingereicht. Auf Grundlage dessen und vier Studien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Strommarktdesign wurde Anfang Juli 2015 mit knapp zweimonatiger Verspätung das Weißbuch Strommarkt vorgelegt.
Das Weißbuch soll im Rahmen der Plattform Strommarkt im Sommer 2015 mit den Bundestagsfraktionen, den Ländern, den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission diskutiert werden. Danach sollen noch in diesem Jahr Regelungsvorschläge für die entsprechenden Änderungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene verabschiedet werden. Es bildet zusammen mit dem „Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, welches einen Tag zuvor auf dem Energiegipfel im Kanzleramt verabschiedet wurde, den Grundriss für ein neues Strommarktdesign.
Auf dem Energiegipfel am 1. Juli 2015 im Kanzleramt wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, welche die Schließung der „Klimalücke“ bis zum Jahr 2020 absichern sollte. Ein Vorschlag sieht die Überführung alter Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve vor, bevor sie endgültig stillgelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Gesetze, Rechtsverordnungen, Normen usw. müssen im Rahmen der Ankündigungen des Weißbuches Strommarktdesign und des Eckpunktepapiers Energiewende geändert werden, und wie sieht diesbezüglich der Zeitplan aus (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Mit welchen Bundestagsfraktionen hat sich die Bundesregierung (auf Grundlage der Formulierung im Weißbuch Strommarkt u. a. auf Seite 13 „[…] und den Bundestagsfraktionen hat sich das BMWi ausgiebig beraten“) ausgetauscht, und mit jeweils welchem Ergebnis (bitte unter Angabe des Datums und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer)?
Wann gab es diesbezüglich insbesondere Gespräche mit den Oppositionsfraktionen?
Welche Gespräche sind im Rahmen des Konsultationsprozesses Weißbuch Strommarkt mit den Bundestagsfraktionen – und in welchem Rahmen – vorgesehen?
Was versteht die Bundesregierung unter „sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien“, wenn sie im Weißbuch auf die Erforderlichkeit von neuartigen Langzeitspeichern verweist, was ist mit „neuartigen Langzeitspeichern“ genau gemeint, und mit wie viel zeitlichem Vorlauf rechnet sie, um Wirtschaftlichkeit zu erzielen?
Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern bzw. es neu aufzulegen?
Wenn ja, in welcher Höhe und Form, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kraftwerke sind konkret im Projektionsbericht abgebildet, um auf die CO2-Minderung von 37 Millionen Tonnen zu kommen?
Kann die Bundesregierung mit Sicherheit bestätigen, dass die Emissionsreduktion durch die am 1. Juli 2015 auf dem Energiegipfel vereinbarte Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve zusätzlich zu den sowieso prognostizierten Reduktionen bis zum Jahr 2020 erfolgt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Zusätzlichkeit dieser Reduktionen abzusichern?
Welche der in die Kapazitätsreserve zu überführenden Braunkohlekraftwerke sind schon im Projektionsbericht 2015 der Bundesregierung als bis zum Jahr 2020 zu schließende Kraftwerke enthalten, und wenn welche enthalten sind, wie weit wird dadurch das CO2-Minderungs-Ziel verfehlt, und wie gedenkt die Bundesregierung, die Lücke zur Zielerreichung von 37 Millionen Tonnen CO2 zu schließen?
Von welcher finanziellen Mehrbelastung für die Stromkunden geht die Bundesregierung für die Kraftwerke aus, die sowieso schon zur Stilllegung bis zum Jahr 2020 ohne eine vertragliche Lösung mit damit verbundenen Zahlungen angemeldet waren und nun durch die vertragliche Lösung finanzielle Mittel erhalten?
Kann die Bundesregierung mit Gewissheit sicherstellen, dass die im Projektionsbericht angenommenen Stilllegungen wirklich stattfinden, und wenn nicht, wie will sie das CO2-Einsparziel von 40 Prozent alternativ absichern?
Von welcher finanziellen Belastung geht die Bundesregierung durch die vertragliche Lösung der Kapazitätsreserve von 2,7 GW (Gigawatt) jährlich aus (ggf. bitte Spannbreite angeben), will die Bundesregierung dafür eine neue Umlage schaffen oder eine bestehende Umlage (bitte namentlich nennen) verwenden, und kann die Bundesregierung die Vorgabe von „zum Zeitpunkt der Verhandlungen verfügbaren Marktdaten“ genauer spezifizieren?
Auf welcher Grundlage legt die Bundesregierung fest, in welcher zeitlichen Reihenfolge jeweils welche Kraftwerksblöcke in die Kapazitätsreserve gehen?
Schließt die Bundesregierung aus, dass es bei diesem Instrument Ausnahmen für die energieintensive Industrie gibt, wie etwa bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder den Netzentgelten, und falls nein, wie passt dies mit ihrem Anspruch zusammen, die Stromkunden nicht weiter zugunsten der Industrie zu belasten (www.deutschlandfunk.de vom 15. Oktober 2014 „Verbraucher werden nicht entlastet")?
Von welcher Preissteigerung an der Strombörse geht die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Berechnungen durch die Kapazitätsreserve in den kommenden Jahren aus?
Welche Modellierungen zur Veränderung des Merit-Order-Effekts durch die Kapazitätsreserve gibt es innerhalb der Bundesregierung, und wie viel Gigawatt der verschiedenen Energieerzeugungskapazitäten wären dann jeweils am Strommarkt?
Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der Europäischen Kommission über die beihilferechtliche Zulässigkeit der Kapazitätsreserve geführt, und falls ja, mit welchem Ergebnis (bitte unter Angabe der Gesprächsteilnehmer und des Datums)?
In welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde innerhalb des BMWi die beihilferechtliche Zulässigkeit der Kapazitätsreserve abgewogen?
Welche möglichen rechtlichen Formen wird die Bundesregierung zur Entscheidungsgrundlage heranziehen bei der gegebenenfalls nötigen zusätzlichen Minderung von 1,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ab dem Jahr 2018 durch die Kohlekraftwerksbetreiber?
Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung finanziell für die zusätzliche Minderung durch die Braunkohlewirtschaft in Höhe von 1,5 Millionen Tonnen CO2 aufkommen?
Welche Kosten entstehen durch die genannten Maßnahmen „Effizienz im Gebäudebereich“, „Effizienz in den Kommunen“, „Effizienz in der Industrie“ sowie „Effizienz bei der DB AG“ (DB AG – Deutsche Bahn AG; bitte einzeln aufschlüsseln), und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese beglichen werden?
Welche Entwicklung der Einnahmen des Energie- und Klimafonds (EKF) aus dem Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) unter welcher angenommenen Entwicklung des CO2-Preises liegt dem Beschluss der Bundesregierung zugrunde, und besteht grundsätzlich die Möglichkeit weiterer Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bei einer Unterdeckung des EKF aufgrund dieser neuen Aufgaben?
Wie viel Energieeinsparung in Petajoule bezogen auf den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch werden durch die genannten Effizienzmaßnahmen erzielt?
Beinhaltet die Maßnahme „Effizienz bei der DB AG“ ebenfalls den Wechsel von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien, und falls ja, wird der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien gegenüber dem Projektionsbericht auf das Ausbauziel für erneuerbare Energie aufgeschlagen?
Welche konkrete Ausgestaltung soll das im Eckpunkte-Papier angekündigte Monitoring für die Versorgungssicherheit haben, was versteht die Bundesregierung diesbezüglich unter „modernen Methoden“, und in welcher Form und welchen Abständen sollen diesbezüglich der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit unterrichtet werden?
Aufgrund welcher Analysen und Einschätzungen spricht sich die Bundesregierung im Eckpunktepapier dafür aus, dass im Rahmen der Novelle der Reservekraftwerks-Verordnung solche Kraftwerke, die vom Betreiber vorübergehend stillgelegt werden, ihre Betriebschaftsauslagen nicht erst ab der Stilllegung, sondern bereits ab Feststellung der Systemrelevanz des Kraftwerks durch die Bundesnetzagentur erhalten, und welche finanziellen Auswirkungen hat dies?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass unter den Kraftwerken, die nur vorübergehend stillgelegt werden, auch Kohlekraftwerke sind und diese später wieder an den Strommarkt zurückkehren, und welche Auswirkungen hat dies auf die selbst gesteckten Klimaschutzziele der Bundesregierung?
Weshalb sollen Kraftwerke aus dieser Reservekraftwerksverordnung nun bereits nach vier anstatt fünf Jahren an den Markt zurückkehren können, und inwiefern sieht die Bundesregierung hierin eine Marktverzerrung für Stromerzeuger, die ihre Kraftwerke nicht „zwischenparken“?
Welche finanziellen Kosten entstehen durch die Reservelösung für Süddeutschland mit den schnell startfähigen Kraftwerken von bis zu 2 GW ab dem Jahr 2021, und welche (kostengünstigeren) Alternativen wurden diesbezüglich innerhalb der Bundesregierung geprüft?