[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5636
18. Wahlperiode 21.07.2015Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner,
Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner,
Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Cem Özdemir,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle
Strukturentscheidungen vor dem Hintergrund des Weißbuches
Am 29. Oktober 2014 kündigte die Bundesministerin der Verteidigung,
Dr. Ursula von der Leyen, in ihrer Rede auf der Bundeswehrtagung an, bis zum
Jahr 2016 das bestehende Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahr 2006
überarbeiten zu wollen. Im Weißbuch der Bundeswehr legt die Bundesregierung in
unregelmäßigen Abständen ihre Überlegungen zur sicherheitspolitischen Lage
Deutschlands dar, aus denen sie Schlussfolgerungen für die Bundeswehr zieht.
Daraus werden der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr sowie das
sogenannte level of ambition, die nationale Zielvorgabe für die Fähigkeiten der
Bundeswehr, abgeleitet. Etwaige Anpassungen der bestehenden Strukturen bzw.
noch einzunehmenden Strukturentscheidungen der Neuausrichtung der
Bundeswehr sollten sich sinnvollerweise aus den Überlegungen im Rahmen des
Weißbuchprozesses ergeben.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Konflikte ist es wichtig, dass eine neue
Friedens- und Sicherheitsstrategie erarbeitet wird. Diese darf jedoch nicht auf
das Militärische verkürzt werden, denn die Krisen und Konflikte dieser Welt
lassen sich nicht mit militärischen Mitteln lösen. Die frühzeitige Prävention von
Krisen mittels ziviler Instrumente ist hingegen sicherheitspolitisch effizienter,
ökonomischer, in der Regel erfolgreicher und häufig auch politisch
konsensfähiger. Eine neue friedens- und sicherheitspolitische Strategie sollte dem Primat
des Zivilen folgen und die zivile Krisenprävention, das Konfliktmanagement
und die Friedenskonsolidierung sollten den Schwerpunkt des
sicherheitspolitischen Engagements Deutschlands bilden.
Doch während das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dieses neue
Weißbuch erarbeitet, werden parallel bereits an zentralen Stellschrauben der
bestehenden Bundeswehrstruktur gedreht und Strukturentscheidungen vorbereitet
und getroffen. Dieses Vorgehen ist unsystematisch und wird der Tragweite der
Entscheidungen nicht gerecht.
Die Neuausrichtung der Bundeswehr befindet sich im sechsten Jahr und ist noch
nicht vollständig umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD
hatten sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrages darauf verständigt, bis
spätestens Ende des Jahres 2014 eine Evaluierung der Neuausrichtung vorzunehmen
und dort nachzusteuern, wo sich aus ihrer Sicht Änderungsbedarf ergibt. Dies ist
bisher nicht erfolgt. Stattdessen widersprechen sich die Koalitionsfraktionen ge-
Drucksache 18/5636 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegenseitig. Die Fraktion der SPD legte im April 2014 ein eigenes Papier zum
„Nachsteuerungsbedarf bei der Bundeswehrreform“ vor. Gleichzeit sprach sich
die Fraktion der CDU/CSU eindeutig gegen eine Reform der Reform aus. Somit
ist völlig unklar, welchen konkreten Nachbesserungsbedarf die Koalitionäre
hinsichtlich der Neuausrichtung der Bundeswehr sehen.
Bereits Ende Februar 2015 sprach sich die Bundesverteidigungsministerin in
ihrem Interview gegenüber der Redaktion des Magazins „Die Bundeswehr“ u. a.
dafür aus, die Obergrenzen der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr zu
überprüfen, die Fähigkeitenplanung zu dynamisieren und zu flexibilisieren, die
getroffenen Stationierungsentscheidungen vom Oktober 2011 auf den Prüfstand zu
stellen sowie die Verfügbarkeit von Material und Maßnahmen zu dessen Erhalt
zu verändern. Zudem relativierte sie das bisher vorherrschende Strukturprinzip
„Breite vor Tiefe“ mit der Aussage, dass sie von derartigen Schlagworten nichts
halte (
www.bmvg.de „Ursula von der Leyen: ,Gutes überschüssiges Material
wird nicht mehr verschrottet‘ “ vom 27. Februar 2015).
Die Bundesverteidigungsministerin stellt somit zentrale Pfeiler der bisherigen
Neuausrichtung infrage, ohne dass dabei klar ist, auf welcher Grundlage und
Analyse dieses geschieht und wie diese Ankündigungen konkret umgesetzt
werden sollen. Im BMVg finden zudem jenseits der öffentlichen und
parlamentarischen Debatte Überprüfungs- und Entscheidungsprozesse statt (beispielsweise
Obergrenzen für Hauptwaffensysteme), die eine hohe Auswirkung auf die
weitere Aufstellung der Streitkräfte ebenso wie auf das zukünftige
Aufgabenspektrum der Bundeswehr im Spannungsfeld der Pole „Auslandseinsätze“ und
„Landes- und Bündnisverteidigung“ haben.
Über diese Absichten wurde das Parlament nur unzureichend unterrichtet. Dem
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 29. Januar 2015
lediglich ein Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der
Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel, übersandt, in dem Korrekturen in
kleinem Ausmaß und insbesondere mit dem Fokus auf die Neugliederung des
Bundesministeriums der Verteidigung dargestellt wurden, wie beispielsweise
die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur „Koordinierung
leitungsrelevanter Entscheidungen“ oder die Umgliederung der Abteilung Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung (AIN) im BMVg.
Diese zahlreichen Ankündigungen und Prozesse wirken nach Auffassung der
Fragesteller wenig strategisch durchdacht, unsystematisch und setzen falsche
Schwerpunkte. Sie drohen das Chaos und die Unzufriedenheit, die durch die
Neuausrichtung der Bundeswehr entstanden sind, weiter zu verschärfen.
Gleichzeitig besteht auf diese Weise die Gefahr, dass die notwendigen Kurskorrekturen
bei den Reformbemühungen nicht in Angriff genommen werden können. Denn
relativ offensichtlich tritt zu Tage: Das Prinzip „Breite vor Tiefe“ ist, so wie es
in der Bundeswehr umgesetzt wurde, gescheitert. Wie bei den Reformen der
letzten Jahre bestehen zudem auch dieses Mal große Zweifel, ob diese Prozesse
in Abstimmung mit den entsprechenden Institutionen und Partnernationen
stattfinden, um eine funktionierende europäische Arbeitsteilung in der
Sicherheitspolitik zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich zahlreiche Fragen, die im Rahmen des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages mehrfach nicht
beantwortet wurden und die sowohl den begonnenen Weißbuch-Prozess als auch die
damit zusammenhängenden Pläne für eine Nachjustierung der Neuausrichtung
der Bundeswehr und die Materiallage der Truppe betreffen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5636Wir fragen die Bundesregierung:
Weißbuch-Prozess
1. Welche konkreten Gründe und Absichten veranlassten die
Bundesverteidigungsministerin ein neues Weißbuch zu erstellen (vgl. Ankündigung am
29. Oktober 2014 auf der Bundeswehrtagung)?
2. Welche globalen Herausforderungen und sicherheitspolitischen
Bedrohungen sieht die Bundesregierung aktuell als prioritär (bitte einzeln
aufschlüsseln und jeweils begründen)?
Gilt nach wie vor der bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2014
gesetzte Schwerpunkt des deutschen Engagements in Afrika, und in welchem
Verhältnis steht dieser zu anderen globalen Herausforderungen und
sicherheitspolitischen Bedrohungen?
3. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft die
Landes- und Bündnisverteidigung und warum (bitte detailliert begründen)?
4. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vorhandenen
Fähigkeitenspektrums und der Fragen der Durchhaltefähigkeit ein Spannungsfeld
zwischen der Gewichtung der Aufgaben der multilateralen
Friedenssicherung und Gewaltverhütung auf der einen Seite und den Aufgaben der
Bündnis- und Landesverteidigung auf der anderen Seite?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
5. Inwiefern plant die Bundesregierung eine umfassende, systematische
Bilanzierung bzw. Evaluierung der bisherigen und zukünftigen Auslandseinsätze?
Wenn ja, wie, und durch wen soll diese Bilanzierung bzw. Evaluierung
durchgeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein neues Weißbuch bereits
vor Beginn der Neuausrichtung hätte vorgelegt werden und die Grundlage für
diese bilden müssen, und welchen praktischen Wert hat ein neues Weißbuch
nach Auffassung der Bundesregierung?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Streitkräftereform aus
einer ressortgemeinsamen Überprüfung des sicherheitspolitischen Umfeldes,
des Auftrages, der Aufgaben und der Zielvorgaben abgeleitet werden sollte?
Durch welche Prozesse hat die Bundesregierung dies vor der Ausgestaltung
der laufenden Neuausrichtung der Bundeswehr sichergestellt?
8. Welche Stelle der Bundesregierung ist bei der Erarbeitung des Weißbuches
federführend, wer ist mitberatend, und wie genau erfolgt die Zusammenarbeit
mit den anderen Bundesressorts (bitte einzeln unter Angabe der
Aufgabenstellung auflisten sowie Abstimmungsprozesse darstellen)?
Welche Abteilungen des BMVg sind derzeit mit der Erstellung des neuen
Weißbuches befasst (bitte einzeln unter Angabe der Aufgabenstellung
auflisten sowie Abstimmungsprozess darstellen)?
9. Sieht die Bundesregierung den Review-Prozess des Bundesministeriums des
Auswärtigen und die Entwicklung einer Zukunftscharta durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die
Erstellung eines Weißbuches als unabhängige Prozesse an, und in welchem
Verhältnis stehen sie zueinander?
Drucksache 18/5636 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie genau ist die angemessene Beteiligung des Deutschen Bundestages und
der Öffentlichkeit am Erarbeitungsprozess des Weißbuches geplant (bitte
detailliert mit Zeitplan und den geplanten Beteiligungsformaten darlegen)?
11. Wie und auf welche Weise erfolgt die derzeitige Erarbeitung des
Weißbuches der Bundeswehr in Abstimmung mit der Europäischen Union,
insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung der Außenbeauftragten
der Europäischen Union, Federica Mogherini, eine neue europäische
Sicherheitsstrategie der Europäischen Union erarbeiten zu lassen?
12. Gibt es hinsichtlich der Erstellung eines neuen Weißbuches eine
Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen, wie beispielsweise den
Vereinten Nationen, der NATO, der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und wie sieht diese konkret aus (bitte nach
Institutionen, Stellen und Art der Zusammenarbeit genau aufschlüsseln)?
13. Welche Relevanz haben die auf Ebene der EU und NATO laufenden
militärischen Planungsprozesse für die Erstellung eines neuen Weißbuches bzw.
die Neuausrichtung der Bundeswehr, und wie und auf welche Weise werden
diese berücksichtigt?
14. Werden Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen in den
Entstehungsprozess des neuen Weißbuches aktiv eingebunden (ähnlich wie die
Hinzuziehung des Botschafters Wolfgang Ischinger bei der Erstellung des
französischen Weißbuches für Verteidigung und nationale Sicherheit)?
Wenn ja, Vertreterinnen und Vertreter welcher Nationen, und auf welcher
Grundlage wurden diese ausgewählt (bitte aufschlüsseln), auf welche Weise
werden sie genau eingebunden, und wie lauten ihre Namen und ihre
Funktionen?
15. Ist es geplant, das Weißbuch per Kabinettbeschluss zu verabschieden, und
wenn nein, warum nicht?
16. In welchem Verhältnis steht das Weißbuch zu den Verteidigungspolitischen
Richtlinien der Bundeswehr sowie zur Konzeption der Bundeswehr, und
inwiefern hält das BMVg es für notwendig, die zuletzt im Jahr 2011
erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien einer Überprüfung zu
unterziehen und diese zu überarbeiten?
Wenn ja, wie sehen die Planungen zu diesen Prozessen aus, wie sind sie mit
der Erstellung eines neuen Weißbuches verknüpft, und wann sollen sie
endgezeichnet werden?
Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle
Strukturentscheidungen im BMVg
17. Auf welcher Grundlage werden die nationalen Zielvorgaben (level of
ambition) festgelegt, und erachtet die Bundesregierung dies als ein geeignetes
Planungsinstrument (bitte begründen)?
a) Ist die Bundeswehr in ihrer derzeitigen Struktur, ihrem Personalumfang
und ihrer Materialausstattung dazu in der Lage, die nationalen
Zielvorgaben vollumfänglich zu erfüllen und gemäß derer eingesetzt zu werden?
b) Sind derzeit Anpassungen der nationalen Zielvorgaben geplant, und
wenn ja, auf welcher Grundlage sollen diese erfolgen und wie sollen
diese aussehen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/563618. In welchen Bereichen der Neuausrichtung der Bundeswehr besteht nach
Auffassung des BMVg auf welcher Grundlage Nachbesserungsbedarf, und
inwieweit handelt es sich dabei um kleine Korrekturen oder aber
tiefgreifende Änderungen der laufenden Reform der Streitkräfte (bitte einzeln
aufschlüsseln und jeweils begründen)?
Wie wird dem Nachbesserungsbereich im BMVg sowie im nachgeordneten
Bereich aktuell begegnet, und was wird künftig diesbezüglich geplant?
19. Beabsichtigt das BMVg das Stationierungskonzept vom Oktober 2011
weiter zu verändern, und falls ja, warum, in welchem Umfang und in welchem
Zeitplan?
20. Bei welchen Standorten ist bereits jetzt klar, dass es zu Abweichungen von
den Entscheidungen aus dem Stationierungskonzept kommen wird, und
welche werden noch überprüft (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen
Standorte mit Stand der Pläne, Begründung und Zeitleiste darlegen)?
a) Welche Kriterien werden hierfür herangezogen, und inwiefern werden
die für das Stationierungskonzept 2011 verwandten
Entscheidungskriterien berücksichtigt?
b) Inwieweit ergeben sich mögliche Änderungen des
Stationierungskonzeptes infolge der Evaluierung der Neuausrichtung der Bundeswehr bzw.
aus dem Prozess zur Erstellung eines neuen Weißbuches der
Bundeswehr?
21. Plant das BMVg eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des
derzeit gültigen Personalstrukturmodells?
Wenn ja, warum, mit welchen Prämissen und vor welchem zeitlichen
Horizont?
22. Wie ist die Aussage der Bundesverteidigungsministerin im Rahmen des
Interviews mit der Redaktion des Magazins „Die Bundeswehr“ vom
27. Februar 2015 bezüglich einer „angemessenen Breite an militärischen
Fähigkeiten“ zu verstehen?
23. Inwiefern ist aus Sicht des BMVg für eine etwaige Reduzierung von
Fähigkeiten bzw. der abgebildeten Tiefe eine Abstimmung mit Partnern in der
Europäischen Union oder der NATO notwendig?
Wenn ja, bei welchen Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten, und
wenn nein, warum nicht?
24. Bei welchen Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten sieht das BMVg
die Möglichkeit, sich verstärkt gemeinschaftlich und arbeitsteilig zu
organisieren?
25. Welche Fähigkeiten der Bundeswehr sind nach Auffassung des BMVg
derzeit
a) mit einer angemessenen Tiefe abgebildet (bitte die Bewertungsgrundlage
„angemessen“ definieren),
b) mit einer Tiefe abgebildet, die reduziert werden kann (bitte begründen),
c) künftig verzichtbar und können ganz aufgegeben werden (bitte
begründen)?
26. Wie genau soll eine Dynamisierung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr
erfolgen, wie dies die Bundesverteidigungsministerin im genannten
Interview vom Februar 2015 einforderte, und wie hängt dies mit Fragen der
Breite und Tiefe des Fähigkeitenspektrums zusammen?
Drucksache 18/5636 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr sollten aus Sicht des
BMVg perspektivisch vollständig aufgegeben oder nur noch zum
überragenden Anteil durch Bündnispartner abgebildet werden?
28. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr beabsichtigt das
BMVg, in absehbarer Zeit eine Anpassung der Obergrenzen vorzunehmen,
und welche sicherheitspolitische Begründung liegt diesen Überlegungen
jeweils zugrunde (bitte nach Waffensystemen, derzeit geltender Obergrenze,
geplanter neuer Obergrenze, sicherheitspolitischer Begründung
aufschlüsseln)?
Inwieweit ist diese Überprüfung bzw. Anpassung an den Weißbuch-Prozess
gekoppelt (bitte einzeln nach vorgenommenen und geplanten Anpassungen
der jeweiligen Waffensysteme aufschlüsseln)?
29. Welche Hauptwaffensysteme befinden sich aktuell in welcher Stückzahl, in
welchem Rüststand und welcher Einsatzbereitschaft im Bestand der
Bundeswehr, und inwiefern ist eine Aussonderung einzelner Systeme geplant?
30. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr gibt es seit wann in
welchem Maße Engpässe hinsichtlich der Ausstattung mit notwendiger
Munition?
Bis wann sollen diese Engpässe behoben werden, und welche Kosten
werden hierfür durch das BMVg veranschlagt?
31. In welchem Maße gibt es Engpässe bei der Ausrüstung unterhalb der
Hauptwaffensysteme, insbesondere bei geschützten Transport- und
Führungsfahrzeugen sowie persönlicher Ausrüstung, und welche Kosten und welcher
Zeithorizont werden zur Beseitigung dieser Mängel veranschlagt (bitte
detailliert darstellen)?
32. Inwiefern verfügt die Bundeswehr über genügend Material, wie Fahrzeuge,
Waffen oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, um die in ihrer Struktur
vorgesehenen Einheiten gleichzeitig und gemäß ihrer jeweiligen Soll-Struktur
voll auszustatten (Vollausstattung der Bundeswehr)?
33. Bei welchen Einheiten soll es künftig eine Vollausstattung geben, welche
Einheiten sollen von einer Vollausstattung weiterhin oder künftig
ausgenommen werden, und inwiefern und auf welcher Grundlage wurden hierzu
bereits verbindliche Entscheidungen getroffen (bitte einzeln aufschlüsseln
und begründen)?
34. Bei welchem Material sieht die Bundeswehr bewusst von einem
Materialbestand ab, der eine Vollausstattung ermöglichen würde, und wie hoch ist
jeweils die Differenz zum vorhandenen Material?
35. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet das BMVg mittelfristig, um die für eine
Vollausstattung notwendigen Materialumfänge zu erreichen (etwa für
Investitionen, zusätzliche Materialerhaltungskosten)?
36. Teilt das BMVg die Kostenschätzung des Inspekteurs des Heeres,
Generalleutnant Bruno Kasdorf, nach der eine Vollausstattung des Heeres mit den
Hauptwaffensystemen der Bundeswehr bis zum Jahr 2025 rund 20 Mrd.
Euro benötigen würde (
www.sueddeutsche.de vom 21. Mai 2015 „Der
Investitionsbedarf ist riesig“)?
a) Wie hoch wären die zu erwartenden Kosten für die anderen
Teilstreitkräfte?
b) Wie viel Geld würde für die Vollausstattung also insgesamt nötig sein,
und wie sollte das im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts abgebildet
werden?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/563637. Wie oft ist es seit dem Jahr 2010 bei Übungen (z. B. im Rahmen von NATO
NRF und EU Battlegroups) und bei Einsätzen zu Engpässen bei der
Materialbereitstellung gekommen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
38. Zu welchen Einschränkungen kam es im vergangenen Jahr aufgrund von
Material- oder Personalengpässen im Grundbetrieb der Bundeswehr, also
bei der Durchführung von Daueraufgaben und in der Ausbildung – im
Besonderen bei der Einsatzvorausbildung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
39. Wird die Bundeswehr als lead nation einer EU Battlegroup im Jahr 2016 in
der Lage sein, für die eingemeldeten Truppenteile das potentiell benötigte
Material im hinreichenden Umfang durchhaltefähig zur Verfügung zu
stellen, und wenn nein, in welchen Bereichen kann dies warum nicht
sichergestellt werden?
40. Wie viele den Anforderungen der NATO entsprechend ausgestattete
Gefechtsverbände in welcher Größe kann die Bundeswehr derzeit nach den
bisherigen Erkenntnissen aus der Testphase der „Very High Readiness Joint
Task Force“ aufstellen?
41. Wird die Bundeswehr in der Lage sein, die der NATO im Rahmen der
Landes- und Bündnisverteidigung zu stellende verstärkte Division bestehend
aus drei Brigaden durchhaltefähig voll auszustatten, und wenn ja, ab wann?
42. Wie definiert und differenziert die Bundeswehr derzeit die Einsatzfähigkeit
ihrer Hauptwaffensysteme?
Wie wird diese systematisch festgehalten und an die entsprechenden
Planungsstellen weitergegeben, und sollte es Engpässe geben, welche
Maßnahmen werden durch wen in welchem Zeitraum ergriffen, um die
Einsatzfähigkeit wieder herzustellen (bitte detailliert darlegen)?
43. Welche Maßnahmen werden für welche Fähigkeiten ergriffen, um
Interoperabilität, Flexibilität, schnellere Verlegefähigkeit und schnellere
Bereitstellung herzustellen?
Für welche Verbände und Einheiten, welche Fähigkeiten und welches
Personal trifft dies zu (bitte einzeln aufschlüsseln)?
44. Welche Ergebnisse hat die Prüfung kurz- und langfristiger
Modernisierungs- und Ergänzungsschritte ergeben, die die
Bundesverteidigungsministerin in dem genannten Interview vom Februar 2015 ankündigte?
Falls diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, wann liegen hier
Ergebnisse vor, und in welchen Bereichen findet eine Prüfung durch welche
Stellen statt?
45. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, bisher für die Aussonderung
vorgesehene Waffensysteme im Bestand zu halten und weiter zu nutzen (bitte
aufschlüsseln nach Waffensystem, geplanter Verwendungszusammenhang)?
Berlin, den 21. Juli 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]