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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle Strukturentscheidungen vor dem Hintergrund des Weißbuches

Gründe für die Erstellung eines neuen Bundeswehr-Weißbuchs, zukünftige Rolle der Landes- und Bündnisverteidigung, Erarbeitungsprozess, beteiligte Akteure, Kooperation mit anderen Institutionen, Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle Strukturentscheidungen im BMVg, Festlegung der nationalen Zielvorgaben (level of ambition), Nachbesserungsbedarf, Fähigkeitenspektrum und Dynamisierung des Fähigkeitsprofils, Material- und Personalengpässe, Vollausstattung der Bundeswehr, Einsatzfähigkeit, Stationierungskonzept<br /> (insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

01.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/563621.07.2015

Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle Strukturentscheidungen vor dem Hintergrund des Weißbuches

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5636 18. Wahlperiode 21.07.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle Strukturentscheidungen vor dem Hintergrund des Weißbuches Am 29. Oktober 2014 kündigte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, in ihrer Rede auf der Bundeswehrtagung an, bis zum Jahr 2016 das bestehende Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahr 2006 überarbeiten zu wollen. Im Weißbuch der Bundeswehr legt die Bundesregierung in unregelmäßigen Abständen ihre Überlegungen zur sicherheitspolitischen Lage Deutschlands dar, aus denen sie Schlussfolgerungen für die Bundeswehr zieht. Daraus werden der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr sowie das sogenannte level of ambition, die nationale Zielvorgabe für die Fähigkeiten der Bundeswehr, abgeleitet. Etwaige Anpassungen der bestehenden Strukturen bzw. noch einzunehmenden Strukturentscheidungen der Neuausrichtung der Bundeswehr sollten sich sinnvollerweise aus den Überlegungen im Rahmen des Weißbuchprozesses ergeben. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Konflikte ist es wichtig, dass eine neue Friedens- und Sicherheitsstrategie erarbeitet wird. Diese darf jedoch nicht auf das Militärische verkürzt werden, denn die Krisen und Konflikte dieser Welt lassen sich nicht mit militärischen Mitteln lösen. Die frühzeitige Prävention von Krisen mittels ziviler Instrumente ist hingegen sicherheitspolitisch effizienter, ökonomischer, in der Regel erfolgreicher und häufig auch politisch konsensfähiger. Eine neue friedens- und sicherheitspolitische Strategie sollte dem Primat des Zivilen folgen und die zivile Krisenprävention, das Konfliktmanagement und die Friedenskonsolidierung sollten den Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements Deutschlands bilden. Doch während das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dieses neue Weißbuch erarbeitet, werden parallel bereits an zentralen Stellschrauben der bestehenden Bundeswehrstruktur gedreht und Strukturentscheidungen vorbereitet und getroffen. Dieses Vorgehen ist unsystematisch und wird der Tragweite der Entscheidungen nicht gerecht. Die Neuausrichtung der Bundeswehr befindet sich im sechsten Jahr und ist noch nicht vollständig umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD hatten sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrages darauf verständigt, bis spätestens Ende des Jahres 2014 eine Evaluierung der Neuausrichtung vorzunehmen und dort nachzusteuern, wo sich aus ihrer Sicht Änderungsbedarf ergibt. Dies ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen widersprechen sich die Koalitionsfraktionen ge- Drucksache 18/5636 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegenseitig. Die Fraktion der SPD legte im April 2014 ein eigenes Papier zum „Nachsteuerungsbedarf bei der Bundeswehrreform“ vor. Gleichzeit sprach sich die Fraktion der CDU/CSU eindeutig gegen eine Reform der Reform aus. Somit ist völlig unklar, welchen konkreten Nachbesserungsbedarf die Koalitionäre hinsichtlich der Neuausrichtung der Bundeswehr sehen. Bereits Ende Februar 2015 sprach sich die Bundesverteidigungsministerin in ihrem Interview gegenüber der Redaktion des Magazins „Die Bundeswehr“ u. a. dafür aus, die Obergrenzen der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr zu überprüfen, die Fähigkeitenplanung zu dynamisieren und zu flexibilisieren, die getroffenen Stationierungsentscheidungen vom Oktober 2011 auf den Prüfstand zu stellen sowie die Verfügbarkeit von Material und Maßnahmen zu dessen Erhalt zu verändern. Zudem relativierte sie das bisher vorherrschende Strukturprinzip „Breite vor Tiefe“ mit der Aussage, dass sie von derartigen Schlagworten nichts halte (www.bmvg.de „Ursula von der Leyen: ,Gutes überschüssiges Material wird nicht mehr verschrottet‘ “ vom 27. Februar 2015). Die Bundesverteidigungsministerin stellt somit zentrale Pfeiler der bisherigen Neuausrichtung infrage, ohne dass dabei klar ist, auf welcher Grundlage und Analyse dieses geschieht und wie diese Ankündigungen konkret umgesetzt werden sollen. Im BMVg finden zudem jenseits der öffentlichen und parlamentarischen Debatte Überprüfungs- und Entscheidungsprozesse statt (beispielsweise Obergrenzen für Hauptwaffensysteme), die eine hohe Auswirkung auf die weitere Aufstellung der Streitkräfte ebenso wie auf das zukünftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr im Spannungsfeld der Pole „Auslandseinsätze“ und „Landes- und Bündnisverteidigung“ haben. Über diese Absichten wurde das Parlament nur unzureichend unterrichtet. Dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 29. Januar 2015 lediglich ein Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel, übersandt, in dem Korrekturen in kleinem Ausmaß und insbesondere mit dem Fokus auf die Neugliederung des Bundesministeriums der Verteidigung dargestellt wurden, wie beispielsweise die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur „Koordinierung leitungsrelevanter Entscheidungen“ oder die Umgliederung der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) im BMVg. Diese zahlreichen Ankündigungen und Prozesse wirken nach Auffassung der Fragesteller wenig strategisch durchdacht, unsystematisch und setzen falsche Schwerpunkte. Sie drohen das Chaos und die Unzufriedenheit, die durch die Neuausrichtung der Bundeswehr entstanden sind, weiter zu verschärfen. Gleichzeitig besteht auf diese Weise die Gefahr, dass die notwendigen Kurskorrekturen bei den Reformbemühungen nicht in Angriff genommen werden können. Denn relativ offensichtlich tritt zu Tage: Das Prinzip „Breite vor Tiefe“ ist, so wie es in der Bundeswehr umgesetzt wurde, gescheitert. Wie bei den Reformen der letzten Jahre bestehen zudem auch dieses Mal große Zweifel, ob diese Prozesse in Abstimmung mit den entsprechenden Institutionen und Partnernationen stattfinden, um eine funktionierende europäische Arbeitsteilung in der Sicherheitspolitik zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich zahlreiche Fragen, die im Rahmen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages mehrfach nicht beantwortet wurden und die sowohl den begonnenen Weißbuch-Prozess als auch die damit zusammenhängenden Pläne für eine Nachjustierung der Neuausrichtung der Bundeswehr und die Materiallage der Truppe betreffen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5636Wir fragen die Bundesregierung: Weißbuch-Prozess 1. Welche konkreten Gründe und Absichten veranlassten die Bundesverteidigungsministerin ein neues Weißbuch zu erstellen (vgl. Ankündigung am 29. Oktober 2014 auf der Bundeswehrtagung)? 2. Welche globalen Herausforderungen und sicherheitspolitischen Bedrohungen sieht die Bundesregierung aktuell als prioritär (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils begründen)? Gilt nach wie vor der bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2014 gesetzte Schwerpunkt des deutschen Engagements in Afrika, und in welchem Verhältnis steht dieser zu anderen globalen Herausforderungen und sicherheitspolitischen Bedrohungen? 3. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft die Landes- und Bündnisverteidigung und warum (bitte detailliert begründen)? 4. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vorhandenen Fähigkeitenspektrums und der Fragen der Durchhaltefähigkeit ein Spannungsfeld zwischen der Gewichtung der Aufgaben der multilateralen Friedenssicherung und Gewaltverhütung auf der einen Seite und den Aufgaben der Bündnis- und Landesverteidigung auf der anderen Seite? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab? 5. Inwiefern plant die Bundesregierung eine umfassende, systematische Bilanzierung bzw. Evaluierung der bisherigen und zukünftigen Auslandseinsätze? Wenn ja, wie, und durch wen soll diese Bilanzierung bzw. Evaluierung durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht? 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein neues Weißbuch bereits vor Beginn der Neuausrichtung hätte vorgelegt werden und die Grundlage für diese bilden müssen, und welchen praktischen Wert hat ein neues Weißbuch nach Auffassung der Bundesregierung? 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Streitkräftereform aus einer ressortgemeinsamen Überprüfung des sicherheitspolitischen Umfeldes, des Auftrages, der Aufgaben und der Zielvorgaben abgeleitet werden sollte? Durch welche Prozesse hat die Bundesregierung dies vor der Ausgestaltung der laufenden Neuausrichtung der Bundeswehr sichergestellt? 8. Welche Stelle der Bundesregierung ist bei der Erarbeitung des Weißbuches federführend, wer ist mitberatend, und wie genau erfolgt die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesressorts (bitte einzeln unter Angabe der Aufgabenstellung auflisten sowie Abstimmungsprozesse darstellen)? Welche Abteilungen des BMVg sind derzeit mit der Erstellung des neuen Weißbuches befasst (bitte einzeln unter Angabe der Aufgabenstellung auflisten sowie Abstimmungsprozess darstellen)? 9. Sieht die Bundesregierung den Review-Prozess des Bundesministeriums des Auswärtigen und die Entwicklung einer Zukunftscharta durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die Erstellung eines Weißbuches als unabhängige Prozesse an, und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Drucksache 18/5636 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie genau ist die angemessene Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit am Erarbeitungsprozess des Weißbuches geplant (bitte detailliert mit Zeitplan und den geplanten Beteiligungsformaten darlegen)? 11. Wie und auf welche Weise erfolgt die derzeitige Erarbeitung des Weißbuches der Bundeswehr in Abstimmung mit der Europäischen Union, insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung der Außenbeauftragten der Europäischen Union, Federica Mogherini, eine neue europäische Sicherheitsstrategie der Europäischen Union erarbeiten zu lassen? 12. Gibt es hinsichtlich der Erstellung eines neuen Weißbuches eine Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen, wie beispielsweise den Vereinten Nationen, der NATO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und wie sieht diese konkret aus (bitte nach Institutionen, Stellen und Art der Zusammenarbeit genau aufschlüsseln)? 13. Welche Relevanz haben die auf Ebene der EU und NATO laufenden militärischen Planungsprozesse für die Erstellung eines neuen Weißbuches bzw. die Neuausrichtung der Bundeswehr, und wie und auf welche Weise werden diese berücksichtigt? 14. Werden Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen in den Entstehungsprozess des neuen Weißbuches aktiv eingebunden (ähnlich wie die Hinzuziehung des Botschafters Wolfgang Ischinger bei der Erstellung des französischen Weißbuches für Verteidigung und nationale Sicherheit)? Wenn ja, Vertreterinnen und Vertreter welcher Nationen, und auf welcher Grundlage wurden diese ausgewählt (bitte aufschlüsseln), auf welche Weise werden sie genau eingebunden, und wie lauten ihre Namen und ihre Funktionen? 15. Ist es geplant, das Weißbuch per Kabinettbeschluss zu verabschieden, und wenn nein, warum nicht? 16. In welchem Verhältnis steht das Weißbuch zu den Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr sowie zur Konzeption der Bundeswehr, und inwiefern hält das BMVg es für notwendig, die zuletzt im Jahr 2011 erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien einer Überprüfung zu unterziehen und diese zu überarbeiten? Wenn ja, wie sehen die Planungen zu diesen Prozessen aus, wie sind sie mit der Erstellung eines neuen Weißbuches verknüpft, und wann sollen sie endgezeichnet werden? Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle Strukturentscheidungen im BMVg 17. Auf welcher Grundlage werden die nationalen Zielvorgaben (level of ambition) festgelegt, und erachtet die Bundesregierung dies als ein geeignetes Planungsinstrument (bitte begründen)? a) Ist die Bundeswehr in ihrer derzeitigen Struktur, ihrem Personalumfang und ihrer Materialausstattung dazu in der Lage, die nationalen Zielvorgaben vollumfänglich zu erfüllen und gemäß derer eingesetzt zu werden? b) Sind derzeit Anpassungen der nationalen Zielvorgaben geplant, und wenn ja, auf welcher Grundlage sollen diese erfolgen und wie sollen diese aussehen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/563618. In welchen Bereichen der Neuausrichtung der Bundeswehr besteht nach Auffassung des BMVg auf welcher Grundlage Nachbesserungsbedarf, und inwieweit handelt es sich dabei um kleine Korrekturen oder aber tiefgreifende Änderungen der laufenden Reform der Streitkräfte (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils begründen)? Wie wird dem Nachbesserungsbereich im BMVg sowie im nachgeordneten Bereich aktuell begegnet, und was wird künftig diesbezüglich geplant? 19. Beabsichtigt das BMVg das Stationierungskonzept vom Oktober 2011 weiter zu verändern, und falls ja, warum, in welchem Umfang und in welchem Zeitplan? 20. Bei welchen Standorten ist bereits jetzt klar, dass es zu Abweichungen von den Entscheidungen aus dem Stationierungskonzept kommen wird, und welche werden noch überprüft (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Standorte mit Stand der Pläne, Begründung und Zeitleiste darlegen)? a) Welche Kriterien werden hierfür herangezogen, und inwiefern werden die für das Stationierungskonzept 2011 verwandten Entscheidungskriterien berücksichtigt? b) Inwieweit ergeben sich mögliche Änderungen des Stationierungskonzeptes infolge der Evaluierung der Neuausrichtung der Bundeswehr bzw. aus dem Prozess zur Erstellung eines neuen Weißbuches der Bundeswehr? 21. Plant das BMVg eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des derzeit gültigen Personalstrukturmodells? Wenn ja, warum, mit welchen Prämissen und vor welchem zeitlichen Horizont? 22. Wie ist die Aussage der Bundesverteidigungsministerin im Rahmen des Interviews mit der Redaktion des Magazins „Die Bundeswehr“ vom 27. Februar 2015 bezüglich einer „angemessenen Breite an militärischen Fähigkeiten“ zu verstehen? 23. Inwiefern ist aus Sicht des BMVg für eine etwaige Reduzierung von Fähigkeiten bzw. der abgebildeten Tiefe eine Abstimmung mit Partnern in der Europäischen Union oder der NATO notwendig? Wenn ja, bei welchen Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten, und wenn nein, warum nicht? 24. Bei welchen Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten sieht das BMVg die Möglichkeit, sich verstärkt gemeinschaftlich und arbeitsteilig zu organisieren? 25. Welche Fähigkeiten der Bundeswehr sind nach Auffassung des BMVg derzeit a) mit einer angemessenen Tiefe abgebildet (bitte die Bewertungsgrundlage „angemessen“ definieren), b) mit einer Tiefe abgebildet, die reduziert werden kann (bitte begründen), c) künftig verzichtbar und können ganz aufgegeben werden (bitte begründen)? 26. Wie genau soll eine Dynamisierung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr erfolgen, wie dies die Bundesverteidigungsministerin im genannten Interview vom Februar 2015 einforderte, und wie hängt dies mit Fragen der Breite und Tiefe des Fähigkeitenspektrums zusammen? Drucksache 18/5636 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Welche militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr sollten aus Sicht des BMVg perspektivisch vollständig aufgegeben oder nur noch zum überragenden Anteil durch Bündnispartner abgebildet werden? 28. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr beabsichtigt das BMVg, in absehbarer Zeit eine Anpassung der Obergrenzen vorzunehmen, und welche sicherheitspolitische Begründung liegt diesen Überlegungen jeweils zugrunde (bitte nach Waffensystemen, derzeit geltender Obergrenze, geplanter neuer Obergrenze, sicherheitspolitischer Begründung aufschlüsseln)? Inwieweit ist diese Überprüfung bzw. Anpassung an den Weißbuch-Prozess gekoppelt (bitte einzeln nach vorgenommenen und geplanten Anpassungen der jeweiligen Waffensysteme aufschlüsseln)? 29. Welche Hauptwaffensysteme befinden sich aktuell in welcher Stückzahl, in welchem Rüststand und welcher Einsatzbereitschaft im Bestand der Bundeswehr, und inwiefern ist eine Aussonderung einzelner Systeme geplant? 30. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr gibt es seit wann in welchem Maße Engpässe hinsichtlich der Ausstattung mit notwendiger Munition? Bis wann sollen diese Engpässe behoben werden, und welche Kosten werden hierfür durch das BMVg veranschlagt? 31. In welchem Maße gibt es Engpässe bei der Ausrüstung unterhalb der Hauptwaffensysteme, insbesondere bei geschützten Transport- und Führungsfahrzeugen sowie persönlicher Ausrüstung, und welche Kosten und welcher Zeithorizont werden zur Beseitigung dieser Mängel veranschlagt (bitte detailliert darstellen)? 32. Inwiefern verfügt die Bundeswehr über genügend Material, wie Fahrzeuge, Waffen oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, um die in ihrer Struktur vorgesehenen Einheiten gleichzeitig und gemäß ihrer jeweiligen Soll-Struktur voll auszustatten (Vollausstattung der Bundeswehr)? 33. Bei welchen Einheiten soll es künftig eine Vollausstattung geben, welche Einheiten sollen von einer Vollausstattung weiterhin oder künftig ausgenommen werden, und inwiefern und auf welcher Grundlage wurden hierzu bereits verbindliche Entscheidungen getroffen (bitte einzeln aufschlüsseln und begründen)? 34. Bei welchem Material sieht die Bundeswehr bewusst von einem Materialbestand ab, der eine Vollausstattung ermöglichen würde, und wie hoch ist jeweils die Differenz zum vorhandenen Material? 35. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet das BMVg mittelfristig, um die für eine Vollausstattung notwendigen Materialumfänge zu erreichen (etwa für Investitionen, zusätzliche Materialerhaltungskosten)? 36. Teilt das BMVg die Kostenschätzung des Inspekteurs des Heeres, Generalleutnant Bruno Kasdorf, nach der eine Vollausstattung des Heeres mit den Hauptwaffensystemen der Bundeswehr bis zum Jahr 2025 rund 20 Mrd. Euro benötigen würde (www.sueddeutsche.de vom 21. Mai 2015 „Der Investitionsbedarf ist riesig“)? a) Wie hoch wären die zu erwartenden Kosten für die anderen Teilstreitkräfte? b) Wie viel Geld würde für die Vollausstattung also insgesamt nötig sein, und wie sollte das im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts abgebildet werden? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/563637. Wie oft ist es seit dem Jahr 2010 bei Übungen (z. B. im Rahmen von NATO NRF und EU Battlegroups) und bei Einsätzen zu Engpässen bei der Materialbereitstellung gekommen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 38. Zu welchen Einschränkungen kam es im vergangenen Jahr aufgrund von Material- oder Personalengpässen im Grundbetrieb der Bundeswehr, also bei der Durchführung von Daueraufgaben und in der Ausbildung – im Besonderen bei der Einsatzvorausbildung (bitte einzeln aufschlüsseln)? 39. Wird die Bundeswehr als lead nation einer EU Battlegroup im Jahr 2016 in der Lage sein, für die eingemeldeten Truppenteile das potentiell benötigte Material im hinreichenden Umfang durchhaltefähig zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, in welchen Bereichen kann dies warum nicht sichergestellt werden? 40. Wie viele den Anforderungen der NATO entsprechend ausgestattete Gefechtsverbände in welcher Größe kann die Bundeswehr derzeit nach den bisherigen Erkenntnissen aus der Testphase der „Very High Readiness Joint Task Force“ aufstellen? 41. Wird die Bundeswehr in der Lage sein, die der NATO im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zu stellende verstärkte Division bestehend aus drei Brigaden durchhaltefähig voll auszustatten, und wenn ja, ab wann? 42. Wie definiert und differenziert die Bundeswehr derzeit die Einsatzfähigkeit ihrer Hauptwaffensysteme? Wie wird diese systematisch festgehalten und an die entsprechenden Planungsstellen weitergegeben, und sollte es Engpässe geben, welche Maßnahmen werden durch wen in welchem Zeitraum ergriffen, um die Einsatzfähigkeit wieder herzustellen (bitte detailliert darlegen)? 43. Welche Maßnahmen werden für welche Fähigkeiten ergriffen, um Interoperabilität, Flexibilität, schnellere Verlegefähigkeit und schnellere Bereitstellung herzustellen? Für welche Verbände und Einheiten, welche Fähigkeiten und welches Personal trifft dies zu (bitte einzeln aufschlüsseln)? 44. Welche Ergebnisse hat die Prüfung kurz- und langfristiger Modernisierungs- und Ergänzungsschritte ergeben, die die Bundesverteidigungsministerin in dem genannten Interview vom Februar 2015 ankündigte? Falls diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, wann liegen hier Ergebnisse vor, und in welchen Bereichen findet eine Prüfung durch welche Stellen statt? 45. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, bisher für die Aussonderung vorgesehene Waffensysteme im Bestand zu halten und weiter zu nutzen (bitte aufschlüsseln nach Waffensystem, geplanter Verwendungszusammenhang)? Berlin, den 21. Juli 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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