Absicherung der Erdgasversorgung für Haushaltskunden
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine gesicherte Erdgasversorgung in Deutschland ist für Industrie und Haushaltskunden essenziell. Obwohl der vergangene Winter verhältnismäßig mild war, sind Engpässe bei der Gasversorgung in Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließen. Zuletzt gab es im Februar 2012 einen solchen Engpass. Ein besonderer Schutz kommt dabei so genannten geschützten Kunden, wie Haushaltskunden, Fernwärmelieferanten oder Trägern öffentlicher Infrastruktur, zugute. Die Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (Verordnung (EU) Nr. 994/2010) sieht vor, dass die nationalstaatlich zuständige Behörde Erdgasversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, die Versorgung geschützter Kunden auch in besonderen Extremsituationen sicherzustellen. Die Extremsituationen werden als Versorgungsstandard bezeichnet und umfassen drei Szenarien: Erstens bei extremen Temperaturen an sieben aufeinander folgenden Tagen mit Spitzenlast, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren vorkommen. Zweitens bei einem außergewöhnlich hohen Gasverbrauch über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen, wie er mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren vorkommt. Und drittens für den Fall, dass die größte einzelne Gasinfrastruktur über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen unter durchschnittlichen Winterbedingungen ausfällt.
In Deutschland wurde diese Verpflichtung in nationales Recht mit dem § 53a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat als zuständige Behörde die Pflicht den Lieferanten der geschützten Kunden auferlegt. Mit der Definition von geschützten Kunden und der Einführung eines Versorgungsstandards sollte für besonders schutzbedürftige Kundengruppen ein höheres Schutzniveau geschaffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welchem Maße genießen so genannte geschützte Kunden in Deutschland ein höheres Schutzniveau als nicht geschützte Kunden, und wie genau wird dies definiert?
Wie konkret wird das höhere Schutzniveau durch die verpflichteten Lieferanten sichergestellt?
Wie stellt die Bundesregierung genau sicher (bitte Schritte aufschlüsseln), dass die Belieferung von geschützten Kunden in Extremsituationen funktioniert?
Welche Sanktionsmechanismen bestehen für den Fall einer Nichtbelieferung, und wie hoch sind die entsprechenden Strafen?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die geschützten Kunden seitens der zuständigen Lieferanten Gas vorgehalten, und falls ja, in welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Mit welchen konkreten Kontrollmechanismen überprüft die Bundesregierung systematisch die Einhaltung des § 53a EnWG?
Welche Ergebnisse gab es dazu in den vergangenen zehn Jahren zur Einhaltung des § 53a EnWG, und welche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung gab es?
Mit welcher Nachfrage nach abschaltbaren Gasnetzanschlussverträgen rechnet die Bundesregierung, und welche Mehrkosten für die geschützten Kunden können dadurch entstehen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Studie des BMWi „Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungsicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelungen der Speicher (strategische Reserve, Speicherverpflichtungen), einschließlich der Kosten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Markt“, und weshalb hat sich die Veröffentlichung der Studie um mehrere Monate verzögert?
Wird sich die Bundesregierung für eine nationale Gasreserve aussprechen, und falls nein, welche alternativen Lösungen für Engpasssituationen hat sie (Speicherverpflichtung etc.)?