Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuung
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Beate Walter-Rosenheimer, Ulle Schauws, Doris Wagner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 6. November 2014 haben sich auf einer Konferenz die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schlesig, und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder auf einen gemeinsamen Qualitätsprozess hin zu gemeinsamen Qualitätszielen für die Kindertagesbetreuung verständigt, der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Einbeziehung der in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbände und Organisationen erfolgen soll. Verabredet wurde, dass turnusmäßige Konferenzen von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände abgehalten werden. Ebenso sollte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt werden, in die auch Verbände und Organisationen einbezogen werden sollen. Ende des Jahres 2016 soll ein erster Bericht vorgelegt werden.
All dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich im Zuge des „Krippengipfels“ im April 2007 Bund, Länder und Kommunen über den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis August 2013 verständigt hatten; rund 750 000 Betreuungsplätze sollten bis dahin geschaffen werden. Dies sollte dem Bedarf entsprechen. Zum Stichtag 1. August 2013 sollte dann der Rechtsanspruch in Kraft treten.
Im März 2014 haben dem Fünften Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (kurz KiföG-Bericht) nach, 660 750 unter Dreijährige ein öffentlich gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung wahrgenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage ihres Fünften KiföG-Berichts, dass am 1. März 2014 für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot noch rund 185 000 Plätze fehlen (ausgehend davon, dass im Jahr 2014 41,5 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz wünschten, die Betreuungsquote zu diesem Zeitpunkt jedoch 32,3 Prozent betrug)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass 18,4 Prozent der in den Jahren 2013 bzw. 2014 vom Deutschen Jugendinstitut befragten Eltern angegeben haben, große oder sehr große Schwierigkeiten bei der Suche nach einem passenden Angebot gehabt zu haben?
Gedenkt die Bundesregierung ein Programm aufzulegen, das Teilzeitbeschäftigte in den Kindertagesstätten zur Ausweitung ihrer Wochenarbeitszeit motiviert (wenn ja, bitte konkrete Schritte benennen)? Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der bezahlten Arbeitszeit, den pädagogische Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung für die mittelbare Arbeit (Leitungszeiten und Verfügungszeiten, wie z. B. Ausfallzeiten, Elterngespräche, Weiterbildungszeiten, Vor- und Nachbereitung, Supervision etc.) tatsächlich verwenden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Empfehlungen von Expertinnen und Experten oder Fachverbänden hinsichtlich des Anteils, der Fachkräften für mittelbare Arbeiten zur Verfügung stehen sollte?
Welche turnusmäßigen Konferenzen sind bis Ende des Jahres 2016 geplant (bitte geplante Termine, ggf. Themenschwerpunkte etc. angeben)?
Zu welchen Terminen hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ bisher getagt, und welche Termine sind bis Ende des Jahres 2016 geplant (bitte ggf. Themenschwerpunkte etc. angeben)?
Welche Fachkraft-Kind-Relationen in der Kindertagesbetreuung (bzw. Zielwerte) hält die Arbeitsgruppe für fachlich begründet und erstrebenswert?
Welche Qualitätsaspekte sind der Bundesregierung ein besonderes Anliegen, und welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe bisher erzielt?
Welche Expertisen und Forschungsaufträge hat die Arbeitsgruppe bisher in Auftrag gegeben bzw. plant sie in Auftrag zu geben (bitte Themen und geplante Fertigstellung benennen)?
Welchen Einfluss haben die gegenwärtigen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern hinsichtlich der Wertschätzung und tariflichen Entlohnung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten, Horten und ähnlichen Einrichtungen auf die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe?
Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Kostenbeiträge der Eltern für die Kindertagesbetreuung ihrer Kinder ein, wenn sich die tarifliche Entlohnung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten verbessert?
Teilt die Bundesregierung die Sorge der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, dass die Elternbeiträge steigen werden, und diese dann mancherorts für geringverdienende Eltern zur Belastung werden können?
Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Programmes „Bundesprogramm KitaPlus“, für das laut Bundesregierung zusätzlich 100 Mio. Euro ab dem 1. Januar 2016 als Investitionen in Plätze für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen und mit denen der Ausbau von 24-Stunden-Kitas ermöglicht werden soll, geplant?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergabe der Fördermittel aus dem angekündigten Sonderprogramm zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung an Qualitätskriterien (z. B. die Fachkraft-Kind-Relation) zu binden? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung prognostiziert, wie viele Kindertageseinrichtungen über das Sonderprogramm zur Förderung von 24-Stunden-Kitas gefördert werden können (wenn ja, bitte Angabe der Zahlen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (interne oder externe) vor, die den Bedarf an 24-Stunden-Kitas darlegen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann diesen Förderschwerpunkt?
Liegen der Bundesregierung Zahlen (interne oder externe Berechnungen) vor, wie viele Eltern – insbesondere Alleinerziehende und Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter – mit dem Programm erreicht werden können?
Welche Voraussetzungen müssen Kindertageseinrichtungen erfüllen, damit sie Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Fördermittel konkret für den Ausbau von 24-Stunden-Kitas zur Verfügung stehen?
Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Einrichtungen, die sich um die Investitionsmittel bewerben, ihr Angebot über den Programmzeitraum bis Ende 31. Dezember 2018 hinaus erhalten?