BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen im Energie- und Umweltbereich

Veröffentlichungszeitpunkt des 25. Subventionsberichts mit erstmaliger Nachhaltigkeitsprüfung, enthaltene Handlungsempfehlungen und Zeithorizont zum Abbau umweltschädlicher Subventionen, Definition und Kriterien, Alternativen, Nachhaltigkeitsprüfung, Konsequenzen und konkrete Abbaupläne<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/569430.07.2015

Stand der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen im Energie- und Umweltbereich

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Lisa Paus, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zu Beginn des Jahres 2015 hat das Bundeskabinett eine Nachhaltigkeitsprüfung in den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung verankert. Demnach soll der Subventionsbericht künftig eine Bewertung der einzelnen Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit enthalten. Die Nachhaltigkeitsprüfung wird erstmalig im Rahmen des 25. Subventionsberichts erfolgen, der für den Sommer des Jahres 2015 angekündigt war, bisher aber noch nicht erschienen ist. Die Subventionspolitik soll sich demnach zukünftig an wachstums-, verteilungs-, wettbewerbs- und umweltpolitischen Wirkungen orientieren.

Besonders im Energie- und Umweltbereich attestieren Experten eine Vielzahl an umweltschädlichen Subventionen. So geht beispielsweise aus einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2014 hervor, dass sich die umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf über 52 Mrd. Euro summierten. Weiterhin bemängelte das UBA, dass derzeit kein systematischer Abbau dieser umweltschädlichen Subventionen erkennbar ist. Allein bei der Energiebereitstellung und -nutzung fallen 21,6 Mrd. Euro an Subventionen an. Große Potentiale für einen Subventionsabbau gibt es laut UBA bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe. Da die Ermäßigungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen, sollten die Begünstigungen reduziert und auf die energieintensiven Unternehmen beschränkt werden, welche dem internationalen Wettbewerb besonders stark ausgesetzt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wann wird die Bundesregierung den angekündigten 25. Subventionsbericht mit der Nachhaltigkeitsprüfung veröffentlichen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4048.pdf)?

2

Wird der Subventionsbericht mit der Nachhaltigkeitsprüfung Handlungsempfehlungen für den Abbau von Subventionen im Energie- und Umweltbereich geben, und wenn nein, warum nicht? Falls ja, wird die Bundesregierung diesen folgen?

3

Wie ist der geplante Zeithorizont für den Abbau umweltschädlicher Subventionen (bitte einzeln auflisten)?

4

Plant die Bundesregierung eine Ausweitung oder Einengung ihrer Definition von umweltschädlichen Subventionen (bitte begründen)?

5

Wird sich die Bundesregierung im Zuge der beschlossenen Nachhaltigkeitsprüfung die vom UBA verwendete Definition von ökologisch schädlichen Subventionen zu eigen machen, und wenn nein, warum nicht?

6

Anhand welcher Kriterien bzw. Indikatoren wurde bzw. soll die Nachhaltigkeitsprüfung konkret durchgeführt werden?

7

Anhand welcher Kriterien wird eine Subvention vonseiten der Bundesregierung als „umweltschädlich“ eingestuft?

8

Wer überprüft bzw. ermittelt die Nachhaltigkeit von Subventionen im Einzelnen innerhalb der Bundesregierung, wie genau wird diese Prüfung erfolgen, und welche untergeordneten Bundesbehörden bzw. externen Wissenschafter leisten Unterstützung?

9

Wurden wissenschaftliche Gutachten zur Überprüfung der Nachhaltigkeit von Subventionen erstellt bzw. sind solche in Planung, und falls ja, welche, und von welchem Auftragnehmer in welchem Zeithorizont?

10

Hat die Bundesregierung in jedem Einzelfall überprüft, ob das Ziel der jeweiligen Subvention nicht auch durch eine andere Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmensetzung als durch finanzielle Subventionen erreicht werden kann?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass umweltschädliche Subventionen per se nicht nachhaltig sein können, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die vom UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen in Höhe von über 52 Mrd. Euro?

12

Welche umweltschädlichen Subventionen plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren konkret abzubauen, und welche Einsparungen im Haushalt werden hierdurch erwartet?

13

Ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen aus Sicht der Bundesregierung eine nachhaltige Subvention, oder sieht sie die Gefahr, dass die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum Klimaschutz verringert werden (bitte begründen)?

Berlin, den 30. Juli 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen