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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung und Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit aufgrund gesunkener Strompreise stillgelegte KWK-Anlagen, bedrohte Anlagen und Arbeitsplätze, langfristige Ausbauziele, angestrebte Anteile an der Strom- und Wärmeversorgung, Umfang und Ausgestaltung von Fördermaßnahmen, CO2-Minderungsziele, Umstellung von Kohle- auf Gasbefeuerung, Abbau von Überkapazitäten, Wirtschaftlichkeitsbewertung und Existenzgefährdung von Kraftwerken, geplante Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/571030.07.2015

Entwicklung und Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Energieerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzeitig sowohl Strom als auch Wärme produzieren, sind besonders energieeffizient und damit ressourcen- und klimaschonend. Doch aufgrund der gesunkenen Börsenpreise am Strommarkt haben immer mehr KWK-Anlagen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Insbesondere erdgasbefeuerte Kraftwerke sind von einer Abschaltung bedroht oder stehen bereits still. Daher ist eine Anpassung der Förderung dringend geboten, die mit einer Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) umgesetzt werden muss.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im März 2015 erste Eckpunkte für die Novellierung des KWKG vorgelegt. Diese Eckpunkte finden sich weitgehend auch im Weißbuch Strommarkt der Bundesregierung wieder. Inzwischen ist auch ein erster Referentenentwurf zum Gesetz aus dem BMWi bekannt geworden (Stand: 7. Juli 2015). Nach den Beschlüssen des Energiegipfels vom 1. Juli 2015 soll außerdem der Umstieg von Kohle- auf Gasbefeuerung bei der KWK geringere CO2-Einsparungen im Bereich der Kohlekraftwerke kompensieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie viele KWK-Anlagen sind nach Erkenntnis der Bundesregierung im Laufe des Jahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt worden (bitte nach Betreiber, Leistung, Brennstoff sowie Zeitpunkt und Dauer der Stilllegung aufschlüsseln), und wie viele Arbeitsplätze waren davon durch Abbau, Kurzarbeit oder sonstige Einschränkungen betroffen?

2

In welcher Relation stehen diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung zum gesamten KWK-Anlagenbestand (bitte nach Betreiber, Leistung und Brennstoff aufschlüsseln)?

3

Von wie viel bedrohten Anlagen und von wie viel bedrohten Arbeitsplätzen geht die Bundesregierung bei der Formulierung „Aktuell droht einem Teil der bestehenden KWK-Anlagen wegen der gesunkenen Strompreise die Stilllegung“ (Weißbuch Strommarkt, Seite 77) aus?

4

Warum hat die Bundesregierung bei der Änderung der Bezugsgröße für das Ausbauziel der KWK auf die thermische Stromerzeugung die Höhe des KWK-Anteils nicht entsprechend nach oben angepasst, sondern stattdessen das KWK-Ziel nach Auffassung der Fragesteller faktisch gekürzt?

5

In welchem Jahr rechnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbaus erneuerbarer Energien, aktueller Kraftwerksprojekte sowie der in der Koalition verabredeten Einrichtung einer Braunkohlereserve in Höhe von 2,7 Gigawatt mit dem Erreichen des KWK-Ziels von 25 Prozent Anteil an der Stromerzeugung aus thermischen Kraftwerken?

6

Welche Konsequenz hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein Erreichen des KWK-Ziels von 25 Prozent an der Stromversorgung aus thermischen Kraftwerken noch vor dem Jahr 2020 hinsichtlich der KWK-Förderung für darüber hinaus gehende KWK-Projekte?

7

Mit welcher Begründung will die Bundesregierung die Gültigkeit des neuen KWKG auf den 31. Dezember 2020 befristen, und mit welchen Instrumenten will sie anschließend den Ausbau bzw. Erhalt der KWK sicherstellen?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass langfristig möglichst die gesamte verbleibende thermische Stromerzeugung in Form der effizienten KWK erfolgen soll?

Wenn ja, von welchem Zeithorizont geht sie dabei aus, und falls nicht, warum nicht?

9

Welchen Anteil der KWK an der thermischen Stromerzeugung strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2030, 2040 und 2050 an, und auf welchen Annahmen beruhen die Kalkulationen jeweils?

10

Wieso beschränkt sich die Bundesregierung mit dem KWKG darauf, das Ausbauziel für KWK als Anteil an der Stromerzeugung zu definieren, und warum stellt sie kein entsprechendes Ziel für den KWK-Anteil an der Wärmeversorgung auf, die immerhin mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland ausmacht?

11

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung zur Erhöhung des KWK-Anteils am Wärmemarkt über das KWKG hinaus?

12

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Absicherung der Wärmeinfrastruktur in Form von Wärmenetzen und -speichern, und welche Instrumente hält sie jenseits der Förderung über das KWKG dafür für geeignet?

13

Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung die Verringerung des angestrebten KWK-Zubaus (Referentenentwurf zum KWKG) zu den Beschlüssen der Koalition vom 1. Juli 2015, nach denen die prognostizierte Einsparlücke für CO2 im Bereich der Kohlekraftwerke durch einen stärkeren Ausbau der KWK kompensiert werden soll?

14

Wie viele neue bzw. modernisierte KWK-Anlagen sind nach Berechnungen der Bundesregierung notwendig, um den in den Energiebeschlüssen vom 1. Juli 2015 angestrebten zusätzlichen CO2-Minderungsbeitrag von 4 Millionen Tonnen durch die KWK-Förderung zu erreichen (bitte Berechnungsbasis, Bezugnahme auf den Projektionsbericht 2015 sowie Prämissen angeben)?

15

Wie viele Kraftwerke können nach Berechnungen der Bundesregierung mithilfe der vorgesehenen Förderung i. H. v. 500 Mio. Euro pro Jahr von Kohle- auf Gasbefeuerung umgestellt werden (bitte Anzahl und Leistung angeben), und bis wann sollen diese Umstellungen erfolgen?

16

In welcher Höhe wird sich nach Berechnungen der Bundesregierung die zur Strom- und Wärmeerzeugung verbrauchte Menge an Kohle durch die Umstellung von Kohle- auf Gasbefeuerung reduzieren, und mit welcher CO2-Einsparung rechnet sie durch die dafür veranschlagten max. 500 Mio. Euro pro Jahr?

17

Bis wann bzw. für welche Anzahl von Vollbenutzungsstunden soll der Zuschlag für die Umstellung einer Anlage von Kohle- auf Gasbefeuerung nach den Plänen der Bundesregierung gezahlt werden?

18

Wie viele KWK-Anlagen können insgesamt nach Berechnungen der Bundesregierung mithilfe der künftig vorgesehenen Förderung modernisiert und wie viele neu errichtet werden (bitte Anzahl und Leistungsklassen sowie Prämissen angeben)?

19

Wie definiert und misst die Bundesregierung die Maßgabe „Abbau von Überkapazitäten am Strommarkt“ (Weißbuch Strommarkt, Seite 78), an die sie die vorübergehende Förderung für gasbetriebenen KWK-Anlagen des Bestandes knüpft, und wann ist dieser Abbau nach den Projektionen der Bundesregierung voraussichtlich erreicht?

20

Nach welchen Kriterien stellt die Bundesregierung die „Existenzgefährdung“ eines Kraftwerks fest, und wie werden die dafür notwendigen Daten erhoben?

21

Welches Finanzvolumen soll nach Plänen der Bundesregierung die zeitlich begrenzte Förderung für hocheffiziente gasbefeuerte KWK-Bestandsanlagen, die in ihrer Existenz gefährdet sind, insgesamt haben?

22

Wie viele KWK-Anlagen mit einer Leistung unter 10 Megawatt sind nach Kenntnis der Bundesregierung in kleineren und mittleren Stadtwerken bundesweit für die öffentlichen Versorgung im Einsatz, und warum will die Bundesregierung diese Anlagen von der vorübergehenden Förderung für gasbefeuerte KWK-Bestandsanlagen ausschließen (Referentenentwurf zum KWKG), obwohl sich deren wirtschaftliche Lage ebenfalls verschlechtert hat?

23

Warum will die Bundesregierung Bestandsanlagen auf Erdgasbasis, die durch das bisherige KWKG gefördert werden, von der vorübergehenden zusätzlichen Förderung für gasbetriebene KWK-Anlagen ausschließen, obwohl sich deren wirtschaftliche Lage ebenfalls verschlechtert und sich ein wirtschaftlicher Betrieb nach Analyse von der Prognos AG u. a. in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts mit der bisherigen Förderung nicht mehr darstellen lässt (vgl. Bericht zur Evaluierung des KWKG im Jahr 2014 im Auftrag des BMWi, Seiten 189 ff.)?

24

Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse vor, die über die Ergebnisse des in Frage 23 genannten Gutachtens der Prognos AG hinausgehen und die eine abweichende Bewertung der voraussichtlichen Wirtschaftlichkeit von Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerken begründen?

25

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob als Alternative zu unwirtschaftlich gewordenen KWK-Anlagen Spitzenheizwerke eingesetzt werden müssen, und wie würde sich ein solcher Einsatz nach Berechnungen der Bundesregierung auf die CO2-Bilanz der Strom- und Wärmeversorgung niederschlagen?

26

Welche Nutzungsgrade im Hinblick auf die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme müssen die KWK-Anlagen nach den Vorhaben der Bundesregierung mindestens aufweisen, um die KWK-Förderung in Anspruch zu nehmen, und wie werden die Nutzungsgrade nachgewiesen?

27

Wird die flexible und strommarktgeführte Fahrweise der zu fördernden Kraftwerke nach den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung eine Voraussetzung für die Zuteilung der Förderung sein?

Falls ja, nach welchen Kriterien wird eine flexible Fahrweise definiert, und falls nein, warum nicht?

28

Will die Bundesregierung mit der Neufassung des KWKG den Einsatz erneuerbarer Energien in KWK-Anlagen stärker anreizen als bisher?

Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

29

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung in Bezug auf den Ausbau hocheffizienter KWK im gewerblichen und industriellen Bereich angesichts der geplanten Streichung der Förderung industrieller KWK (mit Ausnahme der energieintensiven Unternehmen; Referentenentwurf zum KWKG) und angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahren ein KWK-Zubau nach Beobachtung der Fragesteller im Wesentlichen nur noch im industriellen Sektor stattgefunden hat?

30

Warum unterscheidet die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf bei der Eigenstromerzeugung nicht zwischen primärer Stromerzeugung in brennstoffbefeuerten KWK-Anlagen und der nachgelagerten Stromerzeugung aus industrieller Abwärme, die wesentlich zur Erhöhung der Gesamteffizienz industrieller Herstellungsprozesse beitragen und den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß absolut senken kann?

31

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für die Stromerzeugung aus industrieller Abwärme ein, und welcher Beitrag zu den Energieeinspar- und Treibhausgasminderungszielen könnte durch die konsequente Abwärmenutzung geleistet werden?

32

Von welchen Auswirkungen auf sogenannte Mieterstrommodelle geht die Bundesregierung aus, wenn oberhalb einer Anlagenleistung von 50 Kilowatt ein Zuschlag nur noch für Strom gewährt wird, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, und warum ist die Belieferung einer Wohnanlage durch Dritte in diesem Fall nicht mit der Eigenversorgung einer Wohnanlage gleichgestellt (Referentenentwurf zum KWKG)?

33

Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung den Einsatz von KWK in der Wohnungswirtschaft vorantreiben, wenn Anlagen mit einer Leistung über 50 Kilowatt zum Einsatz kommen, die nach dem derzeitigen Entwurf des KWKG künftig von der Förderung über das KWKG ausgeschlossen wären?

34

Wann will die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für die Novelle des KWKG ins Kabinett und in die parlamentarische Beratung einbringen, und bis wann soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Beratung abgeschlossen sein?

Berlin, den 30. Juli 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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