Binnenschifffahrtsaufkommen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Markus Tressel, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2008 kündigt die Bundesregierung ein Wassertourismuskonzept an, mit dessen Hilfe die touristischen Wasserstraßen des Bundes dauerhaft erhalten werden sollen. Ein solches Konzept steht weiterhin aus, unter anderem weil sich die Bundesregierung mit weiteren Beteiligten, etwa den Ländern und Kommunen, wo sich die Wasserstraßen befinden, nicht einig wird oder nicht in dieser Sache in Verhandlungen getreten ist. Eine Lösung ist jedoch zwingend erforderlich, wenn das touristische Wasserstraßennetz langfristig erhalten werden soll. Betroffen hiervon sind neben anderen vor allem die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
Weitere Wasserstraßen, wie Teile der Havel, Oder, Spree und weitere Kanäle, sind für die Güterschifffahrt relevant. In der Nähe von Potsdam (Brandenburg) befindet sich die auch durch die Güterschifffahrt genutzte Schleuse Kleinmachnow, deren Kapazität einst erweitert werden sollte. Aufgrund realistischer prognostizierten Transportmengen wurden die Pläne wieder aufgegeben.
Die Kleinmachnower Schleuse im Teltowkanal soll nach dem Willen der Bundesregierung nur noch grundlegend instandgesetzt und nicht mehr ausgebaut werden (www.pnn.de „Kein Neubau der Schleuse Kleinmachnow“ vom 26. Januar 2013). Neben den damit unterbleibenden Eingriffen in die umliegende Natur und Landschaft rechtfertigt das bisherige Schifffahrtsaufkommen sowie der Ausbauzustand des Teltowkanals diese Entscheidung. Nichtsdestotrotz versucht der Verein „Weitblick ‒ Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaft und Logistik“ die Bundesregierung zu einem privatfinanzierten Ausbau und Betrieb der Schleuse zu bewegen, weil von diesem in der Kleinmachnower Schleuse ein angeblicher Engpass gerade für Schubverbände gesehen wird (www.rbb-online.de „Unternehmer wollen Schleusen selbst betreiben“ vom 11. November 2013).
Im April 2015 unterzeichnete die Bundesregierung mit der polnischen Regierung ein Abkommen für Hochwasserschutzmaßnahmen und verbesserte Schifffahrtsverhältnisse an der Oder. Die Auswirkungen der Erklärung sind teilweise noch unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
a) Wie viele Schiffe insgesamt hatten jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche Gütermenge wurde seit dem Jahr 2009 bis heute über den Teltowkanal transportiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele Schubverbände haben jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren und Schubverbandslängen aufschlüsseln)?
d) Wie viele Fahrgastschiffe und Sportboote haben seit dem Jahr 2009 bis heute den Teltowkanal befahren (bitte getrennt aufführen und nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Wie viele Schiffe und Schubverbände haben jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute mit Sondergenehmigung aufgrund der Abmessungen der Schiffe den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren und Schubverbandslängen aufschlüsseln)?
f) Wie viele Freizeitschiffe sind seit dem Jahr 2009 bis heute auf dem Teltowkanal gefahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele Schiffe haben seit dem Jahr 2009 die Kleinmachnower Schleuse durchfahren (bitte nach Jahren und in Güter- bzw. touristischen Schiffsverkehr aufschlüsseln)?
b) Wie viele Schiffe mit Sondergenehmigung aufgrund der Abmessungen haben seit dem Jahr 2009 die Kleinmachnower Schleuse durchfahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Werden aktuell und in Zukunft Sondergenehmigungen für das Befahren des Teltowkanals mit Fahrzeugen und Schubverbänden, die die erlaubten Abmessungen von 85 m bzw. von 124 m überschreiten, erteilt?
Wie viele Güterschiffe nach Tonnage in den kleineren Schiffsklassen (bis 400 Tonnen, 650 Tonnen und 900 Tonnen) sind seit dem Jahr 2012 im Teltowkanal gefahren vor dem Hintergrund, dass der statistische Verkehrsbericht 2012 nur die Anzahl der Binnenschiffe mit höheren Tonnagen (ab 900 Tonnen) aufschlüsselt und keine Informationen mehr für die kleineren Schiffsklassen liefert, welche auf dem Teltowkanal hauptsächlich fahren?
a) Welche Termine hatte die Bundesregierung bisher seit dem Jahr 2008 mit Vertretern der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der wassertouristischen Infrastruktur wahrgenommen (bitte jeweiliges Bundesressort, Datum, Teilnehmer und jeweilige Ergebnisse nennen)?
b) Welche Vorschläge zur langfristigen Erhaltung des touristischen Wasserstraßennetzes wurden dabei diskutiert, und zu welchen Ergebnissen kam man jeweils?
c) Welche diskutierten Vorschläge werden durch die Bundesregierung weiter verfolgt?
Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das gesamte touristische bzw. sonstige Wasserstraßennetz mit Stand des Jahres 2008 weiterhin erhalten bleibt?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Teile des Netzes sind davon betroffen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Zustands der touristischen Wasserstraßen seit dem Jahr 2008?
An welchen touristischen Wasserstraßen hat sich der Zustand gegenüber dem Jahr 2008 verbessert, an welchen hingegen seit dem Jahr 2008 verschlechtert?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen?
Welche Bewertung des Zustands der Infrastruktur der touristischen Wasserstraßen des Bundes im Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegt der Bundesregierung vor (bitte Zustandsbewertung bzw. -kategorie abschnittsweise für die jeweiligen touristischen Wasserstraßen nennen)?
Welche Bewertung des Zustands der Schleusen, Wehre und Brücken der touristischen Wasserstraßen des Bundes im Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegt der Bundesregierung vor (bitte Zustandsbewertung bzw. -kategorie abschnittsweise für die jeweiligen Schleusen, Wehre und Brücken an touristischen Wasserstraßen nennen)?
Welche Streckenabschnitte touristischer Wasserstraßen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer häufigen Nutzung besonders relevant (bitte die Anzahl der Schiffsdurchfahrten des jeweils relevanten Streckenabschnitts nennen)?
Welchen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet sieht die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt vor (bitte für jede Maßnahme einzeln mit Gesamtkosten und Kostenaufteilung Deutschland, Polen, Dritte ausweisen)?
Welche Maßnahmen betreffen dabei eine verbesserte Befahrbarkeit der Oder mit Güterschiffen (bitte jeweilige Maßnahmen und Kosten nennen)?
Welche Eingriffe in den Fluss sind für diese Maßnahmen nach Kenntnissen der Bundesregierung notwendig, und wie werden diese so gering wie möglich gehalten bzw. durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen?
Inwieweit sind darin Maßnahmen südlich von Schwedt vorgesehen, die zur Verbesserung der Schifffahrt auf der Oder beitragen sollen?
Welche Maßnahmen werden an der Oder durch die Weltbank in welcher Höhe mitfinanziert, und inwiefern ist bei diesen Maßnahmen als Ziel vorgesehen, eine verbesserte Befahrbarkeit der Oder zu gewährleisten?
Welche im deutsch-polnischen Abkommen genannten Maßnahmen an der Oder sind durch Bundesmittel hinterlegt, und welche Projekte sollen in die Haushalte der Jahre 2016, 2017 und 2018 aufgenommen werden (bitte jeweils auch Verpflichtungsermächtigungen nennen)?