Finanzielle Auswirkungen der geplanten Reform der Pflegeausbildung
der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Doris Wagner, Brigitte Pothmer, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut dem Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein „Gesetz über den Pflegeberuf“ (Stand 1. Juni 2015) sollen die Ausbildungen zur (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegekraft sowie zur Altenpflegekraft in einer gemeinsamen – „generalistischen“ – Ausbildung zusammengeführt und mit einer einheitlichen Berufsbezeichnung abgeschlossen werden. Der Referentenentwurf soll nach Aussage der Bundesregierung im Sommer 2015 vorgelegt werden (vgl. Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. März 2015, Plenarprotokoll 18/93, Anlage 3).
Die geplante Zusammenlegung der Pflegeberufe stößt auf ein sehr geteiltes Echo und erfährt viel Kritik, beispielsweise seitens der Gewerkschaft ver.di und von einigen Pflegefachverbänden (vgl. z. B. taz.die tageszeitung vom 28. Juli 2015: „PflegerInnen sollen Alleskönner werden“). Neben solch grundlegenden Vorbehalten gegen die Gesamtausrichtung der geplanten Reform, wirft auch die Finanzierung der künftigen Ausbildung noch einige Fragen auf. Bezüglich der potenziellen Mehrkosten einer gemeinsamen Pflegeausbildung gehen BMG und BMFSFJ auf Basis eines Gutachtens der Prognos AG Berlin und des Wissenschaftlichen Instituts der Ärzte Deutschlands e. V. (WIAD) zur „Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes“ (Oktober 2013) bislang von zusätzlichen Ausgaben in Höhe von rund 300 Mio. Euro auf dann insgesamt 2,7 Mrd. Euro aus. Davon seien rund 100 Mio. Euro der neuen einheitlichen Ausbildung zuzurechnen; im Übrigen beruhe die Erhöhung auf sonstigen Qualitätsverbesserungen und einem Anstieg bei der Ausbildungsvergütung (vgl. Diskussionspapier des BMG und BMFSFJ zum Bund-Länder-Workshop „Reform der Pflegeausbildung“ am 17. und 18. November 2014 in Berlin).
An diesen Schätzungen gibt es jedoch erhebliche Zweifel. So hat eine Umfrage der Hans-Weinberger-Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V. an Krankenpflegeschulen in München, Nordrhein-Westfalen und Hessen ergeben, dass aktuell allein die monatlichen Schulkosten bereits deutlich höher liegen, als die im Gutachten von Prognos AG und WIAD angenommenen Kosten. Ähnliche Ergebnisse brachte eine Berechnung der anfallenden Schulkosten von Altenpflegeschulen in Bayern. In der Folge wird befürchtet, dass trotz des im Rahmen der demografischen Entwicklung steigenden Fachkräftebedarfs in Zukunft weniger Ausbildungsplätze als heute finanzierbar sein werden und entsprechend die Anzahl der Auszubildenden zurückgeht (vgl. M. Frommelt, Hans-Weinberger-Akademie, Präsentation zum Fachgespräch Generalistik, 07/2015, www.hwa-online.de/fileadmin/pdf/aktuelles/Praesentation_Generalistik_web.pdf). Auch der Deutsche Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA) bemängelt in einer Pressemitteilung vom 20. Juli 2015, dass das Gutachten „kaum Wissen über die Strukturen und Inhalte der Altenpflegeausbildung“ aufweise (vgl. Pressemitteilung des DBVA vom 20. Juli 2015 „Neues Pflegeberufegesetz: Kein Hauptstadtflughafen für die Pflege“; U. Kriesten, DBVA, 15. Februar 2014, Stellungnahme zum Forschungsgutachten Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes zum Ergebnisbericht prognos/WIAD).
Der aktuelle Arbeitsentwurf des BMFSFJ und BMG legt weitere organisatorische Mehraufwände und damit bisher nicht bezifferte Kostenfaktoren nahe. So muss nach dem Entwurf zukünftig für je 20 Auszubildende eine Lehrkraft (Vollzeitäquivalent) mit einer abgeschlossenen, pflegepädagogischen Hochschulausbildung zur Verfügung stehen. Zur Finanzierung der Ausbildung sollen Fonds auf Landesebene eingerichtet werden. Die Kosten für die Einrichtung, Organisation und Verwaltung dieser Fonds sind noch unklar, ebenso die Mehrkosten für den Organisations- und Koordinationsaufwand infolge einer komplexeren Praxiseinsatzplanung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie sieht der konkrete Zeitplan der Bundesregierung für das Beratungsverfahren bis zum Abschluss und Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes aus?
a) Hält die Bundesregierung die im Gutachten der Prognos AG Berlin und des Wissenschaftlichen Instituts der Ärzte Deutschlands e. V. (WIAD) zur „Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes“ vom Oktober 2013 prognostizierten Mehrkosten einer gemeinsamen Pflegeausbildung weiterhin für realistisch?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht, und mit welchen Mehrkosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung konkret?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung dabei aus den Einwänden der Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V., die gegenüber dem Gutachten der Prognos AG Berlin allein für das Segment der Schulkosten einen Mehrbedarf einer gemeinsamen Pflegeausbildung von etwa 170 Mio. Euro jährlich schätzt (vgl. M. Frommelt, 07/2015), sowie aus der Kritik des DBVA, nach der zahlreiche Kostenfaktoren wie etwa die Folgekosten für Sozialhilfeträger und Kommunen noch unberücksichtigt seien und insgesamt eine „Vielzahl unkalkulierbarer Kosten […] die Ausbildungskosten erhöhen und die Ausbildungen gefährden“ werde (vgl. DBVA, Pressemitteilung vom 20. Juli 2015; Stellungnahme vom 15. Februar 2014)?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den organisatorischen und finanziellen Mehraufwand ein, der sich im Zuge der geplanten gemeinsamen Pflegeausbildung für die Träger der praktischen Ausbildung, etwa infolge einer komplexeren Praxiseinsatzplanung, ergibt?
b) Wird die praktische Ausbildung für die Träger unter diesen Voraussetzungen weiterhin attraktiv sein – auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Auszubildenden durch die Vielzahl der praktischen Einsatzorte in der gemeinsamen Ausbildung voraussichtlich weniger Präsenz in ihrem Ausbildungsbetrieb zeigen werden als heute?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung mit diesem Problem umzugehen?
a) Wie soll gewährleistet werden, dass für die unterschiedlichen Praxiseinsatzorte, die die gemeinsame Pflegeausbildung vorsieht, rechtzeitig eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern zur Verfügung steht?
b) Welche Mehrkosten zur Qualifizierung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter werden nach Auffassung der Bundesregierung entstehen, und wer wird diese Kosten tragen?
a) Wie soll gewährleistet werden, dass für die gemeinsame Pflegeausbildung rechtzeitig eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Lehrkräften zur Verfügung steht?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Anteil an akademisch qualifizierten Lehrkräften an Altenpflegeschulen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Welche Mehrkosten werden nach Auffassung der Bundesregierung durch die nach dem Arbeitsentwurf vorgesehene erforderliche zusätzliche akademische Qualifizierung von Lehrkräften entstehen, und wer wird diese Kosten tragen?
a) Wie ist die im Arbeitsentwurf vorgesehene Vermittlung erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch konkret geplant?
b) Wie, in welchem Zeitrahmen und durch wen soll die Entwicklung, Erprobung und Evaluation der entsprechenden Modellvorhaben vorgenommen werden?
c) Wie viele solcher Modellvorhaben sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung in welchem Zeitrahmen eingesetzt und abgeschlossen werden?
Wie ist der Aufbau, die Organisation und Verwaltung der im Arbeitsentwurf für ein „Gesetz über den Pflegeberuf“ (Stand 1. Juni 2015) vorgesehenen Ausgleichsfonds, aus denen die gemeinsame Pflegeausbildung finanziert werden soll, konkret geplant, mit welchen Kosten dafür rechnet die Bundesregierung, und wie begründen sich dabei im Einzelnen die zugrunde gelegten relativen Anteile, mit denen sich Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Länder sowie die soziale und private Pflegeversicherung an den Fonds beteiligen sollen?