BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Illegaler Holzhandel und Kontrolle in Deutschland

Nachfrage zu BT-Drs 18/3357; Anteil an illegalem Holz auf deutschem Markt, Nachkontrollen der BLE zur Illegalität im brasilianischen Holzsektor, Anzahl der Kontrollen, Holzproben zur Verifizierung von Holzart oder -herkunft, Verlauf des Prüfprozesses bei Marktteilnehmern, Bewertung der Falschdeklaration, Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht, Strafmaß, Risikobewertung von Holzwaren, Umgang der BLE mit Hinweisen von Dritten (NGOs) zu Verstößen gegen HolzSiG und EUTR, Ergebnisse der Unternehmenskontrollen, Ausbau von Ermittlungsarbeit und Monitoring, Anmeldung von Marktteilnehmern<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

05.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/583019.08.2015

Illegaler Holzhandel und Kontrolle in Deutschland

der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für den Natur- und Artenschutz sind Tropenwälder von entscheidender Bedeutung, denn hier sind bis zu 75 Prozent der Pflanzen- und Tierarten unserer Erde beheimatet (www.ufz.de/index.php?de=20960). Abholzung für den Holzhandel, Umwandlung in Ackerflächen und die Degradation dezimieren die weltweite Waldfläche. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) beziffert den jährlichen Verlust an Regenwald auf weltweit bis zu 13 Millionen Hektar (www.fao.org/forestry/30515/en/).

Verschiedene Verordnungen der Europäischen Union (EU) und Gesetze sollen die wertvollen Wälder schützen und den Handel mit illegal geschlagenem Holz eindämmen. In Deutschland findet die EU-Holzhandels-Verordnung (EUTR – European Timber Regulation) im Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) ihre Umsetzung. Doch EUTR und HolzSiG weisen enorme Schwächen auf: Nichtanwendung auf alle Produktgruppen, geringe Strafvorschriften und wenige oder nicht zielgerichtete Kontrollen.

Die Kontrolle des HolzSiG übernimmt in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie kontrolliert in Unternehmen, ob diese ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, also Mechanismen eingeführt haben, die verhindern, dass illegales Holz auf den EU-Markt kommt.

Es ist unklar, in welcher Form die BLE diese Kontrollen durchführt und wie sie auf Hinweise von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) reagiert.

Nichtregierungsorganisationen sind sich grundsätzlich einig, dass es illegale Produkte und Verstöße im Handel gibt. Dementsprechend überrascht es, dass die BLE seit Inkrafttreten des HolzSiG im März 2013 in Deutschland noch keinen Verstoß identifizierte, der zu einer Strafanzeige führte. Dies überrascht umso mehr, als dass NGOs wiederholt aufgrund eigener Analysen Hinweise auf Verstöße wie zum Beispiel Falschdeklarationen bei der BLE angezeigt haben. Die BLE und die NGOs nutzen für ihre Analyse die gleichen Labore.

Das HolzSiG und die EUTR bedürfen Reformen. Im Dezember 2015 wird die Europäische Kommission einen Bericht zur Umsetzung der EUTR vorlegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung derzeit den Anteil an illegalem Holz auf dem deutschen Markt?

Gab es eine Veränderung zu dem im Jahr 2013 geschätzten Anteil von bis zu 5 Prozent von Holz und Holzprodukten aus illegaler Quelle (Bundestagsdrucksache 18/655)?

Wie kommt die Bundesregierung zu dieser Schätzung?

2

Was ergaben die Nachkontrollen der BLE bei einer brasilianischen Exportfirma und anderen von NGOs genannten Markteilnehmern, die im Zusammenhang mit systematischer Illegalität im brasilianischen Holzsektor stehen (www.amazoncrisis.org/doc/EN-INT/amazon_silent_crisis_all.pdf und Bundestagsdrucksache 18/3357, Antwort zu den Fragen 2 und 2a bis 2c)?

3

Was ergaben die Überprüfungsmaßnahmen zum illegal geschlagenen Holz aus Brasilien, das durch Recherchen einer NGO (www.greenpeace.de/themen/waelder/amazonas-verbrechen) in Europa aufgedeckt und bei denen die Handelsinformationen der europäischen Erstinverkehrbringer an die belgischen, holländischen, französischen und schwedischen Behörden gemeldet wurden (Bundestagsdrucksache 18/3357, Antwort zu Frage 3b)?

4

Was ergab das Widerspruchsverfahren im Fall des nach Deutschland gelieferten Wenge-Holzes (Bundestagsdrucksache 18/3357, Antwort zu Frage 5)?

5

Hat sich die Anzahl von 200 geplanten Kontrollen durch die BLE pro Jahr bestätigt?

Wie viele Kontrollen wurden bisher im Jahr 2015 durchgeführt?

6

Bei wie vielen Unternehmen wurden Holzproben genommen, um in Laboren die deklarierten Angaben zu Holzart oder -herkunft zu verifizieren?

Bei wie vielen Unternehmen wurden ausschließlich die Unterlagen geprüft?

7

Wie verläuft der Prüfprozess der BLE bei Marktteilnehmern?

a) Wie überprüft die BLE, ob die Sorgfaltspflicht in den Unternehmen eingehalten wird?

b) Welche genauen Parameter für eine Risikoanalyse zur Holzherkunft, welche Art der Ursprungsbelege und welches Informationsbeschaffungsverhalten von Marktteilnehmern halten die BLE und die Bundesregierung für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für ausreichend?

c) Nach welchen Kriterien nimmt die BLE bei ihren Kontrollen Stichproben von Holz und Holzprodukten zur Analyse in Laboren?

d) Wie viel Prozent der von der BLE entnommenen Holzproben zur Analyse im Labor werden von der BLE als Proben mit hohem Risiko bewertet, und wie viel Prozent werden von der BLE als Proben mit niedrigem Risiko bewertet?

Welche Holzarten aus welchen Regionen bzw. Ländern werden bei den Kontrollen der BLE priorisiert?

8

Wie bewertet die Bundesregierung Falschdeklaration von Holzart oder Holzherkunft in Bezug auf das Sorgfaltspflichtsystem?

a) Stimmt die Bundesregierung zu, dass eine Falschdeklaration von Holzart oder Holzherkunft – insbesondere bei risikoreichen Holzarten oder Herkunftsländern – ein starker Indikator für ein mangelhaftes Sorgfaltspflichtsystem ist?

b) In wie vielen Fällen von durch Dritte angezeigten Falschdeklarationen bei Holz oder Holzprodukten kam die BLE nach eigener Kontrolle zur Ansicht, dass das Unternehmen die Sorgfaltspflicht eingehalten habe?

9

Wie viele Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht wurden bisher ermittelt?

Was waren die Vergehen, und welches Strafmaß wurde für das schwerste Vergehen verhängt?

10

Was waren die jeweiligen Gründe für die Ordnungswidrigkeiten, die von der BLE angestoßen wurden?

11

Bei welchen Verstößen sieht die BLE ausreichend Begründung, einen Fall der Staatsanwaltschaft zu übergeben?

Sieht die Bundesregierung hierbei durch das HolzSiG genügend Spielraum, um Fälle der Staatsanwaltschaft zu übergeben?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko für das Erstinverkehrbringen durch deutsche Marktteilnehmer von durch illegalem Holzhandel kontaminierter Ware in Deutschland aus dem brasilianischen Amazonas (Para und Marto Grosso), dem Kongo (Kamerun, der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik Kongo), China und Rumänien (bitte pro Herkunftsland und Region im Detail angeben)?

a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Beurteilung für die jeweilige Region bzw. die Länder für die Risikobewertung von Holzwaren aus diesen Ländern bzw. Regionen?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Fähigkeit der Sorgfaltspflicht unter der EUTR nachzukommen, wenn Holzwaren aus diesen Ländern auf dem europäischen bzw. deutschen Markt platziert werden?

13

Wie ist die BLE mit den 21 Hinweisen von Dritten auf Verstöße gegen das HolzSiG umgegangen (Biennial Report of the Regulation (EU) No 995/2010 – (EUTR))?

a) Wurden alle Marktteilnehmer, nachdem es Hinweise von Dritten gab, kontrolliert?

Wenn nein, warum nicht?

Wann nach dem Eingang von Hinweisen bei der BLE wurden diese Unternehmen kontrolliert?

b) Untersucht die BLE die von Dritten eingereichten Verdachtsfälle zu konkreten Importvorgängen bzw. -produkten, oder werden in Verdacht stehende Unternehmen von der BLE nach eigenen Kriterien überprüft?

c) Übernimmt und akzeptiert die BLE Muster von Produkten aus Untersuchungen von Dritten, beispielsweise von NGOs?

Wenn nicht, warum nicht?

14

Was waren die Ergebnisse der Kontrollen in den Unternehmen, gegen die Hinweise auf Verstöße geliefert wurden (bitte nach Hinweisen aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen bei denen es Hinweise von Dritten gegeben hatte, konnte die BLE eine Falschdeklaration bestätigen?

b) Wie viele Hinweise führten jeweils zu Belehrungen, festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder zu Strafanzeigen?

c) Was waren die Gründe, warum die Verstöße nicht an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden?

d) In wie vielen Fällen kam die BLE zu einer Einschätzung, die von der von Dritten gemeldeten Verstößen divergierten?

e) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Hinweise auf Verstöße bei Marktteilnehmern bei der BLE auf illegales Holz oder Holzprodukte durch Dritte, beispielsweise NGOs; und der geringen von der BLE bei Kontrollen aufgedeckten Verstöße (Biennial Report of the Regulation (EU) No 995/2010 (EUTR))?

f) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Hinweise auf Verstöße von Dritten, beispielsweise durch NGOs, auf Verstöße in Unternehmen bei der BLE und den darauffolgenden Strafanzeigen (Biennial Report of the Regulation (EU) No 995/2010 (EUTR)?

15

Ist die BLE Hinweisen gefolgt, die ihr von NGOs angezeigt wurden, in denen Marktteilnehmer nicht wussten, dass sie von der EUTR betroffen waren und deswegen wahrscheinlich nicht gemäß dem HolzSiG angemeldet wären?

Wurde in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit festgestellt?

a) Wenn ja, wie sah die Strafe für diese Ordnungswidrigkeiten im höchsten Fall aus?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Wie wird die Arbeit der BLE in ihrem Umgang mit Hinweisen auf Verstöße von Dritten und anderen Stakeholdern kontrolliert?

17

Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf im Umgang der BLE mit Hinweisen auf Verstöße von Dritten?

18

Sieht die Bundesregierung den Bedarf, das Ermittlungsmandat und die Ermittlungskapazitäten der BLE auszubauen, da die BLE sich bisher auf die Kontrollen von Sorgfaltspflichtsystemen beschränkt?

a) Wenn ja, wie will die Bundesregierung das Ermittlungsmandat und die Ermittlungskapazitäten der BLE ausbauen?

Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf durch die Zusammenarbeit der BLE mit Zollbehörden in Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen internationalen Instanzen, wie z. B. INTERPOL?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Sieht die Bundesregierung Bedarf, eine europäische Ermittlungszentrale für illegalen Holzhandel aufzubauen, um die Koordinierung mit Behörden aus Produzentenländern und innereuropäischen Ermittlungen zu verbessern?

a) Wenn ja, wie setzt sich die Bundesregierung für eine europäische Ermittlungszentrale für die inner- und außereuropäische Ermittlungsarbeit zu illegalen Holzhandel ein?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Sieht die Bundesregierung den Bedarf, unabhängiges Monitoring in den Produzentenländern von staatlicher Seite zu unterstützen, um eine unabhängige Beurteilung der Situation in risikobehafteten Produzentenregionen oder Ländern für die Marktteilnehmer und die BLE zu garantieren?

a) Wenn ja, wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein?

b) Wenn nein, warum nicht?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ernennung der GD Holz Service GmbH zur Monitoring-Organisation in Bezug auf einen möglichen Interessenkonflikt zwischen der GD Holz Service GmbH und dem GD Holz e. V.?

22

Wie viele Unternehmen sind inzwischen als Marktteilnehmer angemeldet?

a) Wie werden neue Marktteilnehmer erfasst?

b) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass sich alle Marktteilnehmer angemeldet haben?

c) Wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt, weil Unternehmen sich nicht aktiv als Marktteilnehmer angemeldet haben?

Wenn ja, wie sah die Strafe für diese Ordnungswidrigkeiten im höchsten Fall aus?

d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Marktteilnehmer kontrolliert werden, die unter die EUTR fallen, sich bisher aber nicht gemeldet haben, und dass bei diesem Marktteilnehmern mögliche Verstöße geahndet werden?

Berlin, den 18. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen