Finanzierung des Bedarfsplans Straße im Haushaltsjahr 2016
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 2014 erteilte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt für 27 Vorhaben des Bedarfsplans Straße mit einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Mrd. Euro die Baufreigabe. Fast die Hälfte der Mittel soll demnach in neue Ortsumgehungen und Bundesstraßen fließen. Am 20. Juli 2015 gab der Bundesverkehrsminister gleich 72 Straßenprojekte im Wert von insgesamt 2,7 Mrd. Euro zum Bau frei. Darunter sind wieder eine Reihe von Vorhaben, die eigentlich für den Bundesverkehrswegeplan 2015 neu bewertet werden sollten. Auch für das Jahr 2015 setzt sich damit der Investitionsschwerpunkt der vergangenen Jahre fort: Der überwiegende Teil der Vorhaben liegt im Bundesstraßennetz. Von der in der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angekündigten neuen Schwerpunktsetzung zur Beseitigung von Engpässen im Autobahnnetz – 80 Prozent der Mittel sollten dafür eingesetzt werden – ist bisher nichts zu erkennen. Erneut wird der Bundeshaushalt 2016 und in den darauffolgenden Jahren mit der Abfinanzierung einer Vielzahl von Straßenbauvorhaben belastet, die praktisch keine Netzfunktion haben, stattdessen aber vor allem der Befriedigung der Interessen von Wahlkreisabgeordneten dienen.
Ob das geplante Anheben der Investitionslinie für den Erhalt des Bundesfernstraßennetzes auf rund 3,3 Mrd. Euro auch im Haushaltsvollzug gelingt, bleibt angesichts der Anzahl der laufenden und in den Jahren 2014 und 2015 zum Bau freigegebenen Projekte des Bedarfsplans Straße fraglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht im Entwurf des Straßenbauplans 2016 veranschlagt werden bzw. für die bisher keine Baufreigabe erteilt wurde, liegt aktuell ein Planfeststellungsbeschluss vor (bitte mit Datum des Planfeststellungsbeschlusses angeben), und welche aktualisierten Kosten werden für die jeweiligen Projekte derzeit veranschlagt?
Bei welchen planfestgestellten Vorhaben des Bedarfsplans Straße ist derzeit eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig?
Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit Entwurfsunterlagen für Bedarfsplanprojekte (Vorentwurf) zur Erteilung des Gesehenvermerks vor (bitte mit Angabe aktualisierter Projektkosten)?
Für welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße wurde seit dem 1. Oktober 2014 ein Gesehenvermerk erteilt (bitte mit Datum des Gesehenvermerks)?
Plant die Bundesregierung nach der Baufreigabe für 72 Bedarfsplanprojekte im Juli 2015 für weitere Straßenbauvorhaben auf Grundlage der Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechung im Herbst 2015 weitere Baufreigaben im Laufe des Jahres 2016 zu erteilen?
Welche Investitionen sind für die Fertigstellung der laufenden und als laufend geltenden Vorhaben des Bedarfsplans Straße noch zu tätigen (einschließlich der am 20. Juli 2015 zum Bau freigegebenen Vorhaben; bitte projektbezogen in Relation zu den Gesamtkosten angeben)?
Von welchen projektbezogenen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung bei den laufenden und als laufend geltenden Vorhaben des Bedarfsplans Straße nunmehr aus?
Welche Mittel stehen für das Jahr 2015 für den Neu- und Ausbau von Projekten des Bedarfsplans Straße den Ländern zur Verfügung, und wie entwickelt sich die Investitionslinie auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?
Welche Mittel stehen für das Jahr 2015 für den Erhalt von Bundesfernstraßen zur Verfügung, und wie entwickeln sich die Mittel auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?
Bei welchen Vorhaben des Bedarfsplans Straße (laufende wie abgeschlossene Vorhaben), die seit dem Jahr 2009 erstmalig im Bundeshaushalt veranschlagt waren, hat sich seit Einstellung in den Straßenbauplan eine Kostensteigerung von mehr als 15 Prozent ergeben (bitte tabellarisch nach Bundesländern und Projekten aufschlüsseln, Darstellung der relativen und absoluten Kostensteigerung gegenüber den genehmigten Kosten)?
Mit welchem Kostenanschlag wurden die 27 Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die im Sommer 2014 eine Baufreigabe erhielten, in den Straßenbauplan erstmalig eingestellt, und welche Kostenfortschreibungen ergeben sich aktuell (bitte projektbezogen angeben)?
Welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße, für welches das BMVI am 20. Juli 2015 die Baufreigabe erteilte, sind nach der „Übersicht über die laufenden und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen“ (Stand: 4. September 2014) nicht Gegenstand des Bezugsfalls des Bundesverkehrswegeplans 2015 und sollten daher für den Bundesverkehrswegeplan untersucht werden?
Für welche der jetzt zum Bau freigegebenen Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht Bestandteil des Bezugsfalls sind, hat die Bewertung im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 stattgefunden, und welche Ergebnisse hat die Überprüfung ergeben?
Sofern keine Bewertung der Vorhaben des Bedarfsplans Straße, die nicht Bestandteil des Bezugsfalls sind, stattgefunden hat, auf welcher Informationsbasis hat die Bundesregierung die Entscheidung für die Baufreigabe gefällt?
Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung die Kostenberechnung für die 72 Vorhaben des Bedarfsplans Straße, für die das BMVI am 20. Juli 2015 die Baufreigabe erteilte, genehmigt (bitte projektbezogen und jeweils genehmigte Kosten angeben)?
Erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenberechnungen bzw. Kostenanschläge aller 72 zum Bau freigegebenen Vorhaben die Anforderungen nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)?
Wenn nein, welche Vorhaben erfüllen die Anforderungen nach § 24 BHO noch nicht?
Erfüllen nach Kenntnis alle 72 zum Bau freigegebenen Vorhaben des Bedarfsplans Straße die Anforderungen zur Einstellung in den Straßenbauplan nach den §§ 6 und 7 der BHO?
Wenn nein, welche Vorhaben erfüllen die Anforderungen nach den §§ 6 und 7 der BHO nicht?
Für welche Maßnahmen, die am 20. Juli 2015 die Baufreigabe erhielten und die deren Baukosten über 30 Mio. Euro liegen, liegt eine Einwilligung durch das Bundesministerium für Finanzen vor?
Für welche neuen Vorhaben des Bedarfsplans Straße plant die Bundesregierung eine Realisierung als ÖPP, und in welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen für die Projekte der „Neuen Generation ÖPP“?