Bereederung der Schiffe des Bundes
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung betreibt eine Flotte mehrerer Dutzend See- wie auch Binnenschiffe und -boote. Für deren Betrieb zeichnet sich jedes Bundesministerium einzeln zuständig; eine gemeinsame Stelle zur Bereederung von Bundesschiffen gibt es nicht. Nur in manchen Teilaspekten konnte bisher eine Zusammenarbeit mancher Bundesministerien erfolgen. Bei der möglichen Zusammenführung der für die Küstenregionen wichtigen Küstenwachfunktionen gab es in den letzten Jahren ebenfalls kaum Fortschritte. Mit dem Hinweis, es gäbe inzwischen das gemeinsame Havariekommando von Bund und Küstenländern (HK) als Einsatzleitung im Falle „komplexer Schadenslagen“ sowie das Maritime Sicherheitszentrum (MSZ), wurden bisher Forderungen nach einer gemeinsamen Küstenwache durch die Bundesregierung abgelehnt.
Dass es jedoch im Sinne der Effizienz und der begrenzten Haushaltsmittel durchaus Sinn macht, über eine gemeinsame Küstenwache sowie über eine gemeinsame Bereederung der Bundesschiffe und eine bessere Koordination (auch mit weiteren Stellen wie den Küstenländern) nachzudenken, zeigen unter anderem die Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus der 17. Wahlperiode.
Die Flotte der Bundesschiffe besteht unter anderem aus eigenen sowie wenigen gecharterten Wasserfahrzeugen für verschiedene Ministerien. Die Aufgaben für den Einsatz der Schiffe sind vielfältig, zum Beispiel Überwachung der Küstenregionen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, Forschung oder Verteidigung.
Seit Jahren gibt es Bekundungen der Bundesregierung, die Aufgaben einiger Bundesschiffe, insbesondere der Schiffe mit so genannter Küstenwachfunktion zusammenzuführen. Seit dem Jahr 2010 beschäftigt sich beim Bundesministerium des Innern (BMI) eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Küstenwache. Bisher gab es lediglich Zwischenergebnisse.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
a) Wie definiert die Bundesregierung die „Küstenwachfunktionen“ und wodurch werden diese sichergestellt?
b) Welchen Beitrag leistet das HK zur Erfüllung der Küstenwachfunktionen, und durch welche Maßnahmen soll es nach dem Willen der Bundesregierung in Abstimmung mit den Küstenländern zu seinen derzeitigen Aufgaben weitere Küstenwachfunktionen übertragen bekommen?
c) Wird die Bundesregierung die Behördenstellen, die Küstenwachfunktionen wahrnehmen, langfristig zusammenführen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
d) Welche Bundes- und Landesministerien bzw. Einrichtungen sowie welche privatrechtlichen Auftragnehmer befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Sicherstellung der Küstenwachfunktionen?
e) Welche Schiffe sind von diesen Aufgaben betroffen (bitte entsprechende Ergänzung und Aktualisierung der Anlage auf Bundestagsdrucksache 17/11444), und in welche Ressortzuständigkeit bei Bund bzw. Land fallen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils?
Welche Bundesschiffe werden durch die Bundesregierung betrieben, die nicht zur Erfüllung der Küstenwachfunktion dienen, und in welche Ressortzuständigkeit fallen diese jeweils (bitte Ergänzung und Aktualisierung der Anlage auf Bundestagsdrucksache 17/11444)?
Welche Schiffe (Binnen bzw. See und Umbau bzw. Ersatz) mit welchen Aufgaben wird der Bund in den Jahren 2015, 2016 sowie in den Folgejahren in Auftrag geben (bitte jeweils nach Jahren ausweisen und jeweilige voraussichtliche Auftragssumme nennen)?
a) Aus welchen Gründen benötigt die Bundespolizei drei neue Schiffe (vgl. www.focus.de/regional/schleswig-holstein/schifffahrt-liebingbundespolizei-braucht-dringend-drei-neue-schiffe_id_4870954.html)?
b) Inwieweit betrachtet die Bundesregierung vor dem Kauf von neuen Schiffen für die Bundespolizei, inwieweit nicht Küstenwachfunktionen zusammengeführt werden können, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Welche internationalen, europäischen und nationalen rechtlichen Grundlagen existieren für die Wahrnehmung der Küstenwachfunktion?
Aus welchen Gründen sind die mit der Küstenwachfunktion betrauten Bundesstellen bisher noch nicht zu einer gemeinsamen Stelle zusammengeführt worden?
a) Welche Kosten entstehen dem Bund für die Wahrnehmung der Küstenwachfunktionen (bitte Kosten jeweils insgesamt für alle Schiffe sowie insgesamt an Land, außerdem Kosten je Schiff und je Schiff an Land ausweisen, sofern zuordnungsfähig)?
b) Welche Kosten entstehen dem Bund für die Schiffe, die keine Küstenwachfunktionen wahrnehmen (bitte Kosten jeweils insgesamt für alle Schiffe sowie insgesamt an Land, außerdem Kosten je Schiff und je Schiff an Land ausweisen, sofern zuordnungsfähig)?
c) Wie teilen sich die Kosten je Schiff auf in Instandhaltungskosten, Ausrüstungskosten, Personalkosten, Treibstoffkosten, Schmierölkosten, Versicherungskosten, Gebühren und sonstige Kosten?
d) Miete bzw. Charter in welcher Höhe zahlt der Bund jeweils für welche gemieteten bzw. gecharterten Schiffe, und welche zusätzlichen Kosten fielen für diese Schiffe beim Bund an (bitte je Schiff seit dem Jahr 2009 ausweisen)?
e) Wie viele Betriebstage und wie viele Ausfalltage hatte jedes einzelne Schiff der Bundesflotte in den Jahren 2009 bis heute?
a) Welche Stelle(n) befasst bzw. befassen sich im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Planung, Konstruktion und Abnahme von Schiffen (Binnen bzw. See), und welche Stelle begleitet die jeweiligen Ausschreibungen für Schiffe des BMVI sowie für dem BMVI nachgeordnete Behörden?
b) Welche Stelle(n) befasst bzw. befassen sich im Bundesministerium des Innern (BMI) mit Planung, Konstruktion und Abnahme von Schiffen (Binnen bzw. See), und welche Stelle begleitet die jeweiligen Ausschreibungen für Schiffe des BMI sowie für dem BMI nachgeordnete Behörden?
c) Welche Stelle(n) befasst bzw. befassen sich im Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Planung, Konstruktion und Abnahme von Schiffen (Binnen bzw. See), und welche Stelle begleitet die jeweiligen Ausschreibungen für Schiffe des BMF sowie für dem BMF nachgeordnete Behörden?
d) Welche Stelle(n) befasst bzw. befassen sich im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Planung, Konstruktion und Abnahme von Schiffen (Binnen bzw. See), und welche Stelle begleitet die jeweiligen Ausschreibungen für Schiffe des BMEL sowie für dem BMEL nachgeordnete Behörden?
e) Welche Stelle(n) befasst bzw. befassen sich im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Planung, Konstruktion und Abnahme von Schiffen (Binnen bzw. See), und welche Stelle begleitet die jeweiligen Ausschreibungen für Schiffe des BMBF sowie für dem BMBF nachgeordnete Behörden?
f) Welche Stelle(n) befasst bzw. befassen sich im Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) mit Planung, Konstruktion und Abnahme von Schiffen (Binnen bzw. See), und welche Stelle begleitet die jeweiligen Ausschreibungen für Schiffe des BMVg sowie für dem BMVg nachgeordnete Behörden?
g) Welche Stelle(n) befasst bzw. befassen sich zentral bei der Bundesregierung mit Planung, Konstruktion und Abnahme von Schiffen (Binnen bzw. See) und begleitet die jeweiligen Ausschreibungen für Schiffe der Bundesregierung sowie für den Bundesministerien nachgeordneten Behörden?
h) Auf welcher Ebene tauschen sich die Bundesministerien über Erfahrungen der jeweiligen Bereederungen aus, und wie fließen diese Ergebnisse in die Bereederung bestehender bzw. neuer Schiffe ein?
i) Durch welche Maßnahmen werden die vorhandenen fachlichen Kompetenzen zusammengeführt und für alle Bundesministerien nutzbar gemacht?
a) Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur Vergabe von weiteren Bereederungsaufgaben an externe Dienstleister, wenn dadurch ein wirtschaftlicherer und gegebenenfalls zuverlässigerer Betrieb der Bundesschiffe sichergestellt werden kann?
b) Behält sich die Bundesregierung ein solches Vorgehen vor oder schließt sie es von vornherein aus (bitte begründen)?
c) Aus welchen Gründen wurde dieses Vorgehen bisher nur in vereinzelten Fällen durchgeführt (bitte Fälle nennen)?
Welche Staatssekretärsbeschlüsse der Bundesregierung gab es zur Zusammenführung der Küstenwachfunktionen bisher (bitte jeweils Datum nennen), und welche Beschlüsse wurden jeweils bis heute ganz oder teilweise umgesetzt und welche nicht?
Welche Ergebnisse hatte das Konzept zur gemeinsamen Bereederung gezeigt, das ein Jahr nach dessen Vorlage bewertet werden sollte, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Aufgabe soll ein Nationaler Kontaktpunkt (NKP) im MSZ haben, und wird die Bundesregierung nach dessen Einrichtung Bestrebungen zu einer nationalen Küstenwache wieder aufnehmen?
Welchen Stand haben die Arbeiten an einem möglichen Rahmenkonzept Küstenwache des Bundes und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?
a) Welche transparenteren Gestaltungen von Bereederungsaufgaben sieht die Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ konkret vor?
b) Welches Ressort bzw. welche Ressorts werden darin für gemeinsame Bereederungsaufgaben vorgesehen?
Wird es ein einheitliches Informationsmanagement in der Bundesregierung zur Optimierung der technischen Bereederung geben, und wenn ja, wie soll dies allgemein sowie konkret im Einzelfall umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass technische Entwicklungen besser und schneller in die Bereederungsaufgaben einfließen?
Welches mögliche Potenzial der Effizienzsteigerung bei Beschaffungsprozessen sieht die Bundesregierung (etwa in Form von Beschaffungsverflechtungen, Standardisierungen, Rahmenverträgen und Ähnlichem), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Existiert in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) eine zentrale Leitstelle der seegängigen Schiffe oder agieren diese weiterhin ämterbezogen, und wenn ja, bitte erläutern, und wenn nein, warum ist eine solche Stelle nicht bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorgesehen?
Inwieweit ist der Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, bis Juli 2013 eine zentralisierte Bereederung umzusetzen, umgesetzt worden, und welche Teile aus dem Beschluss sind in diesem Zusammenhang nach Auffassung der Bundesregierung noch bis wann umzusetzen?