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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Gesetz zur Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung

Informationsübermittlung an E.ON und weitere Energiekonzerne sowie Kontakte zu Inhalt und Arbeitsständen des Gesetzesvorhabens, abgegebene und berücksichtigte Stellungnahmen, weiterer Zeitplan bis zum Inkrafttreten<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/587326.08.2015

Gesetz zur Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 3. Juli 2015 kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in der Sitzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ im Deutschen Bundestag an, die Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung, d. h. für die Kosten für Atomkraftwerke-Rückbau und Atommüll-Zwischenlagerung und -Endlagerung, noch in diesem Jahr gesetzlich neu regeln zu wollen. Am 20. Juli 2015 antwortete die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, für dieses Gesetzesvorhaben existiere noch kein Zeitplan und es könne auch noch nicht gesagt werden, in welchem Rechtsgebiet – Gesellschaftsrecht, Atomrecht etc. – die Neuregelung vorgenommen werde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5633).

Am 5. August 2015 berichtete die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) in dem Onlineartikel „Bundesregierung nimmt Eon-Aufspaltung unter die Lupe“, dass dem Energiekonzern E.ON Energie Deutschland GmbH (E.ON) laut dessen eigener Aussage ein Arbeitsstand des Gesetzes zur Neuregelung der Konzernnachhaftung im Bereich der Kostentragung für Atomkraftwerke-Rückbau und Atommüll-Entsorgung bekannt sei. Am 13. August 2015 berichtete das „Handelsblatt“ in dem Artikel „Haften bis zum letzten Tag“ von einer Ressortabstimmung eines Arbeitsentwurfes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Bemerkenswert daran ist aus Sicht der Fragesteller nicht nur, dass ein von einer gesetzlichen Neuregelung betroffenes Unternehmen bereits vor der offiziellen Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf (vgl. hierzu Datum des o. g. WAZ-Artikels mit der nachfolgend genannten Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5768) offensichtlich einen Vorgang aus dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung erhalten bzw. erlangt hat, sondern auch, wie vergleichsweise wenig Informationen demgegenüber das Parlament zu der Neuregelung bislang erhielt. So beantwortete die Bundesregierung am 7. August 2015 erneut nicht, in welchem Rechtsgebiet die Neuregelung vorgenommen werden soll, und ob auch der schwedische Konzern Vattenfall AB von der Haftungsneuregelung umfasst werde (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/5768). Laut dem o. g. Bericht des „Handelsblatts“ soll letzteres der Fall sein. Ferner berichtete das „Handelsblatt“, dass das BMWi von der Kanzlei Becker, Büttner, Held beraten werde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Von wann stammt nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitsstand, der dem E.ON-Konzern laut „WAZ“-Bericht vom 5. August 2015 zu diesem Zeitpunkt bereits vorlag, und welche Arbeitsstände welchen Datums und mit welchem Umfang (Seitenanzahl) gab bzw. gibt es bis dato?

2

Welche Bundesbehörden und dort jeweils wer bzw. welche Referate und welche Externe wie beispielsweise Berater der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erhielten vom BMWi die bislang existierenden Arbeitsstände jeweils wann (bitte Kalenderdatum angeben)?

3

Wer bzw. welches Referat welchen Bundesressorts hat konkret dem Energiekonzern E.ON einen oder ggf. auch mehrere Arbeitsstände vor der offiziellen Verbändeanhörung übermittelt, wann genau, auf wessen Veranlassung hin und aus welchem Grund?

4

Wurden analog – also vor der offiziellen Verbändeanhörung – ein oder mehrere Arbeitsstände auch an Vertreter der Energiekonzerne RWE AG, EnBW AG und Vattenfall AB übermittelt?

5

Falls ja, wann genau, von wem, auf wessen Veranlassung hin und aus welchem Grund?

6

Falls nein, warum erhielt nur E.ON einen Arbeitsstand?

7

Welche Gespräche zum Bereich der Konzern-Rückstellungen für Atomkraftwerke-Rückbau und Atommüll-Entsorgung oder Gespräche, bei denen eine Diskussion dieses Bereichs zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, fanden zwischen der Bundesregierung und Vertretern und/oder Bevollmächtigten der Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzerne seit der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl in der Fragestunde vom 18. März 2015 statt (vgl. Plenarprotokoll 18/93, Seite 8839; um analoge Auflistung wird gebeten)?

8

Welche Kontakte, bei denen es konkret um das Gesetzesvorhaben zur Neuregelung der Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung ging, gab es auf Leitungsebene zwischen welchen Bundesressorts (insbesondere BMWi, BMUB und Bundeskanzleramt) und welchen Vertretern oder Bevollmächtigten welcher Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzerne jeweils wann genau und was war jeweils der wesentliche Inhalt (bitte vollständig alle Kontakte auf Leitungsebene, also neben Gesprächen auch Telefonate, E-Mails, SMS etc. angeben)?

9

Welche Stellungnahmen etc. von welchen Autoren und mit jeweils welchen wesentlichen Aussagen erhielten welche Bundesressorts seit Juni 2015 von welchen Energiekonzernen oder welchen von diesen Bevollmächtigten oder welchen Dritten oder anderen Bundesressorts jeweils wann genau (bitte vollständig angeben)?

10

Hat sich die Bundesregierung diese Stellungnahmen bei der Er- bzw. Überarbeitung des Gesetzentwurfes ganz oder teilweise zu eigen gemacht, und falls ja, jeweils welche Aspekte inwiefern?

11

Welche wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bzw. Unterschiede existieren zwischen den bis dato existierenden Arbeitsständen, Gesetzentwürfen etc.?

12

In welchem Rechtsgebiet wird die Neuregelung vorgenommen?

13

Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das Gesetzesvorhaben derzeit vor (bitte alle derzeit angestrebten Meilensteine wie Verbändeanhörung, erste Kabinettsbefassung, Einbringung in den Bundestag, Bundesratsbefassung, Inkrafttreten etc. angeben)?

Berlin, den 26. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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