[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5931
18. Wahlperiode 03.09.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Tom Koenigs, Luise Amtsberg,
Hans-Christian Ströbele, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner,
Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Doris Wagner, Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Menschenrechtslage in Usbekistan
Die Menschenrechtslage ist in Usbekistan unverändert eine der schlechtesten
der Welt. Die usbekischen Behörden gehen rigoros gegen jegliche Kritik an der
Regierung vor. Unabhängige Aktivisten und Aktivistinnen, Journalisten und
Journalistinnen und Menschenrechtsverteidiger und
Menschenrechtsverteidigerinnen werden überwacht, bedroht, willkürlich inhaftiert und häufig zu langen
Haftstrafen verurteilt. Nur sehr wenige Menschenrechtsaktivisten wagen es
noch, offen in Usbekistan zu arbeiten. Häufig werden ganze Familien bedroht,
drangsaliert und verfolgt.
Laut Angaben von Amnesty International ist Folter in Usbekistan weit
verbreitet und wird routinemäßig eingesetzt, um Männer und Frauen zum
Unterzeichnen falscher Geständnisse zu zwingen. Richter verurteilen Angeklagte
regelmäßig auf Grundlage solcher erpressten „Geständnisse“ zu langen Haftstrafen.
(
www.amnesty.org/en/countries/europe-and-central-asia/uzbekistan/report-
uzbekistan). Mit besonderer Härte verfolgen die usbekischen Behörden neben
Regierungskritikern und Menschenrechtsaktivisten auch unabhängige
Musliminnen und Muslime, die staatlich nicht kontrollierte Moscheen besuchen sowie
tatsächliche oder nur vermeintliche Mitglieder islamistischer Gruppen. In der
Regel rechtfertigen die Behörden dies mit dem Verweis auf die nationale
Sicherheit und Terrorismusbekämpfung.
Nach Angaben von Freedom House gehört Usbekistan zu den zehn Ländern mit
den gravierendsten Verletzungen von Menschen- und Bürgerrechten. Reporter
ohne Grenzen stuft Usbekistan unter den 15 Ländern mit der geringsten
Pressefreiheit weltweit ein (en.rsf.org/press-freedom-barometer-journalists-kil-
led.html?annee=2015). In ihrem jährlichen Bericht verweist Human Rights
Watch auf die anhaltende Verfolgung jeder politischen Opposition, auf
Zwangssterilisierungen, die Verfolgung religiöser Minderheiten, den Einsatz von
Kinderarbeit und die Beschneidung der Medienfreiheit (
www.hrw.org/
worldreport/2015/country-chapters/uzbekistan).
Für internationale Beobachter ist das Land praktisch unzugänglich. Derzeit sind
13 Besuchsanfragen von UN-Sonderberichterstattern anhängig, darunter die des
Sonderberichterstatters über Folter. Internationalen
Menschenrechtsorganisationen und ausländischen Medien wird der Zugang verwehrt. Im Jahr 2013 traf
das Internationale Komitee des Roten Kreuzes die Entscheidung, seine
Gefangenenbesuche in Usbekistan einzustellen, da das Komitee in Usbekistan seine
Arbeitsstandards, wie beispielsweise die vertrauliche Befragung von
Gefangenen, nicht aufrechterhalten konnte und Besuche daher „sinnlos“ geworden
waren (
https://www.icrc.org/eng/resources/documents/news-release/2013/04-12-
uzbekistan-detainees.htm). Die Regierung von Usbekistan weist jegliche
Vorwürfe der weit verbreiteten Folter als unbegründet zurück. Allerdings gewährt
sie weder Menschenrechtsorganisationen noch dem UN-Sonderberichterstatter
für Folter Zugang zur Überprüfung dieser Aussagen.
Die jüngst abgehaltenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen können über
den diktatorischen Charakter des usbekischen Regimes nicht hinwegtäuschen.
In Usbekistan gibt es keine registrierten unabhängigen oder oppositionellen
Parteien, alle offiziellen Parteien unterstützen Präsident Islom Karimov. Die
Wahlbeobachtungmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa OSZE kritisierte den völligen Mangel an politischen Alternativen, die
rechtlichen Hindernisse für die Etablierung von Oppositionskandidaten sowie
Parteien, die Instrumentalisierung der Medien und Unregelmäßigkeiten bei der
Durchführung der Wahlen.
Im Jahr 2009 hat sich Deutschland innerhalb der EU für eine Aufhebung der im
Zuge des Massakers in Andijan (2005) verhängten Sanktionen eingesetzt. Noch
bis zum Jahr 2010 waren die Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan in der
EU regelmäßiges Thema, danach ging die Aufmerksamkeit und Behandlung
des Themas merklich zurück. Davon unbenommen unterhält die
Bundesregierung weiterhin sicherheitspolitische und wirtschaftliche Kooperation mit
Usbekistan. Der deutsch-usbekische Wirtschaftsrat wurde kürzlich gegründet, in dem
mehr als 50 deutsche Unternehmen vertreten sind. Auf einer Tagung des Rates
am 25. Februar 2015 empfing der Bundesminister für Wirtschaft und Energie,
Sigmar Gabriel, die usbekische Delegation; es wurden Handels- und
Investitionsverträge in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. US-Dollar unterzeichnet.
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (4. April 2015)
verdoppelte sich der Mietpreis für die Nutzung des Militärflughafens in Termez durch
die deutsche Bundeswehr. Bis Ende 2014 nutzte die Bundeswehr den Flughafen
als Drehkreuz für die Truppen in Afghanistan. Derzeit werden die Transporte
für den Einsatz im Rahmen von Resolute Support direkt nach
Masari-Scharif geflogen. Nach wie vor verweigert die Bundesregierung
Transparenz im Umgang mit den Kosten für die Nutzung des Militärflughafens (siehe
Einstufung der Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Omid
Nouripour, Bundestagsdrucksache 18/5284, 15. Juni 2015).
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International werfen der
Bundesregierung vor, sicherheitspolitische, geopolitische und wirtschaftliche
Interessen den Vorrang vor dem Menschenrechtsschutz in Usbekistan einzuräumen.
Im Jahr 2009 hat sich Deutschland innerhalb der EU für eine Aufhebung der in
Reaktion auf das Massaker in Andijan (2005) verhängten Sanktionen eingesetzt,
obwohl weder eine von der EU angemahnte unabhängige Untersuchung der
Ereignisse stattgefunden hatte noch eine Verbesserung der Menschenrechtslage
im Land zu beobachten war. Noch bis zum Jahr 2010 waren die
Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan regelmäßiges Thema im EU-
Außenministerrat, danach verschwand das Thema von der Tagesordnung des
Außenministerrates, obwohl sich die Menschenrechtlage nicht signifikant verbessert hatte.
Das EU-Parlament forderte in seiner Resolution vom 23. Oktober 2014 zu
Menschenrechten in Usbekistan die Hohe Vertreterin der EU, den EAD und die
Mitgliedstaaten dazu auf, eine Strategie zu entwickeln, mit der Usbekistan unter
Androhung gezielter Strafmaßnahmen dazu angehalten werden sollte, die
Menschenrechtslage im Land konkret und messbar zu verbessern. Zudem forderte
das Parlament die EU im Falle ausbleibender Fortschritte Usbekistans dazu auf,
im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats die Einrichtung eines
Sondermechanismus zu Usbekistan zu initiieren. Als Frist für die Verwirklichung messbarer
Fortschritte legte das EU-Parlament den 10. Jahrestag des Massakers von
Andijan, den 13. Mai 2015 fest. Dieses Datum ist inzwischen verstrichen, ohne dass
Verbesserungen im Menschenrechtsschutz zu verzeichnen sind.
Vielfach wird kritisiert, die Europäische Union und die Bundesregierung nutzen
vorhandene politische Spielräume nicht, um eine Verbesserung der
Menschenrechtssituation in Usbekistan herbeizuführen. Das Schweigen von
Bundesregierung und EU zu den Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan ist nicht nur
mit einer wertegeleiteten Außenpolitik unvereinbar sondern verspielt wichtiges
Vertrauen Deutschlands in der Region. Eine solche Politik des Wegschauens
trägt zur Stabilisierung der diktatorischen Regierung Usbekistans bei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan,
insbesondere in folgenden Bereichen:
a) Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
b) Pressefreiheit
c) willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren
d) Folter und Straflosigkeit bei Foltervorwürfen
e) Haftbedingungen
f) Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Terrorismusbekämpfung
g) Zwangsarbeit
h) Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen?
Wie hat sich die Menschenrechtslage in Usbekistan nach Erkenntnissen der
Bundesregierung seit Aufhebung der nach dem Massaker von Andischan
verhängten EU-Sanktionen entwickelt?
Auf welche Weise und bei welchen konkreten Gelegenheiten hat die
Bundesregierung sich in den vergangenen Jahren für eine Verbesserung der
Menschenrechtslage in Usbekistan eingesetzt? Welche Mitarbeiterkapazitäten
stehen der Deutschen Botschaft Taschkent für die Bearbeitung der
Menschenrechtspolitik zur Verfügung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von
Menschenrechtsorganisationen, dass es nicht ausreicht, Kritik an der Menschenrechtssituation in
Usbekistan allein in vertraulichen Gesprächen und im Rahmen des EU-
Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan zu üben?
Plant die Bundesregierung angesichts der fortgesetzten schweren
Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan den Druck auf die usbekische Regierung
zu erhöhen?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, nach der die Bundesregierung in den
Beziehungen mit Usbekistan sicherheitspolitische, militärische und
wirtschaftlichen Interessen den Vorrang vor dem Menschenrechtsschutz einräumt?
Wenn nein, mit welchen konkreten Beispielen kann die Bundesregierung
dieser Einschätzung entgegentreten?
Andischan
Wie bewertet die Bundesregierung über 10 Jahre nach dem Massaker in der
Stadt Andischan im Jahr 2005, bei dem usbekische Sicherheitskräfte
Hunderte weitestgehend unbewaffnete Frauen, Männer und Kinder töteten, den
Stand der juristischen und politischen Aufklärung der damaligen Ereignisse?
Setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige Untersuchung des
Massakers in Andischan ein?
Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung Erkenntnisse von
Menschenrechtsorganisationen, wonach sich noch immer unzählige Menschen in Haft befinden, die
in Reaktion auf die Vorfälle in Andischan 2005 willkürlich verhaftet,
gefoltert und in unfairen Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt
wurden?
Folter
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Anwendung von Folter in
Usbekistan?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UN-Sonderberichterstatters
zu Folter von 2008 sowie aktuellen Erkenntnisse von Amnesty International
und Human Rights Watch, wonach Folter in Usbekistan systematisch
angewandt wird?
Mit welchen konkreten Maßnahmen und welchem Erfolg setzt sich die
Bundesregierung für die Freilassung dieser Menschen und die Aufklärung der
von ihnen erhobenen Foltervorwürfe ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die 2013 getroffene Entscheidung des
Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, Besuche in usbekischen
Gefängnissen einzustellen, da diese Besuche aufgrund der mangelnden Kooperation
der usbekischen Behörden sinnlos seien?
Hat die Bundesregierung diese Entscheidung und insbesondere die Gründe
für diese Entscheidung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes mit
den usbekischen Behörden aufgenommen?
Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wie, bei welchen Gelegenheiten und mit welchem Ergebnis hat sich die
Bundesregierung gegenüber der usbekischen Regierung dafür eingesetzt, dass
die 13 anhängigen Besuchsanträge der UN-Sonderverfahren genehmigt
werden, darunter die des UN-Sonderberichterstatters zu Folter?
EU Zentralasienstrategie
Welche konkreten Ergebnisse wurden über die bloße Abhaltung des EU-
Menschenrechtsdialogs hinaus durch die EU-Zentralasienstrategie in
menschenrechtlicher Hinsicht erzielt?
Welche konkreten Erfolge konnten durch den Menschenrechtsdialog
zwischen EU und Usbekistan nach Auffassung der Bundesregierung bisher
erzielt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des EU-Projekts zur
Umsetzung der Strafrechtsreform in Usbekistan, das seit 2011 von der Deutsche
Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam mit britischen
und französischen Partnern umgesetzt wurde und zu dem laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN aus dem Jahr 2012 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9470) auch die
Komponenten Strafvollzug, Haftbedingungen und Untersuchungshaft
gehörten?
Waren Maßnahmen zur Bekämpfung von Folter, die laut Informationen von
Amnesty International maßgeblicher Bestandteil des usbekischen
Strafjustizsystems ist, Teil der Rechtsstaatsinitiative, die als Teil der EU-
Zentralasienstrategie federführend von Deutschland und Frankreich betreut wurde?
Wenn ja, welche genauen diesbezüglichen Maßnahmen wurden
durchgeführt und mit welchem konkreten Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche spezifischen Entwicklungen bezieht sich der Rat der EU bei
seiner Ankündigung zur Fortsetzung der EU-Zentralasienstrategie, „den bisher
gezogenen Lehren und den Veränderungen in der Region sowie der sich
wandelnden geopolitischen Lage ihres Umfelds Rechnung tragen“ zu wollen
(Schlussfolgerungen des Rates zur Strategie der EU für Zentralasien vom
22. Juni 2015)?
Mit welchen konkreten Änderungen der EU-Zentralasienstrategie plant die
EU, die bisherige EU-Strategie an diese Entwicklungen anzupassen?
Enthält die Neuauflage der EU-Zentralasienstrategie im Gegensatz zur
bisherigen Strategie klare menschenrechtliche Forderungen, Kriterien,
Benchmarks und Zeitpläne für die schrittweise Verbesserung der
Menschenrechtslage in den zentralasiatischen Staaten?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Forderungen EU-Parlament
Ist die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten, der
Hohen Vertreterin der EU sowie dem EAD der Aufforderung des
Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2014 zu den
Menschenrechten in Usbekistan (2014/2904(RSP)) gefolgt „unverzüglich
eine Strategie in die Wege zu leiten, mit der Usbekistan dazu angehalten
werden soll, in den kommenden Monaten konkrete, messbare Verbesserungen
der Menschenrechtslage durchzusetzen“? Wenn ja, welche Maßnahmen
wurden ergriffen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Europäischen Parlaments, dass die
EU bei fortbestehenden Menschenrechtsverletzungen die Initiative ergreifen
sollte und beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unter „Item 4“
eine Resolution vorschlagen sollte, damit ein gezielter länderspezifischer
Mechanismus für Usbekistan eingeführt wird, „mit dem sichergestellt wird,
dass der Menschenrechtsrat sich auf Dauer und vorgreifend engagiert, und
zwar durch Überwachung, öffentliche Berichterstattung und Debatten über
die Menschenrechtslage in Usbekistan“ (Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 23. Oktober 2014, 2014/2904(RSP))?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung im Vorfeld der Sitzung des UN
Menschenrechtsrats im September gemeinsam mit anderen Staaten einen Brief zu
unterzeichnen, in dem Besorgnis über die Menschenrechtslage im Land zum Ausdruck
gebracht wird und zur Einrichtung eines UN Sondermechanismus zu
Usbekistan aufgerufen wird?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des EU-Parlaments an die
EU, „Usbekistan davon in Kenntnis zu setzen, dass die EU gezielte
Strafmaßnahmen verhängen wird“ falls in den sechs Monaten nach Entschließung
des EU-Parlaments vom 23. Oktober 2014 keine konkreten Verbesserungen
der Menschenrechtslage zu beobachten sind (Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2014 2014/2904(RSP))?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage
in Usbekistan in den sechs auf die Entschließung des Europäischen
Parlaments folgenden Monaten?
Unterstützt die Bundesregierung wie vom EU-Parlament angeregt angesichts
der fortbestehenden Menschenrechtsverletzungen gezielte Strafmaßnahmen
gegenüber Usbekistan?
Wenn, ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Sind der Rat der EU, die Kommission und der EAD nach Kenntnis der
Bundesregierung der Aufforderung des Europäischen Parlaments gefolgt und
haben dem Parlament „eine öffentliche Bewertung der Maßnahmen“
übermittelt, die die EU ergriffen hat, „um Usbekistan unter Druck zu setzen, damit
das Land die von den Außenministern der EU 2010 festgelegten
Menschenrechtskriterien erfüllt“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom
23. Oktober 2014, 2014/2904(RSP))?
Wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments
nach einer Verbesserung des Menschenrechtsdialogs mit der Regierung
Usbekistans und einer stärkeren Ausrichtung der Sitzungen des
Menschenrechtsdialogs auf Ergebnisse (Entschließung des Europäischen Parlaments
vom 23. Oktober 2014, 2014/2904(RSP))?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung zur Umsetzung dieser
Forderung beizutragen?
Wenn nein, warum nicht?
EU Außenministerrat
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung in Usbekistan bezüglich
der in den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der
EU vom 25. Oktober 2010 genannten Forderungen nach Fortschritten,
insbesondere in folgenden Bereichen
a) Freilassung aller inhaftierten Menschenrechtsaktivisten und politischen
Gefangenen;
b) Bereitschaft, die nichtstaatlichen Organisationen im Land ungehindert
ihrer Tätigkeit nachgehen zu lassen;
c) uneingeschränkte Zusammenarbeit mit allen Sonderberichterstattern der
Vereinten Nationen;
d) Gewährleistung der Redefreiheit und der Freiheit der Medien;
e) konkrete Umsetzung der Übereinkommen gegen Kinderarbeit;
f) vollständige Angleichung der Wahlverfahren an internationalen
Normen?
Aus welchen Gründen beschäftigte sich der EU Außenministerrat seit 2010
nicht mehr mit der Menschenrechtslage in Usbekistan als explizitem
Tagesordnungspunkt (über die Behandlung der EU-Zentralasienstrategie
hinausgehend), obwohl sich die Menschenrechtslage laut Einschätzung von
Menschenrechtsorganisationen nicht verbessert hat?
Wird sich die Bundesregierung darum bemühen, dass der Rat für Auswärtige
Angelegenheiten der EU sich, wie von Menschenrechtsorganisationen
gefordert, zügig wieder mit der Menschenrechtslage in Usbekistan befasst, in
Schlussfolgerungen deutliche Kritik an den fortgesetzten
Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan übt und klare Forderungen zur Verbesserung der
Menschenrechtslage an die usbekische Regierung stellt?
Wenn ja, wann genau plant der Rat eine Befassung mit der
Menschenrechtslage in Usbekistan?
Wenn nein, warum nicht, und wie deckt sich dies mit der Versicherung des
Rats die Menschenrechtslage in Usbekistan auch weiterhin aufmerksam zu
verfolgen (Schlussfolgerungen des EU-Außenministerrats vom 25. Oktober
2010)
Entwicklungszusammenarbeit
Welche konkreten menschenrechtlich relevanten Projekte wurden im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Usbekistan
durchgeführt und mit welchem Erfolg?
Welche konkreten menschenrechtlich relevanten Projekte sind im Rahmen
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Usbekistan
geplant?
Welche spezifischen Projekte beinhaltete der Bereich Rechts- und
Justizreform der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Usbekistan, und wie
bewertet die Bundesregierung jeweils den Erfolg dieser Projekte (bitte
einzeln nach Projekten aufschlüsseln)?
Beinhaltete die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit spezifische Projekte
zur Bekämpfung von Folter? Wenn ja, welche, und wie bewertet die
Bundesregierung den Erfolg dieser Projekte?
Wenn nein, warum nicht?
Kooperation in den Bereichen Sicherheitspolitik und Wirtschaftspolitik
Welche sicherheitspolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in
den Beziehungen zu Usbekistan?
Welche sicherheitspolitischen Abkommen gibt es mit Usbekistan, und
welche Leistungen erbringt Deutschland in diesem Zusammenhang für die
usbekische Regierung?
Beinhalten die Sicherheitsabkommen konkrete Klauseln mit klaren und
überprüfbaren menschenrechtlichen Kriterien sowie rechtsstaatlicher Prinzipien
und entsprechenden Benchmarks, Berichtspflichten und
Überwachungsmechanismen?
Wenn ja, welche sind das?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden im Rahmen des Sicherheitsabkommens oder auf anderer Grundlage
im Zusammenhang der Sicherheitskooperation Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen des Bundes nach Usbekistan entsandt oder ist dies geplant?
Wenn ja, wie viele und wie lange?
Mit welchem konkreten Auftrag?
In welchem Umfang wurde seit Abschluss des Sicherheitsabkommens auf
Grundlage dieses Vertrages oder anderweitig im Rahmen der
Sicherheitszusammenarbeit Ausstattungshilfe für usbekische Sicherheitsbehörden
(Polizei, Militär oder sonstige) geleistet (bitte aufschlüsseln nach Art, Anzahl,
Verwendungszweck und Datum aufschlüsseln)?
Kommt es im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit zum Austausch von
personenbezogenen Daten zwischen Usbekistan und der Bundesrepublik
Deutschland?
Wenn ja, wird sichergestellt, dass deutsche Datenschutzstandards
eingehalten werden, und wie?
Ist der Austausch solcher Daten unter bestimmten Umständen
ausgeschlossen?
Wie bewertet die Bundesregierung Erkenntnisse von
Menschenrechtsorganisationen, wonach die usbekischen Behörden im Namen der
Terrorismusbekämpfung schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, darunter
routinemäßige Folter, Verfolgung ganzer Familien, willkürliche Inhaftierungen,
unfaire Gerichtsverfahren und Urteile, die auf Grundlage durch Folter
erzwungener Geständnisse ergehen?
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen für ihre sicherheitspolitische
Zusammenarbeit mit Usbekistan?
Kooperiert die Bundesregierung mit Usbekistan auch im Bereich der
Terrorismusbekämpfung?
Wenn ja, wie genau sieht diese Kooperation aus?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine vereinbarte engere
Zusammenarbeit in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu
Menschenrechtsverletzungen durch die usbekische Regierung beiträgt?
Wenn ja, wie prüft die Bundesregierung menschenrechtliche Risiken, und
wie begegnet sie möglichen Risiken?
Wenn nein, wie ist dies mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der
Bundesregierung zu vereinbaren?
Hat die Bundesregierung den Mietvertrag für die Nutzung des
Militärflughafens im usbekischen Termez verlängert, wie das Magazin „DER SPIEGEL“
berichtet (Ausgabe 15/2015)?
Welche Zahlungen werden von der Bundesregierung zur weiteren Nutzung
des Stützpunktes in Termez geleistet?
Für Beträge in welcher Höhe wurde seit Beginn der Nutzung des
Militärflughafens Termez durch die Bundeswehr Infrastruktur, militärisches Material
und sonstige Ausrüstung durch die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut,
bereitgestellt oder instandgesetzt (bitte nach Jahren und Art der
Mittelverausgabung aufschlüsseln)?
Welche Bedeutung hat der Militärflughafen Termez nach Abzug deutscher
Truppen aus Afghanistan noch für die Bundesregierung?
Wie begründet die Bundesregierung die fortgesetzte Nutzung des
militärischen Teils des Flughafens von Termez durch die Bundeswehr nach der
Beendigung der ISAF-Mission auch und insbesondere vor dem Hintergrund,
dass kein anderes NATO-Mitglied einen Stützpunkt in Usbekistan für
militärische Zwecke nutzt?
Mit wieviel Personal ist die Bundeswehr seit dem 1. Januar 2015 in Termez
stationiert?
Wie häufig wurde seit dem 1. Januar 2015 der Militärflughafen Termez von
der Bundeswehr zu welchen Zwecken angeflogen, und inwiefern ist eine
dauerhafte Nutzung vertraglich bzw. darüber hinaus vorgesehen?
Wann wurden das letzte Mal durch das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) Alternativen zu Termez geprüft, welche sind das, und warum hat
sich die Bundesregierung – auch mit Blick auf die problematische
menschenrechtliche Situation in Usbekistan und die veränderte Nutzung des
Militärflughafens Termez durch die Bundeswehr – dennoch für eine weitere
Kooperation mit Usbekistan entschieden?
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Bedeutung der
Beziehungen zu Usbekistan?
Strebt die Bundesregierung engere wirtschaftliche Beziehungen mit
Usbekistan an?
Hat der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, als er im Frühjahr 2015
eine vom usbekischen Vizepremierminister und Finanzminister Rustam
Azimov angeführte usbekische Wirtschaftsdelegation empfing,
Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan angesprochen?
Wenn ja, welche und mit welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Einzelfälle
Mit welchen spezifischen Maßnahmen und welchem konkreten Erfolg setzt
sich die Bundesregierung für die Freilassung aller gewaltlosen politischen
Gefangenen in Usbekistan ein?
Welche konkreten Erfolge hatten die diesbezüglichen Bemühungen um die
Freilassung gewaltloser politischer Gefangener?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur willkürlichen
Verlängerung von Haftstrafen, insbesondere im Fall politischer Gefangener?
Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung und
insbesondere die deutsche Botschaft in Taschkent
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger vor Ort?
Beobachten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Prozesse
gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger und
Prozesse in Fällen bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die
Angeklagten gefoltert wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Beobachten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Prozesse bei
denen der begründete Verdacht besteht, dass die Angeklagten gefoltert
wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der
usbekischen Behörden gegen den usbekischen Journalisten Muhammad
Bekzhanov, der sich mittlerweile seit 16 Jahren in Haft befindet und laut Angaben
von Amnesty International nach seiner Verhaftung im Jahr 1999 schwer
gefoltert wurde, um ihn zu einem falschen Geständnis zu zwingen, und wie
bewertet sie dieses Vorgehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand
von Muhammad Bekhzanov?
Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Muhammed
Bekhzanovs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen
Foltervorwürfe eingesetzt?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der
usbekischen Regierung gegen Dilorom Abdukadirova, die nach ihrer Teilnahme an
einer Demonstration in Andischan im Jahr 2005 ins Ausland fliehen musste
und laut Informationen von Amnesty International nach ihrer Rückkehr trotz
gegenteiliger Versicherungen der usbekischen Behörden festgenommen,
offenbar gefoltert und in einem unfairen Gerichtsverfahren zu einer
langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, und wie bewertet die Bundesregierung das
Vorgehen der usbekischen Behörden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand
von Dilorom Abdukadirova?
Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Dilorom
Abdukadirovas und eine unabhängige Untersuchung der von ihr erhobenen
Foltervorwürfe eingesetzt?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der
usbekischen Behörden gegen Erkin Musaev, einen ehemaligen Mitarbeiter des
usbekischen Verteidigungsministeriums, der laut Erkenntnissen von Amnesty
International in den Jahren 2006 und 2007 in einer Reihe unfairer
Gerichtsverfahren auf Grundlage offensichtlich politisch motivierter Vorwürfe und
eines durch Folter erzwungenen Geständnisses wegen Landesverrats und
Amtsmissbrauchs zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, und wie bewertet die
Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand
Erkin Musaevs?
Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Erkin
Musaevs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen
Foltervorwürfe eingesetzt?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der
usbekischen Behörden gegen Azam Farmonov, Mitglied der unabhängigen
Menschenrechtsorganisation „Human Rights Society of Uzbekistan“, der laut
Angaben von Amnesty International in Untersuchungshaft schwer gefoltert
wurde, am 15. Juni 2006 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt wurde und kurz
vor Absolvierung seiner Haftstrafe wegen angeblicher Verstöße gegen die
Gefängnisordnung zu weiteren fünf Jahren Haft verurteilt wurde, und wie
bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand
von Azam Farmonov?
Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Azam
Farmonovs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen
Foltervorwürfe eingesetzt?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der
usbekischen Behörden gegen den Journalisten und Menschenrechtsverteidiger
Salidzhon Abdurakhmanov, der laut Angaben von Amnesty International auf
Grundlage konstruierter Vorwürfe wegen angeblichen Drogenbesitzes und
geplanten Drogenhandels zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde und dessen
Gesundheitszustand sich in Haft erheblich verschlechtert hat, und wie
bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand
Salidzhon Abdurakhmanovs?
Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Salidzhon
Abdurakhmanov und für ein Ende der Schikanierung und Inhaftierung von
unabhängigen Journalisten und Menschenrechtsverteidigern eingesetzt?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der
usbekischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger Isroil Kholdorov, der
laut Angaben von Amnesty International gefoltert und im Jahr 2007 in einem
unfairen Gerichtsverfahren wegen angeblicher Verbrechen gegen den Staat
zu sechs Jahren verurteilt wurde, nachdem er nach der gewaltsamen
Niederschlagung von Demonstrationen in der Stadt Andischan im Jahr 2005 mit
internationalen Medien über Massengräber in und um Andischan gesprochen
hatte, und dessen Haftstrafe wegen angeblicher Verstöße gegen die
Gefängnisregeln im Juni 2012 um weitere drei Jahre verlängert wurde, und wie
bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der usbekischen Behörden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Zustand
Isroil Kholdorovs?
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Hat sich die Bundesregierung für die unverzügliche Freilassung Isroil
Kholdorovs und eine unabhängige Untersuchung der von ihm erhobenen
Foltervorwürfe eingesetzt?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorgehen der
usbekischen Behörden gegen die Menschenrechtsverteidigerin Elena Urlaeva, die
laut Angaben von Amnesty International am 31. Mai 2015 festgenommen
wurde, von usbekischen Beamten gefoltert und sexuell gedemütigt wurde,
um sie zum Aushändigen der Speicherkarte ihrer Kamera zu zwingen,
nachdem sie zuvor den Einsatz von Zwangsarbeit auf usbekischen
Baumwollfeldern dokumentiert hatte, und wie bewertet die Bundesregierung das
Vorgehen der usbekischen Behörden?
Hat die Bundesregierung sich für eine unverzügliche Untersuchung der
Foltervorwürfe Elena Urlaevas und ein Ende des Vorgehens gegen sie und
andere Menschenrechtsverteidiger eingesetzt?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und welchem Erfolg?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 3. September 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion]