Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg
der Abgeordneten Matthias Gastel, Agnieszka Brugger, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen), Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bahnhöfe und Haltepunkte sind als Zugang für Fahrgäste zum System Eisenbahn von elementarer Bedeutung. So sollen sie durch geeignete bauliche Ausführung allen Reisenden einen barrierefreien Zugang zu den Fahrzeugen gewähren und können zugleich durch einen guten optischen und baulichen Zustand die Attraktivität des Schienenverkehrs steigern. Leider sieht die Realität an vielen Verkehrsstationen jedoch anders aus. Für mobilitätseingeschränkte Reisende besteht noch immer an zahlreichen Stationen kein barrierefreier Zugang vom öffentlichen Verkehrsraum zu den Bahnsteigen bzw. Zügen. Weiterhin sind viele Stationen durch Verschmutzungen und bauliche Mängel alles andere als einladend.
Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bund wurden Qualitätskennzahlen vereinbart, um die Qualität der Infrastruktur sicherzustellen. Der Zustand der Verkehrsstationen wird hierbei durch zwei dieser Qualitätskennzahlen berücksichtigt.
Zum einen soll die Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ die Funktionalität der Stationen für die Fahrgäste sicherstellen. Hierbei wird unter Berücksichtigung der Kriterien Bahnsteighöhe, stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige sowie Ausstattung mit Wetterschutz eine Punktezahl für jeden einzelnen aktiven Bahnsteig berechnet. Die Punktezahlen der einzelnen Bahnsteige werden anschließend nach einer Gewichtung hinsichtlich des Reisendenaufkommens für die einzelnen Stationen bzw. für das gesamte Netz addiert (vgl. LuFV Anlage 13.2.2).
Zum anderen soll die Qualitätskennzahl „Bewertung AnlagenQualität“ den technischen Zustand sowie die Sauberkeit der Stationen gewährleisten. Zur Berechnung werden die einzelnen Vekehrsstationen mit je einer optischen Note (z. B. Grobmüll, Verschmutzungen, Graffiti) und einer technischen Note (z. B. baulicher Zustand des Empfangsgebäudes) des Schulnotensystems bewertet. Zur Ermittlung der Gesamtnote der Station wird die technische Note deutlich höher gewichtet als die Optische (vgl. LuFV Anlage 13.2.4).
Mit dieser Kleinen Anfrage wollen die Fragesteller in Erfahrung bringen, wie es um den Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Qualitätskennzahl (QKZ) der Kategorie „Funktionalität Bahnsteige“ erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustandsbericht 2014 (IZB 2014) sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation, differenziert nach Namen der Verkehrsstation, Punktezahl der Station bei der ersten Erfassung der QKZ, Punktezahl der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, aktuell maximal erreichbare Punktezahl der Station, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station und geographische Koordinaten der Station angeben)?
Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Bewertung AnlagenQualität“ (QKZ BAQ) erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustandsbericht 2014 sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation, differenziert nach Namen der Verkehrsstation, QKZ BAQ der Station bei der ersten Erfassung der QKZ, QKZ BAQ der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, technische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, optische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2014, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station und geographische Koordinaten der Station angeben)?
Wie hat sich der Zustand der Verkehrsstationen in ganz Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren, insbesondere im Zeitrahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG im Jahr 2009, nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?
Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche konkreten Sanierungsmaßnahmen an Verkehrsstationen in Baden-Württemberg vorgesehen (bitte tabellarisch, differenziert nach vermutlichen Sanierungskosten, Sanierungsbeginn und -dauer, darstellen; Hinweis: Ähnliche Fragen wurden von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/2329 bzw. 18/5505 nicht im Sinne der aktuellen Fragestellung beantwortet)?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, Stör- und Ausfallzeiten von Aufzügen bzw. anderen technischen Einrichtungen zur Gewährung von Barrierefreiheit an Verkehrsstationen in die Ermittlung der Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ mit einzubeziehen und so einen Anreiz für schnelle Entstörung bzw. geringe Störanfälligkeit zu bieten?
Sieht die Bundesregierung durch die Qualitätskennzahlen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung auch im Bereich der Verkehrsstationen Fehlallokationen beim Einsatz der Bundesmittel durch die Deutsche Bahn AG (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zustand der Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg“, Bundestagsdrucksache 18/920), und wenn nein, warum nicht?