Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen
der Abgeordneten Markus Kurth, Ulle Schauws, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Bei Männern liegt die Teilzeitquote dagegen weiterhin deutlich niedriger. Das Arbeitsvolumen von Frauen wird hierbei wesentlich von ihrer familiären Situation geprägt. Als Gründe für Teilzeit geben sie in Umfragen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen sowie familiäre Gründe an. Doch auch in anderer Hinsicht sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Dies drückt sich etwa in der Entgeltlücke oder dem niedrigeren Anteil von Frauen in Führungspositionen aus.
Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften. Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Dementsprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch und gerade die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge.
Auch wenn die Teilhabe von jüngeren Frauen am Erwerbsleben steigt und immer mehr Männer Fürsorgearbeit übernehmen, ist der Weg hin zu einer wirklich eigenständigen Alterssicherung von Frauen noch weit. Entwickelt sich die Verringerung der geschlechtsspezifischen Rentenlücke in diesem Tempo, dauert es viel zu lange, bis die Lücke geschlossen ist.
Frauen übernehmen die Verantwortung für die Vereinbarkeit, Familie und Beruf und tragen die Risiken dieses Modells – auch bis ins Rentenalter. Ein sinkendes Rentenniveau, Unsicherheiten ob des adäquaten Aufbaus ergänzender Vorsorge sowie der Rückbau abgeleiteter Ansprüche bei der Hinterbliebenenversorgung machen immer deutlicher: Der Rentenlücke muss jetzt entgegengewirkt werden. Sie kann nicht weiter auf Kosten von Frauen hingenommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch ist die geschlechtsspezifische Rentenlücke bezogen auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge
a) insgesamt,
b) in der gesetzlichen Rente,
c) in der betrieblichen Altersversorgung und
d) in der gesamten privaten Altersvorsorge im Rentenbestand?
Wie unterscheidet sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke in den neuen und alten Bundesländern (bitte jeweils für die Nummern 1a bis 1d)?
Was sind die wesentlichen Einkommensquellen der Personen über 65 Jahre (bitte nach Geschlecht sowie neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke seit dem Jahr 1995 entwickelt, und welche weitere Entwicklung prognostiziert die Bundesregierung (bitte insgesamt und nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie unterscheidet sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke jeweils in den neuen und alten Bundesländern nach Familienstand (verheiratet, geschieden, ledig)?
a) Wie viele Entgeltpunkte aus eigenen Anwartschaften weisen Männer und wie viele weisen Frauen durchschnittlich im Rentenbestand (bitte nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen) auf?
b) Wie viele Entgeltpunkte stammen jeweils aus Erwerbsarbeit?
c) Wie viele Entgeltpunkte stammen jeweils aus familienpolitischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung?
Wie viele Entgeltpunkte erreichen Frauen durchschnittlich jeweils in den neuen und alten Bundesländern
a) ohne Kinder
b) mit einem Kind
c) mit zwei Kindern
d) mit drei Kindern und
e) mit vier und mehr Kindern?
Wie unterscheiden sich die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 zwischen Männern und Frauen
a) jeweils in den neuen und alten Bundesländern, und
b) wie hoch ist der jeweilige Anteil für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen?
a) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für die geschlechtsspezifische Rentenlücke?
b) Welchen Einfluss auf die geschlechtsspezifische Rentenlücke hat nach Ansicht der Bundesregierung die Aufteilung von Fürsorgearbeit zwischen Männern und Frauen?
c) Warum wird es nach Ansicht der Bundesregierung für Frauen künftig immer wichtiger, eine eigenständige Alterssicherung aufzubauen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welchen Einfluss die Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008, die bei gleichzeitiger Reduzierung des Betreuungsunterhalts die nacheheliche Eigenverantwortung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit betonte, auf die Entwicklung der geschlechtsspezifischen Rentenlücke hat?
a) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Kindererziehungszeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
b) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Kinderberücksichtigungszeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
c) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für den Kinderzuschlag bei der Hinterbliebenenversorgung pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
d) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Erziehungsrenten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
e) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Pflegezeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
f) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für die Kinderzulage bei der Riester-Förderung pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
g) Wie viele Paare haben sich seit Einführung dieser Wahloption für ein Rentensplitting entschieden (bitte jahresgenau auflisten)?
a) Wie könnten die familienpolitischen Leistungen der Alterssicherung weiterentwickelt werden, um Anreize zu setzen, dass Fürsorgearbeit künftig gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt wird?
b) Plant die Bundesregierung hierzu konkrete Maßnahmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
a) Wie hoch ist der Frauenanteil an den Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung im Alter?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur künftigen Entwicklung von Altersarmut vor, und wie verändert sich mutmaßlich der Anteil an Frauen in Altersarmut?