BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Andauernde Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in den EDV-Systemen der Finanzverwaltung

Ablehnende Haltung von Regierungsfraktionen, Bundeskanzlerin und Bundesregierungen seit 2001 zur steuerrechtlichen Gleichstellung mit der Ehe bei Gesetzentwürfen, namentlichen Abstimmungen sowie Antworten auf Große bzw. Kleine Anfragen, von Finanzbehörden verlorene Gerichtsverfahren, Diskriminierungen durch anhaltende EDV-Umstellungsprobleme nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, insbes. bei ELSTAM, Vorkehrungen für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/600208.09.2015

Andauernde Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in den EDV-Systemen der Finanzverwaltung

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Lisa Paus, Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Trotz des heftigen politischen Widerstandes zunächst aus der Reihen der von der CDU, CSU und FDP regierten Bundesländer im Bundesrat (2001), danach der Großen Koalition (2005 bis 2009) und schließlich der schwarz-gelben Koalition (2009 bis 2013) wurde der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht aufgetragen, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in allen Bereichen des Steuerrechts vollständig mit Ehegatten gleichzustellen (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07).

Dennoch bedeutete dies nicht das Ende der verfassungs- und europarechtswidrigen Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare. Weiterhin gibt es erhebliche Probleme bei den EDV-Systemen der Finanzverwaltungen. Obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits im Mai 2013 erging und die Gleichstellung der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten im Juli 2014 gesetzlich nachvollzogen wurde, haben es die Finanzverwaltungen noch immer nicht geschafft, ihre EDV-Systeme an die Gleichstellung anzupassen.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können deshalb im EDV-System der Finanzverwaltungen nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie werden als „Ehegatten“ in die EDV eingegeben und erhalten dann Einkommensteuerbescheide, auf der sie z. B. als „Frau Wolfgang Schäuble“ angeschrieben werden.

Besonders ärgerlich ist das beim ELSTAM-System. Über ELSTAM rufen die Arbeitgeber die Steuerklassen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Dort werden die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner noch immer mit der Steuerklasse I statt der Steuerklasse IV geführt. Wenn Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ihre Steuerklassen in III und V ändern lassen, geht das nur per Bescheid, den die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ihren Arbeitgebern vorlegen müssen. Sehr oft vergessen die Finanzämter dann offenbar, ELSTAM zu sperren. Dort werden die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner weiter mit der Steuerklasse I geführt, was die Arbeitgeber verunsichert und für Betroffene viel Ärger und Klärungsarbeit bedeutet.

Die schon über zwei Jahre ausstehende Umstellung der EDV-Systeme an die neue Situation im Steuerrecht ist präzedenzlos. Es gab bisher keine Fälle, in denen die Finanzverwaltung so lange Steuerzahlerinnen und Steuerzahler trotz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Entscheidung des Parlaments ungleich behandelt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Gesetzentwürfe, wonach eingetragene Lebenspartnerschaften mit den Ehen im Steuerrecht gleichgestellt werden sollten, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD abgelehnt?

2

In wie vielen namentlichen Abstimmungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2001 gegen eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit den Ehen im Steuerrecht gestimmt?

3

In wie vielen Antworten auf Große bzw. Kleine Anfragen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung frühere Bundesregierungen seit dem Jahr 2001 gegen eine steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit den Ehen ausgesprochen (bitte jeweils die Bundestagsdrucksache nennen)?

4

Mit welchen Begründungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 3 angesprochenen Antworten versehen (bitte nach Bundestagsdrucksachen aufschlüsseln)?

5

Wie viele Verfahren haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Finanzbehörden wegen Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen vor Gerichten verloren (bitte nach Jahren und Gerichten bzw. Instanzen aufschlüsseln)?

6

Stellen nach Einschätzung der Bundesregierung die den verpartnerten Steuerzahlerinnen bzw. Steuerzahlern ausgestellten Einkommensteuerbescheide mit systembedingter falscher Geschlechtsangabe eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung dar?

7

Stellt nach Einschätzung der Bundesregierung die Tatsache, dass beim ELSTAM-System Lebenspartnerinnen und Lebenspartner – anders als Ehegatten – noch immer mit der Steuerklasse I statt der Steuerklasse IV geführt werden, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung dar?

8

Stellt nach Einschätzung der Bundesregierung die Tatsache, dass bei der Änderung der Steuerklassen in III und V Lebenspartnerinnen und Lebenspartner – anders als Ehegatten – ihren Arbeitgebern einen Bescheid vorlegen müssen, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung dar?

9

Wie lange werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach Einschätzung der Bundesregierung noch warten müssen, bis die im Mai 2013 vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen im Steuerrecht in den EDV-Systemen der Finanzverwaltung berücksichtigt werden?

10

Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Zeit für die Anpassung der EDV-Systeme der Finanzverwaltung an die neuen Steuergesetze soweit Ehegatten betroffen waren?

11

Trifft die Bundesregierung angesichts der Rechtsentwicklung in vielen Nachbarländern und angesichts der laut Meinungsumfragen breiten Befürwortung der Forderung nach „Ehe für alle“ in der Bevölkerung Vorkehrungen dafür, dass im Falle einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare die Steuerverwaltungen und andere Verwaltungen eine reibungslose und diskriminierungsfreie Umsetzung der rechtlichen Gleichstellung gewährleisten können?

Berlin, den 8. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen