Selbständige in der Rentenversicherung
der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Ekin Deligöz, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ob und wie lange ein Selbständiger bzw. eine Selbständige automatisch in der Rentenversicherung abgesichert ist, hängt vom Beruf, von der Art des Gewerbes, von der Anzahl der Beschäftigten und vom Einkommen ab. Viele und teils recht unsystematische Ausnahmen erschweren die dauerhafte Zuordnung. Hinzu kommen in bestimmten Tätigkeitsfeldern wechselnde Arbeitsformen, die für jeden Einzelfall und für jeden neuen Auftrag aufwändig überprüft werden müssen und der Frage nachgehen, ob es sich bei der selbständigen Tätigkeit gegebenenfalls um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Wird die Situation nicht einvernehmlich geklärt, folgen Widersprüche und Klagen vor den Sozialgerichten, die die Betroffenen über einen langen Zeitraum im Unklaren lassen.
Im Ergebnis lassen sich die Regelungen zu den Selbständigen in der Rentenversicherung nicht nur als unübersichtlich, unsystematisch und verwaltungsaufwändig beschreiben. Sie haben in vielen Fällen zugleich ein hohes Maß an Planungs- und Rechtsunsicherheit zur Folge, und zwar sowohl für die Selbständigen selbst als auch für die Auftraggeber. Darüber hinaus können die Regelungen zu nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteilen für versicherungspflichtige Selbständige führen, etwa weil Auftragnehmer mit geringem Einkommen oder mit Angestellten im Preis flexibler sind.
Eine obligatorische Absicherung aller Selbständigen würde viele dieser Probleme beseitigen. Ein solches Vorhaben stößt bei einem Teil der Betroffenen aufgrund der hohen Abgabenlast indes auf Skepsis. Doch weder das Zusammenwirken mit anderen Sozialversicherungspflichten noch eine größere Entlastung der Selbständigen, etwa durch die Einbeziehung Dritter oder die Flexibilisierung der Beitragszahlungen, wurden bislang eingehend diskutiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche jährlichen Kosten entstehen der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Statusfeststellungsverfahren?
Welcher zeitliche Aufwand entsteht den Auftraggebern und Auftragnehmern nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens?
Wie hoch ist die Zahl der Widersprüche, und wie hoch ist die Zahl der Klagen gegen ergangene Feststellungsbescheide?
Inwiefern könnte auf das Statusfeststellungsverfahren verzichtet werden, würden alle Selbständigen obligatorisch in der Rentenversicherung abgesichert und Dritte an der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge beteiligt?
Was spräche aus Sicht der Bundesregierung für eine obligatorische Altersabsicherung von Selbständigen?
Wo kann die im Rahmen des Rentendialogs vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales während der vergangenen Legislaturperiode in Auftrag gegebene Studie zur administrativen und technischen Machbarkeit einer Vorsorgepflicht mit Wahlfreiheit für selbstständige Tätigkeit abgerufen bzw. eingesehen werden?
Welche Vorschläge hat diese Studie gemacht, um mit dem Problem der finanziellen Belastung von Selbständigen mit nur geringem Einkommen umzugehen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/5446)?
Was spräche aus Sicht der Bundesregierung für ein höheres Maß an Flexibilität bei der Beitragszahlung von versicherungspflichtigen Selbständigen, auch in der Gründungsphase, gegenüber den geltenden Regelungen?
Inwieweit könnten Dritte, also die Auftraggeber, einbezogen werden, um die Abgabenlast der versicherungspflichtigen Selbständigen zu mindern?
Inwieweit könnte eine automatische Absicherung aller Selbständigen bei gleichzeitig paritätischer Beitragstragung der Auftraggeber den Anreiz verringern, Beschäftigungsverhältnisse in freie Mitarbeiterverhältnisse umzuwandeln?
Wie hoch ist der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse gemäß § 34 Absatz 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes, der die Beitragslast der Künstler und Publizisten um 20 Prozent mindert, und wie wird sich dieser in den kommenden Jahren entwickeln?
Um wie viel Prozent wird die Beitragslast für pflichtversicherte a) Hausgewerbetreibende, b) Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Entbindungshelfer, Selbständige mit einem Auftraggeber, c) Seelotsen, d) Küstenschiffer und Küstenfischer, e) Handwerker und f) Bezirksschornsteinfegermeister durch den zusätzlichen Bundeszuschuss gemindert, und wie hoch ist der zusätzliche Bundeszuschuss für diese Aufwendungen insgesamt?
In welchem Rahmen prüft das Bundesministerium für Gesundheit eine Weiterentwicklung der Verbeitragung im Bereich der Krankenversicherung von freiwillig gesetzlich versicherten hauptberuflich Selbständigen, und werden hierzu Studien in Auftrag gegeben (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 21b auf Bundestagsdrucksache 18/5446)?
Was waren aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Beweggründe der Definition besonders sozialer Schutzbedürftigkeit, und inwiefern wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Weiterentwicklung in Anbetracht einer sich verändernden Arbeitswelt, in der die Grenzen zwischen den Arbeitsformen bei einigen Berufsbildern mittlerweile fließend sind, denkenswert?
Warum sind selbständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Unternehmen nur 18 Jahre pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und andere per Gesetz pflichtversicherte Selbständige ihr gesamtes Berufsleben lang?
Was spräche aus Sicht der Bundesregierung bei der Feststellung der Geringfügigkeitsgrenze für eine Addition aus selbständiger Tätigkeit und geringfügigem Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis?
Wie hat sich der Anteil von Versicherten mit Zeiten der Selbständigkeit ohne obligatorische Alterssicherung gegenüber allen Versicherten mit Zeiten der Selbständigkeit über die Jahre entwickelt?