Schnellladestationen an Raststätten
der Abgeordneten Hebert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
An der Autobahnraststätte Köschinger Forst (A9) wurden am 14. September 2015 Schnellladestationen für Elektroautos in Betrieb genommen. Diese sind die ersten eines flächendeckenden E-Tankstellenprogramms („Immer ein Stecker in der Nähe“, DIE WELT vom 14. September 2015). Bis zum Jahr 2017 sollen alle Raststätten des Betreibers Tank & Rast mit Ladestationen ausgestattet werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur soll die Kosten für die Aufstellung übernehmen; Tank & Rast die Betriebskosten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hoch sind die Kosten, die der Bund trägt?
Wie setzen sich die Kosten im Einzelnen zusammen?
Wie hoch schätzt der Bund die Kosten, die Tank & Rast entstehen?
Welche Kosten übernimmt Tank & Rast im Einzelnen (Wartungs- und Instandsetzungskosten etc.)?
Welche Kosten entstehen den Nutzern der Ladestationen (beispielsweise für den Strom)?
Wie lange wird die Nutzung der Ladestationen für Fahrzeugführer kostenfrei sein?
Bleibt der Bund Eigentümer der Ladestationen (bitte begründen)?
Zieht der Aufbau der Ladesäulen weitere Infrastrukturmaßnahmen nach sich?
Welche Gründe sprechen dafür, die Raststätte Köschinger Forst zuerst auszustatten?
Wie kam es zu der Absprache zwischen Bund und dem Raststättenbetreiber Tank & Rast?
In welcher Form wurde bei anderen Raststättenbetreibern für das Projekt geworben?
Wurden die Bundesländer in die Auswahl der Raststätte mit einbezogen (bitte begründen)?
In welchen Schritten soll der Ausbau im Rahmen des E-Tankstellenprogramms in Richtung einer flächendeckenden Versorgung mit Ladestationen in Deutschland erfolgen (bitte mit Zeitplan angeben)?
Wie viele Ladestationen an wie vielen Raststätten von Tank & Rast werden geschaffen?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Raststätten, die mit Ladestationen erschlossen werden?
An welchen Standorten sollen im Rahmen des E-Tankstellenprogramms Ladestationen errichtet werden (bitte mit Zeitplan angeben)?
Wie wird der Bedarf an Ladestationen ermittelt?
Nach welchen Kriterien wird festgelegt, wie viele Ladeplätze es für einzelne Elektrofahrzeuge an den einzelnen Standorten geben soll?
Von welchen Annahmen, die Aufschluss über das Ladeverhalten von Fahrzeugnutzern geben, geht das Bundesverkehrsministerium aus?
Wie lange schätzt das Bundesverkehrsministerium die durchschnittliche Verweildauer eines PKW an einer Ladestation von der Ankunft bis zur Abfahrt?
Ist das E-Tankstellenprogramm abgestimmt mit Initiativen der Privatwirtschaft für eine Ladeinfrastruktur (beispielsweise des Autoherstellers Tesla)?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Unterschiede gibt es zwischen dem E-Tankstellenprogramm des Bundesverkehrsministeriums und des SLAM-Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, und inwieweit sind die Projekte aufeinander abgestimmt?
Mit welchen Standards (beispielsweise Combined Charging System, kurz CCS) sind die Ladestationen kompatibel?
Wird für den Betrieb der Ladestationen Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, und wer ist Stromlieferant?
Was verbirgt sich hinter der Initiative „Raststätte der Zukunft“?