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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einsatz von Pestiziden in Entwicklungsländern

Verwendung von Pestiziden im Rahmen von entwicklungspolitischen Projekten, Kooperation des BMZ, des BMEL sowie anderer Ministerien mit Pestizidherstellern, Vorteile für die Ernährungssicherung, Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Beendigung des Einsatzes hochgefährlicher Pestizide, Einschätzung von Glyphosat, Förderung von "conservation agriculture" und des Umstiegs von traditionellen Saatgutsorten auf Hybridsaatgut, Gewährleistung einer sicheren Pestizidanwendung, Schutzmaßnahmen, Schulungen, Stellenwert einer ökologischen Landwirtschaft ohne Pestizide in der Entwicklungszusammenarbeit<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

22.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/617824.09.2015

Einsatz von Pestiziden in Entwicklungsländern

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Kordula Schulz-Asche, Claudia Roth (Augsburg), Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, betont immer wieder, dass verstärkt private Investitionen in Entwicklungsländern nötig seien. Im Rahmen verschiedener Initiativen – unter anderem die German Food Partnership, die New Alliance for Food Security and Nutrition und die Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger – sucht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die enge Kooperation mit privaten Unternehmen. Zu diesen Unternehmen zählen beispielsweise Monsanto Agrar Deutschland, Syngenta Agro GmbH, Bayer CropScience Deutschland GmbH und BASF SE (vgl. www.new-alliance.org/ und www.germanfoodpartnership.info/). Die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) löste weltweit Debatten zur Toxizität von Pestiziden aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit entwicklungspolitische Aktivitäten deutscher Bundesministerien diesen Debatten Rechnung tragen, und inwiefern diesen Aspekten dabei auch in Kooperationen mit Unternehmen, die einschlägige wirtschaftliche Interessen verfolgen, Vorrang eingeräumt wird.

Der Einsatz von Pestiziden ist in vielen Entwicklungsländern mit erhöhten Risiken verbunden. Studien zufolge fehlen häufig elementare Schutzmaßnahmen, wie angemessene Schutzkleidung oder sachgemäße Lagerung und Entsorgung von Pestizidkanister (PAN, 2010: Communities in Peril – Global report on health impacts of pesticide use in agriculture). In einigen Regionen häufen sich besonders dramatische Gesundheitsprobleme, die mit dem Pestizideinsatz in Verbindung gebracht werden. So ist im Umfeld von gentechnisch veränderten Soja- und Maisplantagen in Südamerika, die mit Glyphosat behandelt werden, ein starker Anstieg von Krebsfällen, Geburten von Kindern mit Missbildungen und weiteren Gesundheitsproblemen aufgetreten (Vazquez und Nota, 2010: Report from the 1st National Meeting of Physicians in the Crop-sprayed towns).

In Sri Lanka häufen sich seit Mitte der 1990er Jahre Nierenerkrankungen, die unter anderem mit dem Einsatz von Glyphosat und anderen Pestiziden in Verbindung gebracht werden. Besonders betroffen sind Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten (Jayasumana, Gunatilake und Senanayake, 2014: Glyphosate, Hard Water and Nephrotoxic Metals – Are They the Culprits Behind the Epidemic of Chronic Kidney Disease of Unknown Etiology in Sri Lanka?, International Journal of Environmental Research and Public Health).

In vielen Entwicklungsländern werden Pestizide eingesetzt, die in Europa aufgrund toxischer Wirkungen nicht mehr zugelassen sind, wie beispielsweise Paraquat oder Endosulphan (www.evb.ch/firmen-institutionen/syngenta/paraquat/paraquat-forschungsdatenbank/). Zudem wird der besonders toxische Pestizidbeistoff POE-Tallowamin weltweit nach wie vor eingesetzt, während er in Deutschland vom Markt genommen wurde.

Darüber hinaus gibt es Hinweise auf gravierende Mängel bei der Zulassung und Kontrolle von Pestiziden in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. African Centre for Biosafety: How Much Glyphosate is on Your Dinner Plate?).

Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft ist die Frage relevant, mit welchen Risiken der Pestizideinsatz in Partnerländern verbunden ist und welches Potential ökologische Anbauverfahren ohne den Einsatz von Pestiziden haben. Studien zeigen, dass mit agrarökologischen Maßnahmen erhebliche Ertragssteigerungen bei Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Afrika, Asien und Lateinamerika auch ohne den Einsatz von Pestiziden möglich sind (vgl. Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) Nr. 142 „Forschung zur Lösung des Welternährungsproblems“ und Bericht des UN-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

In welchen Projekten kooperiert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit Pestizidherstellern beispielsweise bei der Planung und Erstellung von Trainingsmaterialien und bei der Durchführung von Trainings- und Beratungsmaßnahmen, wie sie etwa im Rahmen der German Food Partnership oder im Rahmen der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ des BMZ stattfinden?

a) In welchen Ländern kooperieren diese Projekte konkret mit Pestizidherstellern, und worin besteht diese Kooperation?

b) Welchen entwicklungspolitischen Mehrwert bietet diese Kooperation aus Sicht der Bundesregierung jeweils?

2

In welchen Projekten kooperieren das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder andere Bundesministerien in Entwicklungsländern mit Pestizidherstellern?

a) In welchen Ländern kooperieren diese Projekte konkret mit Pestizidherstellern, und worin besteht diese Kooperation?

b) Welchen Mehrwert bietet diese Kooperation aus Sicht der Bundesregierung jeweils?

3

Welche Vorteile für die Ernährungssicherung in Entwicklungsländern verspricht sich die Bundesregierung von der Kooperation mit Pestizidherstellern?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Pestiziden in den Ländern und Regionen entwickelt, in denen die Bundesregierung (durch das BMZ, das BMEL u. a.) Programme im Bereich der Landwirtschaft durchführt?

a) Hat der Pestizideinsatz zu- oder abgenommen?

b) Welche Untersuchungen gibt es dazu?

c) Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus für ihr Regierungshandeln ab?

5

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Einsatz hochgefährlicher Pestizide (beispielsweise entsprechend der PAN International „List on Highly Hazardous Pesticides“) in Partnerländern zu reduzieren und zu beenden?

a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür ein?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Spricht sich die staatliche Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung in Schulungen, Trainingsmaterialien und in der Beratung für oder gegen einzelne Pestizidwirkstoffe aus?

a) Wenn ja, um welche Pestizide handelt es sich, und an welchen Auflagen und Kriterien orientieren sich diese Empfehlungen?

b) Wenn nein, warum werden keine derartigen Empfehlungen gegeben?

7

Welche Beschaffungs- und Ausschlusskriterien gelten für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, und nach Kenntnis der Bundesregierung für weitere Partner der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit und ihre regionalen Projektpartner bei Pestiziden?

a) An welchen international anerkannten toxikologischen Einstufungen orientieren sich die Beschaffungskriterien?

b) Führt beispielsweise die Auflistung eines Pestizids in der PAN International „List on Highly Hazardous Pesticides“ dazu, dass die Beschaffung eines derartigen Pestizids im Rahmen von Projekten der GIZ und nach Kenntnis der Bundesregierung anderer Partner ausgeschlossen wird? Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Folgen hat die Einstufung von Glyphosat durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ für die Beratung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf den Einsatz von Glyphosat, insbesondere im Rahmen von „conservation agriculture“?

9

In welchen Ländern und Projekten fördern Programme des BMZ, BMEL oder anderer Bundesministerien „conservation agriculture“?

a) Wird dabei Glyphosat oder Glyphosinat eingesetzt?

b) Welche Kenntnisse gibt es darüber, ob die eingesetzten Glyphosat-Produkte POE-Tallowamine enthalten?

10

Wird die Bundesregierung – unabhängig vom Ausgang des EU-Zulassungsverfahrens für Glyphosat – POE-tallowaminhaltige Glyphosatprodukte, die aufgrund ihrer weitaus toxischeren Wirkung in Deutschland vom Markt genommen wurden, aus ihren Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verbannen?

11

Was versteht die Bundesregierung unter „verbessertem Saatgut“, das in der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ und der GIZ gefördert wird?

12

Welche Sorteneigenschaften sind aus Sicht der Bundesregierung für die Bewertung von Saatgut von entscheidender Bedeutung? Inwieweit spielen dabei die Aspekte a) erhöhte Saatgutkosten, b) Ansprüche an Bewässerung, c) Ansprüche an den Einsatz von Pestiziden, d) Bodenstandorte, e) Schutzregelungen für geistige Eigentumsrechte eine Rolle?

13

Befürwortet die Bundesregierung Projekte, die den Umstieg von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern unter Armutsbedingungen von traditionellen Saatgutsorten auf Hybridsaatgut fördern?

a) Wenn ja, in welchen Ländern, und warum?

b) Durch welche Konzepte und Maßnahmen sichert die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit den Erhalt traditioneller und lokaler Saatgutsorten, um dem weiteren Verlust an genetischen Ressourcen und der Agrobiodiversität vorzubeugen?

c) Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung diesbezüglich die New Alliance for Food Security and Nutrition und die durch diese Allianz eingeforderten Saatgutgesetzgebungen in den Partnerländern?

d) Wie wirken sich diese Saatgutgesetzgebungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verfügbarkeit von lokal angepasstem Saatgut aus?

e) Wie wirken sich diese Saatgutgesetzgebungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Saatgutkosten für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern aus?

f) Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken durch die Einführung von Saatgutgesetzgebungen, und wie könnte diesen Risiken Rechnung getragen werden?

14

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen eines Umstiegs von traditionellem Saatgut auf Hybridsaatgut vor, dessen Einsatz in der Regel mit einem zwingend notwendigen, jährlichen Neukauf einhergeht, um Ertragssteigerungspotentiale auszuschöpfen, im Hinblick auf den Pestizideinsatz in Entwicklungsländern?

a) Falls keine Informationen durch Evaluationen, Studien etc. vorliegen, wie rechtfertigt die Bundesregierung Projekte staatlicher, deutscher Entwicklungszusammenarbeit, die den Einsatz von Hybridsaatgut fördern?

b) Inwiefern verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge der eingesetzten Pestizide beim Umstieg auf Hybridsaatgut?

c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den ökonomischen Vor- bzw. Nachteilen eines derartigen Anbausystems hinsichtlich Kosten, Verschuldungsrisiko, Eignung für den Regenfeldbau, Resilienz gegen abiotische Stressfaktoren etc. vor?

d) Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu ökologischen Anbausystemen mit traditionellem Saatgut für von Armut betroffene Kleinbäuerinnen und Kleinbauern?

15

Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, um mangelnder Schutzkleidung von Pestizidanwenderinnen und Pestizidanwendern sowie Sicherheitsmängeln bei der Lagerung und Entsorgung von Pestizidkanistern zu begegnen, wie sie trotz zahlreicher Programme zur „sicheren Pestizidanwendung“ in Afrika, Asien und Lateinamerika nach wie vor in gravierendem Ausmaß auftreten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

16

Sind solche Maßnahmen in Projekten, die die Bundesregierung finanziell unterstützt, vorgeschrieben? Wenn ja, in welchen (bitte nach Projekten und Ländern auflisten)? Wenn nein, warum nicht?

17

In welchen Projekten finden Trainings und Beratungen für eine sichere Pestizidanwendung in Entwicklungsländern statt?

a) Wird die lokale Bevölkerung über Gefahren der Pestizidanwendung aufgeklärt? Wenn ja, durch welche Maßnahmen wird die Bevölkerung aufgeklärt (bitte nach Programmen und Ländern auflisten)?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in sojaanbauenden Ländern Südamerikas durch glyphosathaltige Pestizide erhebliche Gesundheitsschäden auftreten, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Entwicklungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Sri Lanka vermehrt Nierenerkrankungen festzustellen sind, die in Verbindung mit dem Einsatz von Glyphosat gebracht werden, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Entwicklungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

18

Wie werden die Allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes („Integrated Pest Management“) in Trainings, Trainingsunterlagen und Beratungsmaßnahmen der von der Bundesregierung oder beauftragter Projektpartnern durchgeführten Projekte in Partnerländern umgesetzt und konkret die Forderung, „nachhaltigen biologischen, physikalischen und anderen nichtchemischen Methoden […] Vorzug vor chemischen Methoden zu geben, wenn sich mit ihnen ein zufriedenstellendes Ergebnis bei der Bekämpfung von Schädlingen erzielen lässt“ (Rahmenrichtlinie 2009/128/EG, Anhang III; bitte nach Ländern und Maßnahmen auflisten)?

19

Bieten ökologische Anbauverfahren ohne Pestizide aus Sicht der Bundesregierung Vorteile für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern unter Armutsbedingungen in Entwicklungsländern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

20

Welche Schlussfolgerungen für die Ausrichtung ihrer Entwicklungszusammenarbeit zieht die Bundesregierung aus dem TAB-Bericht Nr. 142 „Forschung zur Lösung des Welternährungsproblems“ und dem Bericht des UN-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter, wonach eine deutliche Steigerung der Erträge von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern um ca. 80 Prozent mit modernen agrarökologischen Methoden erreicht werden kann?

21

Verfolgen die Akteure der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit in der Beratung Ansätze einer ökologischen Landwirtschaft ohne Pestizide? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Ländern werden derartige Ansätze gefördert, und welchen Stellenwert nehmen diese insgesamt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ein (bitte finanziellen Umfang bezogen auf das Länderprogramm o. Ä. benennen)?

22

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung Ansätzen ökologischer Landwirtschaft ohne Pestizide für die zukünftige Arbeit der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein? Plant die Bundesregierung, diesen Methoden Vorrang bei der Förderung einzuräumen? Wenn nein, warum nicht?

23

Welche Forschungsschwerpunkte verfolgt das Agrarforschungsvorhaben „Beratungsgruppe Entwicklungsorientierte Agrarforschung“ (BEAF) der GIZ?

a) Inwiefern beinhaltet es Forschungsprojekte zu ökologischen Anbauverfahren, nicht-chemischer Schädlingsbekämpfung sowie die Weiterentwicklung traditioneller, lokaler Saatgutsorten?

b) Welchen Anteil haben die genannten Bereiche am gesamten Forschungsbudget von BEAF?

24

Welche Maßnahmen werden von Deutschland im Rahmen des FAO-UNDP-Programms zur Abmilderung des Klimawandels in acht Entwicklungsländern (siehe AgE-Meldung) im Bereich Land- und Forstwirtschaft finanziert (bitte auch länderübergreifende Instrumente und länderspezifische Maßnahmen angeben)?

a) Inwiefern sollen Konzepte der „Climate Smart Agriculture“ (CSA) gefördert werden?

b) Inwiefern ist der Pestizideinsatz Teil der CSA-Konzepte?

c) Werden im Rahmen des Programms weitere Ansätze gefördert, wie sich die Landwirtschaft dem Klimawandel anpassen und selbst einen Beitrag zu dessen Bewältigung beitragen kann?

d) Inwiefern ist die Finanzierung des Programms insgesamt an Vorgaben zum Pestizideinsatz gekoppelt?

Berlin, den 24. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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