Sogenanntes Dezemberfieber bei Verkehrsprojekten
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt können die Mittel zwischen bestimmte Posten verschoben werden. Einzelne Titel oder Kapitel sind gegenseitig deckungsfähig, damit zur Verfügung stehende Mittel, die bis zum Jahresende für ein bestimmtes Projekt nicht ausgegeben werden können, für ein anderes Projekt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Haushalt mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Damit Gelder nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückfließen, werden beim sogenannten Dezemberfieber zum Jahresende Restmittel neu verteilt. Im Verkehrsetat kann zum Beispiel zwischen Erhalt und Neubau von Straßen verschoben werden; auch Mittel für Wasserstraßen können im Straßenbau verwendet werden. Das führt zu Verzerrungen und Intransparenz. Vom Parlament beschlossene Prioritäten bei Investitionen in Verkehrswege können durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erheblich verändert werden. Seit Jahren können zum Beispiel die Pläne für den Kombinierten Verkehr genauso wenig realisiert werden, wie zahlreiche Schienenwegeprojekte oder Vorhaben von Auftragsverwaltungen bei Bundesfernstraßen.
Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatte sich vorgenommen, dem „Dezemberfieber“ entgegenzuwirken. Seit dem Jahr 2014 können die Mittel für Investitionen in Verkehrswege ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Es ist jedoch fraglich, ob sich damit an der Praxis des „Dezemberfiebers“ etwas geändert hat, da die Restmittel nicht innerhalb eines laufenden Projektes ins nächste Jahr übertragen werden müssen, sondern das Bundesverkehrsministerium zentral darüber entscheidet, was im Folgejahr mit dem übrig gebliebenen Geld geschieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
In welcher Höhe konnten Mittel für Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 bis zum Jahresende nicht verausgabt werden (bitte tabellarisch für jedes Projekt aufführen nach Bauträger bzw. beim Straßenbau nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten, für das Haushaltsjahr zur Verfügung gestellte Mittel und nicht verausgabte Restmittel)?
In welcher Höhe wurden nicht verausgabte Restmittel aus Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 in andere Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen übertragen (bitte tabellarisch für jedes Projekt aufführen nach Bauträger bzw. beim Straßenbau nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten und zur Verfügung gestellte Mittel)?