Betriebliche Fachpraktiker-Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen
der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Walter-Rosenheimer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katja Dörner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wer aufgrund einer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren kann, hat die Möglichkeit, eine Fachpraktiker-Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) zu machen.
In Betrieben, die Menschen mit Behinderungen in diesen Ausbildungsgängen nach § 66 BBiG bzw. § 42 m HWO ausbilden möchten, müssen Ausbilderinnen und Ausbilder seit der Veröffentlichung eines Rahmencurriculums des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Sommer des Jahres 2012 eine 320-stündige „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (ReZA) absolviert haben.
Das Rahmencurriculum für die ReZA wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von einer Projektgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke erarbeitet, die einen eigenen Fachbeirat beteiligt hat. Im Jahr 2012 wurde das Rahmencurriculum als Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses beschlossen. Obwohl Übergangszeiträume und kleinere Ausnahmen vorgesehen sind, fordert nach Information der Fragesteller die Mehrzahl der Kammern seit Beginn des Ausbildungsjahrgangs 2013/14 diese Qualifikation. Wird sie nicht nachgewiesen, werden Ausbildungsverträge in diesen Berufen in der Regel nicht eingetragen. In der Folge kommen diese Ausbildungsverhältnisse nicht zustande.
Für viele Betriebe stellt insbesondere der hohe zeitliche Umfang der Qualifizierung offenbar ein Problem dar. Es ist zu befürchten, dass sie – ohne externe Hilfe – diese Ausbildungen für behinderte Menschen nicht mehr anbieten werden. So wird beispielsweise im Zwischenbericht des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projektes „Wirtschaft inklusiv“ ein Unternehmen zitiert, das aufgrund einer umfangreichen und aufwändigen Fortbildung zu dem Schluss kommt: „Wir wollen ja gerne, aber man lässt uns nicht“ (vgl. Wirtschaft inklusiv – Berufliche Inklusion: Da geht mehr als Sie denken, Seite 21, www.wirtschaft-inklusiv.de/fileadmin/Redaktion/Zwischenbilanz_WI_Da_geht_mehr_als_Sie_denken_.pdf).
Auch die Inhalte der ReZA stehen in der Kritik: Sie haben in sehr großen Anteilen keinen Bezug zu den eigentlichen Zielen der betrieblichen Ausbildung, der beruflichen Qualifizierung der behinderten Auszubildenden und zugleich der Sicherung des Fachkräftenachwuchses des ausbildenden Unternehmens (vgl. Hagedorn, Jobst (2015): Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Ausbildung: Irritierende Wirkungen der „Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilder“ (ReZA), in: Kreklau, C. /Siegers, J. (Hrsg.), Handbuch der Aus- und Weiterbildung. Köln, 266. Erg.-Lfg., August 2015, Beitrag 3152).
Zur Wirkung der ReZA auf die Ausbildungssituation junger behinderter Menschen liegen kaum belastbare Daten vor. Erste Hinweise legen nahe, dass, seitdem die ReZA ihre volle Wirkung auf Ausbildungsverhältnisse entfaltet, die Zahl der betrieblichen Ausbildungen zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin deutlich zurückgeht (BIBB, Bildungsberichterstattung, Tabelle 65 „Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach strukturellen Merkmalen“ sowie Tabelle 71 „Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage zum 30.09.2011“: www.bibb.de/de/6667.php). Daher ist zu befürchten, dass die ReZA dem Ziel der Inklusion entgegenwirkt und den Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes eher behindert. Es könnte sein, dass sie die Chancen von Menschen mit Behinderungen, in betriebliche Berufsausbildung zu kommen, die durch den wachsenden Fachkräftemangel grundsätzlich steigen, eher verringert als verbessert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Plant die Bundesregierung zeitnahe Erhebungen, um die Auswirkungen der ReZA auf die Ausbildungssituation von behinderten Jugendlichen zu messen, und wenn ja,
a) wann werden entsprechende Zahlen vorliegen,
b) wer wird die Evaluation durchführen?
Wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen werden die Zahlen für Ausbildungen von Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG bzw. § 42m HwO nicht jährlich differenziert nach „überwiegend betrieblich finanzierten“ und „überwiegend öffentlich finanzierten“ Ausbildungen erhoben und veröffentlicht?
Welche konkreten positiven Effekte auf die Ausbildung behinderter Menschen in Betrieben bewirken die für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen in Berufen nach § 66 BBiG bzw. § 42m HWO entsprechend der ReZA verpflichtenden Schulungsinhalte von Ausbilderinnen und Ausbildern, u. a. in
a) Diagnostische Klassifikationen (ReZA Rahmencurriculum III., 9.1),
b) Menschenbilder und Weltanschauungen junger Menschen mit Behinderungen und Spezielle Lebenswelt-Themen junger Menschen (ReZA Rahmencurriculum IV., 14.1.1 und 14.3),
c) Geschichte der Rehabilitation und Ethische Grundsätze (ReZA Rahmencurriculum V., 15.1 und 15.2)?
Ist es vorgesehen, die Absolventinnen und Absolventen der ReZA-Qualifikation, die in Betrieben Menschen mit Behinderungen ausbilden, im Hinblick auf die Praxisrelevanz der Ausbildungsinhalte zu befragen, um auf Grundlage einer solchen Evaluation das Rahmencurriculum ggf. anzupassen?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass gerade kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe, die die Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland darstellen, die von ihnen beschäftigten Ausbilderinnen und Ausbilder aufgrund des zeitlichen Aufwandes der ReZA-Qualifikation (320 Stunden entsprechen acht Wochen Weiterbildung in Vollzeit) gar nicht zu dieser Weiterbildung entsenden, obwohl sie gerne Menschen mit Behinderungen eine Fachpraktiker-Ausbildung anbieten würden (wenn nein, bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung den Umfang der Zusatzausbildung vor dem Hintergrund, dass die meisten Ausbilderinnen und Ausbilder in kleinen und mittleren Betrieben (www.bibb.de, Bildungsberichterstattung, Tabelle 65) nicht regelmäßig Menschen mit Behinderungen in Fachpraktiker-Ausbildungen betreuen, für angemessen?
Wenn ja, warum?
Wie begründet sich der höhere zeitliche Umfang der ReZA-Qualifikation von 320 Stunden im Unterschied z. B. zur für die Ausbildungsberechtigung grundlegenden „Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein)“, die einen Umfang von 40 Stunden im Intensivkurs bis etwa 100 Stunden in berufsbegleitender Form hat?
Hält es die Bundesregierung für zielführend, dass nach Information der Fragesteller im Rahmen der Kooperativen Behinderten-Ausbildung die ReZA-Qualifikation sowohl von den Ausbilderinnen und Ausbildern im ausbildenden Kooperations-Betrieb, als auch von den Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen der unterstützenden Bildungsunternehmen nachgewiesen werden muss, und wenn ja, warum?
Warum hat die Bundesregierung ausschließlich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) e. V. und deren Fachbeirat mit der Erarbeitung des ReZA-Rahmencurriculums beauftragt und auf die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von ausbildenden Betrieben verzichtet?
Warum hat die Bundesregierung nach Information der Fragesteller nicht sichergestellt, dass bei der Entwicklung der ReZA durch eine Projektgruppe der BAG BBW im Auftrag des BMBF und des Fachbeirats ReZA Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen beteiligt waren?
Wie häufig machen die Kammern nach Kenntnis der Bundesregierung von den in der ReZA vorgesehenen Ausnahme- bzw. Übergangsregelungen Gebrauch, so dass behinderte Auszubildende auch bei Ausbilderinnen und Ausbildern in Betrieben lernen können, die nicht selbst über eine ReZA-Qualifikation verfügen?
Ist seit Gültigkeit der ReZA nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausbildungsabbrüche behinderter Auszubildender in einer Fachpraktiker-Ausbildung zurückgegangen, und wenn ja, wie haben sich diese Abbruchzahlen entwickelt?
In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung die Entwicklung des Informationsflyers zur ReZA („Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung. Praktische Hinweise und Informationen zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen, Ausbilder und Betriebe“) finanziell gefördert?