Sogenanntes Dezemberfieber im Straßenbau (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6453)
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt können die Mittel zwischen bestimmte Posten verschoben werden. Einzelne Titel oder Kapitel sind gegenseitig deckungsfähig, damit zur Verfügung stehende Mittel, die bis zum Jahresende für ein bestimmtes Projekt nicht ausgegeben werden können, für ein anderes Projekt zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Haushalt mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Die Fragesteller hatten nach der Mittelvergabe für einzelne Verkehrsinfrastrukturprojekte gefragt. Für Schienenprojekte und Bundeswasserstraßen erfolgte eine detaillierte Antwort zu einzelnen Bauprojekten. Für Straßenbauten machte die Bundesregierung jedoch nur zusammengefasste Angaben für die Bundesländer. Hieraus geht hervor, dass im Straßenbau innerhalb von drei Jahren über 1,3 Mrd. Euro mehr, als im Haushaltsplan vorgesehen, ausgegeben wurden. Der Haushaltsgesetzgeber hat weiterhin keine detaillierten Informationen darüber, wie die zur Verfügung gestellten Mittel im Straßenbau tatsächlich ausgegeben werden. Die Fragesteller sind gerne zu einer Fristverlängerung bereit, falls die Landesauftragsverwaltungen die Angaben nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist für Kleine Anfragen zur Verfügung stellen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
In welcher Höhe konnten Mittel für Straßenbaumaßnahmen in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 bis zum Jahresende nicht verausgabt werden bzw. wurden in Straßenbaumaßnahmen übertragen (bitte tabellarisch für jedes Projekt nach jeweiliger Landesauftragsverwaltung, Gesamtkosten, für das Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mitteln und nicht verausgabten Restmitteln bzw. zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln aufführen)?