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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2015

Umsetzungsstand der Vorhaben, Fortschreibung 2015, Seehafenhinterlandprogramm II zur Finanzierung von Eisenbahnprojekten, Hafenhinterlandverbindungen im Bundesverkehrswegeplan, Neu-, Ausbau- sowie Erhaltungsinvestitionen, Kapazitätsgrenzen, Bund-Länder-Beziehungen in der Hafenpolitik, koordinierende Gremien, LNG-Betankungsmöglichkeit an allen Häfen, Umsetzung des Vorhabens &quot;Blaues Band&quot;, Infrastruktur- und Entbürokratisierungsmaßnahmen, weitere Fortschreibung und Evaluierung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

27.11.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/670304.11.2015

Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2015

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Neunten Maritimen Konferenz hat die Bundesregierung Eckpunkte des Nationalen Hafenkonzepts für die See- und Binnenhäfen vorgestellt. Damit soll das Hafenkonzept aus dem Jahr 2009 überarbeitet und fortgeschrieben werden. Doch einige Punkte im weiteren Prozess bedürfen noch der Klärung. So läuft zum Beispiel nach Auffassung der Fragesteller die Einführung des alternativen Treibstoffs LNG (verflüssigtes Erdgas) weiterhin deutlich zu schleppend, auch das Thema verstärkte Kooperation der Bundesländer sowie das Bund-Länder-Verhältnis im Hafenbereich wurde in der Vergangenheit vernachlässigt, obwohl diese Themen bereits Bestandteil des bisherigen Hafenkonzepts waren. Hinzu kommt die aktuelle Bearbeitung des Bundesverkehrswegeplans, in dem das neue Hafenkonzept 2015 möglichst auch Berücksichtigung finden muss. Die Anbindungen der Seehäfen, vor allem der großen Containerhäfen, sind aufgrund des wieder zunehmenden Seegüterumschlags an der Grenze der Belastbarkeit angekommen.

Auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) spielt für die Zufahrten der Häfen eine große Rolle. Vor allem der Bund ist hier gefragt, die WSV als Dienstleister für die Nutzer der Wasserstraßen aufzustellen. Zukünftig müssen diese und weitere Themen in einem Hafenkonzept behandelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

a) Welche Vorhaben aus dem bisherigen Nationalen Hafenkonzept konnten nach Auffassung der Bundesregierung inzwischen abgeschlossen werden?

1

b) Welche Vorhaben aus dem bisherigen Nationalen Hafenkonzept konnten nach Auffassung der Bundesregierung bisher aus welchen Gründen noch nicht abgeschlossen werden?

1

c) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei den bisher noch nicht umgesetzten Vorhaben, und welche davon werden aus welchen Gründen nicht weiterverfolgt?

2

Welche Einzelmaßnahmen aus dem bisherigen Nationalen Hafenkonzept werden in der Fortschreibung 2015 übernommen bzw. aktualisiert übernommen?

3

a) In welcher Höhe wird der Bund Mittel für das neue Seehafenhinterlandprogramm II (zur Finanzierung von Eisenbahnprojekten) bereitstellen, bzw. welcher Ansatz findet sich derzeit im Haushaltsentwurf 2016 und der folgenden Jahre wieder?

3

b) Welche Projekte sind vorgesehen, daraus finanziert zu werden bzw. wann werden welche Infrastrukturprojekte durch wen benannt?

3

c) Plant die Bundesregierung weitere Sonderprogramme für die Hinterlandanbindung der Seehäfen?

4

a) Wie wird die Bundesregierung die Priorisierung der Hafenhinterlandverbindungen im neuen Bundesverkehrswegeplan neben dem Sonderprogramm Seehafenhinterlandverkehr II sicherstellen?

4

b) Inwieweit werden Maßnahmen aus dem Nationalen Hafenkonzept 2015 in den neuen Bundesverkehrswegeplan einfließen?

4

c) Inwieweit wird hier eine Priorisierungsstufe zusätzlich zum bisherigen Vordringlichen Bedarf eine Rolle spielen, und welche Priorisierungsstufe wird dies sein?

5

a) Welche Neu-, Ausbau- sowie Erhaltungsinvestitionen in welche Anbindungen der Seehäfen hat die Bundesregierung seit 2009 pro Jahr getätigt?

5

b) Welche Neu-, Ausbau- sowie Erhaltungsinvestitionen in welche Anbindungen der Seehäfen wird die Bundesregierung voraussichtlich in den Jahren 2016 bis 2020 pro Jahr tätigen?

6

a) Bei welchen Seehafenhinterlandanbindungen (alle Verkehrsträger in der Baulast des Bundes) sind nach Auffassung der Bundesregierung dauerhaft für die Bewältigung der aktuellen Verkehre die Kapazitätsgrenzen erreicht?

6

b) Welche Seehafenhinterlandanbindungen (alle Verkehrsträger in der Baulast des Bundes) sind nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig nicht mehr für die Bewältigung der Verkehre bis zum Jahr 2030 ausgelegt und erreichen spätestens dann ihre Kapazitätsgrenzen?

6

c) Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die jeweiligen Kapazitätsgrenzen?

7

a) Welche Bestrebungen gibt es, die Hafenentwicklungsplanung sowie die Investitionen der Küstenländer in Hafeninfrastruktur besser mit den Investitionen des Bundes abzustimmen?

7

b) Bis wann sollen diesbezüglich welche Maßnahmen umgesetzt werden?

7

c) Welches Ergebnis hat die angekündigte Studie zu den Bund-Länder-Beziehungen in der Hafenpolitik bisher ergeben, und wie sollen diese Ergebnisse jeweils unter Beteiligung welcher Akteure umgesetzt werden?

8

a) Welche Funktion soll das im Hafenkonzept vorgeschlagene Kern- bzw. Ergänzungsnetz für Binnenhäfen haben, an welchen Faktoren wird sich die Einstufung der Häfen orientieren, und welche Abstimmungsprozesse wird es dabei geben?

8

b) Inwieweit soll dabei die bereits entwickelte Netzstruktur für die Bundeswasserstraßen als Grundlage dienen?

8

c) Welche weiteren Kriterien neben der Tonnage werden in die Prioritäteneinstufungen (Bundeswasserstraßen) gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einfließen, und wie begründet die Bundesregierung dies jeweils?

9

Bis wann wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag angekündigten Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen?

10

a) Bis wann sollen die Befahrensabgaben am Nord-Ostsee-Kanal überprüft werden, und inwiefern soll diese Überprüfung in ein neues „Spezialgesetz“ zur Nutzung von Bundeswasserstraßen einfließen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5559, Antworten zu Frage 12)?

10

b) Bis wann und mit welchem voraussichtlichen Inhalt wird die Bundesregierung ein solches „Spezialgesetz“ vorlegen?

11

a) Durch welche Gremien beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2015 koordiniert und begleitet, und wann haben diese seit dem Jahr 2009 jeweils getagt?

11

b) Wie werden diese Gremien ab dem Jahr 2015 jeweils besetzt sein, und wie wird die kontinuierliche Begleitung der Einzelmaßnahmen gewährleistet?

11

c) Inwieweit werden im Rahmen des neuen Nationalen Hafenkonzepts neben der Fachöffentlichkeit (Verbände, Interessenvertretungen) auch die Bürger am Verfahren beteiligt?

11

d) Welche Veränderung gab es bei Teilnehmern dieser Gremien seit dem Jahr 2009?

11

e) Durch welche Schritte wird die Bundesregierung die weitere Umsetzung und Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzepts sicherstellen?

12

Welche Möglichkeiten obliegen den Gremien, die zur Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2015 eingerichtet worden sind, über die bisher beschlossenen Maßnahmen hinaus, Einzelmaßnahmen festzulegen sowie Wege und Möglichkeiten zur Umsetzung aller Maßnahmen und Einzelmaßnahmen zu definieren?

13

a) Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung das europäische Ziel, bis zum Jahr 2025 an allen Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz eine LNG-Betankungsmöglichkeit einzurichten, erreichen?

13

b) Welche Häfen müssen in Deutschland gemäß dieses Ziels bis zum Jahr 2025 nachgerüstet werden bzw. verfügen bereits über eine Betankungsmöglichkeit?

13

c) Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung dem Treibstoff LNG in der Binnenschifffahrt eine größere Rolle zukommen lassen, und welche Ziele für die Umrüstung von Binnenhäfen bzw. von Binnenschiffen hat sie sich gestellt?

14

a) Welche Ergebnisse aus dem Programm „Kliwas“ finden sich in den Maßnahmen zum Nationalen Hafenkonzept 2015 wieder, und wie sollen diese mit welchen Akteuren und welchen Haushaltsmitteln bis wann umgesetzt werden?

14

b) Welche zusätzlichen Aufgaben entstehen dadurch für die WSV?

15

a) Welchen Stand haben die Verhandlungen zwischen dem BMVI und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Umsetzung des Vorhabens „Blaues Band“?

15

b) Bis wann wird die Interministerielle Arbeitsgruppe zum Blauen Band weitere Inhalte erarbeitet haben, und bis wann sollen diese Inhalte veröffentlicht werden?

15

c) Welche zusätzlichen Aufgaben entstehen dadurch für die WSV, und welche weiteren Behörden werden für die Durchführung dieser Aufgabe zukünftig zuständig sein?

16

Inwieweit wird durch das neue Hafenkonzept die Hafenkapazität für die Offshore-Windenergie überprüft, und bis wann und unter Beteiligung welcher Akteure soll die Überprüfung des Bedarfs vorgelegt werden?

17

Welches Ergebnis brachte die Prüfung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs, und inwieweit wird dieses Ergebnis im Nationalen Hafenkonzept 2015 Berücksichtigung finden?

18

Ist durch die Bundesregierung ein Bericht vorgelegt worden, der mögliche Entbürokratisierungsmaßnahmen aufzeigt und bewertet, wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt wurde oder wird dieser vorgelegt, und wenn nein, warum nicht?

19

Aus welchen Gründen sind die noch nicht realisierten Vorhaben jeweils noch nicht umgesetzt worden, und sollten sie doch umgesetzt werden, bis wann wird dies jeweils voraussichtlich erfolgen?

20

Bis wann wird das Hafenkonzept 2015 fortgeschrieben, wann bzw. in welchen Zeitabständen sollen die Einzelmaßnahmen jeweils bewertet werden, und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung das Hafenkonzept 2015 evaluieren?

21

a) Welche Planungen bestehen, den Entwicklungsplan Meer bzw. den dazugehörigen Aktionsplan fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?

21

b) Aus welchen Gründen wurde die Datenbank zum Entwicklungsplan Meer bis Herbst 2011 angekündigt, jedoch bisher nicht veröffentlicht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7207, Antwort zu Frage 6)?

Berlin, den 4. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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