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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ursachen der Zunahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16010524)

Entwicklung der Anzahl und Struktur der Bedarfsgemeinschaften von 2005 bis April 2006, Ursachen, geschätzte nicht oder nur teilweise realisierte Leistungsansprüche <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.05.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/126420. 04. 2006

Ursachen der Zunahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Inge Höger-Neuling und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist in den letzten Monaten ständig angestiegen. Es werden unterschiedliche Ursachen und Vermutungen für diesen Anstieg in der Öffentlichkeit diskutiert, so z. B. niedrige Erwerbseinkommen, niedrige Arbeitslosengeldbezüge nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), Übergänge von Erwerbslosen oder Menschen mit geringem Einkommen vom SGB III in den Leistungsbezug nach SGB II, das Verschieben von nicht Erwerbsfähigen aus dem Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) in den Bereich des SGB II seitens der Kommunen, eine bestimmte Anzahl von eheähnlichen Partnerschaften, die aber gesonderte Bedarfsgemeinschaften bilden, eine bestimmte Anzahl von Menschen, die wegen fehlender Arbeitsbereitschaft oder wegen ausreichender Einkommen nicht leistungsberechtigt sind und dennoch Leistungen beziehen. Bereits mit dem Änderungsgesetz zum SGB II sollen Einsparungen durch die Unterbindung der Bildung eigener Bedarfsgemeinschaften junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren erfolgen. Das von der Bundesregierung angekündigte Optimierungsgesetz des SGB II zielt darauf ab, weitere Einsparungen im Bereich des SGB II zu erreichen. Dies soll auch durch die Minimierung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften infolge einer erneuten Neufassung bzw. einer verschärften Überprüfung der Anspruchsberechtigung nach dem SGB II erfolgen. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD wurden bereits solche Veränderungen benannt, z. B. die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit durch die Krankenkassen, die Überprüfung der Definition und die Umkehrung der Beweislast bei eheähnlichen Partnerschaften, die verschärfte Überprüfung der Arbeitswilligkeit vom Beginn der Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II an, die gesetzliche Verpflichtung der Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II zur Teilnahme an Telefonabfragen über die aktuelle Lebenssituation.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie entwickelte sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern seit dem 1. Januar 2005 bis zum 30. April 2006 (Monatsangaben, Bund und einzelne Bundesländer getrennt)?

2

a) Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen des Ansteigens der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in diesem Zeitraum?

b) Wie gewichtet die Bundesregierung die unterschiedlichen Ursachen?

3

Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch den Übergang von Erwerbslosen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB III zum Bezug der Grundsicherung nach dem SGB II zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen (Bund und einzelne Länder getrennt aufführen)?

4

Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch Erwerbslosigkeit ohne vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB III zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen (Bund und einzelne Länder getrennt aufführen)?

5

Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch den ergänzenden Anspruch von Erwerbslosen bzw. von Menschen mit geringem Einkommen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die aber gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen (Bund und einzelne Länder getrennt aufführen)?

6

Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind monatlich seit Februar 2005 (bis zum April 2006) durch den ergänzenden Anspruch von Haushalten mit geringem Erwerbseinkommen auf die Grundsicherung nach dem SGB II zu der bestehenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hinzugekommen (Bund und einzelne Länder getrennt aufführen)?

7

In wie vielen Fällen gibt es Überschneidungen der bisher genannten Ursachen für den Anstieg der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften?

8

a) Wie viele potenzielle Bedarfsgemeinschaften, die zwar einen Anspruch auf finanzielle Leistungen nach dem SGB II (Regelleistungen, Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe bitte getrennt) hätten, diesen Anspruch aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht realisieren, schätzt die Bundesregierung (Angaben bezogen auf einen Monat)?

b) Durch welche empirischen Grundlagen werden diese Schätzungen untersetzt?

9

Welche Ursachen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme der o. g. finanziellen Leistungen nach dem SGB II?

10

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die nicht verausgabten o. g. finanziellen Leistungen aufgrund der Nichtinanspruchnahme zustehender Leistungen insgesamt (Angaben bezogen auf einen Monat)?

11

Wie viele Bedarfsgemeinschaften realisieren nach Schätzung der Bundesregierung ihren Anspruch auf o. g. finanzielle Leistungen nach dem SGB II nur teilweise (Angaben bezogen auf einen Monat)?

12

Welche Ursachen hat nach Auffassung der Bundesregierung die teilweise Nichtinanspruchnahme von o. g. Leistungen nach dem SGB II durch die bestehenden Bedarfsgemeinschaften?

13

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die nicht verausgabten o. g. finanziellen Leistungen aufgrund nur teilweiser Inanspruchnahme zustehender Leistungen durch bestehende Bedarfsgemeinschaften (Angaben bezogen auf einen Monat)?

14

a) Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind nach Vermutung der Bundesregierung im derzeitigem Bestand der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, die aufgrund der angenommenen Nichterwerbsfähigkeit des Antragstellers auf die Sozialleistungen in den Bereich des SGB XII gehören (Angaben bezogen auf einen Monat)?

b) Kann die Vermutung durch die Bundesregierung durch konkrete Fakten untermauert werden, und wenn ja, durch welche?

15

a) Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind nach Vermutung der Bundesregierung im derzeitigem Bestand der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, die aufgrund der angenommenen eheähnlichen Partnerschaft keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten (Angaben bezogen auf einen Monat)?

b) Kann die Vermutung durch die Bundesregierung durch konkrete Fakten untermauert werden, und wenn ja, durch welche?

16

a) Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind nach Vermutung der Bundesregierung im derzeitigem Bestand der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, die aufgrund der angenommenen nicht vorhandenen Arbeitswilligkeit der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten (Angaben bezogen auf einen Monat)?

b) Kann die Vermutung durch die Bundesregierung durch konkrete Fakten untermauert werden, und wenn ja, durch welche?

17

a) Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind nach Vermutung der Bundesregierung im derzeitigem Bestand der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, die aufgrund der angenommenen höheren als bei der Antragstellung angegebenen Einkommen keinen oder einen geringeren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten (Angaben bezogen auf einen Monat)?

b) Kann die Vermutung durch die Bundesregierung durch konkrete Fakten untermauert werden, und wenn ja, durch welche?

Berlin, den 20. April 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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