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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stand der Verhandlungen zum Environmental Goods Agreement

Verlauf, Schwerpunkte und Transparenz der Verhandlungen zu einem Umweltgüterabkommen außerhalb der WTO zur Handelsliberalisierung für Produkte mit Nutzen für Umwelt- und Klimaschutz; Kriterien zur Aufnahme in die Produkteliste, Bewertung des Umweltnutzens, derzeit verhandelte Vorschläge und aktuelle Liste; weitere Verhandlungsbereiche: umweltnahe Dienstleistungen, nichttarifäre Handelshemmnisse, Investitionsschutz, öffentliche Beschaffung, Ausgestaltung als "living agreement" u.a.; Zusammenhang zu WTO und VN<br /> (insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

17.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/683711.11.2015

Stand der Verhandlungen zum Environmental Goods Agreement

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Katharina Dröge, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Verringerung und, wo angebracht, Abschaffung von tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen im Hinblick auf Umweltgüter und Dienstleistungen, ist eines der Ziele der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (siehe Abschlusserklärung der vierten Ministerkonferenz, angenommen am 14. November 2001 in Doha). Aufgrund fehlender Fortschritte in diesem Bereich beschlossen am 24. Januar 2014 auf dem World Economic Forum in Davos eine Reihe von Staaten, Verhandlungen zu einem Umweltgüterabkommen (Environmental Goods Agreement − EGA) außerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) zu starten.

Vom 29. Oktober bis 4. November 2015 fand hierzu die letzte Verhandlungsrunde zwischen der EU und 16 weiteren Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation statt, für den 30. November bis 4. Dezember dieses Jahres ist eine weitere Verhandlungsrunde angesetzt. Das EGA soll eine Liberalisierung des Handels in Bezug auf Güter bewirken, welche einen Nutzen für Umwelt- und Klimaschutz aufweisen. Zu diesem Zweck ist zunächst der Abbau von Einfuhrzöllen für 54 Produkte geplant, die im Rahmen der APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation) zu Umweltgütern erklärt wurden. Die Liste dieser Güter soll, insbesondere in den Verhandlungen bis Ende des Jahres, auf Anregung der verhandelnden Staaten hin erweitert werden und nach dem Prinzip des „living agreement“ für Änderungsvorschläge offen bleiben. Das erklärte Ziel der Europäischen Kommission ist es auch, die Liberalisierung von Dienstleistungen in das Abkommen zu integrieren sowie auf die Beseitigung nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Vorgaben zu lokaler Beschaffung) und den Abbau von Investitionsbeschränkungen hin zu arbeiten (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1116).

In Ermangelung einer Definition des Begriffs „Umweltgut“ droht die Produkteliste in einer Art erweitert zu werden, die nicht mehr primär Umweltinteressen, sondern primär wirtschaftlichen Interessen der Verhandlungspartner Rechnung trägt. Unter den 665 Produkten, die sich im Sommer auf der in den Verhandlungen befindlichen „Umweltgüter“-Liste befanden, dienen nach Angaben der europäischen Nichtregierungsorganisation „Transport and Environment“ lediglich etwa 20 Prozent eindeutig Umweltschutzzwecken. Für die Mehrheit der Produkte sei der Umweltnutzen demnach unklar, 120 der auf der Liste befindlichen Produkte seien schlicht keine Umweltgüter oder könnten gar einen umweltschädigenden oder gesundheitsschädlichen Einfluss (wie z. B. Asbest) haben (www.transportenvironment.org/publications/briefing-environmental-goodsagreement). Die aktuelle Güterliste ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Welche Verhandlungslinie die EU verfolgt, war bislang ebenso schwer nachvollziehbar, da dem Europäischen Parlament bis vor kurzem der Zugang zu den Verhandlungsdirektiven des Rates versagt wurde. Hier scheint eine Kehrtwende stattzufinden, die aus demokratischen Gesichtspunkten unerlässlich ist, sich aber erst noch in der Praxis etablieren muss. Den Zugang selbst zu EU-Dokumenten jedes Mal aufs Neue erstreiten zu müssen, wird aus Sicht der Fragesteller dem neuen Transparenzanspruch der Kommission in Handelsfragen keineswegs gerecht. Ebenso ist es problematisch, dass die Verhandlungsleitlinien der europäischen Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Verhandlungsverlauf/Transparenz

Produkteliste

Weitere Verhandlungsbereiche

Zusammenhang zur WTO und den Vereinten Nationen

Fragen48

1

Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen zu einem Environmental Goods Agreement gediehen, und bis wann kann mit einem Abschluss gerechnet werden?

2

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte der letzten Verhandlungsrunde, und welche Fortschritte wurden dort erzielt?

3

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte der kommenden Verhandlungsrunde, und welche Hürden gilt es noch bis zu einem Abschluss zu überwinden?

4

Ist die Zielsetzung auf der nächsten WTO-Ministerkonferenz, die vom 15. bis 18. Dezember 2015 in Nairobi (Kenia) stattfindet, einen Text für das Abkommen und eine finalisierte Produkteliste zu veröffentlichen, aus Sicht der Bundesregierung realistisch?

5

Wie viele Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung werden an dem geplanten Expertinnentreffen und Expertentreffen zum Umweltgüterabkommen zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten am 23. November 2015 teilnehmen (bitte nach Bereichen, für den diese Personen jeweils Kompetenzen mitbringen aufschlüsseln – Umwelt- oder Handelspolitik), und was wird Gegenstand der Beratungen sein?

6

Hält die Bundesregierung die Transparenz der Verhandlungen zum EGA sowohl gegenüber den Parlamenten als auch gegenüber der Öffentlichkeit für ausreichend und wenn nicht, wann und wo hat sie sich gegenüber der Europäischen Kommission für mehr Transparenz eingesetzt?

7

Nach welchen Kriterien geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahme der Güter in die Produkteliste, bzw. wie und durch wen wird der Umweltnutzen der Güter, die auf die Produkteliste kommen, bewertet?

8

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Umweltglaubwürdigkeit als zentrales Kriterium für die Produkteliste bei?

9

Befinden sich nach Auffassung der Bundesregierung Produkte auf der aktuellen Liste, für die der Umweltnutzen unklar bzw. negativ ist, und wenn ja, welche (bitte vollständig auflisten)?

10

Inwieweit war nach Kenntnis der Bundesregierung die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission maßgeblich in die Bewertung des Umweltnutzens der Güter auf der Produkteliste beteiligt, und wenn nein, warum nicht?

11

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umweltorganisationen eingebunden bei der Frage, welche Güter als Umweltgüter zu kategorisieren sind, und wenn nein, warum nicht?

12

Welche über die ursprüngliche APEC-Liste hinausgehenden Produkte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU zur Aufnahme vorgeschlagen, und in wie vielen Fällen geschah dies auf Intervention der Herstellerfirmen oder -verbände für eine Aufnahme?

Durch wen fand eine kritische Prüfung bei Produkten statt, die von Herstellerfirmen und -verbänden als „Umweltgüter“ vorgeschlagen wurden?

13

Gab es eine Rückkopplung mit dem Rat über die Erweiterung der Produkteliste?

Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung zu den Erweiterungsvorschlägen auch auf viele Produkte, deren Umweltnutzen unklar ist, positioniert?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 3. November 2015 vorgelegten Final Interim Report „Trade Sustainability Impact Assessment on the Environmental Goods Agreement“, und für wie aussagekräftig hält sie dieses aufgrund der Tatsache, dass bei dessen Erstellung noch keine konsolidierte Produkteliste vorlag?

15

Sind unter den derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Verarbeitung und Nutzung von Erdgas in Verbindung stehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

16

Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Förderung von Fracking in Verbindung stehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

17

Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Verarbeitung und Nutzung von Kohle zur Energiegewinnung in Verbindung stehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

18

Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit der Nutzung von Atomkraft zur Energiegewinnung in Verbindung stehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

19

Sind unter den sich derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter Produkte, welche aus Sicht der Bundesregierung mit dem Verfahren des Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) in Verbindung stehen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

20

Finden sich Biodiesel oder mit der Nutzung von Biodiesel verbundene Produkte unter den derzeit noch verhandelten Vorschlägen für Umweltgüter, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

21

Welche Produkte aus Biomasse finden sich auf der aktuellen Liste, und wie bewertet die Bundesregierung deren Umweltnutzen?

Ist die Aufnahme der biomassebasierten Produkte an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

22

Befinden sich asbesthaltige Produkte auf der aktuellen Liste, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

23

Befinden sich Einwegprodukte auf der aktuellen Liste, die Mehrweg ersetzen und nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt werden müssen, wie z. B. Einweggeschirr, und wie bewertet die Bundesregierung deren Umweltnutzen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

24

Wie steht die Bundesregierung dem Ansinnen einiger Verhandlungspartner gegenüber, Fahrräder mit auf die Liste der Umweltgüter zu nehmen?

Falls ablehnend, bitte begründen.

25

Wann und mit welcher Initiative hat sich die Bundesregierung im Rat dazu positioniert, nur Güter auf die Liste aufzunehmen, die einen klaren Umweltnutzen haben?

26

Wie wird sich die Bundesregierung im weiteren Verhandlungsverlauf einbringen, um zu verhindern, dass die Liste in Bereiche erweitert wird, die sich vom ursprünglichen Anliegen entfernen?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „revision clause“ für die Weiterentwicklung der Güterliste nach Abschluss des Abkommens?

Über welche Kriterien und unter Beteiligung welcher Akteure und Gremien ist diese Weiterentwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

Wird die Veränderung der Liste nach Abschluss des Abkommens von der Zustimmung des Europäischen Parlaments abhängen, und wenn nein, warum nicht?

28

Welche Zolleinsparungen würden bei Umsetzung der aktuellen Liste für Exporte dieser Güter aus der EU und aus Deutschland erzielt?

29

Welche Einsparungen auf Importe würden bei Umsetzung der aktuellen Liste in die EU und nach Deutschland erzielt?

30

Wie stellt sich die Außenhandelsbilanz für die EU und für Deutschland für die auf der Liste befindlichen Umweltgüter mit den voraussichtlichen Vertragspartnern dar (nicht nach einzelnen Gütern, lediglich in Form von Gesamtsalden)?

31

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wettbewerbsposition von ökologisch vorteilhaften Produkten zu stärken (z. B. Abbau von ökologisch schädlichen Subventionen, Zertifizierungen o. Ä.), und welche Prozesse gibt es hierzu auf internationaler Ebene?

32

Wie weit sind die Verhandlungen zur Förderung umweltnaher Dienstleistungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorangeschritten?

Werden diese nach jetzigem Stand Teil des Abkommens, und wenn ja, wird es eine Positivliste solcher Dienstleistungen geben?

33

Inwiefern betrifft die vorangegangene Frage jene Dienstleistungen, die unmittelbar mit der Installation, Reparatur und Wartung der liberalisierten Güter in Verbindung stehen?

34

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang voraussichtlich auch Regelungen zur Arbeitskräftemobilität getroffen?

Wenn ja, welche, und mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung für die Arbeitskräftemobilität aus/nach Deutschland?

35

Wie weit sind die Verhandlungen zu nichttarifären Handelshemmnissen nach Kenntnis der Bundesregierung vorangeschritten?

Wird dies voraussichtlich Teil des Abkommens werden, und wenn ja, in welcher Weise?

36

Wie weit sind die Bemühungen, Investitionsschutzfragen im Rahmen des EGA mit zu behandeln, nach Kenntnis der Bundesregierung gediehen?

Welche Schlussfolgerungen wurden dabei aus den öffentlichen Protesten um Investitionsschutzmechanismen gezogen?

37

Wie weit sind die Bemühungen, öffentliche Beschaffung im Rahmen des EGA mit zu behandeln, nach Kenntnis der Bundesregierung gediehen?

Welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu gegenüber der Europäischen Kommission?

38

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Abkommensteile enthalten sein, die eine Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten erforderlich machen, und wenn ja, welche?

Wenn ja, wie ist der Zeitplan für eine eventuelle Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten?

39

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Charakter des „living agreement“ bei EGA ausgestaltet werden (welche konkreten Mechanismen und Gremien sollen geschaffen werden, welche Kompetenzen sollen diese haben, und wie sollen sie besetzt werden)?

Sollte es dazu noch kein Verhandlungsergebnis geben, was schlägt die Europäische Kommission vor?

40

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen bezüglich eines „living agreement“ für EGA, insbesondere vor dem Hintergrund der öffentlichen Kritik an Elementen des „living agreement“ beispielsweise in CETA und der damit nach Einschätzung von Völkerrechtlern (www.foodwatch.org/uploads/media/2015-06-30_Regulatorische_ Kooperation_TTIP_CETA_Brief_Holterhus.pdf) einhergehenden Kompetenzverschiebung auf die exekutive Ebene?

41

Welche Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente sind jeweils für den Fall einer späteren Veränderung oder Erweiterung des EGA − insbesondere die Ausweitung der Produkteliste (Annex I), die Integration von Dienstleistungen und die Integration von nichttarifären Handelshemmnissen sowie anschließend die Ausweitung der betroffenen Dienstleistungsbereiche und nichttarifären Handelshemmnisse − in das Abkommen vorgesehen und hält die Bundesregierung diese für ausreichend (bitte Beteiligungsrechte je nach Art der Änderung oder Erweiterung auflisten)?

42

Plant die Europäische Kommission eine Folgenabschätzung im Licht der einbezogenen Güter?

Wenn ja, wann, mit welchem möglichen Einfluss auf den Verhandlungsverlauf bzw. die Ratifikationsentscheidung, und werden dabei die Auswirkungen des durch EGA zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens sowie andere Umweltauswirkungen explizit berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?

43

Wird es die Möglichkeit für Entwicklungsländer geben ihre Liberalisierungsverpflichtungen mit längeren Fristen oder besonderen Schutzmaßnahmen zu versehen, um den Aufbau heimischer Industriezweige zu ermöglichen oder zu fördern?

Hat es diesen Vorschlag von einem Verhandlungspartner gegeben?

Falls ja, wie hat sich die Europäische Kommission diesbezüglich positioniert, und welche Position hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission diesbezüglich zum Ausdruck gebracht?

44

Halten die Verhandlungspartner nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Plan fest, dass dem Umweltgüterabkommen langfristig weitere WTO-Mitgliedstaaten beitreten und dass das Meistbegünstigungsprinzip ab einer gewissen Menge beigetretener Mitglieder angewandt wird?

45

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Vorbehalte bei anderen WTO-Mitgliedern gegen das EGA, und wenn ja, bei welchen, und aus welchen Gründen?

46

Stellt das EGA nach Auffassung der Bundesregierung eine Abkehr von der Idee des „single undertaking“ der Doha-Runde der WTO dar, und wenn ja, mit welchen Folgen für deren Abschluss?

47

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem WTO-UNEP-Report „Trade and Climate Change“ (www.wto.org/english/res_e/ booksp_e/trade_climate_change_e.pdf), der nahelegt, dass der Abbau von Handelsbarrieren und das dadurch erzeugte größere Handelsvolumen aufgrund der Skaleneffekte tendenziell auch dann negative Klimaeffekte hat, wenn es sich um den Handel mit „Umweltgütern“ handelt?

48

Welchen konkreten Beitrag wird das EGA aus Sicht der Bundesregierung zur Erreichung der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) leisten?

Berlin, den 11. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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