Transparenz- und Aufklärungsdefizite beim VW-Abgasskandal (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/6592, 18/6412 sowie 18/6731)
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bereits zum wiederholten Mal antwortet die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller entweder gar nicht oder ausweichend auf Fragen des Parlaments zum VW-Abgasskandal. Für einen der größten Skandale in der deutschen Wirtschaft ist eigentlich maximale Transparenz und Aufklärung gefordert. Doch nach Auffassung der Fragesteller blockiert die Bundesregierung genau dies.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Aus welchen konkreten Gründen ist es der Bundesregierung nicht möglich, eine Liste der Gespräche zwischen der Bundesregierung und Wissenschaftlern, Umweltverbänden und Automobilindustrie zum Thema Typengenehmigung, Abgasmessungen, Stickstoffemissionen von Dieselfahrzeugen und Abschalteinrichtungen vorzulegen (bitte nach Datum, Name der Organisation und Namen der anwesenden Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmer sowie unter Angabe des Gesprächsinhalts aufschlüsseln)?
Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung „die RDE-Arbeiten von Beginn an unterstützt“ (s. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
Auf welcher Grundlage verweigert die Bundesregierung die Aussage zur Aufschlüsselung nach Namen und Organisation der Mitglieder der Untersuchungskommission zum VW-Abgasskandal (siehe u.a. Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015, Plenarprotokoll 18/135 und Antwort zu Frage 5 in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6731)?
Wie oft hat die eingesetzte Kommission bisher getagt (s. Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015, Plenarprotokoll 18/135), und welche (Zwischen-)Ergebnisse gab es dabei bisher?
Welche konkreten Schritte (bitte einzeln aufschlüsseln) hat die Bundesregierung bisher unternommen, um „die Vorfälle mit dem VW-Konzern aufzuklären und transparent zu machen“ (s. Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 11. November 2015, Plenarprotokoll 18/135)?
Auf welcher konkreten Grundlage verweigert die Bundesregierung die Aussage zu Treffen mit europäischen Behörden (bitte nach Datum, Teilnehmern und Inhalt aufschlüsseln)?
Welchen Untersuchungsinhalt hatten die acht Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) zur Kontrolle der Abgasemissionen, und welches Ergebnis wurde dabei erzielt (s. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
Welche Fahrzeuge wurden in welchem Zeitraum von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Überprüfung der Vorschriftenkonformität in Betrieb befindlicher Fahrzeuge überprüft (s. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
Was versteht die Bundesregierung unter „regelmäßig“ (s. Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592) in Bezug auf die Konformitätsprüfungen (CoP-Q), und welche konkreten Prüfungen fanden dazu wann und mit welchem Prüfungsgegenstand konkret statt?
Was hat die Prüfung bzgl. der Rückholaktion von Mercedes-Benz Sprintern wegen einer Software-Optimierung ergeben, bzw. wann ist mit Ergebnissen zu rechnen (s. Antwort zu Frage 28 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass im Rahmen der Nachprüfungen eine Offenlegung der Fahrzeugsoftware stattfindet (s. Antwort zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
Und wenn ja, wie wird sie sich dafür einsetzen, und falls nein, warum nicht?
Wann werden die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt und dem KBA angewiesenen Diesel-Nachuntersuchungen abgeschlossen sein (s. Antwort zu Frage 34 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
Zu welchen „unterschiedlichen Fragestellungen bei Fahrzeugen“ (s. Antwort zu Frage 39 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592) hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mit der US-Umweltschutzbehörde EPA ausgetauscht?
Welche Inhaltsbereiche der Aktenbestände zum Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im digitalen Aktenbestand geführt, und welche Einzeldokumente mit welchem Titel bzw. welcher Beschreibung sind dort gelistet?
Innerhalb welches Zeitrahmens kann das BMVI Aktenbestände zum Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von PKW in nicht-digitalen Aktenbeständen zur Verfügung stellen?
Durch welche konkreten „ergriffenen Maßnahmen“ hat die Bundesregierung in den „vergangenen Jahren [Partikelemissionen im Straßenverkehr] bereits deutlich reduziert“ (s. Antwort zu Frage 49 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6592)?
Mit welchen durchschnittlichen Emissionsfaktoren hat die Bundesregierung in den verschiedenen Szenarien des Klimaaktionsprogramms im Verkehrsbereich gerechnet, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung diesbezüglich angesichts der neuen Erkenntnisse durch den Abgasskandal von überhöhten Werten?