Konsequenzen aus dem Fall Mansur für die deutsche Auslieferungspraxis
der Abgeordneten Renate Künast, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Festnahme des ägyptischen Journalisten Ahmed Mansur am 20. Juni 2015 erschütterte das Bild des deutschen Rechtsstaats. Der weltweit bekannte Journalist des Nachrichtensenders Al Jazeera wurde mit Billigung des Auswärtigen Amts und des Bundesamtes für Justiz in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben und am Flughafen Berlin-Tegel von der Bundespolizei verhaftet.
Gerechtfertigt wurde die Festnahme von den deutschen Behörden mit Verweis auf das Urteil eines ägyptischen Gerichts, welches Ahmed Mansur in seiner Abwesenheit zu einer 15-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt habe. Die Entscheidung hatte zu Kritik an der ägyptischen Justiz geführt, da sie kaum rechtstaatlichen Standards genügte und der Prozess offensichtlich politisch motiviert war. Die Vorwürfe, der Journalist habe während der Proteste gegen den Diktator Hosni Mubarak an der Folter eines Anwalts mitgewirkt, wurden als haltlos und als Versuch der politischen Verfolgung des regimekritischen Journalisten angesehen.
Das Gesuch der ägyptischen Behörden nach Verhaftung Ahmed Mansurs wurde an die deutsche Regierung über die Fahndungs-Datenbank der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) herangetragen. Obwohl unter anderem Amnesty International regelmäßig berichtet, dass sich die Menschenrechtslage in Ägypten seit der Absetzung und Inhaftierung des rechtmäßig gewählten früheren Präsidenten Mohammed Mursi im Juli 2013 nochmals dramatisch verschlechtert hat und grob unfaire Gerichtsverfahren, Folter sowie die Verfolgung Andersdenkender an der Tagesordnung sind und zahlreiche Todesurteile verhängt werden, wird über das Interpol-Netzwerk weiterhin mit dem neuen Regime kooperiert.
Allerdings stellte Interpol im Fall Ahmed Mansur nachträglich fest, dass das ägyptische Ersuchen unvereinbar mit den Interpol-Grundsätzen sei. Die Organisation wies ihre Mitgliedstaaten darauf hin, dass es sich nach ihrer Einschätzung um ein politisch motiviertes Verfahren handle und riet davon ab, dem Ersuchen nachzukommen.
Obwohl das Bundeskriminalamt (BKA) den Hinweis, dass Ahmed Mansur ungerechtfertigt über das Interpol-Netzwerk verfolgt werde, zweimal an das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Justiz weiterleitete, wurde dort die Festnahme Ahmed Mansurs von der Bundesregierung weiter vorangetrieben. Das Auswärtige Amt befürwortete ausdrücklich die Fahndung und die Auslieferung. In einer E-Mail vom 19. Januar 2015 an das Bundesamt für Justiz heißt es: „Das Auswärtige Amt erhebt aus außenpolitischer Sicht keine Bedenken, den o. a. Verfolgten zur Fahndung zwecks Festnahme mit dem Ziel der späteren Auslieferung auszuschreiben.“
Die Bundesregierung hat nach internationalen Protesten gegen die Festnahme Ahmed Mansurs ihre Meinung geändert und ihn ausreisen lassen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Berlin seine Entlassung angeordnet hatte. Bis heute ist unklar, wie es überhaupt zu der Verhaftung und zum Plan der Auslieferung an das ägyptische Regime kommen konnte. Es bleibt der Eindruck, dass einzig Ahmed Mansurs internationale Popularität ihn vor der Auslieferung nach Ägypten bewahren konnte. Die Bundesregierung sprach nachträglich von „organisatorischen Mängeln“ (www.n-tv.de vom 24. Juni 2015), aber organisatorische Konsequenzen daraus sind bisher aus Sicht der Fragesteller nicht ausreichend ergriffen worden. Es bleibt offen, wie häufig deutsche Behörden über das Interpol-Netzwerk noch mit weiteren Regimen kooperieren, die rechtsstaatlichen Strafverfolgungsprinzipien Hohn sprechen. Ebenso ist offen, wie einem bestehenden Personalmangel im federführend für die Bearbeitung von Auslieferungsersuchen zuständigen Bundesamt für Justiz abgeholfen werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Zum Fall Ahmed Mansur:
1. Welche Fehler wurden aus Sicht der Bundesregierung beim Fall Ahmed Mansur von deutschen Behörden gemacht?
2. Wieso ließ die Bundesregierung den Journalisten Ahmed Mansur trotz Bedenken von Interpol zur Fahndung ausschreiben?
3. Wieso bestanden laut Auswärtigem Amt keine Bedenken gegen seine Auslieferung nach Ägypten, und auf welcher Prüfungsmaßnahme beruhte diese Aussage?
4. Falls der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fahndung und Festnahme nicht bekannt gewesen sein sollte, dass es sich um den bekannten Journalisten Ahmed Mansur handelte, für wen hat sie ihn dann gehalten, und wieso sollte er ausgeliefert werden?
5. Wie beeinflusst der Umstand, dass ein Mensch eine Person des öffentlichen Lebens ist, Entscheidungen der Bundesregierung über Fahndung, Festnahme und Auslieferung?
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung bei Auslieferungsersuchen dem den Fragestellern bekannt gewordenen Umstand bei, dass Formulare nicht vollständig ausgefüllt werden und dass zum Beispiel trotz angeblich durchgeführtem Strafprozess der Beruf des Verurteilten nicht bekannt sein soll?
7. Inwiefern ist der Bundesregierung die derzeitige Menschenrechtslage in Ägypten bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus bezüglich des Vertrauens in Auslieferungsersuchen aus Ägypten?
8. Inwiefern ist für die Bundesregierung bei Auslieferungsentscheidungen die jeweilige Menschenrechtslage ein Kriterium?
9. In welchem Zusammenhang steht die Festnahme Ahmed Mansurs mit dem Besuch des ägyptischen Staatspräsidenten As-Sisi Anfang Juni 2015 in Berlin?
10. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine Auslieferung Ahmed Mansurs von der Delegation As-Sisis zu einer (Vor-)Bedingung für den Abschluss mehrerer Wirtschaftsvereinbarungen gemacht wurde, die am Rande des Staatsbesuchs in Berlin abgeschlossen wurden?
11. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie eine Person zur Fahndung und Festnahme ausschreibt, obwohl das Fahndungsersuchen gegen die Interpol-Statuten verstößt?
12. Wie viele Personen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland aufgrund eines über Interpol eingegangenen Fahndungsersuchens festnehmen lassen, obwohl die Anfrage gegen die Interpol-Statuten verstieß und wieso?
13. Welche personellen und organisatorischen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Fall Ahmed Mansur bisher gezogen?
14. Wie ist der Stand der „Qualitätskriterien für die Überprüfung von Fahndungsersuchen“ sowie der „entsprechenden Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, deren Entwicklung und Fortentwicklung der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2015 (Plenarprotokoll 18/114) angekündigt hat?
15. Sind diese neuen Kriterien bereits in Anwendung?
16. Wie viele neue Stellen wurden geschaffen, um die Qualität der Prüfung von Fahndungsersuchen zu verbessern und die zur Bearbeitung von Ersuchen zur Verfügung stehende Zeit zu erhöhen?
Zur Auslieferungspraxis und der Zusammenarbeit über das Interpol-Netzwerk
17. Wie viele Menschen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an Staaten ausgeliefert, die ausweislich des Demokratieindex der Zeitschrift „The Economist“ im jeweiligen Jahr als „autoritäres Regime“ bezeichnet wurden (bitte nach Staat, Jahr, vorgeworfenem Delikt und der zu erwartenden Freiheitsstrafen der Ausgelieferten aufschlüsseln)?
18. Wie viele dieser autoritären Regime sind bei Interpol organisiert?
19. Wie viele Auslieferungsersuchen dieser autoritären Regime wurden über das Interpol-Netzwerk gestellt, und wie viele über andere Wege der Kooperation (bitte benennen)?
20. Führt die Bundesregierung Einzelfallprüfungen durch, bevor sie eine Person aufgrund eines Auslieferungsersuchens eines autoritären Regimes über Interpol in Deutschland zur Fahndung und/oder Festnahme ausschreiben lässt, falls nein, wieso nicht?
21. Warum werden keine Listen erstellt, bei welchen Staaten eine besondere Prüfung erfolgen muss, weil der Mechanismus, grundsätzlich auf die Rechtstaatlichkeit der Entscheidung der anderen Seite zu vertrauen, nicht vertretbar ist?
22. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie einem Auslieferungsersuchen eines autoritären Regimes nachkommt und ob sie eine Person zur Fahndung und/oder Festnahme aufgrund einer Anfrage über Interpol ausschreiben lässt?
23. Wie viele Personen, die wegen terroristischer Delikte gesucht wurden, hat Deutschland in den letzten fünf Jahren an welche Staaten ausgeliefert?
24. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob es sich um eine „terroristische Straftat“ oder um eine „politische Straftat“ handelt, und wie viele Auslieferungen haben in den letzten zehn Jahren nach Russland, Saudi-Arabien und in die Türkei wegen „terroristischer Straftaten“ stattgefunden (bitte einzeln aufführen)?
25. Gibt es Unterschiede in der Auslegung zwischen den Interpol-Staaten, ob es sich um eine „terroristische Straftat“ oder um eine „politische Straftat“ handelt?
26. Aus welchen Staaten werden Fahndungsersuchen überhaupt nicht anerkannt, und wieso nicht?
27. Gibt es hierzu eine aktuelle Liste, an der sich Behörden bei der Entscheidung orientieren können?
28. Welche Konsequenzen rechtlicher und tatsächlicher Natur drohen, wenn Deutschland die Auslieferung von Personen an Staaten außerhalb der Europäischen Union in begründeten Einzelfällen verweigert?
29. Welche Kooperationspflichten bestehen für Deutschland bei der Fahndung über Interpol?
30. In wie vielen Auslieferungsfällen betrug die erwartete Freiheitsstrafe, die den Ausgelieferten bevorstand, mehr als das Dreifache dessen, was in Deutschland als Strafe für vergleichbare Delikte als Freiheitsstrafe zu erwarten wäre, und wie hoch war die erwartete Freiheitsstrafe jeweils?
31. Hat die Bundesregierung bereits einmal die Auslieferung verweigert, weil die erwartete Freiheitstrafe unverhältnismäßig hoch im Hinblick auf den Tatvorwurf erschien, und falls nein, wieso nicht?
32. Wie viele Fahndungsersuchen hat Deutschland in den letzten fünf Jahren in das Interpol-Netzwerk eingestellt?
33. Wie viele DNA-Datensätze hat Deutschland auf welcher Rechtsgrundlage in den letzten fünf Jahren in die Interpol-Datenbanken eingestellt, und wie stellt Deutschland sicher, dass die Daten nicht missbraucht werden?
34. Wie viele Datensätze mit Fingerabdrücken hat Deutschland auf welcher Rechtsgrundlage in den letzten fünf Jahren in die Interpol-Datenbanken eingestellt, und wie stellt Deutschland sicher, dass die Daten nicht missbraucht werden?
35. Wie viele Auslandsdienstreisen von BKA-Beamten haben in den letzten fünf Jahren in Staaten stattgefunden, die autoritäre Regime sind, und welche Staaten waren jeweils Ziel der Reise?
36. Wie viele Besucher in offiziellem Auftrag aus autoritären Regimen hat das BKA in den letzten fünf Jahren empfangen, und woher kamen die Besucher jeweils?
Fragen36
Welche Fehler wurden aus Sicht der Bundesregierung beim Fall Ahmed Mansur von deutschen Behörden gemacht?
Wieso ließ die Bundesregierung den Journalisten Ahmed Mansur trotz Bedenken von Interpol zur Fahndung ausschreiben?
Wieso bestanden laut Auswärtigem Amt keine Bedenken gegen seine Auslieferung nach Ägypten, und auf welcher Prüfungsmaßnahme beruhte diese Aussage?
Falls der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fahndung und Festnahme nicht bekannt gewesen sein sollte, dass es sich um den bekannten Journalisten Ahmed Mansur handelte, für wen hat sie ihn dann gehalten, und wieso sollte er ausgeliefert werden?
Wie beeinflusst der Umstand, dass ein Mensch eine Person des öffentlichen Lebens ist, Entscheidungen der Bundesregierung über Fahndung, Festnahme und Auslieferung?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung bei Auslieferungsersuchen dem den Fragestellern bekannt gewordenen Umstand bei, dass Formulare nicht vollständig ausgefüllt werden und dass zum Beispiel trotz angeblich durchgeführtem Strafprozess der Beruf des Verurteilten nicht bekannt sein soll?
Inwiefern ist der Bundesregierung die derzeitige Menschenrechtslage in Ägypten bekannt, und welche Schlüsse zieht sie daraus bezüglich des Vertrauens in Auslieferungsersuchen aus Ägypten?
Inwiefern ist für die Bundesregierung bei Auslieferungsentscheidungen die jeweilige Menschenrechtslage ein Kriterium?
In welchem Zusammenhang steht die Festnahme Ahmed Mansurs mit dem Besuch des ägyptischen Staatspräsidenten As-Sisi Anfang Juni 2015 in Berlin?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine Auslieferung Ahmed Mansurs von der Delegation As-Sisis zu einer (Vor-)Bedingung für den Abschluss mehrerer Wirtschaftsvereinbarungen gemacht wurde, die am Rande des Staatsbesuchs in Berlin abgeschlossen wurden?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie eine Person zur Fahndung und Festnahme ausschreibt, obwohl das Fahndungsersuchen gegen die Interpol-Statuten verstößt?
Wie viele Personen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland aufgrund eines über Interpol eingegangenen Fahndungsersuchens festnehmen lassen, obwohl die Anfrage gegen die Interpol-Statuten verstieß und wieso?
Welche personellen und organisatorischen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Fall Ahmed Mansur bisher gezogen?
Wie ist der Stand der „Qualitätskriterien für die Überprüfung von Fahndungsersuchen“ sowie der „entsprechenden Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, deren Entwicklung und Fortentwicklung der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2015 (Plenarprotokoll 18/114) angekündigt hat?
Sind diese neuen Kriterien bereits in Anwendung?
Wie viele neue Stellen wurden geschaffen, um die Qualität der Prüfung von Fahndungsersuchen zu verbessern und die zur Bearbeitung von Ersuchen zur Verfügung stehende Zeit zu erhöhen?
Wie viele Menschen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an Staaten ausgeliefert, die ausweislich des Demokratieindex der Zeitschrift „The Economist“ im jeweiligen Jahr als „autoritäres Regime“ bezeichnet wurden (bitte nach Staat, Jahr, vorgeworfenem Delikt und der zu erwartenden Freiheitsstrafen der Ausgelieferten aufschlüsseln)?
Wie viele dieser autoritären Regime sind bei Interpol organisiert?
Wie viele Auslieferungsersuchen dieser autoritären Regime wurden über das Interpol-Netzwerk gestellt, und wie viele über andere Wege der Kooperation (bitte benennen)?
Führt die Bundesregierung Einzelfallprüfungen durch, bevor sie eine Person aufgrund eines Auslieferungsersuchens eines autoritären Regimes über Interpol in Deutschland zur Fahndung und/oder Festnahme ausschreiben lässt, falls nein, wieso nicht?
Warum werden keine Listen erstellt, bei welchen Staaten eine besondere Prüfung erfolgen muss, weil der Mechanismus, grundsätzlich auf die Rechtstaatlichkeit der Entscheidung der anderen Seite zu vertrauen, nicht vertretbar ist?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie einem Auslieferungsersuchen eines autoritären Regimes nachkommt und ob sie eine Person zur Fahndung und/oder Festnahme aufgrund einer Anfrage über Interpol ausschreiben lässt?
Wie viele Personen, die wegen terroristischer Delikte gesucht wurden, hat Deutschland in den letzten fünf Jahren an welche Staaten ausgeliefert?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob es sich um eine „terroristische Straftat“ oder um eine „politische Straftat“ handelt, und wie viele Auslieferungen haben in den letzten zehn Jahren nach Russland, Saudi-Arabien und in die Türkei wegen „terroristischer Straftaten“ stattgefunden (bitte einzeln aufführen)?
Gibt es Unterschiede in der Auslegung zwischen den Interpol-Staaten, ob es sich um eine „terroristische Straftat“ oder um eine „politische Straftat“ handelt?
Aus welchen Staaten werden Fahndungsersuchen überhaupt nicht anerkannt, und wieso nicht?
Gibt es hierzu eine aktuelle Liste, an der sich Behörden bei der Entscheidung orientieren können?
Welche Konsequenzen rechtlicher und tatsächlicher Natur drohen, wenn Deutschland die Auslieferung von Personen an Staaten außerhalb der Europäischen Union in begründeten Einzelfällen verweigert?
Welche Kooperationspflichten bestehen für Deutschland bei der Fahndung über Interpol?
In wie vielen Auslieferungsfällen betrug die erwartete Freiheitsstrafe, die den Ausgelieferten bevorstand, mehr als das Dreifache dessen, was in Deutschland als Strafe für vergleichbare Delikte als Freiheitsstrafe zu erwarten wäre, und wie hoch war die erwartete Freiheitsstrafe jeweils?
Hat die Bundesregierung bereits einmal die Auslieferung verweigert, weil die erwartete Freiheitstrafe unverhältnismäßig hoch im Hinblick auf den Tatvorwurf erschien, und falls nein, wieso nicht?
Wie viele Fahndungsersuchen hat Deutschland in den letzten fünf Jahren in das Interpol-Netzwerk eingestellt?
Wie viele DNA-Datensätze hat Deutschland auf welcher Rechtsgrundlage in den letzten fünf Jahren in die Interpol-Datenbanken eingestellt, und wie stellt Deutschland sicher, dass die Daten nicht missbraucht werden?
Wie viele Datensätze mit Fingerabdrücken hat Deutschland auf welcher Rechtsgrundlage in den letzten fünf Jahren in die Interpol-Datenbanken eingestellt, und wie stellt Deutschland sicher, dass die Daten nicht missbraucht werden?
Wie viele Auslandsdienstreisen von BKA-Beamten haben in den letzten fünf Jahren in Staaten stattgefunden, die autoritäre Regime sind, und welche Staaten waren jeweils Ziel der Reise?
Wie viele Besucher in offiziellem Auftrag aus autoritären Regimen hat das BKA in den letzten fünf Jahren empfangen, und woher kamen die Besucher jeweils?