Im Dienste des Katastrophenschutzes – Fragen zum SAR-Dienst der Bundeswehr über Land
der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Tobias Lindner, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der von der Bundeswehr geleistete Such- und Rettungsdienst (SAR: Search and Rescue) aus der Luft über Land war bereits mehrfach Gegenstand einer kritischen Bewertung durch den Bundesrechnungshof. Die Folge dieser Analyse war letztlich eine Neuausschreibung unter Verweis auf die einschlägige Leistungsbeschreibung seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, deren Ergebnis wiederum eine erneute Beauftragung der Bundeswehr war. Nun wurde bekannt, dass seitens der Bundeswehr andere als die in der Ausschreibung angesetzten Hubschrauber eingesetzt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ging das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei der Auftragsvergabe für den SAR-Dienst über Land an die Bundeswehr davon aus, dass die ausgeschriebenen Aufgaben durch den Einsatz von Hubschraubern des Typs Airbus H135 erfüllt werden könnten, und wenn ja, warum?
Welche Hubschrauber sollen nach letztem Stand der Planung von der Bundeswehr zukünftig zum Zweck der Durchführung des zivilen SAR-Dienstes über Land eingesetzt werden (bitte nach Anzahl, Herstellername, Typenbezeichnung und geplanter Inbetriebnahme aufschlüsseln und begründen)?
Welche technischen Anforderungen hinsichtlich der einzusetzenden Hubschrauber wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Ausschreibung des SAR-Dienstes über Land als zwingende Voraussetzungen definiert (bitte die Leistungsbeschreibung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den SAR-Dienst über Land beifügen oder mindestens folgende Werte angeben: mindestens nötige Einsatzstärke bei eingerüstetem Rettungssatz, Gesamtpersonenzahl, geforderte maximal mögliche Flugdauer und Entfernung)?
Wird es nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten drei Jahren weiterhin notwendig sein, dass der Flugdienst der Bundespolizei den von der Bundeswehr zugesagten SAR-Dienst aufgrund von nicht betriebsbereiten Hubschraubern der Bundeswehr übernehmen muss, und wenn ja, in welchem Umfang?
Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung alle notwenigen Genehmigungen vor, die für den Einsatz eines Hubschraubers vom Typ Airbus H145 zur Erfüllung des SAR-Dienstes über Land erforderlich sind?
Wie hoch sind die seitens der Bundeswehr zu veranschlagenden Kosten, wenn für den SAR-Dienst über Land Hubschrauber vom Typ Airbus H145 bzw. Hubschrauber vom Typ H135 eingesetzt werden (bitte auch Personalkosten einbeziehen, einschließlich notweniger zusätzlicher Schulungen)?
Wie oft wurden in den letzten drei Jahren von der Bundespolizei Einsätze durchgeführt, die nach ihrem Einsatzzweck dem SAR-Dienst über Land zugerechnet werden können?