Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung nicht mehr schulpflichtiger Geflüchteter bei der Bildungsteilhabe im Jahr 2016
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, Özcan Mutlu, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Von den mehreren Hunderttausend Menschen, die im Jahr 2015 in Deutschland Zuflucht und Sicherheit vor Verfolgung und Krieg suchen, haben wahrscheinlich mehr als die Hälfte das 25. Lebensjahr nicht vollendet. Neben Kindern und Jugendlichen, die noch schul- oder berufsschulpflichtig sind, ist es zwingend notwendig, dass Bund, Länder und Kommunen auch für junge Erwachsene Bildungsangebote bereitstellen. Bisher gibt es nur wenige Angebote und Modellprojekte deutschlandweit, in denen auch jungen Erwachsenen etwa durch den Besuch eines Berufskollegs o. Ä. ein Schulabschluss ermöglicht wird. Ohne Schulabschluss bleiben ihnen aber die meisten Wege in Ausbildung und somit qualifizierte Beschäftigung versperrt. Auch diese jungen Frauen und Männer brauchen neben dem Lernen der deutschen Sprache die Chance auf eine Ausbildung oder ein Studium, um ihre Potenziale entfalten zu können und an der Gesellschaft und Wirtschaft teilhaben zu können. Dieser Zugang zu Bildung ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus für anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit einem anderen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen und Menschen im Asylverfahren gleichermaßen nötig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Maßnahmen planen a) das Bundesministerium für Bildung und Forschung, b) das Bundesministerium des Innern, c) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, d) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder e) sonstige Bundesministerien, um jungen Geflüchteten, die nicht mehr schulpflichtig sind, den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu erleichtern (bitte gegebenenfalls nach rechtlichem Aufenthaltsstatus differenzieren)?
Unter welchen Voraussetzungen unterliegen Geflüchtete, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, nach Kenntnis der Bundesregierung der Schulpflicht (bitte unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlage nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Angebote und Modellprojekte der Länder sind der Bundesregierung bekannt, in denen Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind, einen Schulabschluss machen können?
a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung darüber hinaus und plant sie, die Länder dabei zu unterstützen? b) Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Anpassung der Voraufenthaltsdauer bei der BAföG-Berechtigung geduldeter Studierender an die Voraufenthaltsdauer beim Arbeitsmarktzugang (§ 32 der Beschäftigungsverordnung) vorschlagen, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Voraufenthaltsdauer bei der Berechtigung zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) an die Voraufenthaltsdauer beim Arbeitsmarktzugang (§ 32 der Beschäftigungsverordnung) vorschlagen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern hält die Bundesregierung es für bildungs-, integrations- und sozialpolitisch verantwortbar, dass Asylsuchende in Studium oder Ausbildung, die sich seit mehr als 15 Monaten in Deutschland aufhalten, nach den Regelungen des § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) i. V. m. § 22 SGB XII keinen Anspruch auf Asylbewerber- bzw. Analogleistungen aber zugleich auch keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, und welchen Vorschlag wird die Bundesregierung gegebenenfalls machen, um diese sozialrechtliche Lücke zu schließen?
Aufgrund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung bei der letzten Reform des SGB III die Erweiterung des Zugangs von Geduldeten zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und Assistierter Ausbildung (AsA) parallel zur BAB und zum BAföG, nicht aber die Öffnung des Zugangs zu Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) vorgeschlagen?
Mit welcher Begründung ist die Bundesregierung nicht der Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit gefolgt, die sich u. a. in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/6284) dafür ausgesprochen hat, dass zumindest auch für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive die ausbildungsbegleitenden Hilfen zugänglich gemacht werden sollen (Ausschussdrucksache 18(11)466 vom 5. November 2015)?
Wie kam die Entscheidung gegen eine fachlich fundierte Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit zustande, obwohl die Vernetzung von Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach erklärtem Willen der Bundesregierung doch gerade das Ziel hat, die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten zu verbessern?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die vom Koalitionsausschuss am 5. November 2015 beschlossene „angemessene Eigenbeteiligung“ an den Kosten der Integrationskurse sowie eine etwaige Eigenbeteiligung an den Kosten der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung nicht gerade bei jungen Geflüchteten einen abschreckenden Effekt hat und sich nachteilig auf deren Bildungsteilnahme und Bildungserfolg auswirkt?