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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeit der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes

Gründe für Zunahme zu untersuchender Vorfälle, Zusammenhang mit Zustand der Infrastruktur, Entwicklung von Personalausstattung sowie Unfalluntersuchungsdauer seit 2000, Herausgabe von Beweismitteln durch Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen, Androhung von Zwangsgeld gem. § 11 Verwaltungsvollstreckungsgesetz, nicht abgeschlossene Untersuchungen bzw. Schlussfolgerungen aus Unfallberichten<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

22.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/695602.12.2015

Arbeit der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes

der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) wurde im Jahr 2008 eingerichtet, wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geleitet und arbeitet mit dem Ziel, die Ursachen von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb aufzuklären und daraus Hinweise abzuleiten, wie die Sicherheit fortentwickelt und Unfällen vorgebeugt werden kann. Zur Aufgabe der EUB gehört etwa, nach Unfällen Fakten zusammenzutragen und Informationen zu sammeln, die relevant sein könnten, um das Ereignis zu rekonstruieren. Die Vorschläge der Untersuchungsstelle zur Verbesserung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr werden der Sicherheitsbehörde und, soweit erforderlich, anderen Stellen und Behörden in Form von Sicherheitsempfehlungen mitgeteilt (www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/EUB/DE/Home/BuehnenBox/Arbeitsweise.html;jsessionid =AD24FAE810FD1681B1FD44A50FBEC9AF. live1043).

Während die Untersuchungsberichte in einigen Fällen bereits wenige Wochen nach den Ereignissen (Unfällen) vorgelegt werden können, hat es nach der Zugentgleisung in Rotenburg (Wümme) annähernd sechs Jahre gedauert, bis die Behörde ihren Bericht fertiggestellt und vorgelegt hat. Hier stellen sich nach Ansicht der Fragesteller Fragen nach der personellen Ausstattung der Behörde und nach der Bereitwilligkeit der Unfallbeteiligten für die Herausgabe der benötigten Beweisstücke und Unterlagen. Auffallend ist die Zunahme zu untersuchender Bahnvorfälle im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 mit jahresdurchschnittlich 8,8 zu untersuchenden Bahnvorfällen gegenüber dem Zeitraum der Jahre 2000 bis 2009 mit jahresdurchschnittlich 2,2 zu untersuchenden Bahnvorfällen.

Die durchschnittliche Anzahl von Vorfällen, die durch die EUB zu untersuchen ist, hat sich demnach zwischen den beiden Zeiträumen vervierfacht (www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/EUB/DE/EUB_Untersuchungsberichte_StartFormular.html?gtp=1072234_list%3D5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie erklärt die Bundesregierung die massive Zunahme von Vorfällen seit dem Jahr 2010, die durch die EUB zu untersuchen sind?

2

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Zustand der Infrastruktur und der zunehmenden Anzahl von Vorfällen, die durch die EUB aufzuklären sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

3

Wie hat sich die Personalausstattung der EUB bzw. ihrer Vorgängerbehörde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte tabellarische Darstellung), und ist die Personalausstattung aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Dauer der Unfalluntersuchungen seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte tabellarisch die einzelnen Unfallereignisse seit dem Jahr 2000 sowie die jeweilige Dauer zwischen dem Ereignis und der Fertigstellung des Unfallberichts angeben)?

5

Wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Herausgabe von Beweismitteln und Dokumenten von Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen an die EUB?

6

In welchen Fällen hat die EUB nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 5 Jahren das Zwangsmittel Zwangsgeld gemäß § 11 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) angedroht, um die benötigten Unterlagen bzw. Informationen zu bekommen, und in wie vielen Fällen war sie damit erfolgreich (bitte die Fälle kurz beschreiben)?

7

Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass die Aufklärung des Eisenbahnunfalls in Rottenburg (Wümme) derart viel Zeit in Anspruch genommen hat, und welche Schlussfolgerungen für den Beitrag des Unfallberichtes zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit zieht sie daraus?

8

Welche Untersuchungen der EUB sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch nicht abgeschlossen (bitte mit Nennung des Datums und kurzer Beschreibung des Ereignisses), und bis wann können nach Kenntnis der Bundesregierung vermutlich die Abschlussberichte vorgelegt werden?

9

Welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden, um die von der EUB im Unfallbericht zu der Zugkollision in Mannheim geforderten Verbesserungen der „Verfahren zur detaillierten Dokumentation von Streckenkenntnis sowie der Überwachung der Einhaltung arbeitszeitlicher Vorgaben“ (EUB 2015, S. 46) zu realisieren?

Berlin, den 2. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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