Flüchtlinge in Ausbildung
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kai Gehring, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Anja Hajduk, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ankunft zahlreicher Flüchtlinge stellt uns vor große Herausforderungen, ist aber zugleich eine riesige Chance für unser Land – über die Hälfte der Flüchtlinge ist unter 25 Jahre alt. Sie haben Chancen für eine bessere Zukunft und ein selbstbestimmtes Leben verdient. Zugleich suchen viele Betriebe händeringend nach Fachkräften, die sie aufgrund der rückläufigen Geburtenraten in Deutschland immer seltener finden. Darin liegt eine große Chance, von der am Ende alle Seiten profitieren können. Damit das gelingt, kommt der Qualifizierung und Ausbildung der jungen Flüchtlinge eine Schlüsselrolle zu. Doch die Hürden sind hoch. Noch immer kann geduldeten Auszubildenden keine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Berufsausbildung erteilt werden. Die Sorge der Betriebe vor einer Abschiebung während der laufenden Ausbildung verhindert deshalb oft schon das Zustandekommen von Ausbildungsverhältnissen. Die Teilnahme dieser Auszubildenden an grenzüberschreitenden Tätigkeiten, die insbesondere in den Grenzgebieten zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer alltäglicher werden, werden dadurch erheblich erschwert, da Menschen mit einer Duldung in aller Regel nicht einmal tageweise in das Nachbarland einreisen dürfen. Vielen Flüchtlingen fehlt es an der nötigen Schulbildung und den erforderlichen Sprachkenntnissen, um ohne weiteres eine betriebliche Ausbildung zu beginnen. Dort wo trotzdem ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird, erhalten Auszubildende und Betriebe derzeit kaum Unterstützung, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Damit wird auch die anschließende Integration in den Arbeitsmarkt massiv erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind seit dem Jahr 2010 jährlich in Deutschland statistisch erfasst (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln und für 2015 die zuletzt verfügbaren Zahlen angeben, und wenn möglich, mit Anteil derjenigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung)?
Wie viele Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jährlich eine betriebliche Ausbildung begonnen (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln und für 2015 die zuletzt verfügbaren Zahlen angeben)?
Wie alt waren die Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes bei Beginn der Ausbildung (bitte nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
In welchen Branchen wurden diese Ausbildungsverhältnisse geschlossen (bitte in absoluten Zahlen für die zehn häufigsten Branchen angeben)?
Wie hoch ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung in diesen Branchen?
Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden ausbildenden Betriebe; bitte aufschlüsseln nach den Betriebsgrößen a) weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, b) zwischen 10 und 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, c) zwischen 50 und 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, d) über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Wie viele dieser Betriebe bzw. Auszubildenden haben vor oder während der Ausbildung Unterstützungsleistungen, wie etwa ausbildungsbegleitende Hilfen oder Einstiegsqualifizierungen erhalten (bitte Angaben jährlich seit dem Jahr 2010 und nach Aufenthaltsstatus der Auszubildenden, Betriebsgröße der auszubildenden Betriebe und Unterstützungsmaßnahme aufschlüsseln)?
Welcher Anteil dieser Auszubildenden konnte vor oder während der Ausbildung Sprachkurse absolvieren bzw. durchläuft diese gerade, und inwiefern ist dies aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für den Ausbildungserfolg?
Wie viele dieser Ausbildungsverhältnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgebrochen (bitte nach Jahren, nach erstem, zweitem und drittem Ausbildungsjahr aufschlüsseln und angeben, ob es Unterstützungsleistungen während oder im Vorfeld der Ausbildung gab oder nicht)?
Was waren die Gründe für diese Abbrüche (z. B. Wegfall der Aufenthaltsgenehmigung), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Betriebe gezielt Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausbildungsplatz angeboten haben oder dies tun wollen? Wenn ja, welche?