Umsetzung des Modernisierungsprogramms für barrierefreie kleine Bahnhöfe
der Abgeordneten Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Harald Ebner, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat vor einigen Monaten ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum gestartet. Der Bund stellt 50 Mio. Euro zur Verfügung, um kleine Stationen (mit weniger als 1 000 Ein- und Aussteigern pro Tag) barrierefrei zu machen. Die Bundesländer wurden gebeten, bis Herbst 2015 geeignete Projekte zu nennen. Der Deutsche Behindertenrat, so das BMVI, wurde bei der Auswahl der Projekte eingebunden. Die vorgeschlagenen Stationen sollen innerhalb von drei Jahren − bis spätestens zum Jahr 2018 − barrierefrei umgebaut werden. 50 Prozent der Kosten des barrierefreien Umbaus werden über dieses Programm gefördert. (Presseerklärung des BMVI vom 31. Juli 2015).
In Deutschland gibt es nach Angaben, die die DB AG den Fragestellern auf Anfrage hat zukommen lassen, rund 5 400 Bahnhöfe, die von der DB Station & Service AG betrieben werden. Davon weisen rund 3 500 weniger als 1 000 Reisende pro Tag auf. Diese „Kleinbahnhöfe“ weisen damit einen Anteil von 65 Prozent aller Personenbahnhöfe auf. Die relativ gesehen meisten dieser Bahnhöfe befinden sich in Bayern (594 oder 17 Prozent aller „Kleinbahnhöfe“), gefolgt von Baden-Württemberg (394 oder 11 Prozent), Nordrhein-Westfalen (332 oder 9 Prozent), Sachsen (327 oder 9 Prozent) und Rheinland-Pfalz (318 oder 9 Prozent). Lediglich Hamburg weist keine Bahnhöfe mit einem Aufkommen von weniger als 1 000 Reisenden auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Von wie vielen zu fördernden Projekten bzw. welchen durchschnittlichen Maßnahmenkosten ging die Bundesregierung bei der Festlegung des Programmrahmens von 50 Mio. Euro aus?
Wie viele Anträge auf Förderung sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim BMVI bislang eingegangen (bitte nach Bundesländern darstellen)?
Können nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere Förderanträge gestellt werden, und wenn ja, bis wann?
Wie genau sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderbedingungen aus?
Wie wurde bzw. wird der Deutsche Behindertenrat nach Kenntnis der Bundesregierung konkret in die Auswahl der geförderten Modernisierungsprojekte eingebunden?
Hatte er ein Vorschlagsrecht, hatte er ein Vetorecht?
Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Förderprogramm den Begriff der „Barrierefreiheit“?
Können auch Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden, die beispielsweise das Anlegen von taktilen Bodenleitsystemen für Menschen mit Sehbehinderung umfassen, aber für Menschen im Rollstuhl keine erforderlichen Rampen oder Aufzüge vorsehen?
Können nach Kenntnis der Bundesregierung auch Bahnsteigerhöhungen gefördert werden?
Wenn ja, ist dafür der barrierefreie bzw. stufenlose Zugang zu den Bahnsteigen ein Förderkriterium?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Förderkriterium eine vertiefte Planung darstellt?
Inwiefern hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in der Kürze der Zeit zwischen Bekanntgabe des Förderprogramms und dem Abgabetermin für den Förderantrag im „Herbst 2015“ eine Planung betrieben und die Finanzierung des Komplementärmittelanteils realisiert werden?
Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung die bauliche Fertigstellung bis spätestens Ende 2018 ermöglicht werden, wenn häufig noch keine Planungen und Genehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen?
Wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die Planung barrierefreier Modernisierungsmaßnahmen an den „Kleinbahnhöfen“ zuständig?
Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die 50 Prozent der Modernisierungskosten, die nicht vom Bund übernommen werden, finanziert werden?
Wie viele der beantragten Maßnahmen erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Förderkriterien?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Modernisierungsmaßnahmen bewilligt, bei denen nicht alle Förderkriterien erfüllt sind?
Welche Förderzusagen hat das BMVI nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erteilt bzw. wird das BMVI erteilen (bitte tabellarisch nach Bundesländern angeben)?
Wenn noch keine Förderentscheidungen getroffen wurden, wann ist damit zu rechnen?
Welche Bundesländer haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an das BMVI gewandt mit der Bitte, die Förderkriterien zu verändern und/oder die Anmeldefrist auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, und was waren konkret die Anliegen der Bundesländer?
In welcher Höhe und nach welchen Kriterien fördert der Bund auch die Modernisierung größerer Bahnhöfe mit mehr als 1 000 Reisenden pro Tag?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen zwar für jeden Halt in einem Bahnhof Stationsentgelte an den Infrastrukturbetreiber (zumeist die DB Station & Service AG) zu entrichten haben, es aber bei der DB Station & Service AG keine im Detail definierte Gegenleistung gibt, und so beispielsweise keine Verfügbarkeit von Aufzügen gewährleistet wird?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um beispielsweise die „Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe“ (INPB) zu konkretisieren oder § 24 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsordnung (EIBV) entsprechend zu überarbeiten?