Einhaltung der Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
der Abgeordneten Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wasser ist die Grundlage des Lebens auf unserem Planeten. Deshalb muss es besonders geschützt werden.
Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer aufgestellt. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, wie unser Wasser auf einem hohen Niveau zu schützen ist. Die WRRL verfolgt einen umfassenden, integrativen und länderübergreifenden Ansatz, der den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis zum Jahr 2015 – spätestens bis zum Jahr 2027 – den guten Zustand erreichen. Ein bereits erreichter guter Zustand ist zu erhalten.
Dies soll über eine Bewirtschaftungsplanung für die jeweiligen Flussgebiete erreicht werden. Hier soll der Schutz der Gewässer mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen erreicht werden. Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung für den Schutz der Gewässer sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Flussgebiete bzw. Teilbereiche der Flussgebiete.
Die Europäische Kommission bereitet, laut Berichten des „WDR“, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aufgrund zu hoher Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft gegen Deutschland vor. Dazu hat sie eine sogenannte Pilotanfrage wegen nicht ausreichender Umsetzung der WRRL gestartet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gewässerbelastung in Deutschland“ Bundestagsdrucksache 18/5856 geht hervor, dass 25 Prozent der Grundwasserkörper aufgrund von hohen Nitratwerten in einem schlechten chemischen Zustand sind. In den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne 2015 werden etwa 10 Prozent der festgelegten natürlichen Fluss- und Bachabschnitte in einem „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand eingestuft; und alle Übergangs- und Küstengewässerkörper verfehlen aufgrund von deutlich überhöhten Nährstoffeinträgen den guten ökologischen Zustand. Im Jahr 2009, dem Beginn des ersten Bewirtschaftungszyklus, befanden sich faktisch genauso viel Gewässer in einem guten oder sehr guten Zustand. Laut der damals eingereichten Bewirtschaftungspläne sollte deren Anteil bis Ende des ersten Bewirtschaftungszyklus auf gut 18 Prozent erhöht werden. Als einen von zwei Gründen, warum dies nicht erreicht wird, nennt die Bundesregierung in ihrer oben genannten Antwort die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft stammenden Nährstoffbelastungen, wobei in den Flüssen und Bächen das Phosphat der entscheidende Nährstoff ist.
Schon jetzt führen die zu hohen Einträge zu Problemen und Kosten in der Trinkwasserversorgung. So machen seit einiger Zeit kommunale Versorger und Wasserwerke auf dieses Problem aufmerksam. Denn sie sind verpflichtet, einen Grenzwert einzuhalten. Dies wird immer schwieriger und immer teurer. Neue Brunnen müssen gebohrt, andere vertieft werden. Oft hilft nur aufwändiges Mischen, um die geforderten Grenzwerte für das Trinkwasser einzuhalten.
Bundesweit rund 25 Mrd. Euro, laut Berechnungen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, koste die Nitrat-Belastung des Grundwassers schon jetzt jedes Jahr. Steigende Wasserpreise seien die Folge.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wann ist diese Pilotanfrage der Kommission zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei der Bundesregierung eingegangen, und wann wurde sie beantwortet?
In wie vielen deutschen Bewirtschaftungsplänen des ersten Zyklus sind Ausnahmen für Wasserkörper von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustands gewährt worden (bitte nach Bewirtschaftungsplan und Jahr der Ausnahmegenehmigung auflisten)?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie bezüglich der Wasserkörper, auf die Ausnahmen angewendet werden, sicherzustellen?
Wie soll die Erfüllung der Auflagen gemäß der Artikel 4 und 11 der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Umweltziele und des Maßnahmenprogramms gewährleistet werden?
Wie stellt die Bundesregierung eine ressortübergreifende Zusammenarbeit (v. a. zwischen Wasser- und Landwirtschaft) und eine ressortübergreifende Verbindlichkeit der gewässerpolitischen Ziele der WRRL, der MSRL (EG-Meeresstrategierahmenrichtlinie) sowie weitere internationaler Verpflichtungen (z. B. OSPAR, HELCOM) in Bezug auf die Reduzierung von Nährstoffeinträgen sicher?
Nach welchen Verfahren wurden für die einzelnen Einzugsgebiete oder Teileinzugsgebiete der Abstand zum Ziel des guten ökologischen Zustands (Defizitanalyse) und der relative diesbezüglichen Anteile der Einträge aus der Landwirtschaft bestimmt?
Inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung, die aktuell bundesrechtlich festgelegten Nährstoffbedingungen (Stickstoff und Phosphat) geeignet, dass sie bei allen Gewässerkategorien einen guten ökologischen Zustand begünstigen?
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bewirtschaftung der Gewässer durch die zusätzliche Verantwortung der MSRL mit dem Ziel, Nord- und Ostsee bis 2020 in einen guten Umweltzustand zu versetzen?
Wie stellen sich aus Sicht der Bundesregierung, die Nährstoffbedingungen in aufwärts gelegenen Wasserkörpern (Flüsse und Seen) dar, die das Erreichen des guten ökologischen Zustands abwärts gelegener Wasserkörper (einschließlich Küsten- und Übergangsgewässer) begünstigen?
Inwieweit müssen aus Sicht der Bundesregierung die Nährstoffeinträge (sowohl Stickstoff als auch Phosphat) reduziert werden, um die Bedingungen, Standards, Ziele gemäß der Fragen 4 und 5 für die einzelnen Einzugsgebiete oder Teileinzugsgebiete zu erreichen?
Inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung, die geltende Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln und ihre geplanten Änderungen geeignet dazu beizutragen, dass für jedes Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet die erforderliche Reduzierung der Nährstoffeinträge (sowohl Stickstoff als auch Phosphat) aus der Landwirtschaft und ein guter ökologischer Zustand erreicht wird?
Wie wird die Umsetzung und Kontrolle bereits bestehender Instrumente zur Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge in das Gewässersystem sichergestellt (z. B. Einrichtung bzw. Einhaltung von Gewässerrandstreifen, Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Ausbringung von Nähr- und Pflanzenhilfsstoffen in Gewässernähe etc.)?
Welche kontrollierbaren (verbindlichen bzw. regulatorischen) Maßnahmen über die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln hinaus werden zurzeit erarbeitet, um die Anforderungen von Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben d und h der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen?
Inwieweit sind diese Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung geeignet, für jedes Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet einen guten ökologischen Zustand zu erreichen?
Welche ergänzenden Maßnahmen (Artikel 11 Absatz 4 der Wasserrahmenrichtlinie) mit messbarer Wirkung sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig?
Wie viele Wasserversorger mussten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Wasserpreise aufgrund von Maßnahmen zur Begrenzung des Nitratwertes schon erhöhen, und in welchem Rahmen bewegen sich diese Erhöhungen?