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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Terrorismusbekämpfung - EU-weite Bekämpfung illegaler Feuerwaffen

Ermittlungen bzw. Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden zu den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris: Festnahme eines Waffenkuriers in Bayern, Attentäter und Hintermänner; Informationsaustausch mit Sicherheitsbehörden anderer EU-Staaten, Fahndung mittels Grenzkontrollen, Ausschreibung der Tatverdächtigen im Schengener Informationssystem; Informationsaustausch zwischen EU-Staaten zu islamistischen Gefährdern, Einbindung von Europol; Anzahl islamistischer Gefährder in EU-Staaten; Anschlagswarnungen, Resonanzstraftaten der rechtsextremen Szene; Bekämpfung illegalen Waffenhandels, Kooperationen und Maßnahmen auf EU-Ebene<br /> (insgesamt 50 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/697903.12.2015

Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Terrorismusbekämpfung – EU-weite Bekämpfung illegaler Feuerwaffen

der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Terroranschläge in Paris am 13. November 2015 haben uns alle sehr erschüttert. Unser Mitgefühl ist mit den Familien und Freunden der weit über hundert Toten und der vielen teils schwer Verletzten.

In dem Bestreben, alles politisch Mögliche zu tun, um solche Anschläge in Frankreich, Deutschland und anderswo künftig zu verhindern, müssen Mängel der (Zusammen-)Arbeit deutscher und ausländischer Sicherheitsbehörden analysiert und behoben werden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen waren den Sicherheitsbehörden in Europa mehrere der Attentäter von Paris als potenziell gefährliche Islamisten bekannt. Trotzdem konnten die Anschläge nicht verhindert werden.

Die Anschläge haben erneut ein Schlaglicht auf das Gefahrenpotential von Feuerwaffen und die Notwendigkeit einer EU-weiten Bekämpfung des illegalen Waffenhandels geworfen.

Die mit Feuerwaffen begangenen Terrorakte der letzten Jahre (auch im norwegischen Utøya) verdeutlichten, dass die Verfügbarkeit bestimmter halbautomatischer Waffen, die De- und sodann Reaktivierung von Waffen, deren einheitliche Registrierung sowie deren Onlinehandel manifeste Risiken schaffen. In der Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015 bis 2020) werden illegale Feuerwaffen als eine große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäischen Union bezeichnet.

Mit dem am 18. November 2015 seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Maßnahmenpaket soll nun die Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Feuerwaffen erfolgen, damit der Informationsaustausch und die Rückverfolgbarkeit derartiger Waffen verbessert und eine einheitliche Kennzeichnung sowie gemeinsame Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen eingeführt werden können.

Der geplante EU-weite Austausch von Informationen über Feuerwaffen knüpft an die bereits bestehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten an, aufgrund der europäischen Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) bis spätestens zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und auf aktuellem Stand zu halten.

Jedoch ist der Bundesregierung bereits die Umsetzung des Nationalen Waffenregisters bis heute nicht gelungen: Zwar hat das Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde am 1. Januar 2013 die zentrale Komponente des Nationalen Waffenregisters (NWR) in Betrieb genommen; allerdings muss eine umfassende Datenbereinigung erfolgen, die wohl nicht vor 2017 abgeschlossen sein wird.

Der Bundesregierung liegen daher keine Kenntnisse über die Entwicklung der Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz und der Schusswaffenbesitzer seit dem Jahr 2000 in Deutschland vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/2231 „Schusswaffen in Deutschland“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen50

1

Welche deutschen erhielten durch welche ausländischen Sicherheitsbehörden Hinweise bezüglich des mutmaßlichen Waffenkuriers V. V., seines Fahrzeugs, des Waffentransports an sich oder bevorstehender Anschläge, bevor jener im Rahmen einer Schleierfahndung am 5. November 2015 auf der A 8 nahe Bad Aibling aufgegriffen wurde?

2

Bezogen sich solche etwaigen Hinweise auf organisierte Kriminalität, Islamismus oder auf welchen anderen Phänomenbereich?

3

Welche Behörden gewannen bei der Vernehmung des V. V. jeweils welche Erkenntnisse?

4

Wie viele Fahrten nach Paris waren dem Navigationsgerät des V. V zu entnehmen, zählte dazu auch das aktuelle Fahrtziel, und gibt es Ergebnisse zu den Fahrtzielen, die im Zusammenhang mit Erkenntnissen zu Straftaten stehen?

5

a) Welche Informationen übermittelten deutsche an französische Sicherheitsbehörden wann mit welcher Bewertung nach dem Aufgriff des V. V. hierzu?

b) Wie haben die französischen Sicherheitsbehörden reagiert (bitte für jeden Informationsvorgang konkret nach Inhalt und Beteiligten der Kommunikation aufschlüsseln)?

6

Haben die deutschen Polizeibehörden die französischen Sicherheitsbehörden zusätzlich telefonisch über den Waffenfund informiert, um die Relevanz zu verdeutlichen? Falls nein, warum nicht?

7

a) Erfolgte ein Abgleich der im PKW des V. V. aufgefundenen Waffen mit den Waffen, die bei den Anschlägen in Paris verwendet wurden?

b) Falls ja, mit welchem Ergebnis?

c) Falls nein, warum nicht?

d) Falls dies nicht geprüft werden konnte, warum nicht?

8

Über welche der jetzt bekannten (mutmaßlichen) Attentäter vom 13. November 2015 nebst Hintermännern hatten zuvor jeweils welche deutschen Sicherheitsbehörden jeweils welche Erkenntnisse?

9

a) Inwieweit trifft es zu (so der Kölner EXPRESS am 19. November 2015), dass belgische Sicherheitsbehörden Ende 2014 u. a. Abdelhamid Abaaoud als Teil einer „logistischen Zelle“ bei einem Aachener Autohaus observierten?

b) Falls dies zutrifft, welche deutschen Behörden wussten hiervon jeweils seit wann?

10

Wertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Magazin des Islamischen Staates „Dabiq“ aus, und wenn ja, ist ihm dort das Interview mit Abdelhamid Abaaoud vom Februar 2015 (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 25. November 2015) aufgefallen, in dem er sehr offen über weitere Anschlagspläne in Europa sprach?

11

Wenn ja, welche Konsequenzen wurden aus dem Fund des Interviews beim BfV konkret gezogen?

12

Welche deutschen Sicherheitsbehörden hatten vor den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 jeweils welche Hinweise auf Tat, Täter oder Planungen erlangt, gegebenenfalls aus der Arbeit des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ)?

13

Gab es über jetzt bekannte mutmaßliche Attentäter und Hintermänner der Anschläge von Paris

a) Eintragungen in der deutschen Antiterrordatei,

b) Warnmeldungen oder Ersuchen ausländischer an deutsche Sicherheitsbehörden?

c) Welche Eintragungen, Warnmeldungen oder Ersuchen gab es gegebenenfalls jeweils wann über wen?

14

a) Welche deutschen Sicherheitsbehörden übermittelten gegebenenfalls Daten von jetzt bekannten mutmaßlichen Attentätern und Hintermännern von Paris an welche deutschen Sicherheitsbehörden oder Sicherheitsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten?

b) Wenn ja, wann, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. Vereinbarung erfolgte eine Übermittlung?

15

a) Trifft es zu, dass Grenzkontrollen bezüglich etwaiger Pariser Tatverdächtiger an der deutsch-belgischen Grenze erst ab dem 18. November 2015 stattfanden?

b) Wenn ja, warum wurden Kontrollen nicht zwischen dem 13. und 17. November 2015 durchgeführt, als die Fluchtbewegungen besonders wahrscheinlich waren?

c) Gab es seit dem 13. November 2015 Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen und deutsch-luxemburgischen Grenze angesichts mutmaßlicher Fluchtbewegungen mutmaßlicher Attentäter sowie ihrer Unterstützer?

d) Wenn nein, warum nicht?

e) Und wenn ja, seit wann und für welchen Zeitraum?

16

Bezüglich welcher der (mutmaßlichen) Attentäter und Hintermänner von Paris erfolgte vor der Tat durch welche Behörde eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) II (bitte jeweils aufschlüsseln nach ausgeschriebenen Personen oder Sachen, Art der Ausschreibung, Rechtsgrundlage und ausschreibender Behörde, egal ob Polizei, Nachrichtendienst oder sonstige Behörde)?

17

Soweit eine Ausschreibung im SIS II erfolgte,

a) zu welchen sogenannten gezielten oder verdeckten Kontrollen jeweils welcher Behörden führte dies,

b) zu welchen Meldungen welcher Behörden an jeweils welche Sicherheitsbehörden führte dies, (bitte aufschlüsseln nach ausgeschriebenen Personen, beteiligten Behörden und Zeitpunkten)?

18

Warum wurden die betreffenden, als potenziell gewaltbereite Islamisten bekannten Personen trotz der Ausschreibung im SIS II nicht festgenommen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung Erfolg und Wirksamkeit der seit Oktober 2014 erfolgten Versendung zusätzlicher Informationen zu den Ausschreibungen zur gezielten und verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses (siehe dazu Bundestagsdrucksache 18/4317, Antwort der Bundesregierung zu Frage 30) an die Mitgliedstaaten, mittels derer die Ausschreibung sogenannter Foreign Fighters bzw. islamistischer Gefährder vereinfacht werden sollte?

20

Bezüglich welcher der (mutmaßlichen) Attentäter und Hintermänner von Paris, soweit diese im SIS II ausgeschrieben waren, hat die jeweils ausschreibende Stelle von der seit Februar 2015 praktisch eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, als ergänzenden Hinweis zu verfügen, im Trefferfall konkret „Nationales SIRENE-Büro unverzüglich kontaktieren“?

21

a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu (so www.faz.net vom 20. November 2015, dokumentiert bei twitter.com/ sven_becker, 27. November 2015), dass belgische Stellen gegen Abdelhamid Abaaoud (alias Abou Omar Soussi, alias Abou Omar, alias Abou Omar al-Belgiki, geboren am 8. April 1987 in Anderlecht, seit dem 27. August 2014 von Amts wegen abgemeldet vom Wohnsitz 1080 Molenbeek-Saint-Jean) am 28. August 2014 einen internationalen Haftbefehl („mandat d’ârret international“) ausgestellt haben?

b) Wenn dies grundsätzlich zutrifft, wie haben deutsche Behörden diesen Haftbefehl zu vollstrecken versucht, sofern sie Abdelhamid Abaaoud seither antrafen, z. B. aufgrund der offenbar parallelen belgischen SIS-II-Ausschreibung zur – nur – verdeckten und gezielten Kontrolle?

c) Welche ausländischen Behörden haben diesen internationalen Haftbefehl nach Kenntnis der Bundesregierung seither wann und wie zu vollstrecken versucht?

22

Inwieweit trifft zu (so DER SPIEGEL vom 28. August 2015), dass Abdelhamid Abaaoud

a) 2007 und 2008 jeweils ein Auto in Köln kaufte und nach Belgien überführte,

b) im Januar 2014 über den Köln/Bonner Flughafen mit seinem entführten 13-jährigen Neffen unbehelligt nach Istanbul ausreisen durfte, welchen er dann in Syrien zum Kampf beim IS zwang,

c) im Frühjahr 2014 in einem Haus im nordsyrischen Asas mit islamistischen Mitgliedern der sogenannten Lohberger Brigade aus dem Dinslakener Stadtteil Lohberg in einem Haus zusammen wohnte? Und wann erfuhren Bundesbehörden dies gegebenenfalls jeweils?

23

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis des Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten über das SIS II insgesamt im Hinblick auf den gewaltbereiten Islamismus?

b) Sieht die Bundesregierung Probleme bei der Anwendung des Schengen-Besitzstandes oder den legislativen Schengen-Besitzstand an sich als Ursache von Defiziten beim Informationsaustausch?

24

a) Hält die Bundesregierung es für erforderlich, das Recht oder die Praxis der Arbeit von Europol zum Zweck des besseren Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten über islamistische Gefährder zu verbessern?

b) Wenn ja, welche Veränderungen hält die Bundesregierung für wünschenswert?

25

Gibt es eine EU-einheitliche Definition des Begriffes „Gefährder“, und falls nein, hält die Bundesregierung eine gemeinsame Definition für sinnvoll oder erforderlich?

26

Über wie viele Verbindungsbeamte verfügt das Bundeskriminalamt (BKA) in Frankreich, und welche Aufgaben haben diese?

27

Konnten die Verbindungsbeamten des BKA nach den Anschlägen von Paris den Informationsaustausch zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden unterstützen? Falls nein, warum nicht?

28

Wie würden im Falle eines Anschlags in Deutschland französische Verbindungsbeamte in den Informationsaustausch eingebunden?

29

Welche Rolle spielten die Focal Points „Hydra“ und Travellers“ von Europol für den Informationsaustausch vor und nach den Anschlägen von Paris?

30

Welche Behörden (Polizei und Nachrichtendienste) sind in den Informationsaustausch über Europol eingebunden?

31

Welche anderen Wege und Foren des polizeilichen Informationsaustausches zur aktuellen Sicherheitslage bestehen und werden erfolgreich genutzt?

32

Welche Bemühungen haben die Bundesregierung bzw. deutsche Sicherheitsbehörden unternommen, um den polizeilichen Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten zu verbessern?

33

Wie viele Gefährder (gewaltbereiter Islamismus) in und aus den EU-Mitgliedstaaten

a) gibt es Erhebungen oder Schätzungen zufolge dort jeweils,

b) meldeten die Mitgliedstaaten jeweils an Europol,

c) leben in welchen deutschen Bundesländern (bitte tabellarisch nach Staat bzw. Bundesland, Zahl und Grundlage der Schätzung bzw. Erhebung aufschlüsseln)?

34

a) Wie viele Warnungen vor Anschlägen (aufgeschlüsselt auf die Bereiche Rechtsextremismus/Linksextremismus/Islamismus) sind beim Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2015 täglich/wöchentlich/monatlich eingegangen?

b) Wie hat sich die Frequenz der Warnungen nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo und vom 13. November 2015 jeweils verändert?

35

Bei wie vielen Warnungen (siehe Frage 34a) gab es konkrete Hinweise auf Personen oder Personenkreise, und bei wie vielen Warnungen ging es ausschließlich um den Ort eines mutmaßlichen Anschlages?

36

Bei wie vielen Warnungen (siehe Frage 34a) ging es um Spiele der ersten oder zweiten Fußball-Bundesliga bzw. Länderspiele?

37

Bei wie vielen Warnungen (siehe Frage 34a) ging es um weitere Großveranstaltungen?

38

In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Polizeibehörden bei der Prüfung der Anschlagswarnungen mit einbezogen (siehe Frage 34)?

39

a) Wie bewertet die Bundesregierung retrospektiv die aufgrund von Hinweisen stattgefundenen Maßnahmen in Aachen (vorläufige Festnahmen), im Weserbergland (versuchte Festnahme eines angeblichen „irakischen Schläfers“ sowie in Hannover (Absage des Fußball- Länderspiels)?

b) Welche Konsequenzen zieht sie aus den Vorgängen?

40

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung sogenannter Resonanzstraftaten auf die Anschläge von Paris in der rechtsextremistischen bzw. rechtsterroristischen Szene?

b) Gibt es diesbezüglich seit dem 13. November 2015 konkrete Planungen und Warnungen?

41

a) Für welche Verbesserungen zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Waffenhandels hat sich die Bundesregierung bisher auf EU-Ebene eingesetzt?

b) Welche Position nimmt sie zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 zu Regelungen zu Onlinewaffenverkäufen, der Kennzeichnung von Feuerwaffen, klareren und strikteren Bestimmungen für die Deaktivierung von Waffen sowie zu der verpflichtenden Vernetzung nationaler Waffenregister ein?

42

a) In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission (vom 18. November 2015), bestimmte zivile halbautomatische Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, für die private Nutzung zu verbieten?

b) Welche Waffentypen/Modelle fallen nach Auffassung der Bundesregierung unter die bisherige Kategorie B, Nummer 7 des Anhangs I zur EU-Feuerwaffenrichtlinie?

43

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um verstärkt Informationen über gesuchte Feuerwaffen gemäß Artikel 38 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 systematisch in das Schengener Informationssystem II (SIS II) und Informationen über Feuerwaffen in das Europol-Informationssystem (EIS) sowie in die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) einzugeben?

44

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass alle in iARMS eingegebenen Informationen und/oder die Ergebnisse der Rückverfolgung durch iARMS nach Möglichkeit auch Europol zur Verfügung gestellt werden?

45

In welchem Rahmen nimmt die Bundesrepublik Deutschland an dem iARMS/SIS-Interoperabilitätsprojekt teil, und wenn sie nicht teilnimmt, aus welchen Gründen?

46

Inwiefern und auf welcher Grundlage stellen welche deutsche Stellen Europol relevante Informationen über laufende Ermittlungen zum illegalen Handel mit Feuerwaffen, über Straftaten, die mit Schusswaffen verübt wurden, und über Festnahmen von Terroristen, bei denen Waffen beschlagnahmt wurden, zur Verfügung, damit es diese in sein Analysesystem aufnimmt?

47

Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit den europäischen Experten für Feuerwaffen (EFE) zusammen?

48

Inwieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland am operativen EU-Aktionsplan „Feuerwaffen“?

49

Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auch hinsichtlich Europols, um illegalen Handel, grenzüberschreitende Ermittlungen und Operationen gegen illegalen Onlinehandel mit Feuerwaffen zu koordinieren?

50

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, entsprechend dem Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen (Bundesratsdrucksache 744/12) zur Änderung des Waffengesetzes im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung des § 5 des Waffengesetzes eine regelmäßige Abfrage von Erkenntnissen bei Verfassungsschutzbehörden einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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