BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung

Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie und Vorlage eines Gesetzentwurfs, Finanzierung von Terrororganisationen durch Zigarettenschmuggel, Anteil am Gesamt-Zigarettenkonsum, mögliche vorsätzlicher Überversorgung von Staaten durch die Zigarettenindustrie zur Förderung des Schmuggels, Herstellung und Handel mit Zigarettenbestandteilen, bisherige und geplante Kontrollsysteme zur Verfolgung von Zigarettensachachteln<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/700526.11.2015

Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung

der Abgeordneten Renate Künast, Lisa Paus, Nicole Maisch, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Kordula Schulz-Asche, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gehen jedes Jahr Milliarden Euro Steuereinnahmen durch Tabakschmuggel verloren. Allein dem deutschen Fiskus entsteht jährlich ein Schaden in Höhe von 4 Mrd. Euro (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/zigarettenschmuggel-900-prozent-gewinn, 10808230,29300504.html). Das erbeutete Geld finanziert oft organisierte Kriminalität und Terrorismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnte zuletzt sogar davor, dass Tabakschmuggel den Islamischen Staat in Syrien und andere Terrororganisationen mitfinanziert (DER SPIEGEL, 31. Oktober 2015).

Geschmuggelt werden unversteuerte Zigaretten aus der Originalproduktion der Hersteller und vollständig gefälschte Zigarettenpackungen. Gerade von den vollständig gefälschten Packungen geht ein erhebliches Gesundheitsrisiko aus. Sie enthalten oft auch gefährliche Fremdstoffe wie Rattenkot oder Metallsplitter. Schmuggelzigaretten schädigen die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher daher noch erheblich stärker als legal hergestellte Zigaretten und tragen zusätzlich zur Finanzierung von Terror und organisierter Kriminalität bei. Die zur Herstellung der gefälschten Zigaretten notwendigen Zuliefererstrukturen, die den Kriminellen z. B. die Filter und ihre Bestandteile zur Verfügung stellen, unterliegen dabei offenbar kaum Kontrollen.

Die Tabakunternehmen stehen gleichzeitig im Verdacht, Anreize zum Schmuggel unversteuerter Zigaretten zu setzten. Der Vorwurf lautet, sie belieferten einzelne Mitgliedstaaten mit niedriger Tabaksteuer vorsätzlich mit mehr Zigaretten, als dort tatsächlich verbraucht würden, und billigten es, dass der Überschuss in Nachbarstaaten mit höherer Tabaksteuer geschmuggelt würde. Für den Profit der Konzerne sei es nämlich unerheblich, ob eine Zigarette ordnungsgemäß versteuert würde oder nicht (www.reuters.com/article/tobacco-tracking-idUSL1N0O01 E620140618).

Zuletzt wurde „British American Tobacco“ von der britischen Regierung im Jahr 2014 wegen des Vorwurfs der gezielten Überbelieferung des belgischen Markts zu einer Strafzahlung in Höhe von ca. 820 000 Euro verurteilt (www.wsj.de/ nachrichten/SB11151172388113754324204580274333265838408). Durch die Praxis der gezielten Überbelieferung trügen die Unternehmen faktisch zur Finanzierung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus bei.

Im Mai 2014 hat die EU ihre Tabakrichtlinie überarbeitet. Der Entwurf ist von den Lobbyisten der Tabakindustrie in Brüssel hart bekämpft worden. Die neue Richtlinie will unter anderem erreichen, dass die Produktions- und Lieferketten der einzelnen Zigarettenschachteln künftig rückverfolgbar werden. Diese Maßnahme soll helfen, den illegalen Handel mit Tabakprodukten einzudämmen. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten läuft bis Mai 2016. Deutschland ist einer der wichtigsten Standorte der Tabakverarbeitung in Europa. Die Branche setzte zuletzt rund 13 Mrd. Euro netto um und generierte Tabaksteuereinnahmen in Höhe von knapp 15 Mrd. Euro (Zigarettenmarkt Deutschland – Statista-Dossier, S. 28, 52). Ein großer Teil der Produktion ist dabei nicht für den deutschen Markt bestimmt, sondern wird exportiert. Der Erfolg der EU-Tabakrichtlinie hängt daher auch maßgeblich vom Engagement der deutschen Regierung bei der Umsetzung ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Bis wann will die Bundesregierung die neue EU-Tabakrichtlinie umsetzen, und wann legt sie dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf mit den notwendigen gesetzlichen Änderungen vor?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Finanzierung der Terrororganisation Islamischer Staat oder anderer Terrororganisationen durch Zigarettenschmuggel von bzw. nach oder innerhalb Europas?

3

Wie hoch ist der Anteil der geschmuggelten Zigaretten am Zigarettenkonsum in Deutschland bzw. in Europa?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem Vorwurf, einige Tabakkonzerne würden einzelne Mitgliedstaaten gezielt mit Zigaretten überversorgen, um den Schmuggel in Nachbarstaaten zu fördern?

5

Hat die Bundesregierung sich mit der britischen Regierung zu der verhängten Strafe gegenüber British American Tobacco ausgetauscht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat sie hieraus gezogen?

6

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Herstellung und Handel mit einzelnen Zigarettenbestandteilen wie z. B. Filtern bzw. deren Bestandteil Zelluloseazetat und deren Lieferung in illegale Strukturen?

7

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für nötig, um solche Strukturen aufzudecken bzw. zu beseitigen?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eventuell sogar der deutsche Zigarettenmarkt vorsätzlich überversorgt wird, um Schmuggel in andere EU-Staaten zu ermöglichen?

9

Hat die Bundesregierung zu diesem Problem Gespräche mit anderen europäischen Regierungen oder der Tabakindustrie geführt, und zu welchen Ergebnissen haben diese Gespräche geführt?

10

Kontrolliert die Bundesregierung, ob die Menge der von den Tabakunternehmen auf den deutschen Markt gebrachten Zigaretten dem Marktniveau angemessen ist, und wenn nicht, warum nicht?

11

Wo in der EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein auffälliges Auseinanderfallen von Liefer- bzw. Produktionsmenge und Verbrauch von Tabakprodukten?

12

Befürwortet die Bundesregierung das durch die Artikel 15 und 16 der neuen EU-Tabakrichtlinie vorgeschriebene System zur lückenlosen Verfolgung von Zigarettenschachteln, und worauf kommt es nach Meinung der Bundesregierung bei der Implementierung an?

13

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass das neue Kontrollsystem nicht von einem Tabakunternehmen oder einem Konsortium, an dem Tabakunternehmen beteiligt sind, betrieben werden sollte, da ansonsten die Unabhängigkeit nicht gewährleistet würde, und wenn nein, warum nicht?

14

Ist die Firma Digital Coding & Tracking Association nach Kenntnis der Bundesregierung wirtschaftlich mit der Zigarettenindustrie verbunden?

15

Wann wird über die Einführung und technische Beschaffenheit des neuen Kontrollsystems entschieden, und welche unterschiedlichen Lösungen konkurrieren dabei bisher gegeneinander?

16

Welche Schwächen hat aus Sicht der Bundesregierung das bisher von der Tabakindustrie selbst betriebene System „Codentify“, und wie kann ausgeschlossen werden, dass die Kennzeichnungen der Zigarettenschachteln in einem etwaigen Nachfolgesystem mehrfach genutzt werden?

17

Entspricht das bisher von der Tabakindustrie genutzte System „Codentify“ nach Ansicht der Bundesregierung allen Anforderungen des Artikels 15 der neuen Richtlinie, und hat die Bundesregierung Einsicht in die Technik von „Codentify“ oder eines etwaigen Nachfolgesystems?

18

Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung hilfreich, den Behörden eine Datenbank zur Verfügung zu stellen, mit der sie Herkunft, tatsächlichen Lieferweg und Bestimmungsort einer sichergestellten Zigarettenschachtel nachverfolgen können?

19

Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Verfolgung von Schmuggel erschwert, wenn die Tabakunternehmen von etwaigen Behördenanfragen in dieser Datenbank wüssten, und wenn nein, warum nicht?

20

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch die geplanten Maßnahmen zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit auch Rückschlüsse auf Konsumentenverhalten gezogen werden können, und wie soll ein effektiver Persönlichkeitsschutz gewährleistet werden?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bestrebungen der Weltgesundheitsorganisation, ein von der Tabakindustrie unabhängiges Kontrollsystem aufzubauen, und wie unterstützt sie diesen Ansatz?

22

Wie viele Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der Tabakindustrie haben zu Fragen der Umsetzung der neuen EU-Tabakrichtlinie stattgefunden, wer war jeweils zugegen, und mit welchen Ergebnissen endeten die Treffen?

23

Welche Haltung zur Umsetzung der neuen EU-Tabakrichtlinie hat die Bundesregierung bei der kürzlich stattgefundenen 19. „Task Group Cigarettes Conference“ des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung eingenommen?

Berlin, den 26. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen