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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Abkommen zur Erleichterung der Abschiebung Ausreisepflichtiger

Rücknahmeabkommen von Deutschland bzw. der EU mit Drittstaaten, derzeitige Verhandlungen, übliche Vertragsverpflichtungen, Abkommen für legale Migration, Kontrolle und Evaluation der Abkommen, Abschiebungen ohne Abkommen, Regelungen zu Staatenlosen, Schutzmechanismen betr. Weiterabschiebung, Abkommen bzw. Verhandlungen mit Afghanistan, der Türkei, Pakistan und Syrien<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/705607.12.2015

Abkommen zur Erleichterung der Abschiebung Ausreisepflichtiger

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Rückführungsabkommen, auch Rückübernahmeabkommen oder Rücknahmeabkommen genannt, sind völkerrechtliche Verträge zwischen Ländern, welche die Rückführung, also die Abschiebung von abgelehnten Flüchtlingen und/oder unerlaubt eingereisten Migrantinnen und Migranten zwischen den Vertragsparteien regeln.

Deutschland hat eine Vielzahl solcher Verträge in Form bi- oder multilateraler Abkommen abgeschlossen, unter anderem auch mit Staaten, in denen abgeschobenen Personen nach Auffassung der Fragesteller unter Umständen massive menschenrechtliche Verletzungen drohen, wie in Pakistan, der Türkei und Sri Lanka. Eine aktuelle Auflistung sämtlicher Abkommen (Stand: April 2015) findet sich unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/ AsylZuwanderung/RueckkehrFluechtlinge.pdf?__blob=publicationFile.

Daneben gibt es vermehrt Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union (EU) mit Drittstaaten, weil der EU als Staatengemeinschaft eine stärkere Verhandlungsmacht zur Durchsetzung der Interessen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber den Vertragspartnern beigemessen wird. Derzeit befindet sich die EU in Verhandlungen mit Afghanistan über ein Abkommen zur Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden (www.n-tv.de/politik/Wie-Deutschland-Afghanen- loswerden-will-article16282116.html).

Des Weiteren gibt es Verhandlungen mit der Türkei darüber, dass die Umsetzung des Rücknahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei im Hinblick auf Drittstaatenangehörige und Staatenlose bereits vor dem Jahr 2017 erfolgen soll (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.aktionsplan-fuer-fluechtlinge-eu- stellt-tuerkei-milliarden-in-aussicht.7d1d3bb7-dbd1-42ed-a290-8441353833b8.html; Bundestagsdrucksache 18/6698, Antwort zu Frage 12). Dies sei Teil einer Strategie zum Umgang mit der sogenannten „Flüchtlingskrise“, welche im Detail auf einem Gipfel voraussichtlich Ende November, Anfang Dezember 2015 besprochen werden solle (www.trt.net.tr/deutsch/t%C3%BCrkei/2015/11/13/ euextragipfel-mit-der-t%C3%BCrkei-388052).

Anfang November 2015 kündigte der pakistanische Innenminister Chaudhry Nisar Khan an, das zwischen der EU und Pakistan bestehende Rückführungsabkommen auszusetzen (www.dw.com/de/pakistan-will-abgeschobene- landsleute-nicht-wieder-aufnehmen/a-18833858).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Mit welchen Staaten bestehen derzeit Verhandlungen oder Gespräche über zukünftige Abkommen zur Rückführung, Durchbeförderung oder Durchreise

a) bezüglich bi- oder multilateraler Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten (bitte nach Möglichkeit Art des Abkommens, angestrebte Inhalte und Stand der Verhandlungen benennen),

b) bezüglich Abkommen zwischen der EU und anderen Staaten (bitte nach Möglichkeit Art des Abkommens, angestrebte Inhalte und Stand der Verhandlungen benennen)?

2

In welchen konkreten Fällen werden derzeit bereits bestehende Rückführabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU und anderen Staaten neu verhandelt oder zwischen den Vertragspartnern besprochen (bitte ausführen, welche Veränderungen dabei angestrebt sind), und inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Bestrebungen oder Hinweise darauf, dass sich in solche Abkommen involvierte Staaten aus diesen lösen wollen (bitte Staaten angeben)?

3

Mit wie vielen Staaten bestehen derzeit Abkommen über Möglichkeiten der legalen Migration nach Deutschland oder in die EU (bitte ausführen und zentrale Inhalte der Abkommen benennen)?

4

Gibt es reguläre Überprüfungs- oder Evaluierungszeiträume im Hinblick auf die bestehenden Abkommen zur Rückführung, Durchbeförderung oder Durchreise (z. B. im Hinblick auf Aktualität, Notwendigkeit und Angemessenheit)?

Wenn ja, welche?

Falls nicht, warum nicht?

a) Im Hinblick auf welche Abkommen sind welche Kontrollen bzw. Evaluierungen vorgesehen und in welchen Zeitabständen und unter welchen genauen Modalitäten (bitte soweit möglich für Abkommen Deutschlands, der EU sowie für Durchbeförderungs- und Durchreiseabkommen differenziert ausführen)?

b) Wer ist für die Kontrolle und Evaluierung solcher Abkommen zuständig (bitte soweit möglich für Abkommen Deutschlands, der EU sowie für Durchbeförderungs- und Durchreiseabkommen differenziert ausführen)?

c) Welche Abkommen wurden bislang wann von wem in wessen Auftrag evaluiert bzw. überprüft und mit welchem Ergebnis?

d) Wer sanktioniert Verstöße gegen die Abkommen, welche Sanktionen sind üblich, und in wie vielen Fällen und auf welche Weise wurden Verstöße bislang konkret sanktioniert (bitte soweit möglich für Abkommen Deutschlands, der EU sowie für Durchbeförderungs- und Durchreiseabkommen differenziert ausführen)?

5

Inwieweit wurden im Zeitraum von 2010 bis einschließlich 2015 bestehende Rückführabkommen angepasst oder überarbeitet?

6

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen inner- und außereuropäische Abschiebungen von Staatsbürgern, Staatenlosen und Drittstaatenangehörigen in Bezug auf den aufnehmenden Staat, wenn kein entsprechendes Abkommen besteht?

7

Welche praktische Bedeutung hat nach den bisherigen Erfahrungen ein Rückübernahmeabkommen, wenn Abschiebungen generell auch ohne ein solches Abkommen möglich sind?

Inwiefern können Abschiebungen schneller und in größerem Umfang durchgeführt werden, wenn es ein solches Abkommen gibt?

8

Wie ist die Rangfolge der verschiedenen Abkommen bzw. gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung von inner- und außereuropäischen Abschiebungen bzw. welche Subsidiaritätsregelungen bestehen insofern?

9

Zu welchen Zugeständnissen bzw. Maßnahmen verpflichten sich Deutschland bzw. die EU üblicherweise gegenüber den Vertragspartnern der Abkommen (z. B. Erleichterungen im Visaverfahren)?

a) In welchen konkreten Fällen welchen Staaten gegenüber werden finanzielle Zuwendungen als Ausgleich für die Rücknahme von Ausreisepflichtigen gezahlt?

Wenn solche gezahlt werden, in welcher Höhe, in welcher Form und an wen mit welchem Verwendungszweck?

b) Inwieweit und durch wen wird kontrolliert, wohin diese Zuwendungen fließen, und für wofür sie verwendet werden?

c) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen solche Gelder nicht zweckgemäß verwendet wurden, und wenn ja, welche?

10

Welche Abkommen enthalten Regelungen zu der Abschiebung bzw. Rücknahme von Staatenlosen oder Drittstaatenangehörigen, die keine Staatsbürger der am Abkommen beteiligten Vertragspartner sind, und was sind dies konkret für Regelungen?

11

In welchen Abkommen gibt es welche Maßnahmen oder Schutzmechanismen gegen eine Weiterabschiebung von abgeschobenen und Schutz suchenden Personen durch den zur Rücknahme verpflichteten Drittstaat in einen Viertstaat, und wie werden diese Schutzmechanismen durchgesetzt?

12

Wie weit sind die Verhandlungen mit Afghanistan zu einem Rückführungsabkommen fortgeschritten, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die maßgeblichen Inhalte dieses Abkommens, insbesondere die im Raum stehenden Zusagen und aus dem Abkommen resultierenden Verpflichtungen Deutschlands gegenüber Afghanistan?

Was ist Zweck des Abkommens, und inwiefern hält die Bundesregierung ein solches Abkommen angesichts der verschärften Sicherheitslage in Afghanistan für angemessen?

13

Welche Absprachen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Türkei über eine vorgezogene Umsetzung des zwischen der EU und der Türkei getroffenen Rückführungsabkommens in Bezug auf die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger bzw. Staatenloser getroffen, bzw. wie ist der aktuelle Stand der diesbezüglichen Verhandlungen?

a) Welche Forderungen der Türkei bestehen in diesem Zusammenhang, bzw. welche Zugeständnisse der EU gegenüber der Türkei dienen als Verhandlungsgrundlage?

b) Welche Vorkehrungen und Strategien sind in diesem Zusammenhang zum Schutz der in die Türkei abzuschiebenden Personen und zur Wahrung ihrer Menschenrechte vorgesehen?

c) Inwieweit ist sichergestellt, dass flüchtlings- und menschenrechtliche Schutzklauseln in der Praxis von der Türkei auch beachtet werden, nachdem die Europäische Kommission in ihrem letzten im November 2015 veröffentlichten Fortschrittsbericht der Türkei Rückschritte unter anderem im Bereich des Justizwesens, der Meinungsfreiheit und der Garantie von Minderheitenrechten monierte?

14

Ist das Rückführungsabkommen der EU mit Pakistan derzeit ausgesetzt oder weiterhin von Bestand und in Umsetzung?

Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorwürfen des pakistanischen Innenministers Chaudhry Nisar begegnet, die EU würde auf Grundlage des Abkommens einen „offenkundigen Missbrauch“ betreiben und pakistanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oft ohne genauere Prüfung als Terroristen kategorisieren und zurückschicken (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Trifft es zu, dass im Rahmen solcher Rückführungen Personen als Terroristen kategorisiert werden, und wenn ja,

a) wie oft war dies in den vergangenen fünf Jahren der Fall?

b) Handelt es sich bei allen Personen um rechtskräftig wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilte Personen, und wenn nicht, was ist dann Voraussetzung, um eine Person als Terrorist zu kategorisieren?

c) Welchen Zweck erfüllt die Kategorisierung als Terrorist?

15

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit und nach aktuellem Planungsstand zukünftig mit dem zwischen Deutschland und Syrien geschlossenen bilateralen Rückübernahmeabkommen verfahren?

Berlin, den 4. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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