Luftschadstoffe − Umsetzung der NEC-Richtlinie und Ziele für 2030
der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Jahr 2013 hatte die Europäische Kommission zum „Jahr der Luft“ ausgerufen. „Dicke Luft“ herrscht allerdings auch danach allerorten. Den seit 2010 geltenden Emissionshöchstwert für Ammoniak von 550 Kilotonnen (kt) pro Jahr überschreitet Deutschland aktuell um gut 20 Prozent. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt damit laut Bericht über die „Luftqualität in Europa 2014“ (www.eea.europa.eu/publications/air-quality-in-europe-2014) einen Spitzenplatz unter den Luftverschmutzern in Europa ein.
Dabei treten nach Auffassung der Fragesteller nicht nur die ökologischen Probleme einer Politik, die die Emissionen nicht in den Griff bekommt, immer deutlicher zutage. Auch die gesundheitlichen und ökonomischen Folgen sind gravierend. Über 400 000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr in Europa lassen sich laut Europäischer Kommission auf Luftverschmutzungen zurückführen. Auf 315 bis 947 Mrd. Euro jährlich beziffert eine Studie der Generaldirektion Umwelt die Gesundheitskosten. Davon entfallen allein auf Deutschland 47 bis 142 Mrd. Euro (ec.europa.eu/environment/air/pdf/TSAP%20CBA.pdf).
Aktuell wird die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (2001/81/EG − NEC-Richtlinie) überarbeitet. In der alten Richtlinie sind Ziele zur Emissionsminderung für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOX), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC) und Ammoniak (NH3) mit dem Zieljahr 2010 enthalten.
In dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe 2013/0443 (COD) der Europäischen Kommission werden die Emissionshöchstmengen aus der alten Richtlinie fortgeschrieben, Minderungsziele für die Luftschadstoffe sowohl für 2020 als auch 2030 eingeführt und der Luftschadstoff Methan aufgenommen. Das Europäische Parlament hat sich am 28. Oktober 2015 zum Vorschlag der Europäischen Kommission positioniert. Gerade die Minderungsziele für 2025 sollten demnach rechtlich bindend sein (www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en& reference=2013/0443(COD)#documentGateway).
Eine Studie des Europäischen Parlaments zeigt allerdings, dass größere Emissionsminderungen zu den gleichen Kosten, die der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission zugrunde legt, mit größerem Nutzen für die Gesundheit möglich sind (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2014/ 528802/EPRS_STU(2014)528802_REV1_EN.pdf). Entsprechend hatte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für ambitioniertere Ziele plädiert (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT %2bREPORT%2bA8-2015-0249%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE& language=DE). Hinsichtlich der Reduktionsziele für Ammoniak sah der Vorschlag des Umweltausschusses eine Reduktion von 46 Prozent bis 2025 vor, im Gegensatz zur Europäischen Kommission, die sich für eine Reduktion um 39 Prozent bis 2030 ausgesprochen hatte. Auch Methan sollte nach Auffassung des Umweltausschusses um 39 Prozent bis 2030 verringert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Einhaltung der Vorgaben aus der Richtlinie 2001/81/EG
Fragen24
Inwieweit wurden die Emissionshöchstmengen der Richtlinie 2001/81/EG der einzelnen Luftschadstoffe 2010 in Deutschland überschritten (bitte nach den Luftschadstoffen der Richtlinie 2001/81/EG, der Menge der Überschreitung in kt und den daraus resultierenden Prozent auflisten)?
Inwieweit wurden die Emissionshöchstmengen der Richtlinie 2001/81/EG der einzelnen Luftschadstoffe nach 2010 in Deutschland überschritten (bitte nach Jahr, Luftschadstoffen der Richtlinie 2001/81/EG, Menge der Überschreitung in kt und Prozent auflisten)?
Mit welchen konkreten Minderungsmaßnahmen hat die Bundesregierung jeweils auf die Überschreitungen der Vorgaben aus der Richtlinie 2001/81/EG reagiert (bitte getrennt nach den einzelnen Luftschadstoffen angeben)? Mit welchem Ergebnis?
Welche Interventionen gab es seit 2010 seitens der Europäischen Kommission, um Deutschland zur Einhaltung der Vorgaben aus der Richtlinie 2001/81/EG zu zwingen? Welche Fristen wurden dabei gegebenenfalls gesetzt, und wie hat die Bundesregierung sich hierzu verhalten?
Wie hat sich die Bundesregierung zur Anfrage der Europäischen Kommission vom 7. Juli 2010 zur Einhaltung der Ammoniakemissionshöchstmenge verhalten? Welche der vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) und dem Umweltbundesamt (UBA) vorgeschlagenen Maßnahmen wurden wann mit welchen Effekt umgesetzt? Falls noch nicht geschehen, bis wann werden welche der vorgeschlagenen Maßnahmen oder andere Maßnahmen, die eine Minderung in gleicher Höhe erbringen, umgesetzt?
Hält es die Bundesregierung für angemessen, angesichts der gravierenden Überschreitungen bei Ammoniak eine Art „Aufholplan“ auszuarbeiten? Wenn ja, wie könnte dieser aussehen, bis wann wären welche Minderungsbeiträge konkret erreicht und wann der Zielwert?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Emissionsquellen der einzelnen Luftschadstoffe?
Welche Ansätze hat die Bundesregierung in der Diskussion um die 2015 in Kraft getretene Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) verfolgt, um zu einer Emissionsminderung in diesem Bereich zu kommen? Mit welchem Erfolg (bitte konkret die Änderungen in der GAP-Reform mit dem jeweiligen Minderungspotenzial benennen)?
Welche Weichenstellungen hat die Bundesregierung in der nationalen Umsetzung der GAP zur Emissionsminderung von Luftschadstoffen vorgenommen? Mit welchem Ergebnis?
Wurde der mögliche Rahmen für eine Emissionsminderung von Luftschadstoffen bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform vollständig ausgeschöpft? Wenn nein, warum nicht?
Welchen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Richtlinie 2001/81/EG würde nach Einschätzung der Bundesregierung eine Umsetzung der bisher diskutierten Maßnahmen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung leisten (bitte konkret die in der Novelle geplanten Maßnahmen sowie die jeweiligen Emissionsminderungsbeiträge benennen)? Falls die Minderungsbeiträge nicht so ausfallen würden, dass die Einhaltung der Ziele gewährleistet ist, warum plant die Bundesregierung keine darüber hinausgehenden Maßnahmen, um eine Zielerreichung in naher Zukunft zu gewährleisten?
Wie ist der Zeitplan für die Vorstellung und das Inkrafttreten der Novelle der Düngeverordnung?
Bis wann plant die Bundesregierung die für diese Legislaturperiode angekündigte Anpassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft? In welcher Weise und welche Minderungsbeiträge werden dadurch erreicht?
Halten die Emissionsminderungs-Angaben der Hersteller von DLG-zertifizierten (und anderen) Filtern nach Kenntnis der Bundesregierung realen Messungen stand? Falls die Bundesregierung hierüber keine Kenntnisse hat, plant sie angesichts der Manipulation von Herstellerangaben bei Autoherstellern eine Überprüfung in diesem Bereich?
Welche Minderungsmaßnahmen wurden in Bezug auf die weiteren Emissionsquellen seit 2010 ergriffen, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Quellen auflisten)?
Welche Zusammenhänge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Nichteinhaltung der Ziele der Richtlinie 2001/81/EG und dem fortschreitenden Verlust an Biodiversität?
Welche Kosten hätten nach Kenntnis der Bundesregierung in einzelnen Bereichen (Gesundheit, Umwelt etc.) durch Einhaltung der Ziele der Richtlinie 2001/81/EG vermieden werden können?
Wird die Bundesregierung verbindliche Zwischenziele für 2025 unterstützen, wie vom Europäischen Parlament beschlossen?
Welche Reduktionsziele unterstützt die Bundesregierung – die vom Europäischen Parlament beschlossenen, oder darüber hinausgehende, wie sie beispielsweise der Umweltausschuss des europäischen Parlaments vorgeschlagen hat? Wie stellt sich bei den jeweiligen Vorschlägen die Übereinstimmung mit den Klima- und Energiezielen dar?
Für welches Reduktionsziel für Methan setzt sich die Bundesregierung ein (bitte für die jeweiligen Jahre, falls Zwischenziele unterstützt werden, angeben)?
Unterstützt die Bundesregierung ein ganzheitliches Methanziel oder die Ausnahme für tierische Verdauungsemissionen wie im Beschluss des Europäischen Parlaments vorgesehen? Wenn ja, über welche Reduktionen in welchen Sektoren kann die notwendige Methan-Minderung alternativ aus Sicht der Bundesregierung erreicht werden?
Wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für die Aufnahme des hochgiftigen Quecksilbers als ein Element der NEC-Richtlinie einsetzen, und wenn nicht, mit welcher Begründung?
Welche Minderungsziele für Quecksilber wären für die Jahre 2020, 2025 und 2030 aus umweltpolitischer Sicht wünschenswert?
Falls sich die Bundesregierung nicht für eine Aufnahme von Quecksilber-Reduktionszielen in die NEC-Richtlinie einsetzt, mit welchen konkreten Instrumenten soll die Einhaltung der Minamata-Konvention sichergestellt werden?