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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Intergeschlechtliche Menschen in Deutschland

Zahlenangaben zu Geburtsregistereintragungen ohne Geschlechtsangabe und vorgenommenen Operationen, Recht zur Eheschließung, Intersexuelle in Bildungseinrichtungen und bei der Bundeswehr, Einzelfragen medizinischer Versorgung, Erkenntnisse zu Prüfbitten der Berichterstatter aller Fraktionen, Empfehlungen des Deutschen Ethikrates sowie weiterer Gremien und Gruppen, Berichterstattung der interministeriellen Arbeitsgruppe &quot;Intersexualität/ Transsexualität&quot;<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

20.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/714017.12.2015

Intergeschlechtliche Menschen in Deutschland

der Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Luise Amtsberg, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Situation von intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland ist seit fast 20 Jahren Gegenstand politischer Debatte im Deutschen Bundestag. Bereits am 30. September 1996 wurde dazu die erste Anfrage an die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zwei weiteren Kleinen Anfragen folgte am 12. Oktober 2001 die erste Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages.

Dank des zivilgesellschaftlichen Engagements der intergeschlechtlichen Menschen wurde 2002 das erste Fachgespräch im Deutschen Bundestag von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dem Titel „Jenseits der zwei Geschlechter – Zur Situation intersexueller Menschen“ veranstaltet. Damals wurden im Dialog mit Betroffenen und Fachleuten die grundsätzlichen Probleme diskutiert.

Ebenso wurde das Thema auf der internationalen Ebene diskutiert, da immer öfter intergeschlechtliche Menschen sich zu Wort gemeldet und gegen bisherige Praktiken der Behandlung intersexueller Menschen im Kindesalter protestiert hatten. Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist das 2008/2009 bei der Berichterstattung zum „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen“ (CEDAW) ans Licht der Öffentlichkeit gekommen, nachdem ein Schattenbericht vom Verein „Intersexuelle Menschen e. V.“ zum offiziellen CEDAW-Bericht der Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen dargestellt hatte. Ebenso wurden vom Verein „Intersexuelle Menschen e. V.“ und von der Selbsthilfegruppe „xy-frauen“ Alternativberichte für den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) und für den UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) erstellt.

Am 27. Mai 2009 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein weiteres Fachgespräch zum Thema „Wie kann die Situation intersexueller Menschen verbessert werden“ organisiert (s. www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/ gruenebundestag_de/publikationen/reader/reader_jenseits_der_zwei_geschlechter_ wi.pdf). Die anwesenden intergeschlechtlichen Menschen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen haben mehrere Forderungen formuliert, die in den ersten parlamentarischen Antrag zu diesem Thema eingeflossen sind. Der Antrag „Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/5528) wurde am 13. April 2011 eingebracht und am 24. November 2011 im Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung beraten.

Auch der Deutsche Ethikrat hat sich im Auftrag der Bundesregierung mit dem Thema befasst und am 23. Februar 2012 eine Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen vorgestellt (Bundestagsdrucksache 17/9088). Er war der Auffassung, dass intersexuelle Menschen als Teil gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und Unterstützung der Gesellschaft erfahren und vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierung in der Gesellschaft geschützt werden müssen. Darüber hinaus hat er 18 Empfehlungen zur medizinischen Behandlung und vier zum Personenstandsrecht formuliert. Die Letzteren wurden vom Bundesrat übernommen und in einem Beschluss vom 6. Juli 2012 zum Personenstandsrechts-Änderungsgesetz an die Bundesregierung zur Prüfung weitergeleitet (Bundesratsdrucksache 304/12 (Beschluss)).

Kurz darauf beschäftigte sich der Deutsche Bundestag mit dem Thema erneut. Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fand am 25. Juni 2012 eine öffentliche Anhörung statt, in der alle Sachverständigen die Menschenrechtsverletzungen an intersexuellen Menschen thematisiert und das Parlament zum Handeln aufgefordert haben.

Seit Herbst 2012 trifft sich im Deutschen Bundestag auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine interfraktionelle Gruppe – bestehend aus zuständigen Berichterstatterinnen und Berichterstattern aller Bundestagsfraktionen –, um das weitere Vorgehen in Bezug auf das Thema Intergeschlechtlichkeit zu besprechen. Im Ergebnis haben die Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende der 17. Legislaturperiode jeweils einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, die allesamt am 16. Mai 2013 im Plenum beraten wurden.

Mit dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/10489) wurde im Rahmen eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in § 22 des Personenstandsgesetzes (PStG) neu geregelt, dass der Personenstand eines Kindes, das weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister eingetragen wird. Diese isolierte Regelung führt allerdings zu einer Fülle von noch ungeklärten Folgewirkungen auf andere Rechtsgebiete, da die konkreten und umfassenden Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze des Deutschen Ethikrates damit nur unzureichend umgesetzt wurden.

In dem am 27. November 2013 vorgestellten Koalitionsvertrag verpflichteten sich CDU, CSU und SPD zur Evaluierung und zum Ausbau der „zwischenzeitlich erfolgten personenstandsrechtlichen Änderungen zugunsten intersexueller Menschen“ sowie dazu, „die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus“ zu nehmen.

Am 8. September 2014 fand die konstituierende Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe „Intersexualität/Transsexualität“ statt, die seitdem mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags beschäftigt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Bei wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. November 2013 der Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen?

2

Nach welchen medizinischen Kriterien ist nach Meinung der Bundesregierung der Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG einzutragen?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass angesichts der Gegenüberstellung der Regelung über die Angabe der Vornamen (§ 22 Absatz 1 PStG), für die eine Monatsfrist gilt, und der Regelung über die Geschlechtsangabe (§ 22 Absatz 3 PStG), für die keine Frist vorgesehen ist, nach der letzten Regelung auch Jugendliche oder Erwachsene Anspruch auf Berichtigung des Geburtseintrages haben?

Wenn ja, unter welchen Bedingungen kann das geschehen?

Wenn nein, nach welchem Verfahren dürfen Jugendliche, bei denen Intergeschlechtlichkeit nicht bei der Geburt erkannt worden ist, ihren Geschlechtseintrag korrigieren?

Wenn nein, wie kann der Geburtseintrag von intergeschlechtlichen Menschen, die vor dem 1. November 2013 geboren wurden, berichtigt werden?

4

Wenn sich schon nach der Geburt zweifelsfrei ergeben hat, dass das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann und dann durch eine „Folgebeurkundung“ (entsprechend Bundesrat 2014b, Bundestagsdrucksache 29/14, Nr. 27.8.1) als „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden soll, kann dann nach Einschätzung der Bundesregierung nach der Pubertät wiederholt eine Folgebescheinigung ausgestellt werden?

5

Bei wie vielen Kindern und an welchen Kliniken wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 10 Jahren an den intergeschlechtlichen Menschen eine rein kosmetische Operation an Genitalien, d. h. Eingriffe ohne zwingende bzw. vitale medizinische Indikation durchgeführt (bitte nach Jahren, Bundesländern und nach dem Alter der Kinder [bis 12 Monate, 1 bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre und 10 bis 15 Jahre] aufschlüsseln)?

6

Bei wie vielen Kindern und an welchen Kliniken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung irreversible medizinische Operationen mit ausschließlicher psychosozialer Indikation, d. h. ohne vitale oder organisch-funktionale Indikation durchgeführt?

7

Angesicht der Tatsache, dass das Statistische Bundesamt zuletzt für 2014 nur männliche und weibliche Neugeborene kennt, wäre es nach der Meinung der Bundesregierung zielführend, diese Statistik um ein dritte Option „nicht eingetragen“ zu ergänzen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die geschlechtsverändernden, -zuweisenden bzw. -anpassenden Operationen an Genitalien bei neugeborenen intergeschlechtlichen Kindern im Lichte

a) der strafrechtlich relevanten Körperverletzung,

b) des strafrechtlichen Genitalverstümmelungsverbots,

c) des Sterilisationsverbots und

d) der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) formulierten Grenzen der elterlichen Sorge?

9

Darf ein intergeschlechtlicher Mensch, dessen Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, nach Einschätzung der Bundesregierung

a) eine verschiedengeschlechtliche Ehe mit einem Mann eingehen,

b) eine verschiedengeschlechtliche Ehe mit einer Frau eingehen,

c) eine Ehe mit einer anderen intergeschlechtlichen Person eingehen,

d) eine verschiedengeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Mann begründen,

e) eine verschiedengeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Frau begründen,

f) eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer anderen intergeschlechtlichen Person begründen?

10

Wie sollen Menschen, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, nach Meinung der Bundesregierung in den Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, z. B. bei getrenntem Sportunterricht, Hochschulen) behandelt werden?

11

Wie sollen Menschen, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, nach Meinung der Bundesregierung bei der Bundeswehr behandelt werden?

12

Nach welchen Verfahren und unter welchen Voraussetzungen dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung intergeschlechtliche Menschen, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, ihr intergeschlechtliches Geschlecht in das Geburtenregister eintragen lassen?

13

Sind der Bundesregierung die Fälle bekannt, in denen intergeschlechtliche Menschen nicht die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen und wünschen, da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre biologischen Besonderheiten nicht abdeckt?

14

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass intergeschlechtliche Menschen, unabhängig davon, ob sie dem Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet wurden oder ohne Geschlechtsangabe gem. § 22 Absatz 3 PStG leben, die erforderlichen medizinischen Leistungen erhalten?

15

Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung Menschen, deren Personenstandsfall ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister gemäß § 22 Absatz 3 PStG eingetragen wurde, im Rahmen des Leistungskataloges der GKV behandelt werden, wenn sie Untersuchungen benötigen, die nur für Männer oder Frauen vorgesehen sind?

16

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass intergeschlechtliche Menschen, die einem Geschlecht zugeordnet wurden, eine medizinische Leistung/Versorgung erhalten, die für das andere Geschlecht vorgesehen ist, wenn diese auf Grund ihrer körperlichen Merkmale notwendig sind (z.B. Prostatauntersuchungen bei XY-Frauen)?

17

Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ein personenstandsrechtlicher Mann zum Frauenarzt gehen, wenn er intergeschlechtlich ist?

Kann der Arzt die Behandlung ablehnen?

Wie wird sichergestellt, dass der Mensch einen Facharzt findet, der sich mit Gynäkologie auskennt und gleichzeitig bereit ist, einen Mann zu behandeln?

18

Dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Gynäkologen Menschen mit offenem Geschlecht zurückweisen?

19

Plant die Bundesregierung, Regelungen zur Anpassung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen vorzulegen, um künftigen erwachsenen Betroffenen einen wirksamen Zugang zu Gerichten zu gewährleisten und ihnen Wiedergutmachung erlittener Schäden zu ermöglichen?

20

Welche Ergebnisse hat nach Kenntnis der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD vereinbarte Evaluation der „zwischenzeitlich erfolgten personenstandsrechtlichen Änderungen zugunsten intersexueller Menschen“ bisher gebracht?

21

Wann plant die Bundesregierung, den vom Bundesrat in seinem Entschließungsantrag vom 14. März 2014 erbetenen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Ethikrates, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie der betroffenen Menschen dem Deutschen Bundestag vorzulegen?

22

Wie ist das Ergebnis der von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern zum Thema Intergeschlechtlichkeit der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbetenen Prüfung der konkreten Möglichkeiten der Stärkung von Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangeboten für intergeschlechtliche Menschen und deren Eltern?

23

Wie ist das Ergebnis der von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern zum Thema Intergeschlechtlichkeit der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbetenen Prüfung der Möglichkeiten der Kostenübernahme von erforderlicher Hormonersatztherapie bzw. psychotherapeutischer Unterstützung für intergeschlechtliche Menschen?

24

Wie ist das Ergebnis der von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern zum Thema Intergeschlechtlichkeit der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbetenen Prüfung der gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten für ein Verbot von geschlechtszuweisenden und -anpassenden Operationen an minderjährigen intergeschlechtlichen Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung?

25

Wann plant die Bundesregierung, die von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern zum Thema Intergeschlechtlichkeit der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbetene Stellungnahme zu ungeklärten Folgewirkungen und der praktischen Umsetzung der Neuregelung des Personenstandsgesetzes vorzulegen?

26

Wie ist das Ergebnis der von den Berichterstatterinnen und Berichterstattern zum Thema Intergeschlechtlichkeit der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbetenen Prüfung der Möglichkeiten eines „unbürokratischen“ Wechsels des Personenstandes auch für intergeschlechtliche Kinder, die vor dem 1. Januar 2013 geboren wurden bzw. für intergeschlechtliche Erwachsene?

27

Welche von den 18 Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur medizinischen Behandlungen von intergeschlechtlichen Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt?

28

Welche von den vier Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zum Personenstandsrecht in Bezug auf intergeschlechtliche Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt?

29

Plant die Bundesregierung, und wenn ja, wann, den Beschluss der 24. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder vom 1./2. Oktober 2014 in Wiesbaden (TOP 8.1 „Rechte intersexueller Menschen wahren und Diskriminierung beenden – insbesondere Schutz der körperlichen Unversehrtheit“) umzusetzen?

30

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 30. Januar 2015 (www.bundesaerztekammer.de/ ueber-uns/landesaerztekammern/aktuelle-pressemitteilungen/news-detail/ baek-veroeffentlicht-stellungnahme/) die dort geforderte qualitative Forschung?

31

Wird die Bundesregierung Gelder für Projektförderung zur Verbesserung der Beratungsstruktur für intergeschlechtliche Menschen, wie beim Fachgespräch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Beratungs- und Unterstützungsbedarf für intergeschlechtliche Menschen und ihre Angehörigen vom 4. November 2015 gefordert, bereitstellen?

Was ist an weiteren Unterstützungsmaßnahmen geplant?

32

Welche der Empfehlungen der unabhängigen Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/ Downloads/DE/publikationen/Handlungsempfehlungen_Kommission_ Geschlecht.html;jsessionid=1A0C297C911C6965728319A5E18DE8DC.2 _cid322?nn=6575434) wird die Bundesregierung wann umsetzen?

33

Weiß die Bundesregierung, aus welchen Gründen sich die Beschlussfassung im Rahmen des Beratungsprozesses der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) im Hinblick auf AWMF-Leitlinien zu Disorders of Sex Development (DSD) seit über einem Jahr verzögert?

34

Welche Themen wurden in der interministeriellen Arbeitsgruppe „Intersexualität/Transsexualität“ nach Kenntnis der Bundesregierung besprochen?

Wann ist mit einem Bericht zu rechnen?

Welche Ressorts übernehmen welche Aufgaben in diesem Prozess?

Berlin, den 17. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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