Nebeneinkünfte in der Wirtschafts- und Finanzverwaltung in den Jahren 2011 bis 2015
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Irene Mihalic, Hans-Christian Ströbele, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ständige Aufgabe der Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist die Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Um die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu gewährleisten, sind auch den Nebentätigkeiten von Beamten enge Grenzen gesetzt.
Nebentätigkeiten sind nach dem Bundesbeamtengesetz zu untersagen, wenn diese z. B. „die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen“ oder „die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen“.
Zu dieser Thematik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2011 bereits eine Kleine Anfrage bezüglich Nebentätigkeiten von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (Bundestagsdrucksache 17/5983) gestellt. Daran anknüpfend richtet sich diese Kleine Anfrage auf die Nebentätigkeit von Beamten und Beschäftigten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015.
Wir fragen die Bundesregierung:
Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und betreffen, wenn nicht anders angegeben, das Bundesministerium der Finanzen inkl. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Bundeszentralamt für Steuern und der Zollverwaltung, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die jeweils nachgeordneten Bereiche. Die Fragen beziehen sich sowohl auf Beamte als auch auf Beschäftigte der vorbezeichneten Behörden.
Fragen30
Wie viele Beamte und Beschäftigte beschäftigten das Bundesministerium der Finanzen inkl. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Bundeszentralamt für Steuern und der Zollverwaltung, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die jeweils nachgeordneten Bereiche jeweils in den Zeiträumen vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 und vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 (bitte jeweils nach Behörde, Unterabteilung, Abteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt für Steuern und Zollverwaltung), BMJV und BMWi sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011, vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012, vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 bzw. vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit wahr, die unter § 100 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) fällt (bitte jeweils nach Anzahl der Beamten bzw. Beschäftigten und Anzahl der Nebentätigkeiten gegliedert nach den Nummern 2 bis 4 des § 100 Absatz 1 BBG sowie nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt für Steuern und Zollverwaltung), BMJV und BMWi sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 bzw. vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 jeweils gegen Entgelt oder einen geldwerten Vorteil eine Nebentätigkeit wahr, die unter § 100 Absatz 1 Nummer 4 Alternative 1 und 2 BBG fällt (bitte jeweils nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe, Anzahl der Beamten und Anzahl der Nebentätigkeiten aufschlüsseln)?
Wieviel Prozent der in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 genannten Nebentätigkeiten haben eine inhaltliche Überschneidung mit dem Aufgabenbereich der vorgenannten Behörden (bitte die gleiche Differenzierung wie bei den Fragen 2 und 3 vornehmen)?
Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt für Steuern und Zollverwaltung), BMJV und BMWi sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013, vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 bzw. vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 jeweils eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit wahr (bitte je Behörde, Abteilung und Unterabteilung sowohl die Anzahl der Beamten und Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Besoldungs- und Entgeltgruppe als auch die Anzahl der Nebentätigkeiten angeben)?
Wieviel Prozent der in der Antwort zu Frage 5 genannten Nebentätigkeiten haben eine inhaltliche Überschneidung mit dem Aufgabenbereich der vorgenannten Behörden?
Wie viele Beamte und Beschäftigte der genannten Behörden, aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe, verfügen über Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in den folgenden Stufen lagen: 0-5 000 Euro 5 000-10 000 Euro 10 000-20 000 Euro 20 000-30 000 Euro 30 000-40 000 Euro 40 000-50 000 Euro 50 000-70 000 Euro ?
Wie hoch waren die maximalen Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 ein einzelner Beamter bzw. Beschäftigter erzielt hat (bitte nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Wie viele politische Beamte der genannten Behörden, aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe, verfügen über Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 in den folgenden Stufen lagen: 0-5 000 Euro 5 000-10 000 Euro 10 000-20 000 Euro 20 000-30 000 Euro 30 000-40 000 Euro 40 000-50 000 Euro 50 000-70 000 Euro 70 000-90 000 Euro ?
Wie hoch waren die maximalen Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 ein einzelner politischer Beamter erzielt hat (bitte nach Behörde, Abteilung, und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Wie viele Ausnahmen wurden in den Jahren 2011, 1012, 2013, 2014, 2015 gemäß § 99 Absatz 3 Satz 4 BBG gewährt (bitte jeweils nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Einkünfte aus den Nebentätigkeiten, die in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 aufgeführt sind, pro Beamten bzw. Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015?
Wie stellen die Bundesbehörden sicher, dass die in § 99 Absatz 2 Nummer 2 bis 6 BBG aufgeführten Bedingungen eingehalten sind?
Wie viele genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 jeweils in den vorgenannten Behörden, differenziert nach Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe (in absoluten Zahlen und prozentual) gemeldet und nicht bewilligt worden, und was waren die Gründe dafür?
Welches sind die zehn häufigsten Nebentätigkeiten (bitte jeweils angeben, wie viele Personen der betreffenden Tätigkeit pro Jahr nachgingen, wieviel Zeit diese Tätigkeit im Durchschnitt und maximal pro Auftrag und Person in Anspruch nahm und welche Vergütung im Durchschnitt und maximal pro Tätigkeit und Person gezahlt wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den zehn Nebentätigkeiten pro Behörde vor, die jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 am höchsten bezahlt wurden (bitte pro Nebentätigkeit angeben, welcher Besoldungs- und Entgeltgruppe, Unterabteilung bzw. Abteilung der Beamte oder Beschäftige angehörte, der die Nebentätigkeit wahrnahm, sowie die Vergütungshöhe, die Stundenzahl, die Art der Nebentätigkeit und den Auftraggeber dieser Nebentätigkeit nennen)?
In wie vielen Fällen sind jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 zunächst ausgesprochene Genehmigungen später widerrufen oder vom Umfang her reduziert worden (Angaben bitte in absoluten Zahlen und prozentual machen und nach Behörde, Abteilung und Unterabteilung aufschlüsseln)?
Wie viele Vorträge vor Unternehmen und Unternehmensverbänden, die inhaltliche Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich des Auftragnehmers aufwiesen, wurden von den Beamten und Beschäftigten der genannten Behörden im Rahmen von Nebentätigkeiten jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 gehalten?
Wie oft wurde dafür ein Entgelt gezahlt?
Wer waren die Auftraggeber, was war der Inhalt und wie hoch lag die Entgelthöhe pro Vortrag, der in der Antwort zu Frage 16 genannt wurde?
Welches waren die zehn höchstbezahlten Vorträge pro Behörde (bitte pro Vortrag den Auftraggeber, die Auftragnehmer – differenziert nach Behörde, Unterabteilung bzw. Abteilung und die Besoldungs- und Entgeltgruppe – und die Vergütungshöhe angeben)?
Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren in den genannten Behörden Nebentätigkeiten untersagt, da durch diese dienstliche Interessen beeinträchtigt wurden (bitte nach Behörde, Abteilung und Unterabteilung sowie Besoldungs- und Entgeltgruppe differenzieren)?
Was waren die Gründe, in den letzten fünf Jahren Nebentätigkeiten zu untersagen, und wie häufig wurden diese genannt?
Welche 20 Auftraggeber haben behördenübergreifend insgesamt die höchste Vergütung für Nebentätigkeiten bezahlt (bitte die Auftraggeber sowie das gesamte Volumen angeben, das diese jährlich für Nebentätigkeiten bezahlt haben; wenn die Information nicht behördenübergreifend zur Verfügung steht, bitte pro Behörde angeben)?
Welches sind die jeweils fünf Referate des BMF und der BaFin, die durchschnittlich pro Mitarbeiter und Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt haben (bitte die Referate und die durchschnittlichen und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)?
Welches sind die jeweils drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen des BMF und der BaFin, die durchschnittlich pro Mitarbeiter und Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt haben (bitte die Unterabteilungen, die durchschnittlichen und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)?
In jeweils welchen Referaten des BMF und der BaFin arbeiteten jene zehn Personen, die pro Jahr die höchsten Vergütungen für Nebeneinkünfte verdienten (bitte die Referate, die Art der Nebentätigkeit sowie die Höhe der jährlichen Nebeneinkünfte der Personen angeben)?
In jeweils welchen Unterabteilungen bzw. Abteilungen des BMF und der BaFin arbeiteten jene zehn Personen, die pro Jahr die höchsten Vergütungen für Nebeneinkünfte verdienten (bitte die Unterabteilung bzw. Abteilung, die Art der Nebentätigkeit sowie die Höhe der jährlichen Nebeneinkünfte der Personen angeben)?
Welche Artikel bzw. Aufsätze und Beiträge bzw. Fachartikel wurden von Angehörigen der genannten Behörden verfasst (bitte jeweils den Titel, die Vergütungshöhe, das Publikationsmedium sowie die Unterabteilung bzw. Abteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe des Autors angeben)?
Welche Nebentätigkeiten wurden von Angehörigen der Abteilung IV des BMF ausgeübt (bitte jeweils Art, Inhalt, zeitlichen Umfang, Vergütungshöhe, Auftraggeber und Auftragnehmer, differenziert nach Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe, angeben)?