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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Chancen der Nutzung von Open Data

Freie Verfüg- und Nutzbarkeit öffentlicher Datenbestände (Open Data): konkrete Maßnahmen zur Umsetzung, technische Lösungen, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage (Open-Data-Gesetz), wirtschaftliches und volkswirtschaftliches Potential, Stand des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Open Data &ndash; Charta der G8, personelle Ressourcen im Bereich Open Data, Schaffung einer Digitalagentur, Gesamtkosten, Datenschutz, Förderung des Themas, Engagement und Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene, Beitritt zur Open-Government-Partnership-Initiative, Datenportal Govdata, Lizenzen, Einhaltung von Nutzungsbedingungen, Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz<br /> (insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/732718.01.2016

Chancen der Nutzung von Open Data

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Dieter Janecek, Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland zählt weltweit nach Einschätzung der Open Knowledge Foundation (www.heise.de/open/meldung/Stiftung-Deutschland-bei-Open-Data-nur-Schlusslicht-2679606.html) zu den Schlusslichtern bei der Zugänglichmachung von öffentlichen Datenbeständen (Open Data). Entgegen dem weltweiten Trend ist die Nutzung von E-Government-Angeboten in Deutschland sogar rückläufig (vgl. ,,E-Government in Deutschland“, Nationaler Normenkontrollrat). Die kostenfreie Bereitstellung und Verfügbarkeit von im öffentlichen Sektor anfallenden Daten für kommerzielle wie auch nichtkommerzielle Zwecke u. a. für mehr Innovation, Transparenz und Wertschöpfung zählen zu den großen Hoffnungsträgern der Digitalisierung, während sie in Deutschland seit Jahren weitgehend ignoriert werden. Bei der Umsetzung der umfassenden G8-(G7-)Aktionspläne zu Open Data etwa belegt Deutschland den letzten Platz (vgl. Studie des Centers for Data Innovation, www.datainnovation.org/2015/03/open-data-in-the-g8/). Während Staaten wie die USA oder Großbritannien dem Thema Open Data sowohl national als auch im Rahmen der G8 eine hohe Priorität einräumen (vgl. Studie der Stiftung Neue Verantwortung von 2015, www.stiftung-nv.de/sites/default/files/impulse_g8-open_data_charta_l.pdf) und große Fortschritte realisieren, fällt Deutschland hier weiter zurück. Weiterhin verweigert Deutschland den Beitritt zur Open-Government-Partnership-Initiative (OGP), einem Zusammenschluss von derzeit mehr als 60 Staaten, die durch Open-Data-Aktivitäten die politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft fördern wollen. Das federführende Bundesministerium des Innern lässt dieses zentrale Thema der Digitalisierung und die mit dieser Entwicklung verbundenen Modernisierungs- und Wachstumsmöglichkeiten aus Sicht der Fragesteller auf mehr als fahrlässige Weise ungenutzt.

Entgegen den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und der ,,Digitalen Agenda“ wurde auf Bundesebene bis heute keine gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der Verwaltungsbehörden angehalten werden können, größere Anteile ihrer Datenberge der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Stattdessen überholen einzelne Bundesländer wie Hamburg den Bund mit Transparenzgesetzen, die aus Sicht der Fragesteller kluge Weiterentwicklungen der bisherigen Informationsfreiheitsgesetze der ersten Generation darstellen. Nennenswerte Aktivitäten zur Förderung des auch von der Bundesregierung stets betonten (vgl. Aktionsplan der Bundesregierung zu Open Data 2014, S. 6, „Herausforderungen“), notwendigen kulturellen Wandels in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen fehlen nahezu vollständig. Die mit Open-Data-Ansätzen erzielbaren Gemeinwohlgewinne und Wachstumsmöglichkeiten, etwa durch darauf aufbauende Innovationen und Geschäftsmodelle einer jungen und dynamischen Digitalwirtschaft, werden ungenutzt liegengelassen. Es fehlt im Bundesministerium des Innern nach Informationen der Antragsteller zudem an jeglichen finanziellen und personellen Ressourcen, um die notwendigen Fortschritte zu erzielen. Die Gründe für diese im Ganzen aus Sicht der Fragesteller unverständliche Blockadehaltung der Bundesregierung bleiben im Dunkeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag gemachten Open-Data-Ankündigungen zum Bund als Vorreiter bei Open Data konkret umzusetzen, bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen?

2

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die in der „Digitalen Agenda“ gemachten Open-Data-Ankündigungen, unter anderem bei „Beschaffungen der Bundesverwaltung praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit“ weiter abzubauen, bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen umzusetzen?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Rechtsstaat effektive Maßnahmenkataloge zum Aufbrechen traditioneller Verwaltungsstrukturen hin zu einem offenen und transparenteren Staat am besten entsprechende, die angestrebten Ziele befördernde gesetzliche Vorgaben für die Verwaltung beinhalten?

4

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung neben der bereits durch Umsetzung der Richtlinie 2013/37/EU erfolgten Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes keine weiteren gesetzlichen Regelungen zur Stärkung und Umsetzung von Informationsfreiheit und Open Data plant, bzw. welche Bedeutung kommt dem in der „Mainzer Erklärung“ der CDU vom 9. Januar 2016 (S. 3) gemachten Ankündigung zu, man werde noch ein Open-Data-Gesetz vorlegen?

5

Bis wann wird das genannte Open-Data-Gesetz dem Deutschen Bundestag vorgelegt, und welche grundlegenden Fragen werden darin geregelt?

6

Bedeuten die Aussagen der Bundesregierung, man werde Open Data allenfalls „langfristig und Schritt für Schritt“ umsetzen (Nationaler Aktionsplan 2014, S. 8), dass sie Fragen der Digitalisierung, des internationalen Wettbewerbs und des damit verbundenen wettbewerblichen Zeitfaktors insgesamt eine eher nachrangige Bedeutung zumisst, und wenn ja, weshalb, und wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die formulierten Ziele bis wann erreicht werden?

7

Was bedeutet im Kontext der Rechtfertigung ihrer langfristig angelegten Planung die Aussage der Bundesregierung konkret, es handele sich um einen Prozess, der „eng mit der Digitalisierung verzahnt sei“ (Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., S. 4, Bundestagsdrucksache 18/6027)?

8

Warum vertritt die Bundesregierung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Diskussion um die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes im Jahr 2012, Autoren J. Ziekow/A. Debus/E. Musch, Ausschussdrucksache 17(4)522 B und der Möglichkeiten der Reform der entsprechenden gesetzlichen Rahmenvorgaben die Auffassung, eine Bereitstellung von offenen Daten könne „selbstverständlich“ nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen (so der Aktionsplan der Bundesregierung, S. 5)?

9

Gibt es auf Seiten der Bundesregierung wirtschaftliche Bedenken gegen die verstärkte Bereitstellung von Open Data, vergleichbar etwa den Sorgen der Bundesländer bezüglich möglicher Einnahmeausfälle durch vormals entgeltliche Datenweitergaben bei den Geodaten, und wenn ja, welche?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Potential der Nutzung offener Verwaltungsdaten in Deutschland, und auf welcher Grundlage beruht diese Schätzung?

11

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Transparenzgesetzen der Länder Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die auf diesen Gesetzen beruhenden, offenen Informationsportale den Verwaltungsaufwand zur Beantwortung von Anfragen unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze um ein Vielfaches reduzieren könnten?

12

Unter der Federführung welches Bundesministeriums wird das von der CDU angekündigte Open-Data-Gesetz erstellt und vorgelegt werden (siehe Fragen 4 und 5)?

13

Wie ist der konkrete Umsetzungsstand bezüglich der im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 verankerten Einzelpunkte (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

14

Warum ist die Mehrzahl der im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 verankerten Punkte über ein Jahr nach Inkrafttreten des Aktionsplans noch nicht umgesetzt oder erst teilweise umgesetzt?

15

Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen soll der Nationale Aktionsplan umfänglich umgesetzt werden?

16

In welchem Umfang ihrer Arbeitszeit (bitte ggf. nach Bundesministerium differenzierend aufschlüsseln) sind die mit der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans benannten sogenannten Ansprechpersonen angewiesen und befugt, sich neben ihren eigentlichen Aufgaben mit Fragen von Open Data zu befassen?

17

Wie viele Personen arbeiten innerhalb der Bundesregierung laut Stellenbeschreibungen und gemäß tatsächlicher derzeitiger Stellenbesetzungssituation konkret an der Förderung von Open Data sowie an der Umsetzung des Aktionsplans (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?

18

Ist es zutreffend, dass die im federführenden Bundesministerium des Innern bislang in „Referat 01 – Verwaltungsmodernisierung“ für das Thema Open Data fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht länger mit dem Thema betraut sind?

19

Wie viele Planstellen sind insgesamt im Bundesministerium des Innern mit der Bearbeitung des Themas Open Data derzeit betraut (bitte Auflistung nach Referaten und genauen Planstellen)?

20

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die derzeitige Personalsituation sowohl im federführenden Bundesinnenministerium als auch in den Bundesministerien insgesamt ausreichend ist, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen?

21

Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, dem Thema Open Data im Rahmen der angekündigten Kompetenzbündelung und der Schaffung einer Digitalagentur (vgl. Mündliche Frage 34 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz für die Fragestunde am Mittwoch, dem 13. Januar 2016) einen höheren Stellenwert einzuräumen als bislang?

Wenn ja, wie konkret soll dies sichergestellt werden?

22

Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Digitalagentur die unterschiedlichen Entwicklungen in den unterschiedlichen Bundesministerien (z. B. Bundesministerium des Innern mit „Open-Data-Aktionsplan“, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit „Modernitätsfonds“ und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Umsetzung der „PSI-Richtlinie“, PSI – Public-Sector-Information) zu koordinieren, bzw. wird eine solche ressortübergreifende Koordinierung des Themas Open Government Data überhaupt angestrebt?

23

Welche Gesamtkosten entstehen aus Sicht der Bundesregierung durch die vollständige Umsetzung der Open-Data-Strategie des Bundes?

Und über welchen Zeitraum fallen diese Kosten an?

24

Auf welche Weise ist die Open-Data-Strategie des Bundes in eine Gesamtstrategie zum produktiven und zugleich sicheren Umgang mit Daten und Informationen eingebettet, und wenn ja, in welchen Dokumenten zur Digitalisierung sind diese Überlegungen niedergelegt?

25

Welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Umsetzung der Tatsache, dass auch nicht personenbezogene Datensätze, wenn sie mit Daten aus anderen Quellen kombiniert werden, dazu beitragen können, personenbezogene Informationen zu schaffen und/oder öffentlich zugänglich zu machen?

26

Warum setzt die Bundesregierung zur Förderung des allgemein als bedeutend erkannten Themas Open Data weder auf klassische Werbemaßnahmen noch auf anderweitige Werbemaßnahmen, und wie soll auf diese Weise der letztlich auch von ihr für nötig gehaltene kulturelle Wandel hin zu mehr Offenheit erreicht werden?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach es sich bei Open Data um eine weltweite Bewegung handelt, welche weitere Anstrengungen auf europäischer Ebene sowie auch auf internationaler Ebene nach sich ziehen muss, und wenn ja, welche konkret?

28

Weshalb beharrt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weiterhin auf einem europäisch wie international nicht an die gängigen Creative-Commons-Lizenzen (https://irights.info/wp-content/uploads/2015/10/Open_Content_-_Ein_Praxisleitfaden_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf) anschlussfähigen, nationalen Sonderlizensierungssystemen?

29

Teilt die Bundesregierung die Erkenntnisse der Open-Data-Bewegung, wonach nicht für jedes auftretende Problem in der Umsetzung der Open-Data-Prinzipien das Rad neu erfunden werden muss und deshalb der Erfahrungsaustausch zwischen den Anwenderstaaten von hervorgehobener Bedeutung sein kann?

30

Inwiefern findet ein Erfahrungsaustausch zwischen Deutschland und anderen Anwenderstaaten statt, und welche Erkenntnisse hat dieser Austausch bereits ergeben?

31

Warum verweigert die Bundesregierung entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag (vgl. Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode, S. 153) und entgegen zahlreichen Forderungen aus den Ländern sowie aus Nichtregierungsorganisationen weiterhin den Beitritt zur Open-Government-Partnership-Initiative?

32

Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag gemachten Open-Data-Ankündigungen zum Beitritt Deutschlands zur Open-Government-Partnership-Initiative noch innerhalb dieser Legislaturperiode umzusetzen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen einen baldigen Beitritt?

33

Wie steht die Bundesregierung dazu, dass sich einige Bundesländer nicht an der Finanzierung des Datenportals Govdata beteiligen werden und von Januar 2016 an die Daten dieser Länder in dem Portal nicht mehr zu finden sein werden?

34

Wird die Neuaufsetzung von Govdata zu einer Zählbarkeit von Downloads führen, und wenn nein, warum wird eine auch für die Akzeptanz der Plattform so zentrale Funktionalität (ggf. in Kooperation mit den Bundesländern) nicht eingeführt?

35

Welche Erwägungen liegen der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde, eine dem Open Data Institute in Großbritannien vergleichbare Institution zur Entwicklung der Open-Data-Kultur bislang nicht gründen zu wollen (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/6027)?

36

Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der G20 Anti-corruption open data principles unternommen, bzw. welche konkreten, weiteren Schritte sind geplant, um die für das Jahr 2016 festgelegten Ziele noch zu erreichen?

37

Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung in Vorbereitung auf die International Open Data Conference im Jahr 2016 von Madrid getroffen bzw. wird sie noch treffen (Größe der Delegation; Vorlage von Initiativen usw.), um einen sichtbaren Beitrag zu erbringen und den inzwischen international wahrgenommenen Rückstand in Sachen Open Data aufzuholen (vgl. auch Impulspapier der stiftung neue verantwortung: Offene Daten ohne Deutschland, Juni 2013)?

38

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach bedeutende Fortschritte für Open Data nicht allein von einer zentral abrufbaren Plattformlösung abhängen, sondern parallel auch durch Anreize zur dezentralen Veröffentlichung relevanter Datenbestände verwirklicht werden können?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierzu konkret geplant?

39

Welcher Kostenaufwand entstand für die Entwicklung einer „Lizenz über die Nutzung eines europaweiten webbasierten Darstellungsdienstes, eines deutschlandweiten Ortssuchdienstes sowie eines Routingdienstes des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie für Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage“?

40

Welche Gründe sprachen gegen die Verwendung einer existierenden Lizenz für die Dienste wms_topplus_web_refugees, wmts_topplus_web_refugees, wfs_geokodierung_refugees, gdz_geokodierung_refugees und web_routing und die dazugehörigen Daten?

41

Wie erklärt die Bundesregierung den Anspruch, Unternehmen mit der Bereitstellung des Dienstes "TopPlus-Web-refugees" unterstützen zu wollen (www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=4&gdz_anz_zeile=5&gdz_unt_zeile=0&gdz_user_id=0), wenn die dazugehörigen Lizenzbedingungen genau diese Nutzung ausschließen?

42

Aus welchen konkreten Gründen wurde darauf verzichtet, die Dienste und Daten von TopPlus-Web-Refugees als Open Data bereitzustellen?

43

Wie oft hat der Bund seit dem Jahr 2013 jeweils Nachnutzer von Daten des Bundes (unabhängig von der jeweiligen Lizenzierung oder Bereitstellung als Open Data) zur Einhaltung von Nutzungsbedingungen oder zum Einholen noch nicht eingeräumter Nutzungsrechte aufgefordert (bitte jeweils den Datensatz, den Nachnutzer, den entstandenen Aufwand, die Beanstandung und den Ausgang der Rechtedurchsetzung auflisten)?

44

Wie oft war der Bund in gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (unabhängig von der jeweiligen Lizenzierung oder Bereitstellung als Open Data) verwickelt (bitte jeweils das Werk, die Art der Nutzung, den Streitgegenstand, den entstandenen Aufwand und den Ausgang der Auseinandersetzung auflisten)?

45

Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) hat der Bund seit dem Jahr 2013 erhalten (bitte jeweils die Behörde, das Werk und den Ausgang des IWG-Antragsverfahrens auflisten)?

46

Welche der in der Antwort zu Frage 44 genannten Werke wurden seitdem als Open Data bereitgestellt oder könnten als Open Data bereitgestellt werden?

47

Welches Potential misst die Bundesregierung sozialen Innovationen durch Open Data bei?

Und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese durch die Offenlegung von öffentlichen Daten bereits ausreichend ermöglicht werden?

Berlin, den 18. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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