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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2015

Beim Versuch des Grenzübertritts nach Deutschland bzw. in die Europäische Union tot oder verletzt aufgefundene Personen; Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gegen Bundespolizei-und Zollbeamte wegen Körperverletzung infolge von Zwangsanwendung, systematische Datenerhebung <br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/733720.01.2016

Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2015 kamen erneut tausende Menschen während der Flucht aus ihren Herkunftsländern nach Europa ums Leben. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gelangten im Jahr 2015 990 671 Flüchtlinge und Migranten nach Europa, davon 956 456 über die See- und 34 215 über die Landroute (www.iom.int/news/eu-migrant-refugee-arrivals-land-and-sea-approach-one-million-2015).

Besonders in den Sommermonaten wählten viele Flüchtlinge den gefährlichen Weg über das Mittelmeer, dort starben nach offiziellen Schätzungen von Anfang Januar bis Mitte Dezember 2015 3 695 Menschen. Die meisten von ihnen – 2 889 – kamen auf der zentralen Mittelmeerroute, auf dem Weg nach Italien und Malta, ums Leben. Auf der östlichen Mittelmeerroute starben auf dem Weg nach Griechenland und Zypern 706 Flüchtlinge, 100 weitere starben auf dem Weg nach Spanien (www.iom.int/news/eu-migrant-refugee-arrivals-land-andsea-approach-one-million-2015).

Mit dem Antrag „Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden – Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik“ (Bundestagsdrucksache 18/4838) fordert die Fraktion DIE LINKE. die Schaffung einer proaktiven und solidarischen EU-Seenotrettung in ziviler Hand bis hin an die libysche Grenze, die Abschaffung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) sowie die Schaffung legaler und sicherer Einreisewege für Schutzsuchende (z. B. Förderung des Familiennachzuges und Ausbau von Resettlement-Programmen). Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE. in dem Antrag die Abkehr von der Dublin III-Verordnung und die Einführung eines „free-choice“-Modells, welches Schutzsuchenden die Möglichkeit gibt, ihr Zufluchtsland entsprechend bestehender familiärer Kontakte oder vorhandener Sprachkenntnisse selbst bestimmen zu können sowie eine Verbesserung der Verfahrensstandards und Lebensbedingungen für Asylsuchende.

Mit ihrem Antrag „Unerlaubte Einreise von Flüchtlingen entkriminalisieren“ (Bundestagsdrucksache 18/6652) setzt sich die Fraktion DIE LINKE. für den Abbau von Grenzkontrollen und weitergehender Maßnahmen (z. B. Grenzzäune) in Reaktion auf die Einreise schutzsuchender Menschen ein und fordert einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Einreise von Menschen, die nach Grenzübertritt einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, sowie der nicht gewerbe- und bandenmäßigen Beihilfe hierzu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 a) an den Landesgrenzen, Küsten, Seehäfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland, b) an den Grenzen der Europäischen Union tot aufgefunden worden oder nach Kenntnis der Bundesregierung ums Leben gekommen (bitte nach Datum und Ort des Auffindens bzw. Todesfalls, Nationalität des Opfers und Todesart bzw. Umständen des Todes aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 mit körperlichen Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Erfrierungen, Unterkühlungen, Hunger bzw. Durst o. Ä. aufgegriffen worden, die sie sich aller Voraussicht nach im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts a) in die Bundesrepublik Deutschland oder b) in die Europäische Union zugezogen hatten (bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers sowie Körperverletzungsart aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 im Zuge ihres ggf. unerlaubten Grenzübertritts a) durch die Bundespolizei oder Zollbeamte in Deutschland, und b) durch die Bundespolizei- oder Zollbeamte an den Außengrenzen der Europäischen Union mittels unmittelbaren Zwangs bzw. im Zuge einer entsprechenden Nacheile körperlich verletzt oder versehrt?

c) Wie viele Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet, und mit welchem Ergebnis abgeschlossen oder eingestellt (bitte aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 a) in der Bundesrepublik Deutschland, und b) in der Europäischen Union im Zuge ihrer ggf. unerlaubten Grenzübertritte durch Privatpersonen verletzt bzw. getötet (bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers und Todesbzw. Verletzungsart aufschlüsseln)?

c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen oder eingestellt (bitte aufschlüsseln)?

5

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 a) in der Bundesrepublik Deutschland, und b) in der Europäischen Union  tot aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der ggf. unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. Europäische Union in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte, Überhitzung o. Ä. ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort, Nationalität der Opfer, Transportmittel und Todesart aufschlüsseln)?  verletzt aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der ggf. unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. EU in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte, Überhitzung o. Ä. ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort, Nationalität der Opfer, Transportmittel und Verletzungsart aufschlüsseln)?

6

Falls zu den jeweils vorangegangenen Fragen 1 bis 5, insbesondere in Hinblick auf die Außengrenzen der Europäischen Union, keine auf amtlichen Daten basierende Antwort gegeben werden kann,

a) welche Daten und sonstigen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu ansonsten vor, z. B. aus den Berichten der bei FRONTEX eingesetzten Bundesbeamten oder entsprechende Daten, mit denen etwa Einrichtungen wie das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) arbeiten,

b) welche Daten von internationalen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, und welche Schlüsse und ggf. Konsequenzen zieht sie daraus?

c) Hält die Bundesregierung an ihrer zuletzt in ihrer Antwort zu Frage 6c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/927 geäußerten Auffassung fest, dass grundsätzlich kein Bedarf daran besteht, die unter den Fragen 1 bis 5 angefragten Daten systematisch zu erheben und auszuwerten, und wenn ja, mit welcher Begründung (bitte inhaltlich mit der Relevanz dieser Daten für den Flüchtlingsschutz, die effektivere Ausgestaltung des Grenzschutzes und die Bekämpfung der Schleuserkriminalität auseinandersetzen)?

Berlin, den 19. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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