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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2015

Kontrollkompetenzen und -tätigkeit der FKS bzgl. gesetzlichem Mindestlohn, branchenspezifischem Mindestlohn und Lohnuntergrenzen in der Leiharbeitsbranche, Ermittlungsverfahren und Verstöße, verhängte Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen, nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge, Schadenssummen, Anlässe, Schwierigkeiten und Auslegungsfragen bei Kontrollen und Ahndungen, Umgehungsstrategien, Personalsituation bei FKS, Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung und Einzugsstellen der Krankenversicherungen<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/740527.01.2016

Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Kontrolle von Mindestlöhnen 2015

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Dr. Tobias Lindner, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat verantwortungsvolle Aufgaben zu bewältigen. Sie kontrolliert seit ihrer Gründung im Jahr 2004 neben den sensiblen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) immer mehr branchenspezifische Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit und seit 2015 auch den gesetzlichen Mindestlohn.

Die gesetzlichen Leitplanken bei den Löhnen greifen nur, wenn sie effektiv und umfassend kontrolliert werden. Daher ist eine ausreichende Kontrolldichte dringend notwendig und diese wiederum erfordert eine gute personelle und finanzielle Ausstattung der FKS. Immerhin garantieren Mindestlöhne einen fairen Wettbewerb zum Vorteil der Beschäftigten, aber auch der verantwortungsvollen Betriebe, die sich an die gesetzlich gefassten Rahmenbedingungen halten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollkompetenzen, damit der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) flächendeckend umgesetzt wird?

2

Für welche allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne nach § 7 bzw. § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) hatte die FKS im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung Kontroll- und Durchsetzungskompetenzen, und für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galten diese jeweiligen Branchenmindestlöhne (bitte mit Vergleichszahlen von 2014)?

3

Für wie viele Betriebe bzw. Beschäftigte galt nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche, die von der FKS kontrolliert wird (bitte mit Vergleichszahlen von 2014)?

4

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von der FKS im Jahr 2015 durchgeführt, und wie viele davon waren Kontrollen:

a) des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG (bitte mit Angabe der Zahl der Prüfungen der fünf Branchen, die am häufigsten kontrolliert wurden);

b) von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG (bitte nach Branchen differenzieren und mit Vergleichszahlen von 2014);

c) der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit der Vergleichszahl von 2014)?

5

Welche prozentuale Kontrolldichte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 erreicht bei der Überprüfung:

a) des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG;

b) der branchenspezifischen Mindestlöhne nach dem AEntG (bitte nach Branchen differenzieren und mit Vergleichszahlen von 2014) und

c) der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit der Vergleichszahl von 2014)?

6

Wie viele Ermittlungsverfahren sowie Verstöße gab es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt aufgrund der Kontrollen der FKS im Jahr 2015 (bitte mit Vergleichszahlen von 2014), und wie viele davon wegen der Nichtgewährung:

a) des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG (bitte mit Angabe der fünf Branchen mit den meisten Verstößen bzw. Ermittlungsverfahren);

b) von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG (bitte nach Branchen differenzieren und mit Vergleichszahlen von 2014);

c) der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit der Vergleichszahl von 2014)?

7

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die verhängten Bußgelder insgesamt (bitte mit der Vergleichszahl von 2014), und wie hoch waren davon die Bußgelder aufgrund der Nichtgewährung:

a) des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG (bitte mit Angabe der fünf Branchen, in denen die Summe der verhängten Bußgelder am höchsten war);

b) von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG (bitte nach Branchen differenzieren und mit Vergleichszahlen von 2014);

c) der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit der Vergleichszahl von 2014)?

8

Wie viele Ermittlungsverfahren sowie Verstöße gab es insgesamt im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Verdachts auf Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a des Strafgesetzbuches – StGB (bitte mit der Vergleichszahl von 2014), und wie viele dieser Verstöße bzw. Ermittlungsverfahren standen im Zusammenhang mit der Nichtgewährung:

a) des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG (bitte mit Angabe der fünf Branchen mit den meisten Verstößen bzw. Ermittlungsverfahren);

b) von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG (bitte nach Branchen differenzieren und mit Vergleichszahlen von 2014);

c) der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit der Vergleichszahl von 2014)?

9

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 Geld- sowie Freiheitsstrafen wegen Veruntreuung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB insgesamt verhängt (bitte mit Vergleichszahlen von 2014), und wie hoch war der Anteil aufgrund von Verstößen:

a) gegen den gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG;

b) gegen branchenspezifische Mindestlöhne nach dem AEntG (bitte nach Branchen differenzieren und mit Vergleichszahlen von 2014);

c) gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit Vergleichszahlen von 2014)?

10

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der abgeurteilten bzw. verurteilten Personen wegen § 266a StGB im Jahr 2015 bzw., wenn nicht vorliegend, im Jahr 2014 (wenn möglich auch nach dem MiLoG, den Branchen des AEntG und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG differenzieren), und

a) in wie vielen Fällen wurden Geldstrafen mit wie vielen Tagessätzen im Jahr 2015 bzw., wenn nicht vorliegend, im Jahr 2014 verhängt (wenn möglich auch nach dem MiLoG, den Branchen des AEntG und des AÜG differenzieren), und

b) in wie vielen Fällen wurden Freiheitsstrafen in welcher Höhe im Jahr 2015 bzw., wenn nicht vorliegend, im Jahr 2014 verhängt, und wie viele Freiheitsstrafen wurden davon ausgesetzt (wenn möglich auch nach dem MiLoG, den Branchen des AEntG und des AÜG differenzieren, bitte jeweils mit Vergleichsangaben von 2014 bzw. 2013)?

11

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge im Jahr 2015 aufgrund der Ermittlungen der FKS nachgefordert, und wie hoch waren die jeweils tatsächlich vereinnahmten Summen (bitte mit Vergleichsangaben von 2014)?

12

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die Schadenssumme in der Jahresstatistik des Zolls insgesamt,

a) aus welchen Bestandteilen setzt sie sich konkret, und in welcher Höhe zusammen,

b) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns,

c) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme jeweils aufgrund der Nichtgewährung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG (bitte mit Vergleichszahlen von 2014), und

d) wie hoch war der Anteil der Schadenssumme aufgrund der Nichtgewährung der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit Vergleichszahlen von 2014)?

13

Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz hat die FKS insgesamt bei ihren Kontrollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgedeckt, wie viele davon wurden den zuständigen Behörden gemeldet (bitte mit der Vergleichszahl von 2014), und wie viele dieser Verstöße wurden aufgedeckt bei Kontrollen:

a) des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG;

b) von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem AEntG (bitte nach Branchen differenzieren und mit Vergleichszahlen von 2014);

c) der Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche (bitte mit der Vergleichszahl von 2014)?

14

In wie vielen Fällen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 Kontrollen nach dem MiLoG veranlasst,

a) aufgrund eigen-initiativer Ermittlungsplanungen,

b) auf Hinweis von Beschäftigten des betreffenden Unternehmens und

c) auf anonymen Hinweis hin, etwa von Wettbewerbern?

15

Welche Schwierigkeiten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen der FKS im ersten Jahr des gesetzlichen Mindestlohns ergeben, beispielsweise,

a) aufgrund der Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn,

b) aufgrund von Sonderregelungen,

c) weil neue allgemeinverbindlich erklärte branchenspezifische Mindestlöhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen,

d) weil Dokumentationspflichten nicht erfüllt wurden,

e) wegen der weniger strikten Dokumentationspflichten für mobile Beschäftigte und

f) aus welchen sonstigen Gründen?

16

Wie hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer Kontroll- und Ahndungspraxis bezüglich des gesetzlichen Mindestlohns berücksichtigt, dass

a) im MiLoG nicht geregelt ist, welche Lohnbestandteile – etwa Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld oder andere Zulagen und Sonderzahlungen – auf den Mindestlohn (ggf. monatlich) anrechenbar sind und welche nicht,

b) zu diesen folglich hochumstrittenen Auslegungsfragen bereits bis Oktober 2015 sieben Klagen zweitinstanzlich bei Landesarbeitsgerichten anhängig waren und das Bundesarbeitsgericht nach Ankündigung seiner Präsidentin Ingrid Schmidt erst „Ende 2016“ wenigstens „Grundzüge“ dieser Streitfragen klarstellen könne (vgl. FAZ.net 12. Oktober 2015),

c) bis dahin diese Auslegungsschwierigkeiten nicht dadurch zu überwinden sind, dass „die Bundesregierung statt entsprechender Regelungen im Gesetz ihre Vorstellungen auf einer Internetseite kommuniziert“ (Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 11. September 2015 – 1 Ca 551/15 – m. w. N.), und explizit auch die eigenen Auslegungsannahmen der FKS auf www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-Mindestlohngesetz/mindestlohn-mindestlohngesetz_node.html rechtlich unmaßgeblich sind ebenso wie die des Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf www.der-mindestlohn-wirkt.de, und

d) in wie vielen Fällen hat die FKS im Jahr 2015 Verstöße gegen das MiLoG moniert und Bußgelder verhängt, denen Differenzen über die Anrechenbarkeit solcher Lohnbestandteile zugrunde lagen?

17

Hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kontrollen Strategien aufgedeckt, mit denen der gesetzliche Mindestlohn umgangen wurde, wenn ja,

a) welche Umgehungsstrategien wurden häufig angewandt, und

b) gab es auch Hinweise auf Ausweicheffekte, die Schein-Selbstständigkeit vermuten lassen?

18

Wie viel Personal stand der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt zur Verfügung,

a) wie viele Planstellen waren bewilligt und wie viele waren nicht besetzt,

b) wie viele Stellen waren Überhangpersonal aus anderen Bundesbehörden, die in den letzten Jahren zwar für die FKS bewilligt wurden, aber bis heute nicht besetzt werden konnten, und sind diese Planstellen in der Antwort auf Frage 18a enthalten,

c) wie viel Personal wurde an welche Behörden für je welchen Zeitraum abgeordnet,

d) wie viele Beschäftigte der FKS gingen im Jahr 2015 in den Ruhestand bzw. haben aus anderen Gründen ihren Dienst aufgegeben,

e) wie viel Personal wurde der FKS im Jahr 2015 neu zugeführt, und

f) hatte die FKS am Jahresende 2015 den geplanten Personalstand erreicht entsprechend der beschlossenen Aufstockung, die aufgrund der notwendigen Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns vorgesehen war? Wenn nein, warum nicht, und wie wird die Differenz im Jahr 2016 ausgeglichen werden (bitte jeweils mit Vergleichsangaben aus 2013 und 2014)?

19

Wie viel Personal stand dem Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt zur Verfügung (bitte mit Vergleichsangaben von 2014),

a) wie viele Planstellen gab es, und wie viele waren nicht besetzt (bitte mit Vergleichsangaben von 2014),

b) wie hoch ist die Kontrolldichte bzw. wie viele Unternehmen müssen rein rechnerisch pro Prüferin oder Prüfer pro Jahr im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung und infolge von Sonderprüfungen jeweils kontrolliert werden (bitte mit Vergleichsangaben von 2014), und

c) ist eine Aufstockung des Personals angestrebt? Wenn ja, wann, und in welcher Größenordnung?

20

Wie viel Personal stand den Einzugsstellen der Krankenversicherungen für das Einziehen von nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträgen nach Kenntnis der Bundesregierung in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt zur Verfügung (bitte mit Vergleichsangaben von 2014),

a) wie viele Personen kümmern sich rein rechnerisch um wie viele Fälle pro Jahr, und

b) ist eine Aufstockung des Personals insgesamt angestrebt, um das Verhältnis zwischen nacherhobenen Beiträgen und der tatsächlich vereinnahmten Summe zu verbessern? Wenn ja, wann, und in welcher Größenordnung?

Berlin, den 26. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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