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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zwischenbilanz der Politik für ländliche Räume zur Halbzeit der Legislaturperiode

Förderpolitik: Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung, Notwendigkeit einer Verfassungsänderung bzw. Änderung des GAK-Gesetzes, Erkenntnisse von Modellvorhaben und Förderprojekten, Maßnahmen auf EU-Ebene nach 2020, weitere Modellvorhaben; Koordination der Politik für Ländliche Räume mit anderen Ressorts: Förderprogramme anderer Ministerien, Detailfragen zu verschiedenen Gremien für ländliche Entwicklung, Umsetzung von Schwerpunktthemen, Ergebnisse des Bürgerdialogs &quot;Gut leben auf dem Land&quot;, Forschungsvorhaben<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

29.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/743527.01.2016

Zwischenbilanz der Politik für ländliche Räume zur Halbzeit der Legislaturperiode

der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Matthias Gastel, Britta Haßelmann, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein Drittel der Menschen lebt und arbeitet auf dem Land. Dabei entwickeln sich ländliche Räume sehr unterschiedlich. Wenn sie gut an Ballungszentren angebunden, landschaftlich attraktiv und wirtschaftlich gut aufgestellt sind, wachsen sie. Andere Regionen werden zunehmend leerer, weil junge Menschen keine Perspektive sehen, eine gute Arbeit zu finden, weil Kultur und Einkaufsmöglichkeiten fehlen, es an Kinderbetreuung oder ärztlicher Versorgung mangelt. Hier macht sich der demografische Wandel stark bemerkbar, da die Bevölkerung schneller altert und schneller abnimmt als in den Städten. Die Ausgaben für Schulen, Nahverkehr oder Krankenhäuser verteilen sich auf immer weniger Schultern. Wenn Kommunen dann den Rotstift ansetzen, kann die Attraktivität ländlicher Regionen weiter abnehmen und ein ganzer Landstrich schrumpft. Um den vielfältigen Herausforderungen schrumpfender ländlicher Räume gerecht zu werden, muss Politik für ländliche Räume ressortübergreifende Ansätze finden.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kündigte die Große Koalition 2013 an, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln, um diese Aufgabe im Hauptförderinstrument des Bundes und der Länder in Angriff zu nehmen. Im Sommer 2015 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, in der Presse verlauten lassen, dass statt der nötigen Grundgesetzänderung eine „kleine Lösung“, also eine einfache Änderung des GAK-Gesetzes angestrebt wird (s. Interview in der Agra-Europe 31/15 vom 27. Juli 2015). Unklar bleibt, inwiefern damit regionale Daseinsvorsorge und nichtlandwirtschaftliche Betriebe gefördert werden können.

Auch jenseits der Förderpolitik bleibt auf dem Land aus Sicht der Fragesteller viel zu tun, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen: Ob bei der Gleichstellung von Frauen und bei Möglichkeiten der Kinderbetreuung, bei einer echten Willkommenskultur, bei der Integration oder bei der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Damit alle Menschen auf dem Land die gleichen Chancen haben wie Menschen in Ballungsgebieten müssen die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden: Schnelles Internet für alle, um mit Digitalisierungsstrategien Versorgungslücken zu überbrücken; Angebote dafür, wie man auch ohne Auto auf dem Land mobil sein kann und gute Arbeitsplätze durch regionale Wertschöpfung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zur Förderpolitik:

Fragen20

1

Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung vor? Wann wird sich das Kabinett damit befassen?

2

Ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Weiterentwicklung eine Verfassungsänderung notwendig, und welcher Zeitraum ist hierfür und/oder für die Änderung des GAK-Gesetzes vorgesehen?

3

Welche Ziele wird die neue Gemeinschaftsaufgabe verfolgen, und wie werden sich diese von den Zielen der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe unterscheiden? Welche landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Maßnahmen sollen neu in die Fördermaßnahmen aufgenommen werden? Wird die neue Gemeinschaftsaufgabe das gesamte Förderspektrum der ELER-Verordnung abbilden (bitte mit Begründung)?

4

Wann und wie plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag über das Konzept für die neue Gemeinschaftsaufgabe zu informieren?

5

Welche Erkenntnisse erbrachten die folgenden Modellvorhaben, Wettbewerbe und Förderprojekte für die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe, und inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in eine strukturelle Förderung vorgesehen? Falls noch keine Erkenntnisse vorliegen – wann ist mit ihnen zu rechnen?

a) Bundesprogramm Ländliche Räume

b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge

c) Initiative Ländliche Infrastruktur (insbesondere des Wettbewerbs Menschen und Erfolge)

d) Modellförderung LandZukunft

e) Modellförderung Land(auf)Schwung

f) Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft

g) Wettbewerb Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung

6

Inwiefern wird die neue Gemeinschaftsaufgabe mit der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) koordiniert, und wie passt sich die neue Gemeinschaftsaufgabe in das von der Bundesregierung angestrebte gesamtdeutsche Fördersystem nach dem Jahr 2020 ein?

7

In welcher Hinsicht wird die Koordinierung der neuen Gemeinschaftsaufgabe mit der GRW sich auf die förderfähigen Maßnahmen auswirken, beispielsweise durch einen Förderschwerpunkt Regionalvermarktung?

8

Wie soll die neue Gemeinschaftsaufgabe finanziell ausgestattet werden? Wie verteilen sich die im Bundeshaushalt 2016 vorgesehene zweckgebundenen 30 Millionen Aufstockung für die GAK auf mögliche räumliche und sachliche Schwerpunkte und nach welchem Schlüssel auf die Bundesländer?

9

Mit welchen konkreten Aktionen und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach dem Jahr 2020 dafür ein, Anreize zu setzen um

a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit Metropolregionen zu stärken,

b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu unterstützen,

c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale Kooperation zu stärken,

d) Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch Regionalfonds und Regionalstrategien,

e) dezentrale, bottom-up-Ansätze und Bürgerbeteiligung zu stärken,

f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu fördern,

g) informelle Planung und Erfahrungstransfer aus Modellprojekten zu stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen,

h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu berücksichtigen,

i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken?

10

Welche weiteren Modellvorhaben sind – wie im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigt – in folgenden Bereichen geplant (bitte auch Zeithorizont angeben)?

a) Basisdienstleistungen,

b) Regionalität,

c) Innenentwicklung,

d) soziale Dorferneuerung,

e) kleine und mittelständische Betriebe,

f) kulturelle Angebote in ländlichen Räumen,

11

Welche (Arbeits-)Programme für ländliche Räume bestehen in den anderen Bundesministerien, insbesondere im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), wie sind sie organisiert, welche Ziele verfolgen sie, und welche konkreten Ergebnisse haben sie bislang hervorgebracht?

12

Welche Förderprogramme anderer Ministerien als dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben einen spezifischen Fokus auf ländliche Räume, welche Maßnahmen werden gefördert, und wie sind sie in die Arbeitsprogramme eingebettet?

13

Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des BMEL bereits getroffen? Wer gehört zu dieser Arbeitsgruppe? Welche Maßnahmen, Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat sie gefasst? Welche konkreten Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit, und in welcher Form?

14

Wie weit sind die Planungen des Arbeitsstabs in den im Agrarpolitischen Bericht 2015 angekündigten Schwerpunktthemen Nahversorgung, Wirtschaft und Infrastruktur und Umwelt und Tourismus gediehen, und welche Maßnahmen sollen wann umgesetzt werden?

15

Wie findet die Koordination der Politik für ländliche Räume mit den Ministerien statt, die nicht Teil des Arbeitsstabs sind, beispielsweise mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich der Demografie-Strategie, der Partizipation von Jugendlichen oder der Gleichstellungspolitik?

16

Welche Aufgaben verfolgt die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ (IMAG)? Wer gehört ihr an? Welche Maßnahmen oder Beschlüsse hat sie gefasst? Welche Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit, und in welcher Form?

17

Welche Ergebnisse brachte der Bürgerdialog der Bundesregierung „Gut leben auf dem Land“, wie werden die Ergebnisse ausgewertet und wie werden sie in das weitere Regierungshandeln (verschiedener Ressorts) Eingang finden?

18

Welche Forschungsvorhaben werden von den oben genannten Ministerien finanziert? Bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? Werden diese veröffentlicht und in welcher Form finden sie Eingang im Regierungshandeln beispielsweise in den Bereichen

a) ländliche Regionalentwicklung, Raumordnung und ländliche Mobilität,

b) ärztliche Versorgung auf dem Land,

c) regionale Wirtschaftsstrukturförderung besonders in strukturschwachen Regionen, Förderung von regionaler Wertschöpfung und ländlicher Tourismus,

d) Digitalisierungsstrategien für die ländliche Regionalentwicklung,

e) Demografische Entwicklung?

19

Wie häufig kommt der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung zusammen, in welchen Bereichen liegt der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit, und welche Zielsetzung verfolgt er? Wer gehört ihm an?

20

Wann soll das Kompetenzzentrum für Ländliche Entwicklung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung seine Arbeit aufnehmen, an welche Abteilung wird es angedockt, wie viele Stellen soll es umfassen, und welchen thematischen Fokus soll es verfolgen?

Berlin, den 26. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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