Neue Erkenntnisse und Pläne der Bundesregierung zum Einsatz der Fracking-Technik in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Maria Klein-Schmeink, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 12. Dezember 2015 haben 195 Staaten auf der UN-Klimakonferenz in Paris beschlossen, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen. Darüber hinaus verständigte man sich darauf, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden. Konsequenterweise folgerte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks daraus, dass das den „Abschied von fossilen Energien, also Dekarbonisierung“ bedeute und, dass das „Abkommen aber darüber hinaus[gehe], weil es alle Treibhausgase [beträfe]“ (www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/klimaschuetzer-schreiben-geschichte/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=103&cHash=35e7cd5101777d74c6ee3b10dd30644b). Das bedeutet eine konsequente Abkehr von der Förderung und Verbrennung fossiler Rohstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas, die klimaschädliche Gase wie CO2 oder Methan verursachen. Verstärkte Investitionen in die Erdgasförderung, wie den Einsatz der Fracking-Technik in Deutschland, würden diese Vorsätze torpedieren.
Gleichzeitig mehren sich weiterhin Berichte über Gesundheitsgefahren, wie erhöhte Frühgeburtsrisiken oder Herzprobleme, über Bodenabsenkungen und Erdbeben sowie über Methanemissionen unter anderem in den USA und den Niederlanden, aber auch in Niedersachsen in Gebieten, in denen Erdgasförderung – auch mittels Fracking – bereits stattfindet oder stattgefunden hat. So wurde etwa durch das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz kürzlich eine signifikant erhöhte Leukämierate bei Kindern in den niedersächsischen Erdgasfördergebieten Rodewald und Steimbke in den Jahren 2004 bis 2007 bestätigt.
Vor dem Hintergrund des Pariser Abkommens und der neuen Erkenntnisse zu Risiken der Fracking-Technik für Gesundheit und Umwelt muss in Frage gestellt werden, inwiefern die Bundesregierung an ihrem Gesetzespaket, das Fracking in Deutschland erlauben würde (siehe Bundestagsdrucksache 18/4713 und 18/4714), festhält.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bei der UN-Klimakonferenz in Paris beschlossenen Treibhausgasneutralität weiterhin an ihrem Gesetzespaket zur Fracking-Regulierung fest (Bundestagsdrucksache 18/4713 und 18/4714)?
Falls die Bundesregierung an ihrem Vorhaben festhält:
a) Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zur Fracking-Regulierung?
b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung das Festhalten im Kontext des Pariser Abkommens?
Wann erscheint der Bericht der Bundesregierung zum Bergbau über den Berichtszeitraum 2014, in dem eine Auflistung von Erlaubnisfeldern zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen enthalten ist?
Welche Erlaubnisfelder für Kohlenwasserstoffe werden im aktuellen Bergbaubericht über den Berichtszeitraum 2014 genannt (bitte jeweils auflisten nach Genehmigungszeitpunkt und Dauer der Genehmigung, geografische Lage sowie Größe nennen)?
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Gesundheitsgefahren, wie z. B. statistisch auffällige Zahlen an Leukämieraten bei Kindern (etwa durch das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz, vgl. www.genuk-ev.de/files/Artikel/Fracking/2015_12_17%20GENUK%20PM%20Signifikante%20Raten%20kindlicher%20Leukämie%20in%20Rodewald.pdf), sowie weitere Erkrankungen der Bevölkerung in der Nähe von Erdöl- und Erdgasfördergebieten vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
a) dem vermuteten Zusammenhang zwischen Krebshäufungen und Emissionen giftigen Benzols in Erdöl- und Erdgasfördergebieten nachzugehen;
b) möglichen Zusammenhängen zwischen der kontrollierten oder unkontrollierten Freisetzung gesundheitsgefährdender Stoffe durch Fracking und weiteren Erkrankungen nachzugehen?
Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über die kontrollierte oder unkontrollierte Freisetzung von umwelt- und/oder gesundheitsgefährdenden Stoffen im Kontext mit Fracking (oberflächlich und/oder unter Tage) vor, und wenn ja, wo (bitte trennen nach absichtlichem Einsatz toxischer Stoffe und unbeabsichtigter Freisetzung durch Unfälle)?
Wie bewertet die Bundesregierung neue Erkenntnisse über die kontrollierte oder unkontrollierte Freisetzung klimaschädlicher Gase wie Methan im Kontext mit Fracking (vgl. www.biokraftstoffverband.de/index.php/stellungnahmen.html?file=tl_files/download/Stellungnahmen_und_Studien/2016-01-08%20Flaring%20und%20Venting%20von%20Erdoelbegleitgas%20-%20era%20Pieprzyk.pdf), und welche Schlüsse zieht sie daraus in Bezug auf die geplante Fracking-Regulierung?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die rohstofffördernden Unternehmen ausreichend Rückstellungen aufbauen, um die Beseitigung möglicher Schäden, die durch ihren Bohrlochbergbau, der Nutzung von Kavernen und der Entsorgung giftiger Abwässer und Bohrschlämmen entstehen können, auszugleichen?
Welche Auswirkungen in Form von Bodenabsenkungen in der Nähe von Erdgas- und Erdölfördergebieten sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten sowie Messdatum, geografische Lage und Ausmaß der Absenkung nennen)?
Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls neben der Beweislastumkehr weiteren Änderungsbedarf bei den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bei der Förderung von Erdöl und Erdgas, und wenn nein, warum nicht?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bodensenkungen in Erdgasförderregionen wissenschaftlich begleitet?
Wie positioniert sich die Bundesregierung abschließend zu der Frage, ob – auch angesichts des verzögerten Gesetzgebungsprozesses zur Fracking-Regulierung – das sogenannte Moratorium mit Probebohrungen unter Einsatz der Fracking-Technik in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten 2021 automatisch auslaufen wird und somit die kommerzielle Förderung ab diesem Zeitpunkt erlaubt wäre oder dies nur geschieht, wenn ein entsprechender Beschluss im Deutschen Bundestag bzw. Bundesrat gefasst wird, und wie begründet sie diese Position?
Haben Erdöl- und Erdgasförderunternehmen nach aktueller Rechtslage einen Genehmigungsanspruch für die Durchführung von Fracking-Maßnahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial von Schiefergas-Fracking in Deutschland, um die deutsche Abhängigkeit von ausländischen Erdgasimporten zu reduzieren vor dem Hintergrund, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in ihrer neuen Studie „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltaspekte“ das abgeschätzte Potenzial an Schiefergas im Vergleich zu ihren Berechnungen von 2012 deutlich nach unten korrigieren musste (siehe www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Downloads/Abschlussbericht_13MB_Schieferoelgaspotenzial_Deutschland_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=5)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die BGR in ihrer neu erschienenen Studie „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltaspekte“
a) erstmals auch Lagerstätten in geringer Tiefe von 500 bis 1 000 Meter bei ihren Potenzialberechnungen in Betracht zieht – obwohl das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) von einem Abbau in diesen Tiefen abrät;
b) in ihren Berechnungen den Faktor für die Gewinnbarkeit der vermuteten Vorkommen gegenüber ihren Berechnungen im Jahr 2012 von 10 Prozent auf variierende 12-15 Prozent hochsetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung „das drohende Platzen der Fracking-Blase“ (SPIEGEL ONLINE Artikel vom 21. Januar 2016, www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oelpreis-absturz-erschuettert-die-weltwirtschaft-in-ihren-grundfesten-a-1072944.html) auf internationaler Ebene für die Potenziale des Einsatzes der Fracking-Technik in Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung das Energieeinsparpotenzial, das durch eine konsequente energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland existiert (Dämmung der Gebäudehülle, effizientere Heizungs- und Gebäudetechnik, Umstieg auf erneuerbare Energien), und wie viel Erdgas ließe sich dadurch einsparen?