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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit

Entwicklungspolitische Arbeit des BMZ zur Bildung, Schwerpunkte und Vorhaben, Kooperation mit Partnerländern, finanzielles Engagement, ODA-Mittel, Förderung von Grund- und Erwachsenenbildung sowie inklusiver und behindertenspezifischer Bildung, Vorgaben in den Zielen nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goal - SDG), Überprüfung der SDG-Umsetzung, Indikatorenausarbeitung, Überarbeitung der BMZ-Bildungsstrategie, innovative Finanzierung, Geltungsbereich der Strategie, Gültigkeitsdauer, Monitoring<br /> (insgesamt 59 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

22.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/746829.01.2016

Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, Özcan Mutlu, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut UNICEF gingen im Jahr 2015 weltweit 58 Millionen Kinder im Grundschulalter nicht zur Schule, die Hälfte davon in Ländern, die von Krisen und Konflikten betroffen sind. Bei besonders benachteiligten Gruppen sieht es noch schlechter aus: 90 Prozent aller Kinder mit einer Behinderung gehen niemals zur Schule (www.unicef.de/presse/2015/bericht-bildung/70846).

Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist Bildung ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Dies spiegelt sich bislang allerdings weder in der Umsetzung noch in der Finanzierung wider. So gibt es in der laufenden Legislaturperiode auffallend wenige Initiativen oder Impulse des BMZ zu Bildung in der EZ, allenfalls zu beruflicher Bildung.

Wie schon die Vorgängerregierung vernachlässigt aus Sicht der Fragesteller auch die Bundesregierung insbesondere die Themen Grundbildung und frühkindliche Bildung (oder delegiert sie an private Träger). Das wird dem ganzheitlichen Ansatz der BMZ-Bildungsstrategie nicht gerecht. Grundbildung sowie die multilaterale Globale Bildungspartnerschaft (GPE) sind seitens der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unverhältnismäßig stark unterfinanziert. So fallen auf Grundbildung nur 2,4 Prozent der Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) Deutschlands; die derzeit 7 Mio. Euro im Jahr für die GPE decken den Bedarf bei Weitem nicht.

Die Bundesregierung vernachlässigt aus Sicht der Fragesteller dabei vor allem Bevölkerungsgruppen, die im besonderen Maß vom Zugang zu Bildung und ihrem erfolgreichen Abschluss ausgeschlossen bleiben (Mädchen, Kinder mit Behinderungen, Kinder in abgelegenen ländlichen Gebieten etc.). Selbst in der BMZ-Bildungsstrategie wird nicht beschrieben, wie der dort viel zitierte Fokus auf „Chancengerechtigkeit“ erreicht werden soll.

Bei allen unbestreitbaren Erfolgen bzgl. der Erreichung des Millenniumziels zur Bildung (Anhebung des Anteils der Kinder weltweit, die zumindest die Grundschule besuchen können, und Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit) wurden und werden die immer noch bestehenden Defizite oft verschleiert: Die Ausgrenzung der besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen und die Probleme beim Aufbau von inklusiven Bildungssystemen.

Im November 2014 hat das BMZ der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Zukunftscharta übergeben, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, in ihrer Entwicklungszusammenarbeit stärker in das Recht auf Bildung zu investieren. Da Menschen mit Behinderungen die geringsten Chancen auf Bildung hätten, solle deren Situation besondere Aufmerksamkeit erfahren, heißt es darin. In der Zukunftscharta erkennt die Bundesregierung die Schlüsselfunktion von Bildung und die dringende Notwendigkeit an, weltweit mehr zu investieren, insbesondere im Grund- und Sekundarbildungsbereich. Der erste Jahresbericht zur Umsetzung enthält allerdings keine Informationen darüber, wie dieser Bereich gefördert wurde (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/BMZ_Bilanz_Ein_ Jahr_Zukunftscharta_final.pdf).

Im September 2015 wurde die Agenda 2030 von der Weltgemeinschaft verabschiedet. Damit wurden neue globale Rahmenbedingungen für die Bildungsagenda geschaffen. Aus der BMZ-Bildungsstrategie wird bisher nicht ersichtlich, wie das BMZ diese neuen Vereinbarungen umsetzen wird. Das BMZ kommuniziert seit Verabschiedung der Agenda 2030, dass alle sektoralen Instrumente entsprechend an die Vorgaben in den Zielen nachhaltiger Entwicklung (SDGs) angepasst werden. Um einen gleichberechtigten Bildungszugang für alle zu erreichen, müssen erhobene Daten für die globalen und nationalen Indikatoren getrennt nach bestimmten Merkmalen, wie zum Beispiel nach allen Diskriminierungsgründen im Bildungssektor, wie etwa Geschlecht, Behinderungen, Herkunft aus peripheren Regionen, aufgeschlüsselt werden. Nur so kann festgestellt werden, ob Bildungspolitik im In- und Ausland dem zentralen Agendaprinzip „Niemanden zurücklassen“ („leave no one behind“) auf dem Weg zur SDG 4-Umsetzung gerecht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen59

1

Inwiefern ist die Bundesregierung in ihren bisherigen entwicklungspolitischen Bemühungen während der ersten Hälfte ihrer Amtszeit diesen selbst definierten Prämissen bezüglich der Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit nachgekommen, und welchen Nachholbedarf sieht die Bundesregierung gegebenenfalls?

2

Welche Vorhaben und welche Schwerpunkte will sie diesbezüglich in der zweiten Hälfte der laufenden Legislatur verfolgen?

3

Gibt es seit dem Regierungswechsel eine Änderung in der Zahl der Partnerländer, mit denen Bildung als Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit vereinbart wurde (bitte alle Länder auflisten)? Und wenn ja, was waren die Ursachen? Gab es Verschiebungen in der Auswahl des Bildungssektors?

4

In wie vielen Partnerländern liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bildungsbereich auf Grundbildung?

5

Was hat die Bundesregierung im Lauf des vergangenen Jahres zur Umsetzung der Zukunftscharta und der darin enthaltenen Stärkung des Rechts auf Bildung, auch gerade für Menschen mit Behinderung, unternommen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

6

Inwieweit wurden die Ausgaben des BMZ in Grund- und Sekundarbildung seit Veröffentlichung der Zukunftscharta gesteigert (bitte anhand von Mittelflüssen näher erläutern)?

7

Wie ist die entwicklungspolitische Arbeit zu Bildung im BMZ und seinen Durchführungsorganisationen strukturell und fachlich verankert (z. B. im Referat Bildung und digitale Welt sowie im GIZ-Sektorvorhaben), und wie hat sich dort jeweils der personelle Umfang sowie die Aufgabenstellung seit Anfang der laufenden Legislaturperiode entwickelt?

8

Wie gewährleistet das BMZ-Referat 304 Bildung und digitale Welt, dass trotz der Übernahme der Themen Sport und Digitales das Thema Bildung einen hohen Stellenwert behält?

9

Welche Möglichkeiten hat das BMZ-Referat Bildung und digitale Welt, Bildung als Schlüsselthema in anderen BMZ-Referaten zu verankern?

10

Was ist aus „1 000 Sportplätze für Afrika“ geworden, das zur WM 2014 als Bildungsinitiative des BMZ präsentiert wurde? Wie viele der 1 000 Sportplätze sind inzwischen gebaut? Wo sind diese gebaut worden? Wie viele sind noch funktionstüchtig?

11

Welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6329) ab?

12

Wie will das BMZ die frühkindliche Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit in Zukunft fördern, welche Konzepte wurden oder werden dazu erarbeitet, und wann wird das Parlament informiert?

13

Wann und in welcher Form wird die Bildungsstrategie entsprechend an die SDG-Vorgaben angepasst?

14

Mit welchen konkreten Instrumenten, Projekten und Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 4 beitragen?

15

Wie wird sich Deutschland im Verlauf der weiteren Indikatorenausarbeitung dafür stark machen, dass ein Disaggregierungsverweis in allen relevanten Indikatoren aufgenommen wird?

16

Mit welchen politischen Bemühungen hat sich die Bundesregierung im Verlauf der Indikatorenausarbeitung dafür eingesetzt (und plant dies weiter zu tun), dass eine Festlegung auf Datendisaggregierung für alle relevanten Indikatoren bereits verbindlich im Indikatorenrahmen verankert wird?

17

Die Vorgabe, hinreichend disaggregierte Daten zur Überprüfung der SDG-Umsetzung zu verwenden, wird auch für Deutschland weitere Erhebungen bedeuten; inwiefern und bis wann plant die Bundesregierung die Mittel für das Statistische Bundesamt zu erhöhen, um eine umfassende Datenerhebung und -analyse zum Monitoring der SDG-Umsetzung gewährleisten zu können?

18

Deutschland will international als SDG-Umsetzungspionier auftreten. Welche Schritte sind geplant, um SDG 17.18 zur Stärkung der Statistikkapazitäten in Entwicklungsländern im Bereich Datendisaggregierung umzusetzen? Wird sich die „early starter“-Initiative auch auf Bemühungen anderer Länder im Bereich Datenerhebung erstrecken?

19

Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung im Haushalt ein, um die international bestehende Finanzierungslücke für das SDG Bildungsziel i.H.v. 39 Mrd. US Dollar zu schließen?

20

Wurde die Zusage vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, im Januar 2014 vor dem Deutschen Bundestag, mindestens 400 Mio. Euro jährlich aus seinem Haushalt für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, in den letzten beiden Jahren erreicht?

21

In welcher Höhe stellte die Bundesregierung für den Zeitraum 2010 bis 2015 ODA-Mittel für den Bereich Bildung zur Verfügung (bitte nach Jahren, bi- und multilateralen Mitteln und Sektoren auflisten)?

22

Wie konkret verteilen sich diese Gelder in den Jahren 2014, 2015, und wie ist die Aufteilung für 2016 geplant?

23

Inwieweit werden dabei auch die Vergabe von Stipendien an ausländische Studierende in Deutschland oder die Bildungskosten für Flüchtlinge in Deutschland eingerechnet? Und wenn ja, in welche Höhe (bitte nach den Jahren 2010 bis 2015 auflisten)?

24

Wie hoch sind die jährlichen deutschen EZ-Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung von Grundbildung, und wie haben sich diese im Verlauf der vergangenen fünf Jahre entwickelt (bitte für die Sektoren frühkindliche Bildung, Grundschulbildung, untere Sekundarschulbildung, nachholende Alphabetisierung spezifizieren)?

25

Wie hoch sind die jährlichen deutschen EZ-Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung von Erwachsenenbildung, und wie haben sich diese im Verlauf der vergangenen fünf Jahre entwickelt?

26

Was gibt das BMZ jährlich zur Förderung inklusiver Bildung und behindertenspezifischer Bildung aus (bitte nach Haushaltsjahren seit Beginn der laufenden Legislaturperiode sowie nach Ländern und Maßnahmen aufschlüsseln)?

27

Wie hoch ist der Anteil der jährlichen deutschen Beitragszahlungen an die Globale Bildungspartnerschaft (GPE) am Gesamthaushalt der GPE, und inwiefern bewertet die Bundesregierung diesen Anteil als dem volkswirtschaftlichen Gewicht der Bundesrepublik Deutschland angemessen?

28

In welchen Ländern und in welchem Umfang realisiert die Bundesregierung finanzielle Zusammenarbeit im Bildungsbereich über so genannte „Korbfinanzierung“, und inwiefern wird auch sektorale Budgethilfe geleistet?

29

In welchen Ländern wurden Schulden zugunsten von Bildung umgewandelt?

30

In welchen Ländern, in welchem Umfang, in welchen Schulstufen und nach welchen Kriterien wurden Studienkredite und Stipendien für benachteiligte Bevölkerungsgruppen vergeben?

31

Welche Zielgruppen wurden damit erreicht, und welche Erfahrungen wurden bei derartigen Pilotprojekten bislang gemacht (bitte benennen und nach Volumen aufschlüsseln)?

32

Welche öffentlich-private Partnerschaften (PPP) bestehen im Bildungsbereich mit wem, und welche davon werden im Rahmen des Bundesförderprogramms develoPPP durchgeführt?

33

Welche Projekte werden im Bereich ergebnisbasierte Finanzierung umgesetzt (bitte pro Projekt aufführen)?

a) Welche Ergebnisse sollen dabei erreicht werden?

b) Wie und wer legt die Zielvorgaben fest?

c) Wie werden die Ergebnisse ausgewertet?

d) Welche Rolle spielt die GPE dabei?

34

An welche konkreten Stiftungen oder privaten Geber ist das BMZ bereits herangetreten oder plant dies zu tun, vor dem Hintergrund, dass es angekündigt hat, sich vermehrt neuen privaten Gebern zuzuwenden, um mehr Mittel für Bildung zu generieren? Wenn ja, aus welchen Bereichen kommen diese privaten Geber?

35

Inwieweit wird sich das BMZ im Bildungsbereich in die G20- und G7/8-Prozesse einbringen (z. B. bzgl. Entwicklungsfinanzierung im Bildungsbereich)? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 13. Oktober 2015 (Drucksache 18/6329) und die Tatsache, dass die Parlamentarier der Koalition darin keinerlei Bezug auf die frisch überarbeitete Bildungsstrategie nehmen?

36

Inwiefern wurde eine unabhängige Analyse oder Evaluierung der bisherigen Bildungsstrategie in Auftrag gegeben und durchgeführt?

37

Wie viele der in der bisherigen BMZ-Bildungsstrategie vorgesehenen Leuchtturmprojekte wurden mit welchem Finanzvolumen realisiert, und wie wird deren Erfolg konkret bemessen (bitte pro Projekt und Land aufführen)?

38

Wie ist die Bundesregierung bei der Überarbeitung der BMZ-Bildungsstrategie vorgegangen?

a) Mit welchen Akteuren wurde die Überarbeitung diskutiert?

b) Welche Schritte erfolgten bis zur Veröffentlichung der neuen Strategie?

c) Inwiefern wurde seitens der Bundesregierung wissenschaftliche sowie zivilgesellschaftliche Expertise bei der Erarbeitung der neuen Strategie abgefragt bzw. systematisch eingebunden?

d) Inwiefern wurde das Parlament in die Erstellung der Strategie einbezogen und über die neue Strategie informiert?

39

Inwiefern liegen der Bundesregierung Bewertungen der neuen Bildungsstrategie durch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure vor, und welche Kritik wurde diesbezüglich an die Bundesregierung herangetragen?

40

Wie soll der Schwerpunkt „Grundbildung“ in der neuen Strategie konkret umgesetzt werden?

41

Inwieweit kann bei einer derzeitigen Leistung von 2,4 Prozent ODA Mitteln für Grundbildung überhaupt von einem „Schwerpunkt“ gesprochen werden?

42

Inwieweit wird es in diesem Bereich deutliche finanzielle Aufwüchse geben, um zur Umsetzung der SDGs angemessen beizutragen?

43

Mit welcher Begründung werden in der Strategie kein Zeitrahmen und keine messbaren Ziele angeben?

44

Wie sieht das Monitoring der Strategie aus? Welche Methoden zur Fortschrittsüberprüfung (z. B. Indikatoren) und Berichterstattung sind geplant?

45

Welchen Geltungsbereich hat die Strategie, welche Referate und Abteilungen sind im BMZ davon betroffen, und inwieweit bindet sie diese?

46

Wie verhält sich die Strategie zu anderen Strategien, Policies und den BMZ-Sonderinitiativen?

a) Wie verhält sie sich zur Afrikastrategie, in der Grundbildung überhaupt keine Rolle spielt – wohingegen in der Bildungsstrategie Grundbildung als Schwerpunkt genannt wird?

b) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der überarbeiteten Bildungsstrategie?

47

Welche speziellen Zielgruppen sind von dem neuen finanziellen Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung der grünen Innovationszentren der Agrar- und Ernährungswirtschaft erfasst?

a) Wurden auch Frauen und Menschen mit Behinderungen einbezogen?

b) Wer bietet die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an?

48

Welche Gültigkeitsdauer hat die Bildungsstrategie, und wie genau wird wem regelmäßig über die Fortschritte bezüglich ihrer Umsetzung berichtet werden?

49

Wird hinsichtlich der deutschen Maßnahmen und Projekte regelmäßig ein Fortschrittsbericht im Bereich SDG-4 und in Einklang mit dem Framework for Action erstellt? In welchem Rahmen, durch welche Akteure, und in welcher Frequenz?

50

Werden bei vom BMZ geförderten Infrastrukturmaßnahmen in Bildungseinrichtungen (Gebäude, Lehrmaterialien etc.) die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen für einen gleichberechtigten barrierefreien Zugang durchgängig berücksichtigt? Und warum macht die Bildungsstrategie dazu keine klaren Vorgaben?

51

Wird bei der Lehrerfortbildung neben der Gender- und Konfliktsensibilität auch auf die Förderung der Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit Behinderungen geachtet?

52

Wie wird der Zugang von Lehrerinnen und Lehrern mit Behinderungen zu Maßnahmen der Lehreraus- und -weiterbildung gefördert?

53

Wann wird die Bundesregierung Folgerungen und daraus abgeleitete weitergehende Umsetzungsschritte aus den im Februar 2015 veröffentlichten Ergebnissen des GIZ/BMZ-Forschungsvorhaben zu inklusiver Bildung in Malawi und Guatemala sowie auch aus dem Vorhaben zur Entwicklung von Lehrerweiterbildungen mit dem Ziel inklusiver Bildung vorlegen, die das BMZ über den Deutschen Akademischen Austauschdienst e. V. (DAAD) im Rahmen von Hochschulpartnerschaften in Äthiopien und Kenia gefördert hat?

54

Inwieweit erwartet sich die Bundesregierung aus dem in der vorigen Frage genannten Forschungsvorhaben einen Erkenntnisgewinn zur Bildungssituation von Menschen mit Behinderungen und konkrete Handlungsansätze für ihre Bemühungen im Bildungsbereich in Guatemala?

55

Welche Inklusionsaspekte sollen – auch mit Blick auf Menschen mit Behinderungen – verstärkt in einzelnen Berufsbildungskomponenten der Bildungsstrategie des BMZ (Afghanistan, Togo, Namibia, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Laos) berücksichtigt werden, und inwiefern verbessert sich hierdurch der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu beruflicher Bildung?

56

Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Hochschulbildung zu erleichtern?

57

Wie unterstützt das BMZ den Bildungszugang der syrischen geflüchteten Kinder in den Hauptaufnahmeländern Türkei, Jordanien und Libanon (bitte nach Zuwendung und Ländern auflisten)?

58

Inwieweit beteiligt sich das BMZ an dem Aufbau der Bildungsstruktur (z. B. Aufbau von Schulen, Lehrerausbildung) in den Anrainerstaaten Syriens (bitte nach Zuwendung und Ländern auflisten)?

59

Wie viele Mittel von den 140 Mio. Euro, die das BMZ Ende Dezember 2015 den Hauptaufnahmeländern zur Verfügung gestellt hat, sollen in den Bereich Bildung fließen?

Berlin, den 29. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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