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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anrechnung von Konfirmations- und Jugendweihegeschenken auf das Arbeitslosengeld II (G-SIG: 16011982)

Anzeigepflicht von Geldgeschenken an Jugendliche/Kinder von ALG-II-Beziehern, Geschenke zu einmaligen Anlässen: Vorgaben der Bundesregierung an die Behörden und zur Kontrolle der Bankkonten, Anrechnung der Geschenke als Einkommen als Demütigung sozial Schwacher, Strafmaßnahmen bei Meldeversäumnis, Gestaltung der Geschenke zur Erlangung einer Meldepflichtfreiheit, Umgang mit Geldgeschenken zu wiederkehrenden Anlässen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.04.2007

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/498204. 04. 2007

Anrechnung von Konfirmations- und Jugendweihegeschenken auf das Arbeitslosengeld II

der Abgeordneten Bodo Ramelow, Hüseyin-Kenan Aydin, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den Medien wurde kürzlich darüber berichtet, dass Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, Geldgeschenke zur Konfirmation, Jugendweihe oder vergleichbaren Anlässen an den Staat abtreten müssten, weil diese Geschenke als zusätzliches Einkommen angerechnet würden. Auch hilfebedürftige Jugendliche müssten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts ihr eigenes Einkommen bzw. Vermögen einsetzen, auch wenn es sich dabei um ein Geschenk handele. Anzugeben seien jegliche Geldgeschenke, die einen Betrag von 50 Euro pro Jahr überschreiten. Das Mitglied des Bundesvorstands der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, sagte dagegen der Nachrichtenagentur AP, er gehe davon aus, dass Geldgeschenke zu Festen wie Kommunion oder Konfirmation in aller Regel nicht angerechnet werden müssten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist es richtig, dass Geldgeschenke an Kinder bzw. Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, in jedem Fall bei der entsprechenden Behörde anzugeben sind, auch wenn diese Geschenke zu einmaligen Anlässen wie der Konfirmation, Jugendweihe, Kommunion, Firmung, den Beschneidungsfeiern für junge Muslime oder Vergleichbarem gemacht werden?

2

Gibt es von Seiten der Bundesregierung Vorgaben an die entsprechenden Behörden, wie mit diesen Geschenken umzugehen ist?

3

Wird die Bundesregierung die entsprechenden Behörden dazu anweisen, Konten von Kindern bzw. Jugendlichen speziell auf den Eingang möglicher Geldgeschenke zu kontrollieren?

4

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der verschiedentlich geäußerten Kritik, dass mit der Verrechnung derartiger Geldgeschenke als Einkommen sozial schwächer gestellte Kinder bzw. Jugendliche in besonderer Weise gedemütigt werden?

5

Wie sollten nach Ansicht der Bundesregierung Geldgeschenke an Kinder bzw. Jugendliche gestaltet sein, damit diese dem Staat nicht gemeldet werden müssen?

6

Welche Strafmaßnahmen drohen Jugendlichen bzw. deren Eltern, die den Erhalt eines Geldgeschenks zur Konfirmation, Jugendweihe oder Vergleichbarem nicht bei der zuständigen Behörde angeben?

7

Wie verhält es sich mit Geldgeschenken zu regelmäßig wiederkehrenden Anlässen wie Geburtstage oder Weihnachten? Werden diese anders behandelt als Geschenke zu in der Regel einmaligen Anlässen? Wenn ja, wie?

Berlin, den 2. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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