Bilanz und Ausblick zur Chancengleichheit im Wissenschaftssystem
der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2006 appellierte der damalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) Professor Dr. Ernst-Ludwig Winnacker an die sich bei der Exzellenzinitiative beteiligenden Universitäten, ihre Aktivitäten zur Geschlechtergleichstellung zu forcieren. Zuvor hatten die internationalen Gutachterinnen und Gutachter massiv kritisiert, dass der Gleichstellungsaspekt in den meisten eingereichten Antragsskizzen völlig unzureichend behandelt worden war. 2006 ist auch das Jahr, in dem das Professorinnen-Programm von Bund und Ländern startete und sich die großen Forschungsorganisationen mit der „Offensive für Chancengleichheit“ dazu verpflichteten, deutlich mehr Wissenschaftlerinnen an der Forschung zu beteiligen.
Zehn Jahre später stellt sich nach wie vor das Problem, dass gleichstellungspolitische Veränderungen im Wissenschaftssystem nur sehr zögerlich greifen – und das trotz weiterer gleichstellungspolitischer Impulse wie den DFG-Gleichstellungsstandards aus dem Jahr 2008 und der Verpflichtung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf das Kaskadenprinzip durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) 2011. Zahlreiche Berichte belegen, wie die Erfolge hinter den Erfordernissen zurückbleiben.
So stellt der jüngste GWK-Datenreport zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen aus dem Jahr 2015 fest, dass insbesondere bei den Professuren mit einer Steigerung des Frauenanteils von jährlich durchschnittlich 0,77 Prozentpunkten in den letzten zehn Jahren nur ein begrenzter Zuwachs zu verzeichnen sei (Materialien der GWK, Heft 45: Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, 19. Fortschreibung des Datenmaterials – 2013/2014 –, S. 11). Im aktuellen Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation konstatieren Bund und Länder bei allen Forschungsorganisationen Nachholbedarf, ihre gleichstellungsbezogenen Instrumente zu optimieren, um die selbstgesetzten Zielquoten zu erreichen (GWK-Heft 42: Monitoring-Bericht 2015, S. 17). Und der kürzlich vorgelegte Imboden-Bericht zur Evaluation der Exzellenzinitiative bilanziert, dass sich das Problem der „leaky pipeline“, also das Phänomen der über den Karriereverlauf abnehmenden Frauenanteile, in Deutschland während der vergangenen zehn Jahre zwar leicht gebessert habe, aber immer noch größer als in anderen europäischen Ländern sei (Evaluation der Exzellenzinitiative, Endbericht der Internationalen Expertenkommission, 2016, S. 29).
CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit darauf verständigt, dass sie bei Vereinbarungen über neue Förderinstrumente für die Wissenschaft künftig verstärkt die Einhaltung von Gleichstellungsstandards und die Festlegung konkreter Ziele für mehr Frauen in Führungspositionen verankern werden.
Dies alles veranlasst, nach Bilanz und Ausblick zu fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuell erreichten Stand der Gleichstellung a) an den deutschen Hochschulen, b) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und c) an den Ressortforschungseinrichtungen?
Welche genuin neuen Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 18. Legislaturperiode auf den Weg gebraucht, um Gleichstellung in der Wissenschaft zu befördern?
Welche neuen weiteren Initiativen und Maßnahmen plant die Bundesregierung noch für die laufende Legislaturperiode?
Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 jährlich für Wirksamkeitsstudien aufwendet, die gleichstellungspolitische Maßnahmen und Instrumente in der Forschungsförderung auf ihr Wirkpotenzial analysiert?
Zu welchen gleichstellungspolitischen Programmen oder Instrumenten, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode befördert, liegen Ergebnisse der Wirkungsforschung vor, welche Erkenntnisse wurden gewonnen und wo wurden oder sollen diese Ergebnisse zu einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der gleichstellungspolitischen Maßnahmen wie genutzt werden?
Was plant die Bundesregierung nach Auslaufen des Professorinnen-Programms 2017? Soll das Programm fortgesetzt werden, und wenn ja, welche Überlegungen bestehen zum Konzept? Gibt es andere Überlegungen anstelle oder in Ergänzung des Professorinnen-Programms?
Welchen statistischen Effekt hat das Professorinnen-Programm seit seinem Bestehen zur zusätzlichen Steigerung des Frauenanteils bei den Professuren?
Welches Fazit zieht die Bundesregierung aus den Forschungsergebnissen der Förderlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Frauen an die Spitze“?
Was plant die Bundesregierung nach dem Auslaufen der Förderlinie „Frauen an die Spitze“? Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen im Anschluss gesetzt, und was gefördert werden?
Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung, Geschlechtergerechtigkeit beim geplanten Bund-Länder-Programm für den Wissenschaftsnachwuchs zu verankern?
Inwieweit wurde das gleichstellungspolitische Ziel aus der Bund-Länder-Vereinbarung zur Exzellenzinitiative erreicht? Welche messbaren Erfolge wurden erreicht?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass bei einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Neuauflage der Exzellenzinitiative Geschlechtergerechtigkeit nachhaltig und verstärkt verankert wird? Was sind nach Auffassung der Bundesregierung mögliche Instrumente?
Welche messbaren Ziele sollten nach Auffassung der Bundesregierung bei der Fortsetzung der Exzellenzinitiative erreicht werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Umsetzung der gleichstellungspolitischen Ziele im Rahmen des Hochschulpakts? Warum variiert die Steigerung der Frauenanteile so stark zwischen den Ländern?
Wie lange wird es nach Auffassung der Bundesregierung unter den Annahmen der jetzigen Entwicklung im Hochschulpakt dauern, bis es zu einem annähernden Gleichstand zwischen Frauen und Männern bei den Professuren insgesamt, und insbesondere in der W3-Stufe, gekommen sein wird?
Ist dieser Zeitraum für die Zielerreichung angemessen, oder welche weiteren Maßnahmen müssen ergriffen werden, um das Ziel eines annähernden Gleichstands bis zum Jahr 2030 zu erreichen?
Wie schneidet Deutschland bei der Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft im internationalen Vergleich ab, und wie bewertet die Bundesregierung den Stand?
Hält die Bundesregierung die Verpflichtung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf das Kaskadenmodell trotz Kritik der GWK im Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation 2015 an der teilweise mangelnden Ambitioniertheit bei dessen Umsetzung für ausreichend, welche Schlüsse zieht sie aus der Kritik, und inwiefern hält sie mehr Verbindlichkeit bzw. mehr Vorgaben bei dem Instrument zur Erreichung von Zielquoten für angeraten?
Warum hat die Bundesregierung bei der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes davon abgesehen, die so genannte familienpolitische Komponente im Sinne eines Rechtsanspruches auf Vertragsverlängerung für Eltern mit Kind auszugestalten?
Verfügt der Bund als Zuwendungsgeber von Drittmitteln über eine ähnliche Förderpraxis wie die DFG (s. DFG-Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung „Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 11. November 2015, Ausschussdrucksache 18(18)143 h, S.3), die es durch die Übernahme eventueller Mehrkosten ermöglicht, dass Drittmittel-finanzierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Elternzeiten nehmen können, ohne dass dies auf Kosten ihrer Vertragslaufzeiten geht? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die den DFG-Gleichstellungsstandards zugrundliegende Prämisse, dass es heute zu den Grundlagen der Qualitätssicherung in der Forschung gehört, durchgängig, transparent, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert und kompetent für Gleichstellung Sorge zu tragen?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in ihren Überlegungen zu Gleichstellungsstandards in den eigenen Förderkriterien gekommen (s. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Bundestagsdrucksache 17/12365, S. 7), und wo hat sie ggf. Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen?
Falls bislang keine Umsetzungsschritte eingeleitet wurden, warum hat die Bundesregierung davon abgesehen?
Warum hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen, das Kaskadenmodell als Leitgedanke auf Ressortforschungseinrichtungen zu übertragen?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung mittlerweile unternommen, um verstärkt darauf zu achten, „dass die Notwendigkeit der Verankerung der Genderdimension in den Forschungsprogrammen berücksichtigt wird“ (s. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Chancengleichheit im europäischen Forschungsraum“ auf Bundestagsdrucksache 18/5651, S. 2)?
Wie hat sich das für die Gender-Forschung seitens der Bundesregierung aufgewendete Haushaltsvolumen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte absolute Werte und relativ zum Bundeshaushalt angeben)?
Welche neuen Fördermaßnahmen oder Programme bringt die im Jahr 2014 weiterentwickelte Hightech-Strategie für die Genderforschung, und wie wird der Transfer der Forschungsergebnisse unterstützt?
Welche evaluationsgestützten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit der Arbeitshilfe zu § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) „Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben“ zur systematischen Verankerung von Genderforschung in der Ressortforschung vor, und wie bewertet sie den bisherigen Erfolg der querschnittsmäßigen Verankerung von Genderforschungsperspektiven in der Ressortforschung?
Gibt es Überlegungen zu einer ausführlicheren Berichterstattung über geförderte Aktivitäten der Genderforschung im Rahmen des Berichts zu Forschung und Innovation, als das bisher der Fall ist, und falls nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antifeministische Gruppierungen, Einzelpersonen und rechtspopulistische oder rechtsradikale Parteien, die Genderforschung sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Genderforschung diffamieren, diskriminieren und sogar bedrohen? Wie bewertet sie entsprechende Diffamierungen bzw. verbale und schriftliche Angriffe, und wie geht die Bundesregierung damit um?