Tätigkeit der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Niedersachsen
der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Niedersachsen waren im Sommer und Herbst 2015 durch die enorm ansteigenden Zahlen Geflüchteter stark überlastet. Durch die Einrichtung von Notunterkünften in den niedersächsischen Kommunen konnte zwar für die den Außenstellen angegliederten Landesaufnahmeeinrichtungen eine spürbare Entlastung erreicht werden. Dies hat jedoch nichts an der Anzahl und dem Rückstau der dem BAMF vorliegenden Anträge auf Asyl geändert. Noch immer sind mehrere Tausend Anträge nicht bearbeitet. Aus diesem Grund hat das BAMF angekündigt, die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich aufzustocken. Noch sind aber zahlreiche Fragen bezüglich des neuen Personals und seiner Unterbringung ungeklärt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Asylentscheiderinnen und -entscheider sind in Niedersachsen derzeit insgesamt und an welchen Standorten im Einsatz und wie viele davon in mobilen Teams?
Aus welchen Herkunftsländern werden Anträge auf Asyl in den Außenstellen in Niedersachsen bearbeitet (bitte alle Nationalitäten aufführen)?
Wie hat sich die Zahl der Asylentscheiderinnen und -entscheider seit dem Jahr 2014 bis zum Stand Februar 2016 in den Außenstellen in Niedersachsen entwickelt (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)?
Wie viele Stellen sind insgesamt für die Außenstellen in Niedersachsen vorgesehen (bitte nach Tätigkeitsfeld und Standort aufschlüsseln)?
Wie viele Stellen sind insgesamt nach Stand vom 15. Februar 2016 für die Außenstellen in Niedersachsen ausgeschrieben (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)?
Wie viele von diesen Stellen (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln) sind für den a) mittleren Dienst und b) davon für das Asylverfahrenssekretariat, und wie viele sind c) für den gehobenen Dienst als Asylentscheiderinnen und -entscheider vorgesehen?
Wann sind die jeweiligen Einstellungstermine bzw. wann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen frühestens einsatzbereit (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)?
Inwiefern wird sichergestellt, dass die Asylentscheiderinnen und -entscheider nicht nach Berlin ins Entscheidungszentrum oder Qualifizierungszentrum abgeordnet werden?
Wie viele weibliche Asylentscheiderinnen werden in den Außenstellen in Niedersachsen voraussichtlich eingestellt (bitte nach dem jeweiligen Standort aufschlüsseln)?
Wie wird sichergestellt, dass in allen Außenstellen in Niedersachsen zumindest je eine Anhörerin bzw. ein Anhörer für Menschenhandel, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und für das Vorliegen geschlechtsspezifischer Verfolgung vor Ort tätig ist?
Wo sollen diese Beauftragten in der Außenstelle Bramsche untergebracht werden?
Wann ist mit dem Auszug des Bundesverwaltungsamtes aus der Liegenschaft des Bundes in Bramsche zu rechnen?
Ist geplant, die beheizte Halle mit den alten Aktenbeständen ebenfalls zu räumen und der Landesaufnahmebehörde Bramsche für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen?